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Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
Charter446
Date: 99999999
Abstract 20 476. Bitter Sander von Wallmoden und sein Sohn Diedrich geloben, die Befestigung der Kemnade und des Hofe« zu Gustedt auf Geheiss des Bischofs Otto von Hildesheim und des Herzogs Heinrich von Braunschweig zu brechen, so dass daselbst nur ein schlichter von Gerten geflochtener Zaun um die Kemnade verbleibt — 1330. K.O.

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Charter625
Date: 99999999
Abstract 685. Herzog Wilhelm von Braunschweig gestattet seinem Bruder Heinrich und dessen Gemahlinn Hedwig die Wiedereinlösung des Zehnten zu Berckefeld. — 1340, den 10. November. KO.

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Charter272
Date: 99999999
Abstract 272. Knappe Ludolf von Selzinge verschreibt auf den Fall seines Todes alle seine Güter den jungen Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg. — 1315, den 22. September. K. 0.

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Charter694
Date: 99999999
Abstract 5. Knappe Conrad von Marenholtz gestattet den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg 30 die Wiedereinlösung des Kemmenaden -Hofes zu Schwülper. — 1342, den 23. Februar. K. 0.

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Charter988
Date: 99999999
Abstract 309. Herzog Erich von Sachsen - Lauenburg und sein Sohn Erich*) bestätigen dem Rathe und den Bürgern n 15 Hannover ihr Recht, dass am Zolle zu Eislingen (Zollenspieker) die bessere Waare die geringere auf einer

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Charter482
Date: 99999999
Abstract 517. Die Gebrüder Diedrich und Brüning von Sudersen geloben, den Herzögen Otto und Wilhelm von Braun- 25 schweig und Lüneburg innerhalb eines Jahres dreissig Reisige, nach Ritterrecht zu stellen. — 1331, den 29. August. K. 0.

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Charter602
Date: 99999999
Abstract 656. Herzog Ernst von Braunschweig verkauft dem Bürger Hermann Ernstes zu Einbeck zwei Hark feinen Silbers jährlicher Hebung in dem Dorfe Avendshansen. — 1339, den 2. October. К. С. 17.

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Charter580
Date: 99999999
Abstract 631. Huner von Odem gelobt mit mehreren Bittern und Knappen den Herzögen Otto und Wilhelm von Brann schweig und Lüneburg die Wiedereinlösung seines Burglehns, bestehend in Salzgütern auf der Saline zu Lüneburg. — 1338, den 8. September. X.O.

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Charter365
Date: 99999999
Abstract 391. Ritter Otto von Schwerin gelobt den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg, ein von seinem Burglehn verkauftes Salzgut zu Lüneburg wieder zu kaufen oder durch Güter zu Rullstorf zu ersetzen. — 1324, den 15. —21. April. K. 0.

