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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 662
Signature: 662

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6. Mai desselben Jahres verpfändete er und sein Sohn Magnus sogar an Ausländer, nämlich an die Gebrüder von Tuckenrode in der Grafschaft Hohnstein, fur 70 Schock Groschen das Vorwerk zu Sangerhausen mit dazu gehörenden Hufen, gestattete ihnen, falls am nächsten 25. Juli die Wiedereinlösung nicht vollzogen würde, die Ernte zu sich eu nehmen und das Gut selbst zu bebauen oder an Andere zu verpachten. Ausserdem überliess er ihnen, wenn die Wiedereinlösung sich länger als vier Jahre verzögerte, das Vorwerk zu rechtem Lehn und sicherte ihnen im Falle eines Krieges mit dem Grafen von Hohnstein ihr volles Recht. Alle Anstrengungen des Herzogs, sich in der Mark Landsberg des Erzbischofes zu erwehren, führten nicht zum Ziele. Das Schloss Schkopau wurde erobert, das Schloss Reideburg belagert. Der Herzog suchte nun Hülfe bei dem Markgrafen Friedrich von Meissen, mit dem und dessen Städten es früher wohl zur Fehde gekommen war. Der Markgraf aber, welcher nicht vergessen konnte, dass die Mark Landsberg einst seinem Hause gehört hatte, forderte ein grosses Opfer für seine Hülfe; er verlangte nämlich, dass ihm die Mark Landsberg käuflich überlassen würde. Der Herzog hielt sich von seinem dem Kaiser im Jahre 1341 geleisteten Versprechen, das Lehn nicht zu verpfänden oder zu veräussern, für entbunden, weil der Kaiser ihm keinen Schutz gewähren konnte, und entschloss sich, den Verlust der Mark doch voraussehend, zum Verkaufe. In Gegenwart des Bischofs Heinrich von Merseburg, des Grafen Günther von Schwarzburg zu Arnstein. des Grafen Heinrich von Schwarzburg und seines Sohnes Günther, des Friedrich von Schönburg zu Stolberg, des herzoglichen Geheimraths Gebhard von Werberg, des Hans von Hollege, des Diedrich Schonehoch und Anderer ver kauften er und seine Söhne zu Weissenfeis am 5. Juni 1347, während das erzbischöfliche Heer das Schloss Reide burg umzingelt hielt, dem Markgrafen Friedrich die Mark und das Fürstenthum Landsberg mit dem Schlosse gleiches Namens, dazu Schloss und Stadt Delitzsch und die Schlösser Reideburg und Altehof mit Mannschaft, geistlichen und weltlichen Lehnen, Gerichten, Dörfern, Zöllen, Geleiten, Münze und allem sonstigen Zubehör für 8000 Schock Groschen. Der Markgraf verpflichtete sieh, den vierten Theil dieser Summe, nämlich 2000 Schock, von denen er jedoch zum Behuf der Einlösung der Schlösser Landsberg und Altehof das Geld, wofür der Herzog sie verpfändet hatte, abziehen wollte, am nächsten 29. September und darauf 2000 Schock an jedem 29. September der nächsten drei folgenden Jahre zu Frankenhausen oder, wenn der Herzog es vorzöge, zu Merseburg zu zahlen und nack Sangerhausen zu geleiten. Als Pfand für den Kaufpreis überwies er dem Herzoge sogleich die Schlösser Eckarts- berga, Wiehe und Camburg mit dazu gehörenden Städtchen nebst Gerichten, Dörfern, Mannschaft, geistlichen und weltlichen Lehnen, Zöllen, namentlich mit dem Geleite zu Eckartsberga und mit allem übrigen Zubehör. Schloss Camburg sollte nur bis zur geleisteten ersten Zahlung, die beiden anderen Schlösser aber sollten bis zur völligen Erlegung des Kaufpreises dem Herzoge verbleiben. Falls der Herzog und der Markgraf mit vereinigten Kräften das Schloss Schkopau wieder eroberten, sollten sie dasselbe gemeinsam, jeder zur Hälfte, besitzen. Würde das vom Erzbischofe und dessen Verbündeten jetzt belagerte Schloss Reideburg innerhalb der nächsten neun Tage von den selben erobert, so sollte der Verlust den Herzog und nicht den Markgrafen treffen, letzterer die Zahlung der ersten 2000 Schock Groschen um 1000 kürzen und dennoch die Forderung und das durch Kauf erworbene Recht an dem Schlosse behalten. Würde es aber nach den neun Tagen erobert, so sollte der Verlust den Markgrafen treffen und derselbe zu einem Abzüge von den 2000 Schock Groschen nicht befugt sein. Der Markgraf gelobte, dem Herzoge, dem mit ihm errichteten Bündnisse getreu, gegen den Erzbischof und dessen Verbündete Hülfe zu leisten, jeden Angriff auf die Schlösser und Güter, die dem Herzoge in der Nähe der Markgrafschaft Meissen und Landgrafschaft Thüringen verblieben, abzuwehren und keinem seiner Amtleute und Diener zu gestatten, dass sie ihn an denselben hinderten. Er verpflichtete sich, die Mannschaft in der Mark Landsberg bei ihren bisherigen Lehnen zu belassen. Fehden, in welche sesshafte Mannen der Mark und der Herrschaft gegen ihn oder seine Städte bisher verwickelt gewesen waren, sollten ruhen und beendet sein. Weder der Herzog noch der Markgraf sollte einer ohne den andern mit dem Erzbischofe und dem Stifte Magdeburg Frieden oder Sühne errichten, es sei denn, dass dem Einen топ ihnen eine Sühne oder ein Frieden würde, der ihnen beiderseits nach beider Rath erwünscht sei. Herzog Magnus und sein Sohn Magnus, übernahmen es, dem Markgrafen für das Fürstenthum Landsberg und für die damit verkauften Schlösser, Güter und Lande baldmöglichst Gewähr zu leisten, ihn in den Besitz der Herrschaft, der Schlösser, Lande und Leute zu setzen, vor dem Reiche und dem Herrn, von dem dieselben zu Lehn gingen, darauf zu verzichten nnd
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 662, S. 480
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 662, S. 480

