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Collection: Baumgartenberg, Zisterzienser (1149-1708)
1. Stiftsgeschichte

2. Bestandsgeschichte

3. Editionen/Regestenwerke

4. Editionskritik


OÖLA Linz, Homepage

HHStA Wien, Homepage

Für nähere Informationen bzw. Benützung der Archivbestände kontaktieren Sie bitte:
Oberösterreichisches Landesarchiv
Anzengruberstraße 19
A-4020 Linz, Tel.: +43 732 7720-146 01, Email: landesarchiv@ooe.gv.at
bzw.
Haus-, Hof- und Staatsarchiv
Minoritenplatz 1
A-1010 Wien, Tel.: +43 1 53115-2500, Email: hhstapost@oesta.gv.at

1. Stiftsgeschichte

Das Zisterzienserstift Baumgartenberg - in den lateinischen Urkunden als mons pomarius bezeichnet - wurde 1142 durch Otto von Machland gegründet. Der erste Abt Friedrich wurde von Abt Gottschalk von Heiligenkreuz, als dessen Filiation die Zisterze eingerichtet wurde, eingesetzt. In der Zeit Herzog Leopolds IV. wurde im Kloster als Folge von Streitigkeiten mit den Vögten, den Herren von Klamm, ein nur abschriftlich erhaltener Stiftbrief zu 1141 gefälscht, der dem Kloster den Schutz des Landesfürsten und die Verringerung der Vogteilasten verschaffte.
In einem Privileg vom 31. Jänner 1209 gewährte Herzog Leopold VI. dem Kloster seinen speziellen Schutz; nur der Landesfürst soll die Vogtei innehaben und das Kloster erhält Mautfreiheit in allen landesfürstlichen Zollhäusern. Ebenfalls 1209 erreichte die Zisterze eine Bestätigung ihres Besitzes durch den Papst.
Ein Streit zwischen den beiden Gründungen Ottos von Machland, Baumgartenberg und Waldhausen, um dessen Erbe endete 1154 in einem Vergleich. Sowohl mit dem Chorherrenstift St. Florian als auch mit Adeligen aus der Umgebung gab es in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts Auseinandersetzungen um Güter.
Ab etwa 1267 kam es unter Abt Walter zu reger Bautätigkeit im Kloster - er wurde aus diesem Grund als zweiter Gründer der Zisterze bezeichnet.
1277 erreichte Baumgartenberg die Bestätigung seiner Mautfreiheiten durch Rudolf von Habsburg.
Unter Abt Reinhart (ab 1337) wurde ein Neubau der Abtei durchgeführt; an das Kloster wurde ein Spital angeschlossen.
Um 1400 gerieten die Baumgartenberger in Streit mit dem Passauer Bischof Jörg, der diese mit dem Kirchenbann belegte. Die Auseinandersetzung konnte erst durch das Eingreifen der österreichischen Herzöge Wilhelm und Albrecht beigelegt werden.
Nachdem das Kloster in der Hussitenzeit zwei Mal gebrandschatzt worden war, erhielt die Kirche 1431 von Papst Eugen IV. einen Ablass.
In der Zeit um 1500 beanspruchten die Herren von Hardegg, die seit 1495 Pfandinhaber des Landgerichtes Machland waren, Vogtei und Gerichtsbarkeit über Baumgartenberg für sich. Der Streit endete 1517 in einem Vertrag: Das Kloster wurde vom Ungeld befreit, der Abt behielt die niedere Gerichtsbarkeit, die Hochgerichtsbarkeit jedoch fiel den Hardeggern zu.
Nachdem das Zisterzienserstift die unruhige Reformationszeit überdauert hatte, besserte sich die wirtschaftliche Lage des Klosters im 17. Jahrhundert deutlich. So wurde unter den Äbten Bernhard Breil (1649-1683) und Candidus Pfyffer (1684-1718) das Klostergebäude ausgebaut und die Stiftskirche barockisiert. Die Wirtschaftskraft des Klosters wurde dadurch aber schwer belastet und ab 1736 mussten für die Verwaltung des Klosters Administratoren bestellt werden.
Diese Ausgangssituation war denkbar ungünstig, um einer Aufhebung in josephinischer Zeit zu entgehen. Der Konvent wurde 1784 aufgelöst, das Kloster wurde aufgehoben.
Von 1785 bis 1811 wurden die Gebäude als Strafanstalt verwendet, 1865 besiedelten Schwestern vom guten Hirten die ehemalige Zisterze.

