Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
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Charter: 426
Date: 99999999
Abstract: »0. Herzog Otto von Braunschweig verbindet sich mit dem Herzoge Otto von
Braunschweig und Lüneburg gegen den Bischof und das Stift Hildesheim. — 1329, den 15.
Juni. K. 0.
Charter: 317
Date: 99999999
Abstract: 329. Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg und seine Söhne Otto und Wilhelm
verpfänden dem Grafen Günther von Kefernberg und zu seiner treuen Hand dem erwählten
Bischöfe Otto von Hildesheim, dem Grafen Otto von Hoya und dem Grafen Siegfried von
Regenstein die Schlösser Neustadt und Wölpe. —
Charter: 1006
Date: 99999999
Abstract: 5. Knappe Hadeler stellt einen Revers aus, dass Herzog Erich von
Sachsen-Lauenburg und dessen Sohn Erich ihm die Grafsclt
Charter: 1054
Date: 99999999
Abstract: )77. Herzog Ernst von Braunschweig schenkt dem Domprobste, Domdechanten und
Domcapitel zu Hildesheim zum Behuf des Spitalhofes St. Johann vor Hildesheim die ihm von
dem Bitter Aschwin Schenke resignirte Vogtei über zwei Höfe zu Barfelde. — 1350, den 16.
October. K 0. 40
Charter: 256
Date: 99999999
Abstract: 252. Ritter Johann Canne und Knappe Albert Dus erklären, von dem jungen Herzoge
Otto von Braunschweig 25 und Lüneburg die Mühle Orindau und das Dorf Esperke bis zu
erfolgter Hebung von 100 Mark verpfändet erhalten zu haben. — 1314, den 17. October. К. 0.
Charter: 902
Date: 99999999
Abstract: 2. Erzbischof Gieselbert von Bremen gelobt, seine Unterthanen, nämlich die
Richter, Schulzen and sämmtliche Einwohner ^
Charter: 97
Date: 99999999
Abstract: 120. Die Bathsherren und die Städte zu Göttingen, Northeim und Osterode geloben
dem Bathe und der Stadt zu Münden, sich für sie, falls ihnen von den Herzögen von
Braunschweig oder deren Vögten Gewalt
Charter: 898
Date: 99999999
Abstract: 214. Herzog Magnus von Brannschweig verspricht seinen Amtleuten, den Edelen
Gebhard und Bnrchard von
Charter: 179
Date: 99999999
Abstract: iartaginem in mundere et XIHIor agros. 322. Detmaro domini celerarij aduocatiam
fuper II. manfos in wunftorpe. 323. Dominus grubo de grubenhaghen. HHor. manfos in
decniffen,9) et aduocaciam ibidem. 324. Dominus Euerhardus Rumefchotele curiam in mundere.
I. fartaginem. et. HI. cafas, dimidium manfum in bober. 325. Swengel. I. manfum in
mundere. quem contradixit dominus epifcopus. 327. Dominus 30 herbordus de mandeflo. IHIor
manfos in baffe, officium in mandeflo. et officium in ydenhufen. bona in loge. II manfos
in ftenbeke. et alia que ignoramus. 330. Fratres de alden officium in alden et attinentia.
Anno domini M. CCC. X. feria fecunda pon agathe prefedit dominus epifcopus feodalibus in
aula fua Mindenfi infeodauit.
Charter: 829
Date: 99999999
Abstract: 141. Die Herzöge Magnus und Ernst von Braunschweig erklären, dass den Herzögen
Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg durch die gemeinsame Präsentation des Jacob
Hud zu dem durch Resignation
Charter: 160
Date: 99999999
Abstract: 17. Comes Ludolfus de dalle, bona fuá que fita funt in dyocefi Mindenfi. habet
ab ipfa ecclefia Mindenfi.
Charter: 708
Date: 99999999
Abstract: 23. Die Knappen Rudolf von der Horst und Ludwig von Endelingborstel *) ersuchen
die Herzöge von Braun- Ю schweig und Lüneburg, die ihnen schuldigen 25 Mark dem Pfarrer
Artur zu Nenndorf für die von Goltern zu bezahlen. — Ums Jahr 1342. K. 0.
Charter: 710
Date: 99999999
Abstract: 25. Bitter Rabodo топ Harboldessen und einige Ändere verbürgen sich dafür, dass
die Herzöge Otto und Wil helm von Braunschweig und LUnebnrg, in welches Schloss auch sie
Diedrich Holtgreve zum Zweikampfe mit Diedrich Blome weisen werden, davon unbehelligt
bleiben sollen. — 1343. K. 0.
