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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 667
Signature: 667

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dem Fürsten Bernhard von Anhalt die Fürstentümer, mit denen ihn einst König Ludwig am 27. September 1320 belehnt hatte, nämlich die Pfalz Sachsen, die Markgrafschaft Landsberg mit allen ihren Festen und Zubehönmgen an beiden Seiten der Saale und die kaiserlichen Pfalzen Kyffhausen und Allstedt. Die Markgrafschaft Landsberg zwar hatte Herzog Magnus an den Markgrafen Friedrich von Meissen verkauft, welchen obige Belehnung um so unerwarteter und empfindlicher traf, als er kurz vorher sich durch den König Karl IV. hatte bewegen lassen, die auf ihn gefallene Wahl zum römischen Könige abzulehnen. Dem Herzoge aber blieb noch die Pfalz Sachsen und diese músete sein Sohn zu Sangerhausen von nun an gegen die Grafen von Anhalt vertheidigen. Vielleicht mit ihnen verbündet waren die Grafen Bernhard der ältere und der jüngere von Regenstein. In einem Kampfe, welchen der junge Herzog mit den beiden Grafen bestand, war er nicht glücklich. Er und sein Vater gelobten ihnen, dem Grafen Ulrich von Regenstein und allen denen, die dabei gewesen waren, als sie ersteren hinderten, am 31. Mai 1349 eine Sühne und versprachen, innerhalb eines Jahres nicht Feinde der Grafen von Regenstein und der von Mansfeld zu werden, auch den Frieden, wenn sie ihn später nicht mehr halten wollten, aufzukündigen. Mit dem Erzbischofe Otto von Magde burg war inzwischen ein gutes Vernehmen insoweit wieder hergestellt, dass Herzog Magnus der ältere sich am 3. Januar 134.9 mit ihm gegen die von Ambleben verbinden konnte. Diese hatten dem Herzoge einen seiner Amt leute, den Knappen Hans von Papstorf, abgefangen. Der Zweck des Bündnisses war dem Herzoge die Befreiung desselben. Um die Hülfe des Erzbischofes zu gewinnen, verpflichtete er sich, ihm gegen die von Ambleben mit aller Macht so lange behülflich zu sein, bis sie beide durch Verträge mit ihnen befriedigt sein würden. Er erreichte seinen Zweck schon vor dem 24. Juni desselben Jahres, denn an diesem Tage war sein Amtmann wieder auf freien Füssen. Unter den Räthen, Amtleuten und Vögten des Herzogs, wenn sie bei Regierungshandlungen mitrathend oder ab Zeugen gegenwärtig waren, erscheint auch bisweilen der herzogliche Speisemeister Otraven von Bodenrode. Dieselbe Auszeichnung widerfuhr auch dem Speise- oder Küchenmeister am Hofe der Herzöge zu Lüneburg und an den Höfen vieler Fürsten damaliger Zeit. Herzog Magnus hatte die Dienste seines Speisemeisters durch Belehnung mit Häusern in der Stadt Braunschweig belohnt, zu deren Verpfändung er ihn 1348 und am 5. Februar 1349 ermächtigte.
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 667, S. 488
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 667, S. 488

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      Zwischen dem Herzoge Ernst zu Göttingen und dem benachbarten Stifte Hildesheim hatten sich mancherlei Irrungen erhoben. Die Lehnsleute des Herzogs, die von Vreden, hatten das ihnen von ihm zu Lehn ertheilte, bei Alfeld im Stifte Hildesheim gelegene Schloss Freden 1347 dem Stifte geöffnet und dem Bischöfe das Näherrecht an demselben zugestanden. Ausserdem war der Soiling ein Gegenstand des Streites zwischen dem Stifte und dem Herzoge. In Folge der Verpfandung des Gogerichtes zu der Pisser, der Besitzungen zwischen Fuse und Erse und der Holzmark zu Siersse an das Stift gerieth, wie es scheint, mit demselben auch Herzog Magnus in Zerwürfnisse, die er vielleicht selbst durch Verkauf jährlicher Hebungen aus dem verpfändeten Gogerichte an die von Adelebsen am 24. Juni 1348 veranlasst haben mochte. Beide Herzöge vereinigten sich nun und verabredeten am 7. April 1349 ein Bündnisi gegen das Stift, dessen Bischof ihr Bruder Heinrich war. Herzog Magnus und sein Sohn Magnus versprachen dem Herzoge Ernst und dessen Sohne Otto, so lange sie leben würden, Hülfe in allen Angelegenheiten gegen das Stift und in einem etwaigen Kriege mit demselben. Nur Festungsbauten nahmen sie davon aus. Sie verpflichteten sich, fünfzig behelmte Mannen ihnen zu halten und davon die eine Hälfte in braunschweigsche, die andere in göttingensche Schlösser zu legen. Brandschatzungen sollten gleichmässig, Beute nach Anzahl gewaffheter Leute getheilt werden und eroberte Schlösser ihnen gemeinsam verbleiben. Wenn einer von ihnen ohne die anderen am Treffen Theil nähme, so sollte ihm der beste Gefangene, Fürsten ausgenommen, zufallen. Verlust sollte durch Beute, so weit sie reichte, ersetzt werden. Sühne, Frieden oder Waffenstillstand sollte keiner ohne des anderen Bewilligung schliessen. Herzog Magnus und sein Sohn gelobten, gleich nach der Aufforderung dazu dem Stifte den Krieg zu erklären, die Hülfe mit aller Macht zu leisten und innerhalb zwei Wochen die fünfzig Mann gerüstet zu stellen. Man gelobte, nie Feind schaft unter sich aufkommen und sich gegenseitig bei Rechte zu lassen, und setzte sowohl für eigene Irrungen als fur die Zwistigkeiten der Mannen ein Schiedsgericht ein. Es bleibt ungewiss, ob dieses Bündnies jemals besiegelt oder überhaupt zur Ausführung gekommen ist. Das Verhältniss des Herzogs Magnus zum Stifte blieb aber ein solches, dass die Einlösung der dem Bischöfe verpfändeten Stücke nothwendig erschien. Um diese vorzunehmen, lieh der Herzog und sein Sohn Magnus am 24. Juni 1349 von den von Cramm und von Salder 315 Mark löthigen

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