Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 686, S. 536
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 686, S. 536
In der ersten Zeit nacli dem Tode seines Bruders Otto hatte Herzog Wilhelm sich über die dereinstige Nach folge im Herzogthume keine Sorge gemacht. Er und sein verstorbener Bruder Otto hatten am 29. Mai 132*2 mit ihren Vettern, den Herzögen zu Braunschweig, eine Erbverbrüderung, durch welche die zwischen beiden herzoglichen Linien geschlossenen Verträge mit Ausnahme der Landestheilung vom Jahre 1267 aufgehoben wurden, errichtet. In derselben war bestimmt, dass, falls die beiden Herzöge ohne Erben, nämlich ohne Kinder zu hinterlassen, stürben, das Herzogthum Lüneburg auf die Herzöge zu Braunschweig und deren rechte Erben, nämlich auf deren Söhne, ver erben sollte. Der in diesem Vertrage vorausgesetzte Fall war nicht eingetreten, denn von beiden Herzögen waren Töchter vorhanden. Auch hoffte Herzog Wilhelm noch immer, dass ihm endlich ein Sohn geboren würde. Jener Veitrag und diese Hoffnung konnten ihn aber doch nicht beruhigen. Ueberblickte er die Zahl derjenigen, die, wenn seine Hoffnung nicht in Erfüllung ging, die Nachfolge beanspruchen und mit den Waffen in der Hand erstreben würden, so musste ihm ftir die Zukunft des Landes bangen, weil es unfehlbar der Schauplatz blutiger Kriege werden würde. Als seinem Aeltervater im August des Jahres 1235 das neu errichtete Herzogthum Braunschweig verliehen wurde, hatte der Kaiser Friedrich II. bestimmt, dass es auf die Erben des Herzogs, sowohl Söhne als Töchter,
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 686, in: Monasterium.net, URL </mom/BraunschweigLueneburg/7a040cef-869f-4754-91cb-05b88052187f/charter>, accessed at 2024-05-03+02:00
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