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FondHauptarchiv - Urkunden (1177 -1526)
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Charter: 6182
Date: 1518 XII 13
AbstractLeonhart Püdmonsdorffer, derzeit burgermaister, und der rate gemain der stat Wienn stellen dem Geörg Tugentlich, . . . mitgesworner des rats, als vater . . . gemainer stat Wienn Pilgramhaus hie über seine Verwaltung in den Jahren 1512 - 1517 ein Absolutorium aus, wonach ihm das obbestimbt . . . Pilgramhaus 2I7 lb 2 ß 1 dn schuldig bleibt, wie dann sölchs alles seine raitregister . . . durch in fürgebracht und überantwurt und das städtische ambtbu/oech cle/arlich innhalten und ausweisen.

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Charter: 6183
Date: 1518 XII 14
AbstractWolfganng Derr zu Wildungsmawr und . . . Geörg Eckher von Liechteneckh . . . als verordent gerhaben weilent . . . Geörgen Stiklperger von Stigklperg . . . gelassen kinder melden hern Wolfganng Trewen, derzeit ainer des rats der stat Wienn, und Wolfganngen Smidinger, burger daselbs, als innhaber und verwesern gemelter stat Wienn gruntbücher, daß, nachdem weilent Wolfganng Strobmair; mitburger zu Wienn, und Ku/onigund sein hausfraw seligen die über-tewrung ires hauss daselbs zu Wienn in der Ke/arnerstrass gegen Sannd Johanns uber zenagst weilent Niclasen Pilgreim haus gelegen, dem obgedachten Geörgen Stigklperger und seinen erben umb 100 lb dn im Wiener satzgruntbuch verseczt und verschriben und aber gedachter . . . Stigklperger daran in seinem leben 98 lb dn laut vier quittung mit seinem betschad versorgt emphangen und ... nachmals die Aussteller die überigen 2 lb dn an sölchem satz und was den egemelten . . . phlegkinden von der obgedachten Wolfganng Strobmairs und seiner hausfrawen wegen ander schulden ausgestanden ... ingenomen haben, Aussteller hiemit den vorberürten sacz . . . ganz ledig und frei sagen; sie bitten um grundbücherliche Durchführung usw.

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Charter: 6184
Date: 1518 XII 17
AbstractDen . . . herren Leonharten Püdmonstorffer, derzeit burgermaister, und dem rate gemain der stat Wienn . . . auch den innhabern und verwesern . . . gemainer stat daselbs grunt büecher meldet Dorothea Merten Dawm des fuerman, mitburgers zu Wienn elich hausfraw, welcher sowie andern ihren miterben ain halbs haus hie in der Ke/arnerstraß, ganzes gegen Sand Johanns über, zunagst weilent Niclasen Pilgreim haus mit aim tail gelegen, von weilent Wolfgangen Strobmair erblich . . . gefallen ist, laut . . . besigelten sipzalbrieffs beim gruntbuch erlegt, daß sie auf ihren tail und gerechtigkeit zugunsten ihres Gatten verzichtet habe, und bittet um grundbücherliche Durchführung des Besitzwechsels.

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Charter: 6185
Date: 1518 XII 17
AbstractLeopoldt Mayr bekennt1mit dissem prieff2 und seiner aygnen handgeschrift, daß er in poywossen3 . . . Sigmundt Stainer und her Michellnn Rarerr petzaldt4 ist von . . . Hans Rakhendarffer seines5halben hauß halben am Altten Fleyschmarkhdt gelogen, 6 so er im verkhauft hat, quittiert darüber und gibt des zu pesser sicherhay6 . . . im disse . . . aygne handtgeschrift zu ainem aufsand.

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Charter: 6186
Date: 1518 XII 21
AbstractKaiser Maximilian I. übersendet dem Wiener Magistrat hierinn verslossen ain suplication, so ihm Sebastian Anngrer furbracht hat und verfügt, daß der Magistrat, soverr er den, so yetz auf der maut zum Rotenthurn ist, zu verkern und dieselb ainem anderm zu verleihen willens, dem Kaiser zu gefallen gemeltem Anngrer solich maut, wo er anders darzu teuglich und geschickt sein wirdet, fur andern verleihen und zusteen lassen.

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Charter: 6187
Date: 1519 II 25
AbstractWolfganng Kircbhofer, derzeit burgermaister, und der rate gemain der stat Wienn, melden Wolfgangen Trewen, ihrem ratsfrund, und Wolfganngen Smidinger als verwesern … gemainer stat gruntbuecher, . . . das sie Micheln Schabmrüessl und Larentzen Zeilinger, öler, ihren mitburgern, als undergesatzten gerhaben Agnesen, Hannsen Nitso, ihres mitburgers, ungevogten tochter, die 60 lb dn, so zu . . . gemainer stat gruntbuech erlegt und benannter junkfrawen Agnesen zugehörig sein, dem . . . Hannsen Nitso irem vater und Barbaren seiner hausfrawn auf ir haus hie in der Singerstraß mit ainem tail zunagst . n. Rueschen haus gelegen, sacz-weis ze leihen, als die öbristen gerhaben bewilligt haben, . . . Doch wann berurte junkfraw ire gevögte jar erraicht, das alsdann di1 benannten chanleut, di2 bestimbten 60 lb dn , on alles verziehen erlegen sullen - under . . . klainern statsecret.