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Charter686
Date: 99999999
Abstract unter der Voraussetzung, dass sie treulich und mit aller Macht geleistet würde, nicht zurückweisen. Wenn sie aber sich entschlössen, keinem der Streitenden beizustehen, noch die Feinde der Stadt und des Herzogs bei sich zu dulden, so sollten sie nach vorhergehender Berathung mit den herzoglichen Mannen und mit der Stadt deren Rathe gemäss sich dazu in der Weise verpflichten, dass der Herzog sich befriedigt erklären würde. Ob und wie die Einwohner des Alten-Landes an der Fehde, die bis zu Ende des folgenden Jahres sich hingezogen haben wird, Theil genommen haben, ist nicht bekannt. Einige von ihnen, die Gebrüder Robert und Johann Mund, wohnhaft an der Este, Reinbern Frese und Diedrich Lige hielten sich zu den Feinden des Herzogs. Da man, wie es scheint, der beiden Ersteren nicht anders habhaft werden konnte, nahm sie der Vogt Eberhard zu Harburg gefangen, während sie ihrem Vorgeben nach als Beauftragte der beiden Letzteren erschienen. Bei ihrer Entlassung aus dem Gefängnisse schworen sie ihm und zu seiner Hand dem Herzoge am 18. October 1354 eine Urfehde, wie sie erklärten, aus eigenem Antriebe und ohne Zwang. Das Schloss Wendhausen war mit dem Gelde, welches dazu der Ritter Johann von Ambleben am 8. September 1351 zur Verfügung gestellt hatte, eingelösct. Herzog Wilhelm verpfändete es mit Ausnahme geistlicher und weltlicher Lehne am 4. Juli 1353 für die sehr geringe Summe von fünfzig Mark löthigen Silbers an den Kitter Ludolf von Hohnhorst und zu dessen treuer Hand, falls derselbe stürbe, dem Gebhard von Bervelde, Henning von Marenholtz, Christian von Langeige und Heinrich von Wrestede. Die gewöhnlichen Verpflichtungen des Pfandinhabers, das Schloss dem Herzoge zu öffnen, sich seiner Entscheidung zu fügen, ihn und seine Unterthanen vor Schaden vom Schlosse aus zu bewahren und dasselbe ohne seine Bewilligung nicht an Andere zu verpfänden, übernahm auch Ritter Ludolf von Hohnhorst. Um diese Zeit war die Stadt Hannover bemühet, Ländereien bei ihrer Landwehr zo erwerben wahrscheinlich zu dem Zwecke, um diese dadurch zu verbessern. Am 15. Juni 1353 überliess der Knappe Albert von Mandelsloh dem Rathe und den Bürgern der Stadt aus Freundschaft einige bei der Landwehr nach dem Eikhofe hin gelegene Ländereien und resignirte sie zu Gunsten derselben dem Herzoge. Wie viel der Stadt dam lag, wehrhaft dazustehen, zeigt nicht nur ihre Sorge für die Landwehr, sondern auch der Umstand, dass sie ritter- bürtige Leute in ihren Dienst nahm. In ihren Dienst begab sich am 15. /\ugust 1353 der Knappe Heinrich von Wettbergen, gelobte, ihr Helfer gegen alle ihre Feinde bis zum 2. Februar des folgenden Jahres zu sein und ihr selb acht Mann zu dienen. Er verzichtete darauf, wegen Pferdeverlustes, falls die Pferde nicht augenscheinlich verderbt seien, Schadenersatz von ihr zu beanspruchen. Sein Sold wurde auf 26 bremer Mark festgestellt. Falls aber die Stadt seiner Dienste nicht während der ganzen Zeit bedürfte und ihn beurlaubte, so sollte der Sold verhältnissmüssig gekürzt werden und er wollte darüber keinen Unwillen gegen sie hegen, noch sie deshalb behelligen. Schaden, den er nicht im Dienste der Stadt erlitte, übernahm sie nicht zu ersetzen. Dass die Verbesserung der städtischen Land wehr, wodurch auch dem ganzen Lande grösserer Schutz erwuchs, ganz den Absichten des Herzogs entsprach, zeigt sich darin, dass er und die Stadt 1355 von den Knappen Siegfried und Volkmar von Alten einige bei dem Graben an der Landwehr nach Döhren hin gelegene Ländereien doch wohl nur in der Absicht, Wall und Graben der Land wehr dort zu verbessern, erwarben.

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Charter123
Date: 99999999
Abstract 152. Bitter Wilhelm von Gustede, seine Frau Gertrud von Elstorp und ihr Sohn Segeband von Elstorp resigniren dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg die Fischerei zu „Levermannesgruve". — 1297, den 18. December. KO.

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Charter169
Date: 99999999
Abstract 59. Dominus alexander de belderfen et fui fratres decimam in polethe quartam partem décime in Swede- dorpe decimam in holthufen apud Mundere cafam apud curiam belderfen. et pratum ibidem hec

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Charter372
Date: 99999999
Abstract 399. Bischof Otto von Hildesheim beurkundet, dass vor ihm den beiden Grafen Gerhard von Hallermund gleiches Becht an dem Weichbilde Springe' und an Gerichtsbarkeit und Herrlichkeit in demselben gerichtlich zuerkannt ist, unbeschadet der dem Grafen Gerhard dem jüngeren aus dem Leibgedinge seiner Mutter erwachsenden Hechte. — 1324, den 24. October.' XL

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Charter1196
Date: 99999999
Abstract 540. Herzog Magnus von Braunschweig entlässt den Heneken von Kissenbrück, Sohn des Brand von Wit aus der Leibeigenschaft. — (1356.)

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Charter957
Date: 99999999
Abstract 279. Bitter Gerhard von Wustrow bescheinigt, von den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg bezahlt erhalten zu haben, was sie ihm schuldig waren. — 1348, den 22. Juli. K. 0.

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Charter149
Date: 99999999
Abstract 6. Comes de fchowenborch habet in pheodo ab eccleiia Mindenfi. ipfum Caftrum Schowenborch Inda- ginem comitis adolfi fie wlgariter nuncupatur. Opidum Rintelen. Dimidietatem Caftri Arnhem Septuaginta feptem decimas, et alia bona pertinentia ad predictas municiones, et alia que ignoramus.

