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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 684
Signature: 684

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Zu einer Fehde, die sich um diese Zeit zwischen dem Herzoge und dem Ritter Gebhard von Alvensleben erhob, war, wie es scheint, durch Verpfändung des Zolles zu Schnackenburg Veranlassung gegeben worden. Markgraf Lud wig von Brandenburg hatte am 7. Januar 1344 das Schloss Klötze, welches sein Hauptmann in der Altmark, Gebhard von Alvensleben, schon 1343 wahrscheinlich als ein markgräfliches Lehn besass, für 1100 Mark Silber diesem, den von dem Knesebeck, von Redern, von der Garthow und Bokmast verpfändet und ihnen ausserdem hundert Mark Silber jährlicher Hebung im Zolle zu Schnackenburg verschrieben. Vor dem 4. März desselben Jahres war die Angelegenheit so geordnet worden, dass nur Hempe von dem Knesebeck das Pfandrecht am Schlosse behielt. Von ihm lösete Gebhard von Alvensleben dasselbe bald darauf ein, weshalb ihm von nun an der Markgraf die Pfandsumme schuldete. In dem Zolle zu Schnackenburg blieben nur Hempe von dem Knesebeck und Gebhard von Alvensleben berechtigt. Letzterem verlieh der Markgraf am 18. März 1344 den Zoll, bis derselbe daraus wegen seiner bisherigen Forderangen nnd wegen aller Auslagen, die er als Hauptmann der Altmark noch machen würde, befriedigt wäre. Gebhard von Alvensleben gelangte noch nicht zur Hebung, weil dem Giso Barsewisch, Bürger zu Seehausen, der Ertrag des Zolles noch auf einige Jahre verschrieben war. Später verlor der Markgraf die Altmark. Seine Schulden wurden von dem Eroberer nicht anerkannt und Ritter Gebhard von Alvensleben kam nicht zur Hebung des Zolles. Als nun am 24. August 1348 noch vor der Wiedereroberung der Altmark der Zoll von dem Markgrafen an die Herzöge zu Lüneburg verpfändet wurde, schwand dem Gebhard von Alvensleben jede Aussicht, bald zur Ausübung seines Rechtes zu gelangen. Statt gegen den Markgrafen sich zu wenden, befeindete er die Herzöge und suchte mit deneu, die sich von ihnen verletzt glaubten, ein Bündniss zu schliessen. Hempe von dem Knesebeck, dem gleichfalls der Zoll am 15. März 1344 noch besonders von dem Markgrafen verschrieben worden war, trat nicht in das Bündniss ein. Er und seine Brüder hatten am 2. Juli 1351 den Herzögen gelobt, sie in Erhebung des Zolles nicht zu hindern; ausserdem waren sie am 1. August 1352 von dem Markgrafen mit dem Dorfe Walstawe beschenkt und zugleich hatte er ihnen bewilligt, dort eine Burg zu erbauen. Sie waren befriedigt. Aber an Balduin von Bodendike und an Jordan von dem Knesebeck fand Gebhard von Alvensleben Bundesgenossen. Ersterer mochte an den Gütern zu Wrestedt, Niendorf und Spithal, welche sein Bruder am 16. August 1350 nur ungern den Herzögen abgetreten hatte, Rechte beanspruchen. Letzterer hatte den Herzog Otto einer Unwahrheit beschuldigt und hatte die Beschuldigung am 8. Juli 1351 widerrufen müssen. Ritter Gebhard von Alvensleben im Bunde mit beiden befehdete von dem Schlosse Bierstedt in der Altmark die Herzöge in ihrem eigenen Lande, weil er sie in der Erhebung des Zolles nicht hindern
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 684, S. 533
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 684, S. 533

