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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 671
Signature: 671

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hofes St. Johann vor Hildesheim zu schenken. Nicht viele Gunstbezeigungen von Seiten des Herzogs haben die Archive der Kirchen aufzuweisen. Es soll daher um so weniger diejenige hier übergangen werden, welche et m 16. Januar 1356 der Kirche zu Landwehrhagen erwies. Er überliess ihr nämlich die Fähr zu Spiekershausen wieder, die er ihr, wie es scheint, vorenthalten hatte. Der Krieg gegen das Stift Hildesheim musste entweder einem baldigen Frieden weichen oder wurde wohl nicht mit Nachdruck geführt, weil Herzog Ernst in einen weit grossartigeren Krieg verwickelt wurde. König Karl IV. hatte den seit 1319 verschollenen, nach 29 Jahren wieder erschienenen Mark grafen Waldemar von Brandenburg am 2. October 1348 und 18 Tage darnach für den Fall, dass Waldemar, ohne Erben zu hinterlassen, sterben würde, die jungen Herzöge von Sachsen-Wittenberg und die Grafen von Anhalt mit der Mark Brandenburg belehnt. Am 16. Februar des Jahres 1350 verleugnete er den Markgrafen Waldemar, belehnte den Markgrafen Ludwig von Brandenburg und dessen Brüder Ludwig den Römer und Otto mit der Mark, gebot am 12. April 1350 den Reichsfürsten, dass sie dein Markgrafen Ludwig und dessen Brüdern zur Wiedereroberung der Mark alle mögliche Hülfe leisten sollten, und hetzte so durch unverzeihlichen Wankelmuth die Parteien auf einander. Auf Seiten des Markgrafen Ludwig und seiner Brüder standen unter andern der Markgraf Friedrich von Meissei, die Herzöge von Stettin, von Pommern, von Mecklenburg und von Lüneburg. Mit den Herzögen von Sachsen Wittenberg und den Grafen von Anhalt waren unter andern der Erzbischof Otto von Magdeburg und Herzog Ena von Braunschweig zu Göttingen verbündet. Die Herzöge zu Lüneburg nahmen schon im Jahre 1349 am Krieg! Theil; Herzog Ernst mag erst später durch den Erzbischof für dessen Partei gewonnen worden sein. Wenn and König Karl IV., der durch sein treuloses Wesen sich in eine sehr unangenehme Lage versetzt sah, am 20. Mai 135 einen Waffenstillstand vermittelte, so wurde doch Herzog Ernst jedenfalls durch diesen Krieg an ernstlicher Fortsetza», des Krieges gegen das Stift Hildesheim gehindert. Als am 23. November 1351 Erzbischof Otto sich zu einer Suhl mit dem Markgrafen Ludwig gezwungen sah, wird auch wohl Herzog Ernst vom Kriegsschauplatze in der M«i abgetreten sein. Obgleich er der Schwiegersohn des Landgrafen von Hessen war, glaubte er doch die südlich Grenzen seines Fürstentums decken, die dortigen Festen gut bemannt halten und durch Dienstverträge mit dortig schlossgesessenen Mannen sich stärken zu müssen. Den Knappen Heinrich von Stockhausen hatte er schon am 10. Mi 1346 mit Gütern zu Grossen-Schneen, weil derselbe als Burgmaun auf dem Schlosse Friedland sass, belehnt, das Schloss Münden setzte er am 7. Mai 1351 den Ritter Otto von Holthusen und dessen Söhne als Burgmam belehnte sie mit dem halben Dorfe Nienhagen bei Escherode und erlaubte ihnen, sich aus den Schlössern Miind und Schöneberg zu wehren, falls er ihnen nicht zum Rechte verhelfen könnte. Den Knappen Helwich von Reinoki husen nahm er am folgenden Tage mit der demselben von ihm zu Lehn ertheilten Kemnade zu Haarth in sein Dienst, verpflichtete ihn, dass er sie ihm öffnete und ohne seine Bewilligung nicht vergrösserte, und versprach, Vormundschaft über dessen Frau und Kinder dereinst zu