Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
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Charter: 446
Date: 99999999
Abstract: 20 476. Bitter Sander von Wallmoden und sein Sohn Diedrich geloben, die
Befestigung der Kemnade und des Hofe« zu Gustedt auf Geheiss des Bischofs Otto von
Hildesheim und des Herzogs Heinrich von Braunschweig zu brechen, so dass daselbst nur ein
schlichter von Gerten geflochtener Zaun um die Kemnade verbleibt — 1330. K.O.
Charter: 625
Date: 99999999
Abstract: 685. Herzog Wilhelm von Braunschweig gestattet seinem Bruder Heinrich und
dessen Gemahlinn Hedwig die Wiedereinlösung des Zehnten zu Berckefeld. — 1340, den 10.
November. KO.
Charter: 272
Date: 99999999
Abstract: 272. Knappe Ludolf von Selzinge verschreibt auf den Fall seines Todes alle
seine Güter den jungen Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg. — 1315,
den 22. September. K. 0.
Charter: 694
Date: 99999999
Abstract: 5. Knappe Conrad von Marenholtz gestattet den Herzögen Otto und Wilhelm von
Braunschweig und Lüneburg 30 die Wiedereinlösung des Kemmenaden -Hofes zu Schwülper. —
1342, den 23. Februar. K. 0.
Charter: 988
Date: 99999999
Abstract: 309. Herzog Erich von Sachsen - Lauenburg und sein Sohn Erich*) bestätigen dem
Rathe und den Bürgern n 15 Hannover ihr Recht, dass am Zolle zu Eislingen (Zollenspieker)
die bessere Waare die geringere auf einer
Charter: 482
Date: 99999999
Abstract: 517. Die Gebrüder Diedrich und Brüning von Sudersen geloben, den Herzögen Otto
und Wilhelm von Braun- 25 schweig und Lüneburg innerhalb eines Jahres dreissig Reisige,
nach Ritterrecht zu stellen. — 1331, den 29. August. K. 0.
Charter: 602
Date: 99999999
Abstract: 656. Herzog Ernst von Braunschweig verkauft dem Bürger Hermann Ernstes zu
Einbeck zwei Hark feinen Silbers jährlicher Hebung in dem Dorfe Avendshansen. — 1339, den
2. October. К. С. 17.
Charter: 580
Date: 99999999
Abstract: 631. Huner von Odem gelobt mit mehreren Bittern und Knappen den Herzögen Otto
und Wilhelm von Brann schweig und Lüneburg die Wiedereinlösung seines Burglehns, bestehend
in Salzgütern auf der Saline zu Lüneburg. — 1338, den 8. September. X.O.
Charter: 365
Date: 99999999
Abstract: 391. Ritter Otto von Schwerin gelobt den Herzögen Otto und Wilhelm von
Braunschweig und Lüneburg, ein von seinem Burglehn verkauftes Salzgut zu Lüneburg wieder
zu kaufen oder durch Güter zu Rullstorf zu ersetzen. — 1324, den 15. —21. April. K. 0.
