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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 686
Signature: 686

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unter der Voraussetzung, dass sie treulich und mit aller Macht geleistet würde, nicht zurückweisen. Wenn sie aber sich entschlössen, keinem der Streitenden beizustehen, noch die Feinde der Stadt und des Herzogs bei sich zu dulden, so sollten sie nach vorhergehender Berathung mit den herzoglichen Mannen und mit der Stadt deren Rathe gemäss sich dazu in der Weise verpflichten, dass der Herzog sich befriedigt erklären würde. Ob und wie die Einwohner des Alten-Landes an der Fehde, die bis zu Ende des folgenden Jahres sich hingezogen haben wird, Theil genommen haben, ist nicht bekannt. Einige von ihnen, die Gebrüder Robert und Johann Mund, wohnhaft an der Este, Reinbern Frese und Diedrich Lige hielten sich zu den Feinden des Herzogs. Da man, wie es scheint, der beiden Ersteren nicht anders habhaft werden konnte, nahm sie der Vogt Eberhard zu Harburg gefangen, während sie ihrem Vorgeben nach als Beauftragte der beiden Letzteren erschienen. Bei ihrer Entlassung aus dem Gefängnisse schworen sie ihm und zu seiner Hand dem Herzoge am 18. October 1354 eine Urfehde, wie sie erklärten, aus eigenem Antriebe und ohne Zwang. Das Schloss Wendhausen war mit dem Gelde, welches dazu der Ritter Johann von Ambleben am 8. September 1351 zur Verfügung gestellt hatte, eingelösct. Herzog Wilhelm verpfändete es mit Ausnahme geistlicher und weltlicher Lehne am 4. Juli 1353 für die sehr geringe Summe von fünfzig Mark löthigen Silbers an den Kitter Ludolf von Hohnhorst und zu dessen treuer Hand, falls derselbe stürbe, dem Gebhard von Bervelde, Henning von Marenholtz, Christian von Langeige und Heinrich von Wrestede. Die gewöhnlichen Verpflichtungen des Pfandinhabers, das Schloss dem Herzoge zu öffnen, sich seiner Entscheidung zu fügen, ihn und seine Unterthanen vor Schaden vom Schlosse aus zu bewahren und dasselbe ohne seine Bewilligung nicht an Andere zu verpfänden, übernahm auch Ritter Ludolf von Hohnhorst. Um diese Zeit war die Stadt Hannover bemühet, Ländereien bei ihrer Landwehr zo erwerben wahrscheinlich zu dem Zwecke, um diese dadurch zu verbessern. Am 15. Juni 1353 überliess der Knappe Albert von Mandelsloh dem Rathe und den Bürgern der Stadt aus Freundschaft einige bei der Landwehr nach dem Eikhofe hin gelegene Ländereien und resignirte sie zu Gunsten derselben dem Herzoge. Wie viel der Stadt dam lag, wehrhaft dazustehen, zeigt nicht nur ihre Sorge für die Landwehr, sondern auch der Umstand, dass sie ritter- bürtige Leute in ihren Dienst nahm. In ihren Dienst begab sich am 15. /\ugust 1353 der Knappe Heinrich von Wettbergen, gelobte, ihr Helfer gegen alle ihre Feinde bis zum 2. Februar des folgenden Jahres zu sein und ihr selb acht Mann zu dienen. Er verzichtete darauf, wegen Pferdeverlustes, falls die Pferde nicht augenscheinlich verderbt seien, Schadenersatz von ihr zu beanspruchen. Sein Sold wurde auf 26 bremer Mark festgestellt. Falls aber die Stadt seiner Dienste nicht während der ganzen Zeit bedürfte und ihn beurlaubte, so sollte der Sold verhältnissmüssig gekürzt werden und er wollte darüber keinen Unwillen gegen sie hegen, noch sie deshalb behelligen. Schaden, den er nicht im Dienste der Stadt erlitte, übernahm sie nicht zu ersetzen. Dass die Verbesserung der städtischen Land wehr, wodurch auch dem ganzen Lande grösserer Schutz erwuchs, ganz den Absichten des Herzogs entsprach, zeigt sich darin, dass er und die Stadt 1355 von den Knappen Siegfried und Volkmar von Alten einige bei dem Graben an der Landwehr nach Döhren hin gelegene Ländereien doch wohl nur in der Absicht, Wall und Graben der Land wehr dort zu verbessern, erwarben.
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 686, S. 536
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 686, S. 536

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 686, S. 536

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      In der ersten Zeit nacli dem Tode seines Bruders Otto hatte Herzog Wilhelm sich über die dereinstige Nach folge im Herzogthume keine Sorge gemacht. Er und sein verstorbener Bruder Otto hatten am 29. Mai 132*2 mit ihren Vettern, den Herzögen zu Braunschweig, eine Erbverbrüderung, durch welche die zwischen beiden herzoglichen Linien geschlossenen Verträge mit Ausnahme der Landestheilung vom Jahre 1267 aufgehoben wurden, errichtet. In derselben war bestimmt, dass, falls die beiden Herzöge ohne Erben, nämlich ohne Kinder zu hinterlassen, stürben, das Herzogthum Lüneburg auf die Herzöge zu Braunschweig und deren rechte Erben, nämlich auf deren Söhne, ver erben sollte. Der in diesem Vertrage vorausgesetzte Fall war nicht eingetreten, denn von beiden Herzögen waren Töchter vorhanden. Auch hoffte Herzog Wilhelm noch immer, dass ihm endlich ein Sohn geboren würde. Jener Veitrag und diese Hoffnung konnten ihn aber doch nicht beruhigen. Ueberblickte er die Zahl derjenigen, die, wenn seine Hoffnung nicht in Erfüllung ging, die Nachfolge beanspruchen und mit den Waffen in der Hand erstreben würden, so musste ihm ftir die Zukunft des Landes bangen, weil es unfehlbar der Schauplatz blutiger Kriege werden würde. Als seinem Aeltervater im August des Jahres 1235 das neu errichtete Herzogthum Braunschweig verliehen wurde, hatte der Kaiser Friedrich II. bestimmt, dass es auf die Erben des Herzogs, sowohl Söhne als Töchter,

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