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Charter: 6188
Date: 1519 III 21
AbstractJorg Pair . . . Wolffganng Stainer, . . . Wolffganng Hinderleutner und . . . Oswolt Mynnicher, all vier diezeit gesworn vierer zu Enntzestorff, welche nach geschefft und bevelh des . . . Hannsn Znaymer, die zeit pergkmaister zu Medling, und auf anrueffn . . . der . . . frawn Anna Häbelerin6 ain weingarten, gelegn in Dreyssigern . . . besicht und beschaut und . . . seinem werd nach, wie er yetzo in paw ligt, geschetzt umb 18 lb dn, deponieren darüber.

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Charter: 6189
Date: 1519 IV 08
AbstractDen . . . hern Wolfganngen Kirchhofer, zu denn zeiten burgermaister, und dem rate gemain der stat Wienn, . . . auch den verwesern und innhabern . . . gmainer stat daselbs gruntbüecher teilen Lewpold und . . . Hanns die Proge/antl gebrüeder mit, daß, nachdem weilent ihr vater Mert Proge/antl auch Leonhart Proge/antl und Agnes Rappin geswistreit ain haus in der Vordem Pekhenstraß, genannt Bursa Haidnhaim, und ain haus in der Schefstraß, so von Hannsen Progentl, ihrem ureen, auf sy (Martin und Leonhart Progentl und ihre Schwester Agnes Rapp), als seine enenkhl, und Cristoffen Lachperger, iren vettern, der ungevogt mit tod verschaiden, gefallen sein, und nachmallen dieselben geswistreit sölcher ytzbestimbter zwayr heuser halben sich selber miteinander ainer tailung vergleicht und veraint haben, also das ihrem vater, Mertn Proge/antl, das . . . haus in der Schefstraß und den benannten Leonharten und Agnesen das haus Bursa Haidnhaim zugestanden ist, des Aussteller aigens wissen haben, sie verzichtet haben auf die Bursen Haidenhaim und derselben hausung und um grundbücherliche Durchführung ersuchen

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Charter: 6190
Date: 1519 V 13
AbstractHanns von Puchaw, dem jünkhfraw Barbara, . . . Hannsen Süess, burger zu Wienn, und Dorotbeen, seiner eelichen hausfrawen tochter, des Ausstellers eeliche . . . hausfraw, 200 lb dn zuebracht, die er von ir par emphangen und zu seinem nutz und frümen gewendet, widerlegt diese Summe mit 300 lb dn und darzue 100 lb dn zu rechtem verfallen gut; also tut ihr baider heuratgu/ot, zuebringen und widerlegung 600 lb dn, alles guter landßwerung in Österreich, die er ir zu rechtem verme/acht sambt halbem tail seiner beweglichen varunden hab, nichts darin ausgenomen, vermacht . . . und verschriben hat, so daß, falls er vor ihr stürbe, alßdann sol und mag sy alles sein anligund und varund gut, nichts darinn ausgenomen, in satz und furphantweis innhaben, als nagst und pest sy mag, bis so lang das seine nagst erben umb die obangezaigten 600 lb dn und nicht höher von ir ablösen. Von diesen 600 lb dn soll sie mit den 200 phunten irem zuebringen und den 100 lb dn verfallem gut auch halber beweglichen varunden hab frei verfügen, dann die andern 300 lb dn widerlegung . . . auch ir leben lang unvertendlich und unverkhumbert innhaben . . . nach irem gefallen und nach irem abgang sollen dann dieselben 300 lb dn . . . gefallen auf des Ausstellers nagst erben. Stürbe sie vor ihm, so dürfe er in gleicher Weise über ir zuebringen 200 lb dn verfügen, die dann nach seinem Tode an ihre Erben fallen. Hätte die Ehe Kindersegen, so sollen dieselben erben in . . . baider gut. Über gemeinsamen Erwerb in der Ehe sol ains das ander in gleichem tail an die gwe/ar bei den gruntherren khömen und schreiben lassen.

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Charter: 6192
Date: 1519 V 18
AbstractGeörg Kranibeter, derzeit richter zu Wäring, . . . Michel Puehenawer, . . . Wolfganng Nadlstumph, . . . WolfganngPerkhaimer und . . . Cristoff Prunner, die gesworen vierer daselbs, welche auf * begern der ... herrn . n . burgermaister und rate der stat Wienn ain mül genannt die Trawsenit, 1 dabei auch etwann ain smelcz gewesen und darzue ain plaichwisen usw., wie n° 6191, umb ainsundnewnzigkh (91) lb dn usw. gesche/atzt haben, deponieren darüber on aidesstat.

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Charter: 6191
Date: 1519 V 18
AbstractHanns Swaiger, derzeit pergmaister zu Hernalß, . . . Leonhart Öder, . . . Thoman Pölczl, . . . Gabriel Hautznperger und . . . Larenntz Schürnprannt, die gesworen vierer daselbs, welche auf bete und begern der . . . herren . n . burgermaister und rate der stat Wienn ain mül genannt die Trawsennit, dabei auch etwann ain smelcz gewesen und ain plaichwisen, sambt ainem öden weingarten, wie dann das alles mit gräben und wasser umbfangen ist, vor Schottnthor gelegen, . . . allenthalben besicht und beschaut und1 umb achtundnewnzig (98) lb dn guter landswerung in Österreich gesche/atzt haben, deponieren darüber on aidesstat.