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Charter211
Date: 99999999
Abstract 199. Herzog Albrecht von Brannschweig ertheilt die Zusicherung, dass der Neumarkt und die Goschaft nie v< der Stadt Helmstedt getrennt werden sollen. — 1307, den 15. November. X. C. 1

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Charter497
Date: 99999999
Abstract 536. Die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg verleihen dem Bitter Jordan von Campe die Fischerei zu Heiligendorf. — 1332, den 4. April. K. 0. 35

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Charter558
Date: 99999999
Abstract 602. Bitter Balduin von dem Lobeke beurkundet, dass ihm nur auf Lebenszeit die Dörfer Kolepant und Olienitz wegen seines Dienstes von den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg überlassen sind. — 1336, den 3. November. П.

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Charter888
Date: 99999999
Abstract 204. Der Domprobst, Domdechant, Domscholaster und Domkellner zu Hildesheim stellen den übrigen Domherren über den von ihnen mit Siegfried Bock wegen des Schlosses Winzenburg, welches der Bischof ihnen gemeinsam verpfändet hat, geschlossenen Vertrag einen Revers ans. — 1347, den 1. April. XE

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Charter981
Date: 99999999
Abstract 304. Die Gebrüder Diedrich und Ulrich Bokmast geloben, dass nach ihres Vaters Albrecht Tode die Grafschal Gifhorn, für welche er 26 feine Mark gegeben hat, bei dem Schlosse Gifhorn verbleiben soll, wenn St

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Charter1222
Date: 99999999
Abstract 565. Herzog Ernst von Brannschweig der jüngere überlässt unbeschadet seiner Rechte seinem Bruder, dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim, auf dessen Lebenszeit drei Hagen bei Sievershausen, Wiedehorst and an der Urne im Solling *), gestattet ihm die Jagd, scheidet einen Theil des Sollings aus, in welchem er den

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Charter78
Date: 99999999
Abstract 90. Bitter Werner von Meding überläset dem Herzoge von Braunschweig Korngefälle zu Rätzlingen und Lieferungen von Honig aus dem Hofe zu Langeloh, ums Jahr 1280. K. 0.

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Charter49
Date: 99999999
Abstract 58. Graf Gerhard von Holstein gelobt mit dem Bischöfe Simon von Faderborn und mit dem Grafen Günzel von Schwerin, zwei Wochen nachdem zwischen seiner Tochter Lntgard und dem Herzoge Johann von Braunschweig die Ehe vollzogen sein wird, ihm das Schloss Schauenburg als Pfand für die Mitgift 20 abzutreten*). — 1265, den 15. Juli. K. 0.

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Charter249
Date: 99999999
Abstract 244. Knappe Wilhelm von Gustede gestattet dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg die Einlösung des Dorfes Nenndorf. — 1314, den 24. Juni. К 0.

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Charter585
Date: 99999999
Abstract 636. Die Gebrüder Bertold und Brand von dem Hus geloben als Amtleute des Grafen Adolf von Schauenburg zu Lauenau, den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg dies von denselben dem Grafen verpfändete Schloss offen zu halten und gegen Erlegung der Pfandsumme zu restituiren. — 1339, den 14. Februar. K. 0. 35

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Charter134
Date: 99999999
Abstract 164. Graf Nicolaus von Schwerin verbürgt sich bei dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg und dessen Schwester Hechtild, Wittwe des edelen Herrn Heinrich von Werle, für den edelen Herrn Nicolaus Ton Werle wegen 1500 Mark feinen Silbers. — 1301, den 11. Mai. K. 0. 15

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Charter760
Date: 99999999
Abstract Fredericus boldewinus de dalem fratrueles et eorum fratres habent in pheudo et in folidum bona fub- fcripta. VI. manfos in dalem. 1Ш. manfos in deftede. II. manfos in apelerftede 31). i. decimam in lindem 32). П11. manf in villa hedeber. et Tymberen cum omni iure in campis et villis.. Item anno et hermannus de 25 dalem habent cum predictis in folidum. П. manfos in eueflem. III. curias et. I. pratum. ibidem.. Item dicti anno et herm foli in villa debbenhem 33). vnum manf et. П. curias.

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Charter1218
Date: 99999999
Abstract 561. Herzog Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ernennt für den Fall, dass er, ohne rechte Erben, einen oder mehrere Söhne, zu hinterlassen, stirbt, den Aschwin von Salder, Probst zu St. Blasius in der Burg zu Braunschweig, vier Ritter, einen Knappen, den Meister Diedrich von Dalenburg (Küster zu Bardowiek,

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Charter19
Date: 99999999
Abstract 27. Die Rathsherren und Bürger zu Northeim verbinden sich mit den Eathsherren und Bürgern zu Münden gegen Gewalt und Unrecht, ums Jahr 1246 *). K. 0.