Charter: 308
Date: 99999999
Abstract: 320. Die Bitter Wilbrand von Reden und Gebhard von dem Berge verbargen sich bei
Gebhard von Alvens- leben für den jungen Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg wegen
50 Mark. — 1319, den 22. Sep tember. K. 0. 5
Charter: 496
Date: 99999999
Abstract: 535. Läder von Havekhorst stellt einen Beyers aus, dass die Herzöge Otto und
Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihm zwei Hufen vor Gifhorn und eine Kote zu Endeholz
nur auf Lebenszeit verliehen haben. — 1332, den 29. März. K. 0.
Charter: 1203
Date: 99999999
Abstract: 548. Diedrich und Hermann von Gladebeke resigniren dem Bischöfe von Hildesheim
ihre von ihm zu Lehn erhaltenen Güter zu Harste zu Gunsten des Herzogs Ernst von
Braunschweig des jüngeren. — (1356, des
Charter: 617
Date: 99999999
Abstract: 675. Die Knappen Conrad, Otto und Otto von Marenholtz gestatten den Herzögen
Otto und Wilhelm von Braun schweig und Lüneburg die Wiedereinlösung eines Gutes zu
Schwülper, wann dieselben das Schloss Neubrück von ihnen einlösen werden. — 1340, den 25.
Juli. K. 0.
Charter: 1071
Date: 99999999
Abstract: 397. Sie Gebrüder Hempe, Bodo, Johann und Hempe von dem Knesebeck stellen einen
Revers aus, dass die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihnen auf ein
Jahr das Schloss und den Zoll hof zu Schnackenburg anvertraut haben und dass sie den
Zöllner in Erhebung des Zolles nicht hindern wollen. — 1351, den 2. Juli. K. 0.
Charter: 989
Date: 99999999
Abstract: 310. Knappe Johann Greving resignirt den Herzögen Otto und Wilhelm von
Braunschweig und Lüneburg zwei 30 Leute zu Gross -Sachau zu Gunsten des Gebhard Zwipeke. —
1349, den 7. April. K.O.
Charter: 835
Date: 99999999
Abstract: 147. Herzog Magnus von Braunschweig der jüngere bestätigt den Verkauf der
Vogtpfennige zu Oelper ■ Rischau an den Dechanten und das Capitel St. Blasii zu
Braunschweig. — 1345, den 21. December.'
Charter: 12
Date: 99999999
Abstract: 18. Bernhard von Dorstadt schenkt der Kirche Hildesheim vier Hufen zu Adersheim
und beurkundet, dass seine Kinder, unter ihnen sein Sohn Arnold vor öffentlichem Gerichte
in Gegenwart des Herzogs von Braunschweig am 22. December vorigen Jahres, ihre Zustimmung
dazu ertheilt haben. — 1236, den 22. Februar. KO.
Charter: 462
Date: 99999999
Abstract: 494. Herzog Otto von Brannschweig ernennt den Bitter Johann топ Stockhausen auf
ein Jahr zum Amtmanne 6 des Schlosses Schönberg. — 1330, den 16. October. X. 0.
Charter: 99
Date: 99999999
Abstract: 122. Herzog Otto топ Braunschweig und Lüneburg und seine Gemahlinn Mechtild
verkaufen die Münze zu Lüneburg an die Prälaten, an die Bitter und Knappen und an alle
Einwohner im Lande Lüneburg, Har burg, Thune, Bodenteich, Bierde, in den Gemeinden
Walsrode, Fallingbostel, Neuenkirchen, Bergen und Hollenstedt, an die Städte und
Weichbilde Lüneburg, Uelzen, Wittingen, Lüchow, Bannenberg, Hitzacker, Bleckede,
Dahlenburg, Bevensen, Winsen, Hittfeld und an die Einwohner aller Ortschaften, wo
Lüneburger 35 Geld gebräuchlich ist und herzogliche Münzbeamte von jeher dem Wechseln
vorstanden; sie verzichten auf alles Recht, welches die Herzöge seit Gründung der Stadt an
der Münze gehabt haben, bestimmen, dass jährlich zu wählende und zu beeidigende Bitter und
Bathsherren der Stadt zu Lüneburg die Gerichtsbarkeit in Münzangelegenheiten und das
Recht, den Münzmeister anzustellen, den Münzfuss zu bestimmen, Mtinz- und Gewichtfälscher
überall zu richten und selbst mit dem Tode zu bestrafen, ausüben sollen, und geloben, 40
dass keine andere Münze in jener Gegend errichtet werden soll. — 1293, den 6. Januar. XIV.