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Charter: 6193
Date: 1519 VI 14
AbstractHanns Taygkl und . . . Margaret, sein hausfraw, die auch eemalln Anndre Zawner eelichn gehabt, haben anstat . . . Lamprechtn, Helen und Affran, des egemellten Anndre Zawner und . . . Margarethen elichen gelasßen ungevogten kinder, zu bezallung der schulden und underhaltungn bemelter kinder von dem . . . briester hern Hannsen Kessler die zeit Beneficiattn der Hawnolt Schuechlerin seling stift . . . emphangn . . . zwai phund phening (2 lb dn), die von verkaufung wegen des heuslen zu Nidertöbling, so des . . . Zawner und . . . Margarettn seiner hausfrawen gewesen, zu2 seiner wirde gruntbuch sein erlegt worden, Aussteller quittieren darüber und bitten Sigmundn Muschinger, gruntschreiber zun Schottn zu Wienn, das er sein petschad . . . auf den brieff gedruckht hat. . . .

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Charter: 6194
Date: 1519 VI 20
AbstractWolfganngKirchhofer, zu den zeiten burgermaister, und der rate gemain der stat Wienn verleihen die ewig mess, so weilent Dietrich Flushart auf Unser lieben frawen altar in Allerheiligen thumbkirchen zu Sand Steffan gestift hat, die mit tod und abgang weilent . . . Martin Kassteiner, priester, als nagsten caplan ledig worden, dem . . . Geörgen Herndl, priester Freysinger bistumbs, unter den üblichen Verwahrungen, auch daß er sich sonst wider . . . gemaine stat Wienn und ir freihait weder mit rat noch tat nit widerwe/artig halten sol.

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Charter: 6195
Date: 1519 VII 09
AbstractVor Lassla Edlasperger ritter, und . . . Andre Meichsner, derzeit bed des rats der stat Wienn, dann Dionisi Ke/okh und . . . Cunrad Kranntz, bed burger daselbs, all vier von dem . . . rate verordent raitherren legt Andre Lewbmair, weilent Erharten Lewbmair mitburgers hie . . . sun, . . . ain raitung aller handlung, innemens und ausgebens, so er als ausrichter und volfürer gedachts seins vaters auch anstat und vonwegen Annen Lewbmairin, die eemalen Petern Wähinger auch eelichen gehabt hat, seiner muter seligen gesche/affts unz her gehandlt und gethan. Die Überprüfung ergab, das . . . Andre Lewbmayr an sölher seiner raitung und handlung beder obberurter geschefthalben heraus schuldig worden ist hundert zway und achtzig phunt, drey Schilling achtundzwaintzig phenning (182 lbt 3 ß 28 dn), welche summa halbe samt ainem phunt phenning (1 l dn) so er sunst schuldig frawen Margrethen, Erharten Weinmüllners gelassen wittiben, seiner muemen, und im, Andreen Lewbmair, die ander halbe summa zuegeburt; auch die zehen phunt phenning (10 lb dn) den nagsten frunten geschafft und sibenzehen phunt phenning (17 lb dn) so frawen Affra zuegehörig, we/olh bed summa noch unentricht; sollen sy bed tail nemlichen Lewbmair und Margreth Weinmullnerin mitainander mitsambt was noch nicht entricht und in raitung nicht einkomen, darzu die 7 lb dn dem brudergeraicht, wodiestritig wurden, sambt versessen stewr und ansleg entrichten . . ., alsdann das seine raitregister, so sy burgebracht und uberantwurt und Aussteller zu obbenants rats handen emphangen klerlich innhalten. Aussteller sagen daher aus haissen und bevelh desselben rats, den . . . Andre Lewbmayr . . . seiner raitung und handlung . . . ganz frei quitt ledig und los vor aller ansprach und vordrung, doch ausgeslossen das re/asst, so er . . . heraus schuldig ist, auch er mitsambt Margrethen Weinmullnerin, seiner muemen zu bezallen schuldig sein oder mugen werden.

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Charter: 6195a
Date: 1519 VII 12
AbstractFerdinand . . . infant zu Hispanien, erzherzog zu Österreich usw., der durch abgang weilend . . . Maximilian Romischen kaisers usw., seines herren und anherrens, dessen erbliche furstenthumb land leut schlos stett herschaften gebiet und anders, nichts ausgenomen, auf . . . herrn Karlen, erwelten Romischen kunig usw., des Ausstellers genädigen lieben herrn und brueder und ihn selbst, als die naturlichen angeenden erbherren und landsfursten erblich gefallen sein, auch die gedacht sein kaiserlich Maiestet (Kaiser Maximilian) sie baid in irem letsten willen und testament dermassen als .. . negst erben ernennt und gesetzt hat, deshalben den underthanen derselben ... furstenthuemb und land numals geburt, demselben seinen herren und brueder und ihm selbst, als iren rechten naturlichen angeenden erbherren und landsfursten erbhuldigung zu thun, dieweil aber derselb sein herr und brueder und Aussteller selbst etlicher mergkhlichen obligenden geschefft halben, so ihnen in den hispanischen kunigreichen und burgundischen landen diser zeit furgevallen sein und auß andern treffenlichen ursachen und verhinderungen ytzmals in aignen personen in die obberürten ihre erbliche fürstenthuemb und land so bald fueglichen nit komen mugen und doch die gedacht erbhuldigungnicht lenger anstellen künden noch wellen, ermächtigt seinen Bruder, den König, die Stände jener Fürstentümer in . . . beder namen auf bestimbt landteg zusamen beschreiben und solch erbhuldigung durch seiner lieb rate und gewalt haber1 oder durch ander so die selben rete und gewalt haber an irer statt furter darzu verordnen werden, in . . . baider namen von inen allen . . . wie sich geburt und des hauß Österreich gebrauch und gewonhait ist, zu ervordern aufnemen und emphahen und inen dargegen von ihrer beder wegen alles das thun, das dem König und ihm, Ausstellern, als rechten angeenden erbherren und landfursten gegen solcher erbhuldigung2 zusteet und geburt usw. mutatis mutandis wie in n° 6196 a.

