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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 666
Signature: 666

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Die Folgen des Krieges machten sich noch fortwährend sehr bemerklich.- Herzog Magnus sah .sich genöthigt von einer Verpfandung und Veräusserung zur anderen zu schreiten, um das zur Fortführung der Regierung erforder liche Geld, weil der Krieg alle Einkünfte vorweg genommen und verzehrt hatte, herbeizuschaffen. Dem Heinrich Waggen und dem Hans von Himstidde, Bürgern zu Braunschweig, verpfändete er einen Zins in der Mühle �? Gross-Denkte und in einer Hufe zu Drütte. Dem Lippold von Stembeke und dem Ulrich von Sunstidde verkaufte er am 1. Mai 1348 für 31 !/2 Mark löthigen Silbers die Dörfer Schickeisheim und Scheppau mit Zins, Beede und Dienst auf Wiederkauf und belehnte sie damit. Dem Rathe und den Bürgern zu Braunschweig verpfändete er am 1. Juni 1348 auf weitero fünf Jahre seinen ihnen am 29. Mai 1345 pfandweise überlassenen Antheil der Münie daselbst. Seinem Bruder, dein Herzoge Ernst, schuldete er seit dem 2. Juni 1346 die Summe von 400 Mark löthigen Silbers. Zwar hätten sie der Verabredung gemäss am 20. Mai 1347 zurückbezahlt werden sollen; wahrscheinlich aber waren die Mittel dazu nicht vorhanden gewesen. Vielleicht für diese Schuld überliess Herzog Magnus im Jahre 1348 seinem Bruder seine Rechte über das Schloss Tonnenburg und über die Stadt Höxter. Er gebot dein Grafen Hermann von Everstein, das Schloss dem Herzoge Ernst auszuliefern und es von demselben, wie bisher von ihm, zu besitzen. Die Stadt Höxter aber bat er, seinem Bruder zu huldigen, und entliess sie, falls sie sich dazu entschlösse, der ihm geleisteten Huldigung. Weil Herzog Magnus nur für, seine Person ein Recht über die Sud' besass und nach seinem Tode kein Schutzherr ohne Einwilligung der Stadt, wie der Abt von Corvey 1332
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 666, S. 486

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      hatte, eingesetzt werden sollte, hing es allerdings von der Entschliessung der Stadt ab, ob sie den Herzog Ernst als

      Herrn anerkennen wollte. In der Erwartung, dass die Bürger sich dessen weigerten, beabsichtigte Herzog Magnus,

      einen Vogt in die Stadt zu setzen, der sie seinem Bruder zu einem offenen Schlosse hielte und für ihn sein Hecht

      dort wahrnähme, bis eine Einigung mit dem Käthe und den Bürgern erfolgt sein würde. Für 40 Mark löthigen

      Silbers, deren Rückzahlung er in Pferden und Tuch zu leisten sich vorbehielt, verschrieb er den Gebrüdern von der

      Horst einen Zins zu Bühne und Hoppenstedt im Gerichte Hessen. Auf Wiederkauf verkaufte er am 18. Juni 1348

      den Bürgern Grube und von dem Damme zu Braunschweig für 100 löthige Mark eine aus vielen Hufen, Höfen und

      Kothen bestehende Besitzung zu Bornum bei Kissenbrück. Sechs Tage hernach verkaufte er für 50 Mark löthigen

      Silbers den Knappen von Adelebsen jährliche Hebungen in dem an das Stift Hildesheim verpfändeten Gerichte zur Pisser

      auf Wiederkauf. Zwei Wochen darauf verpfändete er für 30 Mark löthigen Silbers das „Lohnebruch'' bei Bornum

      »n Johann von Wedersieben. In diesen drei letzteren Fällen belehnte er auch die Käufer oder Pfandinhaber mit den

      ihnen überlassenen Gütern. Den von Dalein wies er am 1. September desselben Jahres den Zehnten zu Schöningen

      »n Zahlungsstatt an. Der Belehnung des Eggeling Kogel mit dem Zehnten zu Boimstorf am 25. November und

      der gleichzeitigen Ueberlassung des Patronatrechts im Dorfe Nordsteimke beim Schlosse Vorsfelde und einer Wurt im

      Dorfe Weddendorf bei Oebisfelde an Burchard von Marenholtz lag wohl auch ein Verkauf zu Grunde.