führen. Auf das Schloss Schöneberg setzte er am 15. des folgenden Jahres die edelen Herren Heinemann und Adolf von Itter als Burgmannen und belehnte sie mit Mark jährlicher Einkünfte. Ungeachtet seiner kriegerischen Unternehmungen verbesserte er nicht nur durch vortbe haften Tausch seine Besitzungen, sondern fand auch die Mittel zu neuen Erwerbungen. Mit dem Pfarrer des Northeim und Wiebrechtshausen gelegenen Dorfes Holtensen tauschte er am 23. Februar 1351 Ländereien zu Holten! und Hoppensen. Andere Ländereien auf dem Felde der letzteren Ortschaft und die Vogtei über dieselben, * die Memorie seiner Eltern gestiftet war, erwarb er am 10. August des folgenden Jahres von dem Convente St. Bk zu Northeim. Am 24. Juni 1354 tauschte er mit Hugo von Stockhausen Höfe zu Friedland. Von den von V Hess er sich am 10. Mai 1355 den Fischteich zu Pedel bei Seesen abtreten. Die edelen Herren von Plesse verkauft ihm und seinen Söhnen Otto und Ernst am 15. August 1355, wie sie am 24. Juni desselben Jahres versprocal hatten, für 800 Mark lcithigen Silbers die Dörfer Hedemünde, Plesse, Ellerode und Oberode und gelobten, ihnen Lehn zu gute zu halten. Die von Uslar verkauften dem Herzoge am 6. December desselben Jahres ihre Holzberee tigung im kleinen Hagen bei Göttingen. Ausserdem machte er mehrere Erwerbungen zu Harstc. Am 30. Juli 1 nämlich überb'essen ihm die von Rostorf, welche etwa drei Monate später zu der Verpfändung des Dorfes Friede' an die von Adelebsen seine Bewilligung nachsuchten, ihre Güter zu Harste, den halben Zehnten daselbst und ihnen von Strusz von Harste überkommene Pfandrecht am Schlosse Harste nebst Schnedinghausen und Berwardsta*
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 671, S. 496
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 671, S. 496

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      und verzichteten auf die ihnen schuldigen fünfzig löthigen Mark, wogegen er die von ihnen mit seinen Eltern, seinem verstorbenen Bruder Otto und mit ihm geschlossenen Verträge bestätigte. Auch die von Gladebeke traten ihm und seinen Söhnen Otto und Ernst am 23. März 1356 ihre Güter zu Harste mit Ausnahme ihrer verlehnten Güter und ihrer Leute daselbst ab, resignirten diese abgetretenen Güter ihren Lehnsherren, dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim und dem Grafen Otto von Everstein, versprachen, dem Herzoge das Lehn, bis er es erwerben würde, zu gute zu halten, und stellten für die von ihnen übernommene Verpflichtung am 12. Juni drei Bürgen. Diese Verträge über die Güter zu Harste vermehrten die schon vorhandenen Irrungen mit dem Stifte Hildesheim. Bischof Siegfried von Hildesheim hatte das Schloss Harste erworben. Später war es dem Stifte entrissen und zerstört worden. Um so weniger mochte Bischof Heinrich geneigt sein, die ihm verbliebenen Besitzungen zu Harste dem Herzoge abzutreten oder auch nur als ein Lehn zu verleihen. Zwischen beiden hatten schon längere Zeit Irrungen wegen des Soilings bestanden. Die Vogtei und das Gericht zu Bevern war ein Lehn des Grafen Hermann von Everstein und seines Sohnes Otto. Nachdem Arnold von Haversvorde seinen Theil der Vogtei und des Gerichtes nebst seinem Theile des Soilings am 24. Juni 1344 an seine Lehnsherren, die Grafen, verkauft und sein Bruder Friedrich, welchem der andere Theil gehörte, am 21. December des folgenden Jahres den Verkauf bestätigt hatte, besassen die Grafen mit letzterem gemeinsam die Vogtei, das Gericht und den Antheil der von Haversvorde