Literatur:
Gertrude AIGNER, Die Verfassungsgeschichte des Zisterzienserklosters Baumgartenberg in Oberösterreich im Mittelalter (ungedruckte Dissertation, Wien 1970).
Baumgartenberg (1141 [sic]-1784), in: Orden, Säkularinstitute und Geistliche Gemeinschaften in der Diözese Linz. Eine historisch-topographische Dokumentation, hrsg. von Monika WÜRTHINGER und Josef HÖRMANDINGER (Linz 2005) 157-158.
Klaus RUMPLER, Stiftsarchiv Baumgartenberg, in: Haus der Geschichte. Die Bestände des Oberösterreichischen Landesarchivs, hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv (= MOÖLA Erg.Bd. 10, Linz 1998) 99-100.
Georg GRÜLL, Stiftsarchiv Baumgartenberg (ungedrucktes Inventar im OÖLA, 1958).


2. Bestandsgeschichte

P. Josef Lebitsch verfasste um die Mitte des 18. Jahrhunderts einen umfangreichen Archivkatalog und fertigte 1767 die Reinschrift an. Baumgartenberg gehörte damit zu den bestgeordneten Archiven der damaligen Zeit in Oberösterreich.
Mit der Aufhebung der klösterlichen Gemeinschaft begann auch die Zerstreuung des Archivs. Wertvolle Urbare und Handschriften wurden von Ordensmitgliedern in fremde Klöster mitgenommen. Das Klosterarchiv und die wertvollen Urkunden wurden verstreut und vernichtet. Nur das Verwaltungs- und Gerichtsarchiv blieb bis zur Aufhebung des Untertanenverbandes und der Patrimonialgerichtsbarkeit in Baumgartenberg erhalten. Dann wurde auch dieses Archiv, nachdem man noch vorher (1850) die Gerichtsbücher dem Oberlandesgericht übergeben hatte, in einem Abtrittzimmer des Klosters untergebracht, wo Nässe und Mauerfraß ihr Vernichtungswerk beginnen konnten. Im Spätherbst des Jahres 1854 wurden dann die Reste des Archivs nach Windhaag überführt. Das Baumgartenberger Archiv umfasst derzeit außer den Urkunden von 1209-1708, 95 Handschriften, darunter die drei Bände des von Lebitsch verfassten Archivverzeichnisses, das vom Stift St. Florian erworbene Kopialbuch von 1511, das vom Stift Kremsmünster erworbene Urbar und die Chronik des Klosters Baumgartenberg aus dem Jahre 1330 mit zwei blattgroßen Miniaturen über die Gründung des Klosters. Die Akten umfassen 79 Schuberbände.
Die erste Ordnung dieser Archivbestände wurde im Winter 1946/47 durchgeführt. Aus verschiedenen Beständen wurde damals das Archiv rekonstruiert.


3. Benützte Editionen/Regestenwerke

Oberösterreichisches Urkundenbuch 2 - 11
OÖLA Archivverzeichnisse, Urkundenrepertorium Baumgartenberg
HHStA Wien, Repertorium XIV/1, 2 und 4