Charter: 686
Date: 99999999
Abstract: unter der Voraussetzung, dass sie treulich und mit aller Macht geleistet würde,
nicht zurückweisen. Wenn sie aber sich entschlössen, keinem der Streitenden beizustehen,
noch die Feinde der Stadt und des Herzogs bei sich zu dulden, so sollten sie nach
vorhergehender Berathung mit den herzoglichen Mannen und mit der Stadt deren Rathe gemäss
sich dazu in der Weise verpflichten, dass der Herzog sich befriedigt erklären würde. Ob
und wie die Einwohner des Alten-Landes an der Fehde, die bis zu Ende des folgenden Jahres
sich hingezogen haben wird, Theil genommen haben, ist nicht bekannt. Einige von ihnen, die
Gebrüder Robert und Johann Mund, wohnhaft an der Este, Reinbern Frese und Diedrich Lige
hielten sich zu den Feinden des Herzogs. Da man, wie es scheint, der beiden Ersteren nicht
anders habhaft werden konnte, nahm sie der Vogt Eberhard zu Harburg gefangen, während sie
ihrem Vorgeben nach als Beauftragte der beiden Letzteren erschienen. Bei ihrer Entlassung
aus dem Gefängnisse schworen sie ihm und zu seiner Hand dem Herzoge am 18. October 1354
eine Urfehde, wie sie erklärten, aus eigenem Antriebe und ohne Zwang. Das Schloss
Wendhausen war mit dem Gelde, welches dazu der Ritter Johann von Ambleben am 8. September
1351 zur Verfügung gestellt hatte, eingelösct. Herzog Wilhelm verpfändete es mit Ausnahme
geistlicher und weltlicher Lehne am 4. Juli 1353 für die sehr geringe Summe von fünfzig
Mark löthigen Silbers an den Kitter Ludolf von Hohnhorst und zu dessen treuer Hand, falls
derselbe stürbe, dem Gebhard von Bervelde, Henning von Marenholtz, Christian von Langeige
und Heinrich von Wrestede. Die gewöhnlichen Verpflichtungen des Pfandinhabers, das Schloss
dem Herzoge zu öffnen, sich seiner Entscheidung zu fügen, ihn und seine Unterthanen vor
Schaden vom Schlosse aus zu bewahren und dasselbe ohne seine Bewilligung nicht an Andere
zu verpfänden, übernahm auch Ritter Ludolf von Hohnhorst. Um diese Zeit war die Stadt
Hannover bemühet, Ländereien bei ihrer Landwehr zo erwerben wahrscheinlich zu dem Zwecke,
um diese dadurch zu verbessern. Am 15. Juni 1353 überliess der Knappe Albert von
Mandelsloh dem Rathe und den Bürgern der Stadt aus Freundschaft einige bei der Landwehr
nach dem Eikhofe hin gelegene Ländereien und resignirte sie zu Gunsten derselben dem
Herzoge. Wie viel der Stadt dam lag, wehrhaft dazustehen, zeigt nicht nur ihre Sorge für
die Landwehr, sondern auch der Umstand, dass sie ritter- bürtige Leute in ihren Dienst
nahm. In ihren Dienst begab sich am 15. /\ugust 1353 der Knappe Heinrich von Wettbergen,
gelobte, ihr Helfer gegen alle ihre Feinde bis zum 2. Februar des folgenden Jahres zu sein
und ihr selb acht Mann zu dienen. Er verzichtete darauf, wegen Pferdeverlustes, falls die
Pferde nicht augenscheinlich verderbt seien, Schadenersatz von ihr zu beanspruchen. Sein
Sold wurde auf 26 bremer Mark festgestellt. Falls aber die Stadt seiner Dienste nicht
während der ganzen Zeit bedürfte und ihn beurlaubte, so sollte der Sold verhältnissmüssig
gekürzt werden und er wollte darüber keinen Unwillen gegen sie hegen, noch sie deshalb
behelligen. Schaden, den er nicht im Dienste der Stadt erlitte, übernahm sie nicht zu
ersetzen. Dass die Verbesserung der städtischen Land wehr, wodurch auch dem ganzen Lande
grösserer Schutz erwuchs, ganz den Absichten des Herzogs entsprach, zeigt sich darin, dass
er und die Stadt 1355 von den Knappen Siegfried und Volkmar von Alten einige bei dem
Graben an der Landwehr nach Döhren hin gelegene Ländereien doch wohl nur in der Absicht,
Wall und Graben der Land wehr dort zu verbessern, erwarben.
Charter: 123
Date: 99999999
Abstract: 152. Bitter Wilhelm von Gustede, seine Frau Gertrud von Elstorp und ihr Sohn
Segeband von Elstorp resigniren dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg die
Fischerei zu „Levermannesgruve". — 1297, den 18. December. KO.