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Charter: 6196
Date: 1519 VII 20
AbstractDen . . . n. burgermaister und rate der stat Wienn und den inhabern derselben stat Wienn gruntpuechern meldet Margretha, weilent Margrethen Peyrlin zu Gravenwerd eeliche tochter und yetz weilend Erhartten Weinmüllner, vor dem burckthor all hie zu Wienn gesessen, verlassen wittib, daß sie und Andre Lewmayr, ihr vetter, ain haus am Liechtensteg zu nägst Hannsen Phaffenhofer haus gelegen, so von Anna Wächingerinn salligen mit gesche/afft an Erhartten4 Lewmayr und nachmalln mit gesche/afft an sie und Andreas Leumayr kummen, laut derselben zwayr gesche/afft im statpuech hie eingeschriben, dem . . . Steffan Agler und Anna seiner hausfrawen umb ain sumen gelts verkauft haben. Ausstellerin bittet demnach, wegen ihres halben tail des haus, wie das mit gesche/afft an sie kummen und ihr zuegepurt, dye Anna Wächingerinn, so auch Erhartten Lewmayr eelichen gehabt, nütz und gwer aus zu tain, nachmallen Erharten Lewmayr und alsdann sie und Anndre Lewmayr an nutz und gwer schreiben und widerumben aus tain und vor . . . Steffan Agler und Anna sein hausfrawen zu stät an nutz und gwer schreiben lassen . . . will hiemit all ihr gerechtigkait aufgesannt haben.

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Charter: 6196a
Date: 1519 VII 27
AbstractKönig Karl V. (größerer Titel) hat, da durch abgang weilend . . . Maximilians Romischen kaisers usw., seines Anherrn,1 dessen Fürstentum und Besitz,2 ihm wie auch Ferdinanden, infanten zu Hispanien, erzherzogen zu Osterreich etc graven zu Tyrol etc des Ausstellers bruder als . . . negsten naturlichen und rechten erbherben3 und landfursten erblich gevallen sein, was auch dem Testament Kaiser Maximilians entspricht, deshalben den underthanen derselben ihrer angevallen fürstenthuemb und land numals gebuert dem Aussteller und demselben seinem bruder als iren rechten naturlichen angeenden erbherren und landsfursten erbhuldigung zu thuen, ernannt, die weil er nun und derselb sein bruder mergkhlicher obligender geschefft halben, so ihnen in ihren hispanischen kunigreichen und burgundischen landen, diser zeit furgevallen sein und aus andern mergkhlichen ursachen und verhinderungen yetzmals in aignen personen ... so bald fueglichen nit komen mögen und aber die . . . erbhuldigung nicht lengeranstellen1 kunden noch wollen, für sich und seinen Bruder, auf seiner lieb gewalt, dem König deshalben gegeben, den herrn Matheus, der heiligen Romischen khirchen sancti Angeli cardinaln von Saltzburg . . . und ... Bernhardtnen2 bischoven zuTrienndt, des Reichs fursten, und Petern bischoven zu Triesst, . . . auch . . . Maximilian von Bergen herr zu Sevenbergen, des Königs obriste botschaft in Deutschland, Micheln Freiherrn zu Wolkenstain, Sigmunden von Dietrichstain freiherren zu Vinkenstain und Hollenburg, Wilhelmen von Rogendorff freiherrn zu Mollenburg, Georgen herren zu Firmian, Cyprian von Sernntein, Jacoben vonBannissis3 thumdechand zu Trienndt, Jacoben Villinger, Johann Renner, Niclasen Ziegler und Jheronimussen Prunner zu ... stathaltern, regenten und reten seines gehaimen rats und obristen regiments aller seiner und seines bruders Nider- und Oberösterreichischen furstenthuemb und lande gesetzt und geordent und inen volkhomen macht und gwalt gegeben, das sy samentlich oder sonderlich oder denen so sy an irer statt darzu verordnen und setzen werden, von allen stenden und underthanen . . . in des Kaisers und desselben seines brueders namen solch erbhuldigung, wie sich gepuerdt und des hauß Österreich geprauch und gewonhait ist, erfordern aufnemen und emphahen und dargegen denselben stenden nd underthanen von ihrer beider wegen alles das thuen das ihm und seinem brueder als rechten angeenden erbherrn und landfursten gegen solcher erbhuldigung aus billigkait gebuert und zusteet, auch wo not und der gebrauch ist, in ihr beiderseel swe/arn und sonst alles . . . handlen zusagen und bewilligen . . . mügen, das Aussteller und deselb sein brueder, wo sie persondlichen zugegen weren, thun . . . khunten oder möchten. Und was also die . . . stathalter, regenten und rete oder die so sy, wie obsteet darzu verordnen werden von des Ausstellers und seines brueders wegen in solichen allem thun swern handlen zusagen und bewilligen werden, dasselb wollen sie beid . . . ratificiren confirmiren und bestaten und dashalben1 ihr brieff daruber verfertigen. Und wo die . . . stathalter usw. oder ihre Verordneten eine Erweiterung der Vollmacht bedürften, so ist diese inen hiemit in allermassen, als ob der hier inn von wort zu wort geschriben we/ar, auch gegeben und zuegestelt.