4. Editionskritik

OÖUB
In den Statuten des am 19.11.1833 gegründeten oberösterreichischen Musealvereines, der die Sammlung, Verzeichnung, Beschreibung und Erklärung der Denkmäler der oberösterreichischen Geschichte zur Aufgabe hatte, findet sich unter Punkt 2 folgende Aufgabe: "[...] eine Sammlung von Urkunden [anzulegen], welche die Geschichte dieser Provinz im allgemeinen oder einzelner Ortschaften oder denkwürdiger Personen insbesonders betreffen, vorzüglich aber jener, welche geeignet sind, das Andenken von Stiftern und Wohlthätern zu erhalten oder das Leben und die Verfassung längstverschwundener Jahrhunderte anschaulich zu machen". Um diesem Anspruch eines territorial ausgerichteten Urkundenbuchs gerecht zu werden, wurde 1836 eine eigene Sektion des historischen Fachs zur Sammlung und Bearbeitung urkundlicher Geschichtsquellen des Landes ob der Enns eingerichtet, deren erste Aufgabe die Anlage des so genannten "Diplomatariums", einer Sammlung von Abschriften aller das Land ob der Enns betreffenden Urkunden bis 1519, war. Dies sollte bereits hinsichtlich eines zukünftigen "Codex diplomaticus Austriae super Onasum" geschehen. Der dafür zuständige Referent war ab 1837 Jodok Stülz, Chorherr in St. Florian, seine unmittelbaren Mitarbeiter Georg Weishäupl, Ferdinand Wirmsberger und Mansuet Aust. Von 1837 bis 1862 wurde das Diplomatarium erstellt, das die Originale bis 1500 erfasst, die kopiale Überlieferung aber nicht systematisch berücksichtigt.
Ab 1852 wurde das "Urkundenbuch des Landes ob der Enns" herausgegeben, wobei der erste Band die "Codices traditionum" enthält. Herausgeber war Andreas von Meiller, der für die endgültige Gestaltung verantwortlich war.
Im Vorwort zum ersten Band des Urkundenbuches werden die Editionsrichtlinien folgendermassen definiert: "Bei dieser Sammlung wurde der Grundsatz festgehalten, dass es sich zuerst und vorzüglich darum handle, einen buchstäblich getreuen Text der Urkunden wiederzugeben. Zufolge desselben wurde jedes Original, welches aufgefunden werden konnte, mit sorgfältiger Genauigkeit abgeschrieben, und dann erst der Sammlung einverleibt, nachdem [...] die Abschrift mit der Urschrift war verglichen worden. [...] Wo kein Original mehr vorhanden war, musste man zu Copialbüchern oder anderen Abschriften seine Zuflucht nehmen. Nur von der genauen Copirung der urkundlichen Unterscheidungszeichen, und der Bezeichnung der Anfänge der Zeilen glaubte man Umgang nehmen zu müssen, da der daraus entfallende Gewinn in der That doch ziemlich gering anzuschlagen ist. Auch falsche oder verdächtige Urkunden, deren Anzahl indessen jedenfalls klein ist, glaubte man nicht ausschliessen zu dürfen. Oft ist nur die Form unecht, während der Inhalt Wahres bezeugt."
Die Urkunden sind in chronologischer Reihenfolge in Volltext aufgenommen, Datum und Ort sind aufgelöst und sie verfügen über ein kurzes Kopfregest. Außerdem wird die wichtigste Literatur genannt.
1869 wurde Stülz von Pius Schmieder als Referent abgelöst, dem 1875 Johann Nepomuk Faigl und 1899 Viktor Freiherr von Handel-Mazzetti nachfolgten. 1912 wurde das Unternehmen eingestellt und das gesamte Material des Diplomatars dem Oberösterreichischen Landesarchiv übergeben, das das Urkundenbuch ab 1929 fortführte.
Im Vorwort von Erich Trinks zum zehnten Band des Urkundenbuchs (1938) geht dieser auf die Problematik des Diplomatars ein, dessen Abschriften teilweise nahezu hundert Jahre alt sind und in der Qualität naturgemäß unterschiedlich. "Eine Neuvergleichung der deutschsprachigen Urkunden, die in etwa 50 Archiven verstreut sind, wäre wegen des Aufwandes an Zeit und Kosten nicht ausführbar gewesen, hätte sich aber auch nicht gelohnt, [...] auch ist die genaue Berücksichtigung der Orthographie, besonders der Interpunktionen und phonetischen Zeichen, so wichtig sie für die sprachwissenschaftliche Forschung wäre, bei Urkundenveröffentlichungen für den allgemeinen Gebrauch nicht angebracht, weil die Fremdartigkeit des Schriftbildes [...] auf den Benützer überaus störend wirkt [...]." Nicht mehr alle Urkunden wurden volltextlich aufgenommen; bei denjenigen, die von den Herausgebern als stark formelhaft eingeschätzt wurden, "wurde [...] unter Hinweglassung aller Formeln der gegenständliche Inhalt der Urkunde mit deren eigenen Worten herausgelöst und in kurzer Form die Verbindung zwischen den einzelnen Teilen hergestellt [...]." Das führt dazu, dass ein Teil der Urkunden in einer Mischform zwischen Edition und Regest dargeboten wird, die sicher nicht allen Fragestellungen gerecht wird.
1956 lagen mit dem 11. Band die Urkunden bis 1400 vor. Erst 2005 wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv gemeinsam mit der "Gesellschaft für Landeskunde" (früher Oberösterreichischer Musealverein) die Initiative ergriffen, um einerseits dieses Großprojekt über das Jahr 1400 hinaus weiter in die Neuzeit fortzusetzen und andererseits die bereits vorliegenden Bände kritisch zu überarbeiten und zu ergänzen. Die wesentlichen Ziele sind einerseits die Aufnahme aller urkundlichen Quellen im Bereich des heutigen Bundeslandes Oberösterreich bis in die Neuzeit in eine Datenbank und die Erstellung und Veröffentlichung zeitgemäßer Regesten und Transkriptionen, andererseits die Bereitstellung digitaler Abbildungen im Internet. Diese Zielsetzungen decken sich teilweise mit jenen des Projektes Monasterium.Net, weshalb eine intensive und für beide Seiten ertragreiche Kooperation vereinbart wurde.
Literatur:
Erich TRINKS, Das Urkundenbuch des Landes ob der Enns, in: JbOöMV 85 (= Festschrift zum hundertjährigen Bestand des oberösterreichischen Musealvereines und des Landesmuseums, Linz 1933) 587-636.