Charter: 585
Date: 99999999
Abstract: 636. Die Gebrüder Bertold und Brand von dem Hus geloben als Amtleute des Grafen
Adolf von Schauenburg zu Lauenau, den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und
Lüneburg dies von denselben dem Grafen verpfändete Schloss offen zu halten und gegen
Erlegung der Pfandsumme zu restituiren. — 1339, den 14. Februar. K. 0. 35
Charter: 307
Date: 99999999
Abstract: 319. Die Grafen Friedrich von Werningerode, Ulrich der ältere von Regenstein,
Burchard von Mansfeld, Conrad von Werningerode und seine Brüder Albrecht und Gebhard
begeben sich in den Dienst des erwählten Bischofs Otto von Hildesheim und verpflichten
sich ihm, den Wiederaufbau des Schlosses Harlingsberg **) zu wehren und zu dem Zwecke 100
Bitter zu halten. — 1319, den 21. September. K. 0.
Charter: 1097
Date: 99999999
Abstract: 428. Markgraf Ludwig der Römer von Brandenburg erneuert für sich und seinen
Bruder Otto dem Herzoge Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg die Verpfandung des
Weichbildes Schnackenburg, des ZolMa und des Zolles daselbst vom 20. Mai 1351. — 1353, den
24. Januar. 1
Charter: 1127
Date: 99999999
Abstract: 459. Der edele Herr Siegfried von Homburg und sein Sohn Rudolf beurkunden, dass
Herzog Wilhelm von Brann schweig und Lüneburg ihnen seinen Antheil des Schlosses
Gieselwerder, nämlich die Hälfte, verpfändet hat. — 1354, den 2. Mai. K. 0.
Charter: 687
Date: 99999999
Abstract: vererben sollte. Auf das davon später abgetrennte Herzogthum Lüneburg liess
sich dieselbe Bestimmung beziehen. Beide Tochter des Herzogs Wilhelm, Elisabeth und
Mechtild, besassen demnach Recht zur Nachfolge. Der Gemahl der Ersteren, Herzog Otto von
Sachsen-Wittenberg, war zu Anfange des Jahres 1350 gestorben. Ihr Sohn, Herzog �?lbrecht,
frühestens in der letzten Hälfte des Jahres 1340 geboren, hatte das zwölfte Jahr erreicht,
war also mündig. Durch seine Mutter besass er gleichfalls Recht zur Nachfolge. Herzog
Otto, der Vater des Herzogs Wilhelm, hatte am 28. November 1315 ausdrücklich bestimmt,
dass nach seinem Tode seine Söhne Otto und Wilhelm das Herzog thum Lüneburg theilen
sollten. War dennoch von beiden gemeinsam regiert und die Theilung immer verschoben
worden, so hatten dadurch Mechtild, Tochter des am 19. August 1352 verstorbenen Herzogs
Otto, und ihr Sohn, Graf Heinrich von Waldeck, ihr Erbrecht an der Hälfte des Herzogthume
nicht verloren. Fasste man die erwähnte Bestimmung des Kaisers Friedrich IL, in welcher
die Söhne vor den Töchtern genannt werden, so auf, dass der männlichen Nachkommenschaft
des Herzogs Otto des Kindes vor der weiblichen unter allen Umständen das Vorzugs recht
gebührte, so waren nur die Herzöge der grubenhagenschen Linie, welche ohnehin durch den
Vertrag vom 29. Mai 1322 gar nicht betroffen wurden, und die Herzöge zu Braunschweig und
zu Göttingen zur Nachfolge berechtigt. An Prätendenten, die alle auf die kaiserliche
Belehnung des Jahres 1235 sich beriefen, konnte es also nicht fehlen. Nie war den Herzögen
der verschiedenen Linien eine Gesammtbelehnung ertheilt worden. Herzog Wilhelm glaubte
deshalb, dass, wie auch in der Erbverbrüderung vom 29. Mai 1322 angenommen war, das
Herzogthum erst dann auf seine Vettern übergehen könnte, wenn, vorausgesetzt, dass er
keine Söhne hinterliesse, nach seinem Tode auch die Nachkommenschaft seiner Töchter und
der Tochter seines Bruders ausstürbe. Wohl kaum bedarf es der Bemer kung, dass er seinen
Töchtern vor der Tochter seines Bruders das Vorrecht zugestand und ihnen das Herzogthum zu
erhalten suchte. Er konnte nur noch darüber unschlüssig sein, ob er seiner Tochter
Elisabeth und ihrem Sohne, dem jungen Herzoge Albrecht von Sachsen-Wittepberg, oder seiner
Tochter Mechtild oder ihnen gemeinsam das Herzogthum zuwenden oder ob er dasselbe unter
sie theilen sollte. Der Gedanke, sie sämmtlich als Erben einzusetzen, lag ihm nicht fern.