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Charter: 6197
Date: 1519 VIII 06
AbstractHanns Graf, derzeit ainer des rats der stat zu Wienn, ist mit weilent Andre Meichßner, auch derzeit des benanten rats, nach haissen . . . hern Wolfganngen Khirchhofer, zu den zeiten burgermaister, und des rats gemain der3stat Wienn auf . . . bete und begern . . . Hannsen Geuckiczer und Thoman Mair, der ledrer, anstat und als gerhaben Katerina, weilent Wilhalm Eybeckh verlassnen tochter, zu schatzen aines hauß hie zu Wienn innerhalb Stubenthor am Eckh gegen der stat maur öber gelegen, so weilent . . . Wilhelm Eybeckh hinder sein verlassen hat, verordent worden. . . . Demnach sie mitsambt der stat geswornen4 werchmaistern daselbs, nemblichen Niclasen Dachspacher und Hansen pei den stainmessen, Pangratzen Pambschhofer1 und Leonnhartn Hueber, den zimermannen, das obbemelt haus aigentlich besicht . .. und umb 900 lb dn guter landswerung in Osterreich, der es, als das yeczo ligt und nit mer noch teurer wert ist, geschätzt. Sie sagen darüber khuntschaft. . . . Wann aber . . . Meichsner, ee und (ee und) diser brief ausgangen abgeleipt, gibt Graf aus bevelch desselben rats, den . . . gerhaben disen schatzbrief.

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Charter: 6198
Date: 1519 VIII 18
AbstractWolfganngen Kirchhofer, derzeit burgermaister, und dem rate gemain der stat Wienn auch den innhabern und verwesern irer . . . gruntbuechern, meidet Mert Daum, fuerman, mitburger daselbs, dem ain haus hie in der Kernnerstraß, gegen Sannd Johanns uber mit ainer seiten zunagst weilent Niclasen Pilgre/am haus gelegen, mit ablösung und freyer lediger übergab zugestanden, das er demnach sölh haus dem . . . maister Ludwigen Beham procurator . . . übergeben hab, der ihm dafür ain ganz völligs benuegen gethan hat und ain summa gelts . . . bezalt, die Aussteller zu seinen handen emphangen. Er bittet um grundbücherliche Durchführung des Besitzwechsels. ...

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Charter: 6199
Date: 1519 VIII 27
AbstractLucas Alanntsee, burger zu Wienn, verkauft sechze/ohen gulden hungrisch (16 fl.) all gut und gerecht in gold, slag und wage, oder fur ainen yeden derselben gulden aindlef schilling phening (11 ß dn) guter landeswerung ih Österreich je/arlicher zins und gült . . . dem . . . briester, herren Conraten Mair, diezeit caplan der stift, so . . . fraw Margreth Alanntsecinn burgerinn zu Wienn, seine swe/agerinn in Sannd Agnesen junkhfrawen closter zu der Himelporten daselbs zu Wienn gestift hat, und seinen nachkomen . . . umb 400 fl. hungrisch. Der Zins wird dreimal des Jahres gereicht, nemlich zu sannd Georgen tag, zu sand Michels tag und zu den weichnachten, jedesmal funf gulden hungrisch, drei schilling und zwainzig wienner phening (5 fl. ungar. 3 ß 20 dn).2 Die Leistung soll anheben zu den weichnachten schirist künftigen onverziehen. Der Zins ist ablösbar miteinander mit vierhundert gulden hungrisch und dem nagsten gültdinst damit, der dann dieselb zeit davon zu dinen gebüret. Versessener Dienst ist dann vor den gruntherren auf allen des Ausstellers gütern zu clagen und darauf zu haben zu vierze/ohen te/agen, als umb sölh versessen zins und gült und der stat Wienn recht ist.