Charter: 169
Date: 99999999
Abstract: 59. Dominus alexander de belderfen et fui fratres decimam in polethe quartam
partem décime in Swede- dorpe decimam in holthufen apud Mundere cafam apud curiam
belderfen. et pratum ibidem hec
Charter: 372
Date: 99999999
Abstract: 399. Bischof Otto von Hildesheim beurkundet, dass vor ihm den beiden Grafen
Gerhard von Hallermund gleiches Becht an dem Weichbilde Springe' und an Gerichtsbarkeit
und Herrlichkeit in demselben gerichtlich zuerkannt ist, unbeschadet der dem Grafen
Gerhard dem jüngeren aus dem Leibgedinge seiner Mutter erwachsenden Hechte. — 1324, den
24. October.' XL
Charter: 1196
Date: 99999999
Abstract: 540. Herzog Magnus von Braunschweig entlässt den Heneken von Kissenbrück, Sohn
des Brand von Wit aus der Leibeigenschaft. — (1356.)
Charter: 957
Date: 99999999
Abstract: 279. Bitter Gerhard von Wustrow bescheinigt, von den Herzögen Otto und Wilhelm
von Braunschweig und Lüneburg bezahlt erhalten zu haben, was sie ihm schuldig waren. —
1348, den 22. Juli. K. 0.
Charter: 149
Date: 99999999
Abstract: 6. Comes de fchowenborch habet in pheodo ab eccleiia Mindenfi. ipfum Caftrum
Schowenborch Inda- ginem comitis adolfi fie wlgariter nuncupatur. Opidum Rintelen.
Dimidietatem Caftri Arnhem Septuaginta feptem decimas, et alia bona pertinentia ad
predictas municiones, et alia que ignoramus.
Charter: 211
Date: 99999999
Abstract: 199. Herzog Albrecht von Brannschweig ertheilt die Zusicherung, dass der
Neumarkt und die Goschaft nie v< der Stadt Helmstedt getrennt werden sollen. — 1307,
den 15. November. X. C. 1
Charter: 497
Date: 99999999
Abstract: 536. Die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg verleihen dem
Bitter Jordan von Campe die Fischerei zu Heiligendorf. — 1332, den 4. April. K. 0. 35
Charter: 558
Date: 99999999
Abstract: 602. Bitter Balduin von dem Lobeke beurkundet, dass ihm nur auf Lebenszeit die
Dörfer Kolepant und Olienitz wegen seines Dienstes von den Herzögen Otto und Wilhelm von
Braunschweig und Lüneburg überlassen sind. — 1336, den 3. November. П.
Charter: 888
Date: 99999999
Abstract: 204. Der Domprobst, Domdechant, Domscholaster und Domkellner zu Hildesheim
stellen den übrigen Domherren über den von ihnen mit Siegfried Bock wegen des Schlosses
Winzenburg, welches der Bischof ihnen gemeinsam verpfändet hat, geschlossenen Vertrag
einen Revers ans. — 1347, den 1. April. XE
Charter: 981
Date: 99999999
Abstract: 304. Die Gebrüder Diedrich und Ulrich Bokmast geloben, dass nach ihres Vaters
Albrecht Tode die Grafschal Gifhorn, für welche er 26 feine Mark gegeben hat, bei dem
Schlosse Gifhorn verbleiben soll, wenn St
Charter: 1222
Date: 99999999
Abstract: 565. Herzog Ernst von Brannschweig der jüngere überlässt unbeschadet seiner
Rechte seinem Bruder, dem Bischöfe Heinrich von Hildesheim, auf dessen Lebenszeit drei
Hagen bei Sievershausen, Wiedehorst and an der Urne im Solling *), gestattet ihm die Jagd,
scheidet einen Theil des Sollings aus, in welchem er den
Charter: 78
Date: 99999999
Abstract: 90. Bitter Werner von Meding überläset dem Herzoge von Braunschweig Korngefälle
zu Rätzlingen und Lieferungen von Honig aus dem Hofe zu Langeloh, ums Jahr 1280. K. 0.