Wie es scheint, beabsichtigte er anfangs, nachdem er seine Töchter vermählt haben würde,
seinen Schwiegersöhnen und seinem Enkel, dem Herzoge Albrecht von Sachsen, das Herzogthum
zu überlassen. Für diese Vermuthung spricht die Bestimmung in zwei Urkunden vom 17.
September 1353, wodurch festgestellt wurde, dass einige verpfändete und andere auf
Lebenszeit verliehene Güter nach dem Tode des Herzogs Wilhelm seinen Erben (nämlich seinen
Kindern) oder seinen Nachfolgern, denen er seine Herrschaft liesse und anbeföhle, oder wie
es auch heisst, von denen er wollte, dass sie seine Herrschaft und sein Land besassen,
heimfallen sollten. Wenigstens erhellet daraus, dass er anfangs beabsichtigte, mehreren
sein Herzogthum zu hinterlassen. Bald darauf müssen jedoch die Unterhandlungen angeknüpft
worden sein, deren ein Chronist erwähnt. Wie er erzählt, entschied sich Herzog Wilhelm,
falls er, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, für den Sohn seiner Tochter, den jungen
Herzog Albrecht von Sachsen-Wittenberg, als seinen Nachfolger, und wünschte, dass, wenn
jener Fall eingetreten wäre, sein Enkel Albrecht mit dem Herzogthume belehnt würde. Er
machte deshalb unter obiger Voraussetzung, also bedingungsweise, den entsprechenden Antrag
bei dem Könige Karl IV. und bat um diese Belehnung nach seinem Tode. Ausserdem wandte er
sich an seinen Enkel Albrecht und an dessen Oheime, die Herzöge Rudolf und Wenzlaus von
Sachsen-Wittenberg, und forderte sie auf, die Angelegenheit bei dem Könige zu betreiben,
damit die Belehnung nach seinem Tode erfolgte. Der junge, unerfahrene Herzog Albrecht, der
kaum das 14. Jahr zurückgelegt hatte, einigte sich mit seinen Oheimen, zog sie, weil er
nicht glaubte, ohne sie beim Könige die Belehnung erwirken zu können, mit hinein und trug
darauf an, dass er und sie mit dem Herzogthume belehnt würden. Die weiteren Angaben des
Chronisten über die Angele genheit sind sehr zweifelhaft. Er war kein Zeitgenosse der
Ereignisse, denn er führte sein Chronicon bis zum Jahre 1421 fort; deshalb begegnete es
ihm, die Reihenfolge der Begebenheiten umzukehren. Ausserdem ist seine Schrift sehr
parteiisch für die Herzöge von Sachsen-Wittenberg. Seine erstere Erzählung widerspricht
seiner späteren Behauptung, dass die Belehnung, welche nicht nur dem jungen Herzoge
Albrecht, sondern auch dessen Oheimen und zwar noch vor dem Tode des Herzogs Wilhelm
ertheilt wurde, ganz dem Gesuche des letzteren gemäss gewesen sei und seinem Wunsche
entsprochen habe. Es bestand gar kein freundschaftliches Verhältniss zwischen dem Herzoge
Wilhelm und den Oheimen seines Enkels. Seit dem 24. August 1349 war er durch das Bündniss
mit dem Markgrafen
Charter: 149
Date: 99999999
Abstract: 6. Comes de fchowenborch habet in pheodo ab eccleiia Mindenfi. ipfum Caftrum
Schowenborch Inda- ginem comitis adolfi fie wlgariter nuncupatur. Opidum Rintelen.
Dimidietatem Caftri Arnhem Septuaginta feptem decimas, et alia bona pertinentia ad
predictas municiones, et alia que ignoramus.
Charter: 1172
Date: 99999999
Abstract: 514. Conrad und Hennann von Handelsloh geloben, dreissig Mann auf Bossen dem
Herzoge Wilhelm von Brann schweig und Lüneburg innerhalb eines Jahres nach Ritterrecht
zuzuführen oder das Boss mit einer bremer Mark zu lösen. — 1355, den 3. Juli. X. 0,
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