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Charter: 6200
Date: 1519 VIII 27
AbstractVor Wolfganng Kirchhofer, zu den zeiten burgermaister, und der rate gemain der stat Wienn kommt, das an heut dato, als sie in offnem rate gesessen sein, . . . Katherina Geörgen Kreidenweis, des goldsmid, . . . mitburgers hausfraw, mit der Mitteilung; wie weilent Sigmund Hofsteter der vorsprech, etwann der Aussteller mitburger, zu Lynntz1 on leibserben mit tod abgeleibt . . ., zu welches verlassem hab . . . sy als sein muem der nagst erb we/ar, demnach sy glaubwirdig kuntschaft beweister sippzall ze haben notturftig, stellte deshalben für den Rat Phillippen Vochter und Pauln Swarczenhofer, confecter, bed . . . mitburger, die dise hernachvolgende kuntschaft von . . . Hannsen Sturm und Vlrichen Irhenhofer, beden . . . mitburgern, die irer mergclichen gescheafft halben nach diser zeit selbs in aigner person vor dem rate nicht erscheinen haben mügen, aufgenomen haben, und bate . . . denselben nach . . . ratsordnung und wie sich zu recht gebürt zu/ozesprechen und sy sovil inen sölcher sipzal halben wissund we/ar, zu verhören und ir alsdann der selbn sag glaubwirdig urkund under . . . statinnsigill zu geben, worauf all bed als zwen gesworen der genannten . . . on aidesstat, als sy vor ainem yeden gericht zu recht thun solten gesagt haben, das weilent Sigmund Hofsteter, der vorsprech se/aliger, . . . der . . . Katherinen Kreidenweisin rechter eeleiplicher vetter gewesen ist, wann weilent Margreth, Oswalden Kotter, des kupfersmid, mitburger zu Münnchen hausfraw selige und gedachter Sigmund Hofsteter zwai rechte eeleipliche geswistreit von vater und muter miteinandergewesensein und alle in eelichem stande eelich geboren, das auch derselb Sigmund Hofsteter se/aliger zu seinem verlassen hab und gut nit mer so nahent noch ne/ahner erben dann sy, die . . . Katherina Geörgen Kreiden weis hausfraw, sein muem alain in leben hinder sein verlassen hat.

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Charter: 6201
Date: 1519 XI 22
AbstractCristan Panntzawner zu Pantzawn, Elispeth, Ursula, Warbara und Magdalena, alle fünfe geswistriet, und weilent Hannsen Pantzawners zu Panntzawn, den man auch den Sewer genennt hat, Tittmoninger landgerichts gesessen, und Warbaren, seiner ersten hausfrawen, baider seligen, elich gelaßne khinder für sich selbs, dann Leonnhart Holltzawr von Holltzen1 und . . . Petter Sewer, auch der Wagker genannt, zu Püettling, vatter halben, und . . . Geörg Puechlinger zu Puechling, all drei vorgemelts Tittmonninger landgerichts sesshaft, mueterhalben gerhaben der unvogtpern khinder, mit namen Leonnhart, Margreth und Angnes die obgemellter Hanns Pantzawner seliger bei Annen, seiner andern hausfrawen elichen erworben und gelassen hat, bevollmächtigen für sich und die gemellten . . . pflegkhinder . . . Hannsen Ärgkel burger zu Wienn, und Hannsen Wiedman im Waghauss daselben, ihren swagern, furbringern dits briefs, . . . die behausung daselbs zu Wienn am Graben, darinn Jobst Nagel gewonnt, gelegen, die under andern aufligunden und varunden stugkhen von weilend ihrem vettern, 2 Micheln Se/awer, burger zu bemelltem Wiennan ihren der khinder elichen . . . vattern, Hannsen Panntzawner obgenannt, desselben vorgemellten Micheln Sewer seligen elichen bruedern und numals nach desselben . . . vatters . . . ableiben auf sie als die negst und recht gesibten plueterben nach ordnung rechter sibtsall zum tail gefallen ... ist etc, an ihrer statt zu verchaufn (in vermegkhung daz der erste Aussteller Cristan Panntzawner, in craft seines vor auf ihn gestellten gewalds von seinen geswistriettn noch diese selbst diser zeit der verre1 und anders anligens nicht geschigkht, in aignen personen der handlung nachzechomen)2 die khaufsomma . . . einzenemen usw. was an ainem yeden ende gericht und öbrigkhaiten und zuvor in der hochlöblichen statt Wienn, da deshalben gehandlt soll . . . werden, zu thuen geburet vorzunehmen, die gelter . . . auf gebürlich quittung . . . bezallen und die ubertheurung biß auf der Aussteller ersuechen oder zuechonft, in irer gewaldsam vergwislich behalten und verwaren. Gewalthaber kann über den ausdrücklichen Wortlaut der Vollmacht, wenn nötig, hinausgehen, als were der von wort zu worten hir innen specifoce3 schriftlich und cle/arlichen ausgetrugkht.

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Charter: 6202
Date: 1519 XI 23
Abstract. . . herrn Merten Kekh, derzeit ainem des rats der stat Wienn, und Wolfganngen1 Smidinger, burger daselb, als innhaber und verweser gemainer stat Wienn gruntbüecher meldet Katherina, weilent Erasm Rieder2 des stainmessen, mitburger daselbs se/aligen gelassne wittib, welcher Hanns Eysngrein, confecter, mitburger zu Wienn, und Agnes sein eeliche hausfraw, ir haus hie in der Wollczeil neben dem pad gelegen umb 100 lb dn versetzt haben, laut des sacz in benannter stat sacz gruntbuech zu Wienn geschriben, daß die benannten chanleut diese Summe bezahlt haben; Ausstellerin bittet daher um Löschung des Eintrages

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Charter: 6203
Date: 1519 XI 28
AbstractCristoff Fronhofer, weilent Mertn Fronhover, zimerman, mitburgers zu Wienn . . .gelassner su/on, dem Be/artlme Hansnschrater, burger daselbs zu Wienn, an kauf aines hauss an der Vischerstiegn neben dem bad mit ainer seiten gelegen, 46 lb dn noch per rest ze thuen schuldig ist und der solche summa gelts aussteende schuldn aus menigen ursachen, damit er beladen selbs aigner person nit ersuchen mag, bevollmächtigt Casparen Tauber tuchlaubnherr, burger zu Wienn, furbringer ditzs brieffs und läßt dieseVollmacht durch Hainrichen Frannckhen und Thoman Wisinger, baider burger zu Wienn, aigen zuruckh aufgedruckhtn insigillen bestätigen.