Charter: 49
Date: 99999999
Abstract: 58. Graf Gerhard von Holstein gelobt mit dem Bischöfe Simon von Faderborn und
mit dem Grafen Günzel von Schwerin, zwei Wochen nachdem zwischen seiner Tochter Lntgard
und dem Herzoge Johann von Braunschweig die Ehe vollzogen sein wird, ihm das Schloss
Schauenburg als Pfand für die Mitgift 20 abzutreten*). — 1265, den 15. Juli. K. 0.
Charter: 249
Date: 99999999
Abstract: 244. Knappe Wilhelm von Gustede gestattet dem Herzoge Otto von Braunschweig und
Lüneburg die Einlösung des Dorfes Nenndorf. — 1314, den 24. Juni. К 0.
Charter: 585
Date: 99999999
Abstract: 636. Die Gebrüder Bertold und Brand von dem Hus geloben als Amtleute des Grafen
Adolf von Schauenburg zu Lauenau, den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und
Lüneburg dies von denselben dem Grafen verpfändete Schloss offen zu halten und gegen
Erlegung der Pfandsumme zu restituiren. — 1339, den 14. Februar. K. 0. 35
Charter: 134
Date: 99999999
Abstract: 164. Graf Nicolaus von Schwerin verbürgt sich bei dem Herzoge Otto von
Braunschweig und Lüneburg und dessen Schwester Hechtild, Wittwe des edelen Herrn Heinrich
von Werle, für den edelen Herrn Nicolaus Ton Werle wegen 1500 Mark feinen Silbers. — 1301,
den 11. Mai. K. 0. 15
Charter: 760
Date: 99999999
Abstract: Fredericus boldewinus de dalem fratrueles et eorum fratres habent in pheudo et
in folidum bona fub- fcripta. VI. manfos in dalem. 1Ш. manfos in deftede. II. manfos in
apelerftede 31). i. decimam in lindem 32). П11. manf in villa hedeber. et Tymberen cum
omni iure in campis et villis.. Item anno et hermannus de 25 dalem habent cum predictis in
folidum. П. manfos in eueflem. III. curias et. I. pratum. ibidem.. Item dicti anno et herm
foli in villa debbenhem 33). vnum manf et. П. curias.
Charter: 1218
Date: 99999999
Abstract: 561. Herzog Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ernennt für den Fall, dass
er, ohne rechte Erben, einen oder mehrere Söhne, zu hinterlassen, stirbt, den Aschwin von
Salder, Probst zu St. Blasius in der Burg zu Braunschweig, vier Ritter, einen Knappen, den
Meister Diedrich von Dalenburg (Küster zu Bardowiek,
Charter: 19
Date: 99999999
Abstract: 27. Die Rathsherren und Bürger zu Northeim verbinden sich mit den Eathsherren
und Bürgern zu Münden gegen Gewalt und Unrecht, ums Jahr 1246 *). K. 0.