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 662, S. 480

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      XXVII

      dafür zu sorgen, dass die Herzoginn Sophie, Gemahlinn des Herzogs Magnus des älteren, auch Verzicht darauf leistete. Mit Vollziehung dieses Vertrages waren noch nicht alle Beziehungen zu dem abgetretenen Gebiete aufgehoben oder vergessen. Noch drei Wochen darnach beschenkte der Herzog einen Altar in der Kirche zu Delitzsch mit einigen Höfen und Hufen Landes. In Berücksichtigung dessen, dass es dem Markgrafen nicht so leicht fiel, die Kaufsumme zu entrichten, war der Verkauf als ein Tausch anzusehen, durch welchen der Herzog für die entlegensten, durch das angrenzende magdeburgische Gebiet sehr gefährdeten Schlösser andere ganz unangefochtene in der Nähe der ihm verbleibenden Gebietstheile der Pfalz Sachsen erwarb. Grade zur rechten Zeit hatte er den Verkauf vollzogen, denn der einzige, der ihn hätte rechtlich schützen können, der Kaiser Ludwig, starb ganz unerwartet etwa vier Monate nachher am 11. October 1347 und der Markgraf Friedrich von Meissen, der sich sicher dem Erzbischofe überlegen hielt, unterlag noch im selben Jahre der Uebermacht desselben. Weil die Kaufsumme für die Mark Landsberg später nur zu 7000 Schock Groschen angegeben ist, wird das Schloss Reideburg noch vor dem neunten Tage nach obigem Vertrage von dem Erzbischofe erobert worden sein. Der Markgraf bemächtigte sich des Schlosses und liées daraus der erzbischöflichen Stadt Halle vielen Schaden zufügen. Der Erzbischof zog vor das Schloss und belagerte es. Zwischen ihm und dem Markgrafen, der, um das Schloss zu entsetzen, mit grossem Heere herbeieilte, kam es zur Schlacht. Der Markgraf verlor sie, musste fliehen und eine sehr grosse Anzahl seiner Leute in der Gefangen schaft zurücklassen. Das Schloss wurde erobert und zerstört. Der Erzbischof hatte also zwei der in der Markgraf schaft gelegenen Schlösser, die er als die seinen beanspruchte, Schkopau und Reideburg, mit gewaftneter Hand genommen.