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Charter: 6204
Date: 1519 XII 14
AbstractHanns Ergkl, burger zu Wienn, und . . . Hanns Widman der we/ogmaister im waghaus daselbs, an stat und als volmechtig gwaltrager Cristan Panzawner zu Panzawn, Elspethen Vrsu/olen, Barbaren und Magdalenen, all funf geswistreit und weilent Hannsen Panzawns zu Panzawn, den man auch Sewr genennt hat, Tittmoninger landgerichts gesessen, gelassen kinder, auch Leonharten Holtzawr von Holtzen, Petern Sewr, genannt Walkher zu Puetling, Georgen Puechlinger zu Puechling, all drei daselbs1 sesshaft, als undergesatzten gerhaben Leonharten, Margrethen und Agnesen obgedachts Hannsen Panzawner und Anna seiner andern hausfrawen ungevögten kinder, laut der besiglten gwaltsbrief, 2 haben in verkauf des hauss hie am Graben neben Steffan Awer haus, darumb weilent Michl Sewr . . . geschriben gestanden, die halb kaufsumma desselben, nemlichen 316 lb dn ihren gwaltgebern erblich . . . zu/ogehörig, zu gemainer stat Wienn gruntbuch erlegt, von herren Mert Kekhen, derzeit des rats der stat Wienn, und Wolfganng Smidinger, burger daselbs, bed verweser und innhaber gemainer stat gruntbucher, aus sonderm bevelh der herren burgermaister und rate derselben stat Wienn überantwortet erhalten, worüber sie quittieren.

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Charter: 6205
Date: 1519 XII 16
AbstractAnno domini nach Cristi . . . gepurd fünfzehenhundert und im neunzehenden, des freitags vor des heiligen sand Thomas zwelfboten tag, kame fur . . . richter und rat des marckhts Hertzogbürg, als sie in versambtem rate gesessen, . . . Ghuntz Leotold zu Mitterndorff bei Traißmaur gesessen, anzaigund wie er geweister frontschaft notturftig wäre und stelte fur . . . Bärtl Ramler zu Oberndorff bei Trayßmaur, Lienharten Gosch zu Stulhofen und Micheln Dracole zu Attlasperig gesessen, mit der Bitte, den slben zuzesprechen, was inen dorumb wissen sei. . . . Die all drei yeder in sonderhait, nach ordnung wie sich geburt, bei seinen aufgeracktem starcken gesworem aid, . . . gesagt, khund und wissen sei inen, das weillend Wilpold Leotold zu Stulhofen gesessen und Steffan Leotold weilend wonnhaft zu Wienn, in der Lümbgrueb die selbigen von vater und muter eleiblich gebryder gewesen sein; und . . .Steffan Leotold hat in elichem stand gehabt und erobert ain sün mit nomen Michel Leotold, pinter, auch weilend zu Wienn in der Lümbgrüb gesessen, derselbig auch mit tod verschaiden, und wie obestimbter Wilpold Leotold des oftgedachten Khünczn Leotolden eleiblicher vater gewesen, also das . . . Khüntz und . . . Michel recht eleibliche geswistrat khinder mit einander sein. Über diese Aussage begert . . . Khüntz Leotold . . . glaubwirdig kuntschaft, die Aussteller ime zu fuederung der warhait mit ihres markt grössern anhangundn insigel gegeben haben…..

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Charter: 6206
Date: 1520 I 02
AbstractWolfganng Kirchhofer, derzeit verweser des burgermaisterampts, und die verweser des rats der statt Wienn verleihen die ewig mess, so weilent Peter Stern der pader auf sannt Annen altar in Aller heiligen thu/ombkirchn zu Sannt Steffan hie gestift hat, deren lehenherrn die Aussteller sind, und die mit tod . . . Wolfganngn Grüenawr, predicator bei Sand Michls pharrkhirchn hie, ledig worden, dem . . . briester . . . Steffan Francisco nach der gewöhnlichen Formel.

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Charter: 6207
Date: 1520 I 03
AbstractHanns Zaglawer peckh, mitburger zu Tuln, 1 und . . . Agnes, sein eelich hausfrawe, verzichten gegen Jheronimus Schricker, diezeit bei dem gotzhaus Closternewburg diener, der Aussteller swagern und vetern, auf allen erbtail, so mit abgang der . . . frawen Kunigunden, Wilhalmen Sighartner, weilend burger zu Wienn gelassen witib, der obgenannten Agnes neben andern . . . geswistreten, auch gemelten Schrigkher und andern miterben zugefallen ist, es sei an heusern weingertn wein klainatn, ligendn oder varunden gutern. . . . Doch behalten sie sich bevor künftigen erbfall, der ihnen pillich oder rechtlich zusten möcht. ... Zu urkund haben sie erpeten . . .