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      konnte. Während Ludwig der Römer, dem die Mark Brandenburg von seinem älteren Bruder .Ludwig am 24. De cember 1351 abgetreten war, zu Ende des Jahres 1352 sich im Lande über Oder und in der Ukermark befand, wandte sich Herzog Wilhelm um Hülfe an Günther und Günzel von Bertensieben und an Heinrich, Werner und Henning von der Schulenburg, welche Markgraf Ludwig der Römer am 14. Januar desselben Jahres als Amtleute oder Hauptleute der Altmark bestätigt hatte. Da auch mit ihnen Gebhard von Alvensleben in Streit gerathen war und keine rechtliche Erledigung desselben, noch ein gütlicher Vergleich hatte zu Stande kommen können, waren sie um so bereitwilliger, sich mit dem Herzoge gegen ihn und seine Genossen zu verbinden. Am 13. December 1352 gelobten sie, mit dem Lande, dem sie als Amtleute vorstanden, gegen den Gebhard von Alvensleben und dessen Söhne, gegen Jordan von dem Knesebeck, Balduin von Bodendike, gegen deren jetzige Genossen, gegen Alle, die an deren Fehde" später Theil nehmen würden, und gegen das Schloss Bierstedt dem Herzoge sofort Hülfe zu leisten. Von dem Schlosse Betzendorf, welches den von der Schulenburg gehörte, und von dem herzoglichen Schlosse Warpke aus sollte der Feind angegriffen werden. Ersteres sollten die markgräflichen Amtleute mit fünfzehn, Letzteres der Herzog mit eben so vielen leichten Reitern, um Streifzüge von dort vorzunehmen, besetzen. Zur Belagerung des zwischen Warpke und Betzendorf gelegenen Schlosses Bierstedt sollten sie zwei hundert Bewaffnete, nämlich hundert ritterbürtige Leute und hundert Bürger, der Herzog fünfzig schwere und fünfzig leichte Reiter stellen. Jeder sollte die Seinen beköstigen und ihnen Schaden ersetzen. Brandschatzung sollte zu gleichen Theilen, Gefangene und Beute sollten nach Anzahl der Gewaffneten eines jeden getheilt werden. Die markgräflichen Amtleute gelobten, von dem Schlosse und aus dem Feldlager mit den Ihrigen ohne ausdrückliche Bewilligung des Herzogs nicht abzuziehen, bevor das Schloss erobert wäre, auch mit ihrer ganzen Macht und mit dem ganzen Aufgebote des ihnen untergebenen Landes dem Herzoge vor das Schloss zu folgen und es zu belagern, falls irgend jemand es unternähme, ihn und sie aus dem Felde oder von dem Schlosse zu vertreiben. Dieselbe Verpflichtung übernahm der Herzog ihnen gegenüber. Sobald das Schloss erobert wäre, sollte es zerstört werden. Wer auf dem Schlosse gefangen würde, über den sollte der Herzog richten oder nach seinem Ermessen mit ihm verfahren. Das Lösegeld der Gefangenen aber sollte gleich- massig vertheilt werden. Nach der Eroberung des Schlosses sollte der Herzog in dem Streite der markgräilichen Amtleute mit Gebhard von Alvensleben richten und seiner Entscheidung gelobten sie sich zu unterwerfen. Eben so versprach der Herzog, sich nach Eroberung des Schlosses der Entscheidung zu fügen, die der Markgraf, wenn et zurückgekommen wäre, zwischen ihm und dein Gebhard von Alvensleben und dessen Genossen treffen würde. So lange dies nicht zur Ausführung gelangte, sollte die Besatzung von Warpke nach Betzendorf zum Behuf der Streif züge verlegt werden. Entschlösse sich dann der Herzog, befestigte Plätze gegen den Feind anzulegen oder denselben nochmals zu belagern, so sollte im ersteren Falle die treue Hülfe der markgräflichen Amtleute ihm gewiss sein, im letzteren aber ihm dieselbe Mannschaft, wie bei der Belagerung des Schlosses Bierstedt, gestellt werden. Dieselbe Hülfe versprach der Herzog ihnen, falls sie den Krieg in obiger Weise fortzusetzen beabsichtigten. Ohne des Herzogs Bewilligung sollten sie und die ihnen untergebenen Lande und Leute mit dem Feinde keine Sühne oder Frieden schliessen, bevor der Krieg gänzlich beendet wäre. Dasselbe Zugeständniss machte ihnen der Herzog für sich und seine Amtleute. Solcher Macht konnten Gebhard von Alvensleben und seine Genossen sicherlich nicht widerstehen. Sie werden sich unterworfen haben oder besiegt sein. Jedenfalls wird die Fehde schnell beendigt worden sein. Schon am 24. Januar des nächsten Jahres, also wenige Wochen nachdem die Belagerung begonnen sein konnte, erneuerte Markgraf Ludwig der Römer von Spandau aus dem Herzoge Wilhelm die Verpfandung des Weichbildes, des Zollhofes und des Zolles zu Schnackenburg, ohne irgend wie der Fehde zu erwähnen. Vielleicht hatte er inzwischen den Gebhard von Alvensleben auf andere Weise als durch den Zoll befriedigt.

      Die vielen Fehden und Kriege erforderten den Ausbau und die Befestigung der Schlösser. Ohne Zweifel mussten die zu denselben gehörenden Gemeinden zu den Kosten beitragen oder wenigstens für den Bau Hand- und Spann dienste leisten. Für die Ausbesserung der Kirchen und Kirchthürme, von denen vielleicht manche durch Krieg, andere durch ihr Alter schadhaft geworden waren, fehlten oft die Mittel oder es hatte wegen der unruhigen Zeiten nicht für ihre Erhaltung gesorgt werden können. Der Kirchthurm zu Dahlenburg musste wegen augenscheinlicher Notb abgebrochen werden. Der Bischof Daniel von Verden, zu dessen Sprengel die Kirche gehörte, hatte dem verstorbenen