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Charter679
Date: 99999999
Abstract nicht zurückzutreten. Unter ihren Bürgen war auch der edele Herr Siegfried von Homburg. Die von Vreden Hessen aber die ganze zur Einlösung festgesetzte Frist ungenutzt vorübergehen und, obgleich Ritter Lippold von Vreden am 22. März 1349 den Herzögen gelobte, ihnen vor dem nächsten 24. Juni dieselben Bürgen, wie im vorigen Vertrage, dafür zu stellen, dass er nach Ablauf eines Jahres die Einlösung bewerkstelligen würde, sahen sich die Herzoge dennoch genöthigt, sie selbst zu beschaffen. Am 1. Februar 1350 stellte ihnen die Aebtissinn Jutta einen Verzichtbrief auf die Kündigung des ihnen gehörenden The ils des Schlosses und der Stadt aus und dann ara 4. März desselben Jahres eine Quitung über die Bezahlung der Pfandsumme von 300 Mark löthigen Silbers. Die Kemnade und das Gut zu Lüdershausen mit dem Flosse und den Schiffen verpfändeten die Herzöge am 4. December 1347 für 800 Mark lüneburger Pfennige einem Bürger zu Lüneburg, dem Johann oder Hans Sotmesters, Schwiegersohne des Rathsherra Hermann Hud. Die Pfandschaft sollte wenigstens drei Jahre dauern, nach der Zeit beiden Theilen die Kündigung gestattet sein und ein Jahr nach derselben das Verhältniss durch die in zwei Terminen zu leistende Rückzahlung der Pfandsumme gelöset werden. Johann Sotmesters gelobte, in allen Streitigkeiten sich der Entscheidung der Herzögt zu fügen, die Kemnade ihnen stets und zu allen ihren Nöthen zu öffnen und nur mit ihrer Bewilligung von derselben Fehde zu führen. Die Herzöge dagegon versprachen, ihn nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn er durch Unglück die Kemnade verlöre, ihm vielmehr Gülte und Gut zu schützen. Er übernahm es, das Floss und die Schiffe, sofern sie untauglich geworden wären, durch neue zu ersetzen und sie bei der Einlösung den Herzögen auszuliefern. Für die Haltung des Vertrages stellte er zwei seiner Mitbürger und einen Knappen zu Bürgen. Diese Verpfändung, durch welche ein befestigter, durch seine Lage an der Grenze wichtiger Platz des Herzogthuras in der Weise, wie sonst nur Rittern und Knappen, einem einzelnen Bürger unter vorwiegender Bürgschaft von Leuten seines Standee anvertrauet wurde, zeigt deutlich, zu welchem Ansehn und zu welcher Stellung sich einzelne bürgerliche Familien in den Städten erhoben hatten, liefert ausserdem einen der bemerkenswerthen Fälle, aus denen ersichtlich ist, dass nicht bloss ritterbürtíge Mannen, sondern auch Bürger das Fehderecht beanspruchten. Eine durch Geburt bevorzugte Kaste der Bürger oder Patriziergeschlechter kannte man nicht mal dem Namen nach in den Städten des Herzogthums. Nur das Ansehen unter der Bürgerschaft gab einen Vorzug und dieser wurde durch Rechtlichkeit, Einsicht und Eifer für das Gemeinwohl, durch Fleiss und daraus erwachsenen Wohlstand gewonnen, eben dadurch in den Familien erhalten und durch den Mangel dieser Eigenschaften wieder verloren. Jedem Bürger, selbst dem Nachkommen leibeigener, aber freigelassener und zu Bürgern aufgenommener Leute standen die höchsten Ehrenstellen der Stadt offen. Er konnte Rathsherr werden, durfte als solcher die Bezeichnung „Herr", welche Rittern, Geistlichen und fürstlichen Personen gebührte, beanspruchen und führte, wie sie, sein eigenes Siegel. Nicht nur in Hildesheim, auch in der Stadt Lüne burg kommen Beispiele vor, dass Bürger die Ritterwürde erlangten, wie es unter andern in diesem Jahrhunderte mit einzelnen Mitgliedern der Familie von der Molen (von der Mühle) der Fall war. Dass die angesehenen Bürger familien der Stadt Lüneburg, aus denen der Rath ergänzt wurde, nicht Nachkommen ritterbürtiger Leute des Herzog thums waren, zeigen ihre plebejischen, oft von bürgerlichen Gewerben entlehnten Namen. Unter Bürgern und Rathsherren findet man bis zu dieser Zeit auch nicht ein Mitglied der vielen Burgmannsgeschlechter zu Lüneburg.

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