Repertorien:
Für den größten Teil der Urkunden bis zum Jahr 1399 wurden die Regesten und Transkriptionen der Bände 2-11 des Oberösterreichischen Urkundenbuchs (OÖUB) herangezogen. In den Fällen, in denen die jeweiligen Urkunden nicht anderweitig - durch Editionen oder Regestenwerke - erschlossen waren, wurde auf die Repertorien des HHStA bzw. des OÖLA zurückgegriffen. Diese archivischen Findbehelfe, die im 19. Jahrhundert handschriftlich bzw. im 20. Jahrhundert angefertigt wurden, dienten der Erschließung und leichteren Zugänglichkeit der Urkunden vor Ort und sind daher eigentlich nicht für eine Publikation vorgesehen. Die kurzen Regesten, die in den Repertorien enthalten sind, folgen dementsprechend auch nicht den allgemeinen Richtlinien, die für heutige Regestenwerke opportun sind. Der Informationsgehalt der Repertorien kann demnach sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich sein und geht im Normalfall über eine oberflächliche inhaltliche Zusammenfassung nicht hinaus - was für den Zweck der Anfertigung völlig ausreichend ist.
Die Veröffentlichung der Regesten im Rahmen des MOnasteriuM-Projekts dient einer ersten Orientierungshilfe und soll ansonsten nicht erschlossenes Urkundenmaterial zumindest vorläufig und unter Berücksichtigung des Charakters der Repertorien leichter benützbar machen. Längerfristig soll die Bereitstellung der Urkunden im Netz aber zu einer tieferen und heutigen Standards entsprechenden Erschließung ihrer formalen und inhaltlichen Merkmale führen.

Kathrin Kininger