      Unter so vielen Sorgen vergass Heizog Magnus, der sich den Beinamen des Frommen erworben hat, nicht der geistlichen Stiftungen, in denen nach damaliger Ansicht die Frömmigkeit ganz besonders ihren Sitz genommen hatte. Einer seiner Lehnsherren, der Abt Johann von Werden, war mit dem Convente St. Ludgeri bei Helmstedt in Streit 5erathen. Als Schiedsrichter stiftete der Herzog am 14. Juni 1348 Versöhnung zwischen ihnen, ohne die eigentliche Streitfrage, so lange der Abt lebte, zur Entscheidung kommen zu lassen. Am 8. Juli schenkte er die ihm von dem inappen Wedekind von Garszenbüttel resignirten jährlichen Einkünfte zu Sülfeld den Kalandsbrüdern zu Papenteich, «n 19. August die ihm von den von Bertensieben resignirten Hufen auf dem Felde zu Süpplingen dem Kloster auf lern Marienberge bei Helmstedt, um der guten Werke desselben theilhaftig zu werden, und am 25. November verlieh i den Kirchen zu Destedt, Schulenrode, Hemkenrode und Kremlingen das Eigenthum des ihnen von seinem Lehns- nanne Heinrich von Veitheim geschenkten Zinses in denselben Dörfern. Am 10. November einigte er sich mit seinem kuder Ernst über einen von ihrem verstorbenen Bruder Otto in der neuen Capelle zu St. Blasius in der Burg zu traunschweig gestifteten Altar und eximirte ihn von den geistlichen Lehnen, die sie mit ihren Vettern gemeinsam erlehnten.

      Nachdem Herzog Magnus seinen Sohn Magnus als Amtmann oder Vogt über Schloss und Stadt Sangerhausen od über alle Festen auf jener Seite des Harzes am 27. April 1348 gesetzt hatte, verschaffte er sich am 11. Juli esselben Jahres noch grössere Erleichterung dadurch, dass er den Sohn seines langjährigen treuen Rathes, des febüards von Weferlinge, Namens Conrad, zum Amtmann ernannte und ihm als einem Vogte sein Land und seine «blosser, nämlich das Fürstenthum Braunschweig, anvertraute. Demselben und seinen Freunden, die in herzogliche *enste treten würden, sollte Ersatz für erlittenen Schaden geleistet werden; auch wurde ihm Vergütung seiner Kosten od Auslagen, sofern sie nicht durch die Einnahmen gedeckt würden, nachdem bei seiner Dienstentlassung seine Rech- angsablage von seinem Vater und den übrigen herzoglichen Käthen richtig befunden wäre,- zugesichert. Noch vor «de des Jahres fällt ein Ereigniss, welches freilich wohl zu erwarten war, aber nichts desto weniger den Herzog eunruhigt haben muss. König Karl IV. suchte seine Stütze in den Reichsfürsten, die sich von seinem Vorgänger, an Kaiser Ludwig, für ungerecht behandelt hielten; die Feinde desselben waren seine treuesten Anhänger. Zu ihnen eh'jrten ganz besonders die Herzöge von Sachsen-Wittenberg und die Fürsten von Anhalt. Zu seinem eigenen ortheile musste er ihnen manche Gunst erweisen und konnte dies um so weniger vermeiden, wenn sie um etwas ■ten, was Kaiser Ludwig ihnen genommen oder nicht gehalten hatte. So belehnte er nicht nur mit der Mark tandenburg sondern auch mit der Mark Landsberg am 2. October 1348 den seit 1319 verstorbenen oder verschollenen, »eh 29 Jahren wieder erschienenen Markgrafen Waldemar von Brandenburg und 18 Tage darnach die jungen lerzöge von Sachsen-Wittenberg und die Grafen Albrecht und Waldemar von Anhalt für den Fall, dass Markgraf talderaar ohne Erben zu hinterlassen stürbe. Wold mit ihrer aller Bewilligung aber verlieh er am 3. Deceruber 1348

      SjJenJorf, Urkandenbuch II. E

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