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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6044
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Signature: 6044
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1514 VI 26, Wien
Vor Hanns Rynner, diezeit statrichter zu Wienn, kam, da er in der burgerschrann daselbs zu Wienn zu gericht sas, . . . maister Jacob Hauff, der redner, onstat . . . maister Thoman Reschen, korherr Allerheilligen tumbkirch und capplan der eewigen meß so . . . fraw Anngnes Veldkircherin in dem junckhfrawn closter zu Sannd Laurenntzen hie zu Wienn auf sand Johanns altar . . . gestift hat, des genüegsamer gewalt er het, und lies da verlesen und hörn ain burkhrechtbrief des innhalt ist also - folgt der Wortlaut der Urkunden von 1510. Dezember 1, Wien1 und clagte allso . . . auf das egenannt haus umb die haubtsumma auch 5 lb dn versessen purckhrechtdienst, jerlich von derselben haubtsuma zu geben gehörund . . . die im noch unbezallt ausstüenden und vermelte auch dabei, wie mit aufhaltung des burckhrechtsbriefs und in ander rechtlich wege soferr gehandelt, das nach der statrecht hie zu Wienn der egenannten2 Ewfemia Lenngenlaherin zewissenthun durch den geswornen fronpoten widergangen, als er dann darumb sein sag gethan, auch andere Vorbereitungen für den Prozeß erfolgt waren, aber bei etlichen rechtte/ogen vergangen auf oft und menig sein als clagttragers3 anrueffen die . . . Lenngenlaherin noch ander yemants von irntwegen . . . nicht furkhomen noch heut auch nicht da we/are. Demnach hoffet und getrawet er, gewalttrager, zu handen des egenannten capplan des vorgenannten verphendten hauß mit ainem gerichtsbrief, das nach der statrecht hie zu handlen und der 100 lb dn haubtguets zusambt der versessen und ausstuenden4 5 lb dn burckhrecht dienst, und was er auf das recht gelegt, davon zu bekomen, billich geweltig gemacht werden. Es wird sonach auf die Frage des Klägers von dem geding mit frag und urtail ainhelligklich zu recht erkannt und gesprochen: dieweil der gemelten Lenngenlaherin das zewissenthun verkund worden, und maister Peter5 onstat der frawen auf die clag herrn Thoman Röschen gewalttrager irn bedacht genomen, und darauf dieselb Lenngenlaherin noch ander yemants von irn wegen mit gewalt nit furkombt und die clag verantwortet, darumb . . . werde der clager des . . . versatzten haus zur Erfüllung seiner Ansprüche und was er auf das recht gelegt und ausgeben hat und noch legen und ausgeben mues . . . billich gewaltig gemacht. Kläger fordert Gerichtsbrief behufs Verkauf des Hauses und erhält ihn.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6044
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

mit wohlerhaltenem Siegel in grünem Wachs mit roter Ausfüllung zwischen äußerem Siegel- und innerem Schalenrande, IVC: Im Schild und aus Türkenbund vor dem Flug ein von rückwärts durch den Hals geschossener (gerupfter?) Vogel: Han - s - Rin - ner.Siegler: Der Richter.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschriften: Herren Thoman Resschn thümbherrn zu Aller heyligen und S. Steffans khirchen, caplan frawen Angnes Veldkhircher Stift ghricht prief umb versessen purckhrecht, so der berurten stift auf Benedictn Lengenhahers1 haus in der Weyhenpurkh verschriben gewesn; datum usw. 1514
Graphics: 
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Comment

Chorherr 

Original dating clauseGeben zu Wienn, an montag nach sand Johannstag gotstaufer. . . .

Editions
  • Wr. Archiv 5/1514.


Notes
1Vergl. Anhang: Nachtrag zu Bd. IV, S. 268 nach n° 5930.
2 D.h. der in der inserierten Urkunde Genannten.
3 So!
4 So, statt aussteunden.
5 Bei erstmaliger Erwähnung als der redner bezeichnet.
1So, statt Lengenlaher.
Places
  • Wien
     
    Keywords
    • General: 
      • Chorherr
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