      Während der Erzbischof dort siegte, bereitete der Herzog sich vor, ihn, wenn derselbe das Herzogthum Braun schweig angriffe, gerüstet zu empfangen. Er hatte sich jetzt der Hülfe seines Bruders, des Bischofs Heinrich von Hildesheim, der am 10. November des vorigen Jahres die Ruhe in seinem Bisthume hergestellt hatte, zu erfreuen. Weil der Markgraf Ludwig von Brandenburg seiner Gemahlinn Margaretha gegen den König Karl IV. nach Tirol zu Hülfe geeilt war und daselbst bis zum Juli blieb, rief Herzog Magnus den Hauptmann der Altmark, Friedrich von Lochen, herbei, ihm die versprochene Heerfolge zu leisten. Dieser sah sich dadurch genöthigt, den Frieden dem Erzbischofe von Magdeburg aufzukündigen, welches denn auch zu grossem Bedauern des letzteren, da er den Krieg mit dem Markgrafen gern vermieden hätte, vor dem 25. Juni geschah. Am 4. Juli 1347 ernannte der Herzog die Gebrüder und edelen Herren Gebhard und Burchard von Werberge und die Gebrüder Ludolf und Hans von Honlage oder Hollege zu Amtleuten, seinem Kriege vorzustehen. Sie sollten nämlich für Proviant, Fourage und Verpflegung sorgen, so viele Ritter und Knechte besolden, als zum Kriege nöthig wären, und alles, was man zum Kriege bedürfte, anschaffen. Dafür verpfändete er ihnen das Schloss Dahlum mit dem Gerichte und allem Rechte, wie er selber es besase und einst dem Pepeke (Papestorf?) anvertrauet hatte. Würden sie gefangen werden oder Schaden erleiden, so sollte es zum Ersätze dessen ihnen nicht verpfändet sein. Falls er das Schloss, welches ihm in allen seinen Nöthen offen bleiben sollte, innerhalb eines Jahres, nachdem sfe die Erstattung ihrer Auslagen gefordert haben würden, nicht einlösete, durften sie für den Betrag ihrer Forderung es einem seiner sesshaften Mannen verpfänden. Reisige Leute, die sie zu Gefangenen machen würden, sollten mit Ausnahme der ihm abzuliefernden Fürsten, Herren, Grafen und freien Herren, ihnen, falls einer von ihnen selbst in Gefangenschaft gerathen wäre oder sie Verlust an ihrer reisigen Habe erlitten hätten, als Gefangene verbleiben und das Lösegeld derselben dazu dienen, ihren Schaden zu ersetzen. Jeden, den sie würben oder dem sie Sold zahlten, wollte er gegen Schaden im Kriege sichern. Erlitten sie durch Gefangenschaft keinen Schaden, so sollten ihre Getangenen ihm abgeliefert werden, um gegen sie herzogüche in Gefangenschaft gerathene Mannen einzutauschen oder mit ihrem Lösegelde Kriegskosten und Sold zu bezahlen. In einer besonderen Urkunde verpflichtete sich der Herzog, diesen vier Amtleuten und dem Heinrich von Veitheim, den er gleichfalls zum Amtmanne ernannt hatte, allen zu erleidenden Schaden zu vergüten, auch jeden, der, von ihnen geworben, mit ihnen in seinem Dienste Verluste erlitte und von ihnen an ihn gewiesen würde, gegen Schaden zu sichern und ihm zum Ersätze zu verhelfen. Die Rüstungen forderten fortwährend die Auftreibung neuer Summen. Der Herzog sah sich veranlasst, von den Bürgern des Weichbilds Schöningen 50 Mark Silber zu entleihen, und »teilte ihnen den Ritter Heinrich von Alvensleben zum Bürgen. In dem Weichbilde standen unter der Vogtei des

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