am Soiling. Beim Verkaufe der zur Hälfte dieses Waldes gehörenden Grafschaft am 15. Februar 1272 waren mehrere Dörfer dem Grafen von Dassel geblieben. Vielleicht hatte diese der Bischof Siegfried von Hildesheim mit erworben, als er das Schloss Hunnesrück und die Stadt Dassel von dem Grafen Simon von Dassel kaufte, wenigstens erhielt er durch diesen Kauf einen Antheil am Soiling. So waren mehrere Herren, der Herzog, der Bischof, der Graf von Everstein, auch der Abt von Corvey im Soiling berechtigt, welcher Umstand fortwährend zu Streitigkeiten über Berechtigungen und Grenzen Veranlassung bieten musste. Bei der wegen der früheren Zerwürfnisse wenig freundlichen Stellung des Herzogs zum Bischöfe konnten sie nur um desto heftiger zwischen beiden hervortreten. Endlich am 15. August 1356 einigte sich der Herzog mit seinem Bruder, dem Bischöfe, wegen dieser und anderer Irrungen. Unbeschadet seines Rechtes überliess er ihm auf dessen Lebenszeit drei bei Sievershausen, Wiedehorst und an der Ilme im Soiling gelegene Hagen, gestattete ihm die Jagd, schied einen Theil des Soilings aus, in welchem er ihm, den Besitzern des Schlosses Hunnes rück und den Erbexen, die oberhalb des Berges Bier wohnten, Holzfuhr und Holzhieb gestattete, und erlaubte den bischöflichen Leuten die Bereitung von Holzkohlen zu Wiedehorst, Riepen und Horst gegen Meierzins unter der Bedingung, dass das Holz nicht nach Einbeck zu Markte gefahren noch sonst verkauft würde. Ausserdem verglich er sich mit dem Bischöfe über Holzberechtigung im „Wolthuser" Walde, über einen Hof und den Dienst zu Mahlum, über den Zehnten zu „Hostert", über die Strasse am Barenberge und über das Gut zu Harste. So waren denn nach langen Jahren des Haders die feindlichen Brüder mit einander ausgesöhnt.

      In Obigem ist schon so Manches über die Beziehungen des Bischofs Heinrich von Hildesheim zu seinen Brüdern, den Herzögen Magnus und Ernst, berichtet, dass hier bei Fortsetzung seiner Geschichte seit der Sühne, welche er und das Domcapitel am 10. November 1346 mit dem Rathe, den Acmtern und der Gemeinde zu Hildesheim schlössen, eine ausführliche Wiederholung desselben erlassen werden mag. Der Bischof konnte seit jener Sühne, auf welche ruhigere Jahre folgten, sich den inneren Angelegenheiten seines Stiftes zuwenden. Zwar versuchten die von Salder auf dem Schlosse Calenberg es nochmals im Jahre 1350 zu Gunsten des Gegenbischofs Erich die Ruhe zu stören. Sie verbanden sich nämlich gegen das Stift mit dem Herzoge Ernst zu Göttingen und dem Herzoge Ernst von der grubenhagenschen Linie, welcher vielleicht wegen des im Jahre 1332 dem Stifte verpfändeten Schlosses Salzderhelden in Zerwürfnisse mit dem Bischöfe Heinrich gerathen war. Die Domherren hatten von den von Salder das Schloss Ruthe für 1000 Mark löthigen Silbers, das Vorwerk zu Hohenhameln für 150 Mark löthigen Silbers einlösen lassen und sich ihnen gegenüber verpflichtet, nur demjenigen, welcher nach Beendigung der Zwietracht einmüthig als Bischof anerkannt würde, das Schloss gegen Erstattung der Pfandsumme zur Verfügung zu stellen. In dieser Bestimmung lag wohl der Grund des neuen Zerwürfnisses zwischen dem Bischöfe Heinrich und den von Salder. Nach den Siegen des Ersteren hielt das Domcapitel ihn für den allgemein anerkannten Bischof und überlieferte ihm das Schloss. Die von Salder aber hielten ihn nicht dafür, so lange er mit dem Gegenbischofe sich nicht geeinigt hatte, noch vom

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