Charter: 679
Date: 99999999
Abstract: nicht zurückzutreten. Unter ihren Bürgen war auch der edele Herr Siegfried von
Homburg. Die von Vreden Hessen aber die ganze zur Einlösung festgesetzte Frist ungenutzt
vorübergehen und, obgleich Ritter Lippold von Vreden am 22. März 1349 den Herzögen
gelobte, ihnen vor dem nächsten 24. Juni dieselben Bürgen, wie im vorigen Vertrage, dafür
zu stellen, dass er nach Ablauf eines Jahres die Einlösung bewerkstelligen würde, sahen
sich die Herzoge dennoch genöthigt, sie selbst zu beschaffen. Am 1. Februar 1350 stellte
ihnen die Aebtissinn Jutta einen Verzichtbrief auf die Kündigung des ihnen gehörenden The
ils des Schlosses und der Stadt aus und dann ara 4. März desselben Jahres eine Quitung
über die Bezahlung der Pfandsumme von 300 Mark löthigen Silbers. Die Kemnade und das Gut
zu Lüdershausen mit dem Flosse und den Schiffen verpfändeten die Herzöge am 4. December
1347 für 800 Mark lüneburger Pfennige einem Bürger zu Lüneburg, dem Johann oder Hans
Sotmesters, Schwiegersohne des Rathsherra Hermann Hud. Die Pfandschaft sollte wenigstens
drei Jahre dauern, nach der Zeit beiden Theilen die Kündigung gestattet sein und ein Jahr
nach derselben das Verhältniss durch die in zwei Terminen zu leistende Rückzahlung der
Pfandsumme gelöset werden. Johann Sotmesters gelobte, in allen Streitigkeiten sich der
Entscheidung der Herzögt zu fügen, die Kemnade ihnen stets und zu allen ihren Nöthen zu
öffnen und nur mit ihrer Bewilligung von derselben Fehde zu führen. Die Herzöge dagegon
versprachen, ihn nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn er durch Unglück die Kemnade
verlöre, ihm vielmehr Gülte und Gut zu schützen. Er übernahm es, das Floss und die
Schiffe, sofern sie untauglich geworden wären, durch neue zu ersetzen und sie bei der
Einlösung den Herzögen auszuliefern. Für die Haltung des Vertrages stellte er zwei seiner
Mitbürger und einen Knappen zu Bürgen. Diese Verpfändung, durch welche ein befestigter,
durch seine Lage an der Grenze wichtiger Platz des Herzogthuras in der Weise, wie sonst
nur Rittern und Knappen, einem einzelnen Bürger unter vorwiegender Bürgschaft von Leuten
seines Standee anvertrauet wurde, zeigt deutlich, zu welchem Ansehn und zu welcher
Stellung sich einzelne bürgerliche Familien in den Städten erhoben hatten, liefert
ausserdem einen der bemerkenswerthen Fälle, aus denen ersichtlich ist, dass nicht bloss
ritterbürtíge Mannen, sondern auch Bürger das Fehderecht beanspruchten. Eine durch Geburt
bevorzugte Kaste der Bürger oder Patriziergeschlechter kannte man nicht mal dem Namen nach
in den Städten des Herzogthums. Nur das Ansehen unter der Bürgerschaft gab einen Vorzug
und dieser wurde durch Rechtlichkeit, Einsicht und Eifer für das Gemeinwohl, durch Fleiss
und daraus erwachsenen Wohlstand gewonnen, eben dadurch in den Familien erhalten und durch
den Mangel dieser Eigenschaften wieder verloren. Jedem Bürger, selbst dem Nachkommen
leibeigener, aber freigelassener und zu Bürgern aufgenommener Leute standen die höchsten
Ehrenstellen der Stadt offen. Er konnte Rathsherr werden, durfte als solcher die
Bezeichnung „Herr", welche Rittern, Geistlichen und fürstlichen Personen gebührte,
beanspruchen und führte, wie sie, sein eigenes Siegel. Nicht nur in Hildesheim, auch in
der Stadt Lüne burg kommen Beispiele vor, dass Bürger die Ritterwürde erlangten, wie es
unter andern in diesem Jahrhunderte mit einzelnen Mitgliedern der Familie von der Molen
(von der Mühle) der Fall war. Dass die angesehenen Bürger familien der Stadt Lüneburg, aus
denen der Rath ergänzt wurde, nicht Nachkommen ritterbürtiger Leute des Herzog thums
waren, zeigen ihre plebejischen, oft von bürgerlichen Gewerben entlehnten Namen. Unter
Bürgern und Rathsherren findet man bis zu dieser Zeit auch nicht ein Mitglied der vielen
Burgmannsgeschlechter zu Lüneburg.
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