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      Herzoge Otto am 3. Juli 1352 die Bewilligung ertheilt, den Thurm durch die Gemeinde abbrechen zu lassen, zugleich aber bedungen, dass nach dem Abbruche die Steine und das Holz, weil sie geweihet waren, wo möglich zu einem anderen kirchlichen Gebäude benutzt würden. Unter derselben Bedingung erlaubte er bald darauf, am 24. Januar 1353, dem Herzoge Wilhelm, den steinernen Thurm der Kirche zu Hittfeld bis zur Höhe der Kirche mit gebührendem Anstand und Vermeidung jedes Tumultes abtragen zu lassen. In beiden Kirchen werden die Herzöge Patrone gewesen sein, weshalb ihnen der Bischof die Bewilligung ertheilte. Das Patronatrecht über die Kirche zu Engelbostel wahrte sich Herzog Wilhelm, indem er am 22. Mai 1353 von den Grafen Ludolf und Ludwig von Wunstorf sich die schriftliche Erklärung geben Hess, dass sie bei der Vacanz dieser Kirche in der irrigen Meinung, Patrone derselben zu sein, das Patronatrecht ausgeübt hätten, dass aber er Patron der Kirche sei. Sogar in Kirchen ausserhalb seines Fürstenthums, wie unter andern zu Wartjenstedt, war der Herzog Patron. Ihm resignirte der Pfarrer daselbst am 26. November 1353 seine Pfarre zu Gunsten eines anderen Geistlichen.

      Um diese Zeit wird Herzog Wilhelm seiner Gemahlinn Sophie die Stadt, das Schloss und die Vogtei Celle und den Zoll in der Bäckerstrasse zu Lüneburg mit Gülte und Rente und mit dem in der Bäckerstrasse gelegenen Zoll hause, worin der Zöllner wohnte, zur Leibzucht verschrieben haben. Seinem Ersuchen gemäss gelobten die Raths- herren der Stadt Lüneburg am 6. Februar 1353, ihr, falls sie ihren Gemahl überlebte, beizustehen und zu helfen, dass sie zum ruhigen Besitze und zu friedlicher Nutzung ihrer in der Stadt Lüneburg gelegenen Leibzuchtsgüter gelangte. Die Stadt Celle hatte von dieser Leibzuchtsverschreibung den Vortheil, dass der Herzog sich bewogen fühlte, der Stadt am 19. Mai 1353 drei Jahrmärkte und einen Wochenmarkt zu bewilligen, und dass er von nun an häufiger daselbst Hof hielt. Hier unter andern zahlte er am 12. Juni 1354 dem Achatius Grube von Braunschweig, der um diese Zeit so häufig in Verbindung mit Bürgern der Stadt Lüneburg genannt wird, dass es scheint, er sei dort wohn haft geworden, 823/4 Mark löthigen Silbers aus. Er Hess sie ¡hm durch den Zöllner Johann und dessen Bruder znwiegen, wobei die Rathsherren der Stadt Celle und der herzogliche Küchenmeister Diedrich Schlette gegenwärtig waren. Letzterem verpfändete der Herzog wahrscheinlich in nur augenblicklicher Verlegenheit am 25. Februar 1353 für 116 Mark lüneburger Pfennige den Zehnten zu Suderburg, lieh am 3. März von den von Ambleben sechzig Mark löthigen Silbers unter dem Versprechen, sie am 29. September zurückzuzahlen, und Hess sich am 7. April von den Gebrüdern Johann und Heinrich von Oberg geloben, dass sie ihm nach einem Jahre die hundert Mark löthigen Silbers, welche ihnen am 1. Juni 1349 als Dienstgeld geliehen waren, zurückzahlen würden. Zwar war jene Summe nicht ihnen allein, sondern auch den Gebrüdern Günzel und Hildemar von Oberg geliehen. Die Ersteren aber mögen sich von Letzteren getrennt, sich mit ihnen abgefunden und die Schuld übernommen haben, wie denn auch sie allein nnd nur hinsichtlich ihres Theils des Schlosses Oebisfelde am 3. März dieses Jahres einen neuen Dienstvertrag mit dem Herzoge Wilhelm gegen jeden ohne Ausnahme auf die Dauer von fünf Jahren abschlössen. Das Dorf Trabuhn war nach dem Vertrage vom 22. Juli 1349 den von Krakow und von dem Knesebeck zu Lehn überlassen. Sie verkauften es am 14. Februar 1353 dem Gerhard von Wustrow und dessen Söhnen für 208 Mark lüneburger Pfennige und versprachen, ihnen das Lehn zu gute zu halten. Die von Krakow resignirten schon anderthalb Monate hernach ihr Lehnrecht darüber dem Herzoge zu Gunsten der Käufer.

       
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