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Charter: 6208
Date: 1520 I 09
AbstractDen edlen . . . Wolffganngen Kirchhofer, der zeit verweser des burgermaisterambts, und den verwesern des rats gemain des statt Wienn auch den innhabern und verwesern ... gemainer statt grundbuech melden Steffen 1 Köppl, auch ainer der verweser der bemeiten rate, und . . . Wolffganng Manngolt, mitburger daselbs, bed als außrichter weilent Hainrichen Franncken hie gescheffts und gerhaben desselben gelassen khinder, daß Johann Thersch, 2 ainer des rats und spittalmaister der burger spital hie vor Kherrnner thor, in-namen desselben ain haus hie am Hohenmarckt zuenagst der burgerschrann mit aim tail gelegen, dem bemeiten spital zuegehorig, obgedachtem Hainrich Frannkhen umb 500 lb dn verseczt hat laut des satz im saczgrundpuech begriffen und aber gedachter Frannckh in zeit seins lebens an bemelter suma von bestimpten . . . Johann Tschert 200 lb dn laut der quitung emphangen, den Ausstellern aber jeczgemelter Tschert die übermaß nemblichen 300 lb dn gueter landswerung in Osterreich mit parem gelt . . . entricht, weshalb Aussteller um Tilgung des Satzes bitten.

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Charter: 6209
Date: 1520 I 11
AbstractDen edlen . . . Wolfganngn Kirchhofer, derzeit verweser des burgermaisterambts, und den verwesern des rats gemain der statt Wienn, auch den verwesern und inhabern der gründbüecher meldet Anna, Jörgen Weilanndt1 des kürßner mitburgers daselbs hausfraw, daß Lassla Edlasperger, ritter, auch verweser des benanten rats der stat Wienn, die überteurung seins hauss hie in der Wolczeill mit dem vordern tail und mit dem hindern zu/onagst weilent Gilgen Pa/ombhauß gelegen . . . obbenanter Anna Weilandtin und . . . Hannsen Haidn, Peter Pleyspicz und Mathes Schernfels, als gerhabn Annen und Brigitta, weilent Jörgen Prödl des kürßner und Barbara, seiner hausfrawen, beder seeligen, ungevogten kinder umb 240 lb dn, versäczt hat und . . . von weilent Margretn, Ulrichn Stadlmair des verber hausfrawn, aut irs geschefts im stattbuch zu Wienn2 geschribn und durch ainen spruch darumbn ausgangen, zugestandn sein, doch in der gestalt daz Dorothea, Mathesen Frey, des stainmessen hausfraw . . .3 die nuczung von denselbn 240 lb dn ir lebenlang brauchen und einnemen soll, laut des sacz in . . . gemainer statt saczgrundbu/och geschribn. Nun sei Dorothea Freyen mit todt abgeleibt und Ausstellern berürte summa geltz frei ledig wordn, worauf die genannten Gerhaben der Ausstellerin die Hälfte jener Summe, nemblichn 120 lb dn guter landßwerung uberantwurt haben. Sie bittet daher, sie der 120 lb dn im saczgruntbu/oech ledigclich austu/on und vertilgn und die bestimbtn gerhabn an statt irer phleger umb den genantn sacz allain schreibn lassen . . .

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Charter: 6210
Date: 1520 I 21
AbstractNiclas graff zu Salm etc1 an den Wiener Magistrat, demselben sei unzweifel wysend, das der Graf2ain verlust in seinem3haus erlitten und ain tail der selbigen, namlich anderthalb hundert krabatische Zmasch4 fell pei maister Hansen Zimerman kürßner5 erfragt, darum er dem richter zu Wien den furfang gegeben, 6 an in begert, den Zimerman darzu zu halten, den gaber zu stellen und dem Grafen die zmasch nach rethlicher4 ordnung wider zu antworten. Doch habe das der Graf in funf monaten uber menig . . . ersuchen und kosten nit erlangen . . . mügen; . . . entlich habe er iecz am phincztag1 nächst verschinen2 seinen diener hinein, die handtlung zu erlernen und dem Grafen furzupringen, geschickt. Der Graf sei durch in (den Boten) pericht, das . n. richter zu Wien sich auf des Grafen menigfeltig peschwerug3 ime vileicht4 von dem Grafen kunt thon, sich also gegen dessen gwalt trager offentlich verantworten hab lasen: Es sei im furkumen, das der Graf ain misfalen auß seiner (des Richters) aufziehenen handlung trage, und pefündet, das er allweg so des Grafen handlung für in kum, 5 sich von dem recht siezen sindere6 und alweg ain andern an seiner stadt secze;7 hat . . . selichs also wie her nach volgt verantwurten8 lassen. War sei das er pei diser9 . . . handlung nit siczen welle noch gepurd 10 nach dem des Grafen widerpartey Zimerman sein schwager oder vetter sei, das den Grafen pefremdt, das . n . richter zu Wien von schwager- oder veterschaft aim das recht also sperre; wa.11 aber selichs sein gmiedt12 und furnemen gwest, het ers pillich von ersten dem gwaltrager des Grafen und nit nach dessen gnuegsamen anzaigten'3 weisung und vil mie und kostung fürgehalten, 14 wie woll dem Grafen an den felln'5 nit vill glegen, sunder der hochmut, in disen sachen pegegnet, den Briefsteller dar zu pewegt, das er, als vill ihm deshalb gepurdt, solichs nit verlorn haben welen. Ist seine freutlich1 pitt, der Magistrat wolle darob sein, domit ihm das seine on allen2 lenger verzug3 zugestelt und seiner nit also gespott werde. Des wolle der Graf zue sampt aller pllikhait1 in allem guten vergleichen.

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