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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 672
Signature: 672

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Papste anerkannt war. Die nach ihrem Dafürhalten erfolgte Vertragsverletzung musste ihnen vermuthlich als Vorwand für das Bündniss mit den Herzögen dienen. Da sie aber das Schloss Ruthe verloren hatten, waren sie keine inneren Feinde mehr und gegen seine äusseren Feinde blieb, wie es scheint, der Bischof, seit er über alle Kräfte seines Landes verfügen konnte, siegreich. Eine grosse Schwierigkeit bereiteten ihm die vielen Schulden, in welche er durch den Krieg gerathen war. Er hatte beabsichtigt, das dem Domcapitel im Jahre 1334 verpfändete Schloss Winzenburg nach Ablauf von zwölf Jahren einzulösen. Er vermochte es aber nicht und die Domherren sahen sich deshalb am 1. April 1347 genöthigt, das Schloss, um zu ihren Auslagen wieder zu gelangen, an Siegfried Bock weiter zu ver pfänden. Zwar konnte am 4. Juli 1349 Ritter Basilius von Rössing wegen der ihm auf das Schloss Liebenburg ausgestellten Verschreibung von dem Bischöfe und dem Domcapitel abgefunden werden. Das Schloss Ruthe aber vermochten sie nicht schuldenfrei zu erhalten. Sie verpfändeten am 25. November 1349 den vierten Theil desselben und ein Achtel von der Hälfte des Schlosses an Conrad von Elvede, welcher den Vertrag über das Schloss zwischen dem Domcapitel und den von Salder vermittelt hatte, und an die von Alten. Vielleicht schon jetzt war ein anderer Theil des Schlosses dem Probste Aschwin zu Braunschweig, von einer anderen Linie der von Salder, seinem Bruder Heinrich, seinen Neffen und dem Gottschalk von Cramm und Aschwin Schenke für 1000 Mark löthigen Silbers verpfändet. Sie verpflichteten sich am 9. August 1354 noch 200 Mark löthigen Silbers dem Bischöfe und dem Domcapitel auf das Schloss vorzustrecken, wenn dieselben den vierten Theil des Schlosses von Conrad von Elvede einlösen würden. Eben so wenig konnte der Bischof es vermeiden, das seit dem 12. Mai 1322 dem Stifte gehörende Schloss Lindau zu verpfänden. Unter den gebräuchlichen Bedingungen, dass das Schloss ihm geöffnet und zur Kriegsführung eingeräumt würde, dass der Pfandinhaber sich seiner Entscheidung in Streitigkeiten mit bischöflichen Leuten fügte, das Stift und die Eingesessenen nicht beschädigte und das Schloss nur an Standesgenossen oder bischöfliche Mannen, aber nicht an Fürsten, Herren oder Städte weiter verpfändete, überliess er Schloss Lindau am 31. März 1353 dem Knappen Ditmar von Hardenberg für 1242 Mark löthigen Silbers. Wahrscheinlich wegen seiner immer noch Ungewissen Stellung zu den Herzögen nahm er dem Pfandinhaber das Gelöbniss ab, keine neue Feste im Gerichts bezirke zu erbauen und Andere am Baue nach Kräften zu hindern. Bezeichnend für den Zustand der bischöflichen Schatzkammer ist die Bedingung, dass Ditmar nicht befugt sein sollte, bei Lebenszeit des Bischofs Heinrich den Pfandvertrag zu kündigen. Ausser Ditmar stellten seine muthmasslichen Nachfolger in der Pfandschaft, Ritter Heinrich von Gittelde und Knappe Johann von Uslar über dieselbe dem Bischöfe einen Revers aus. Für sie verbürgten sich Graf Otto von Lutterberg, edeler Herr Gottschalk von Plesse und mehrere Ritter und Knappen. Endlich minderte sich die Schuldenlast des Bischofes. Noch im Jahre 1349 hatte er darauf verzichten müssen, den Theil des Schlosses Woldenstein, welchen Graf Burchard von Woldenberg besass und veräussern wollte, anzukaufen. Der Graf überliess diesen ihm von der Aebtissinn von Gandersheim zu Lehn verliehenen Theil des Schlosses mit Grafschaft und Gericht, mit allem Zubehör zu „Nienstedt", Bildcrlah und Oedishausen bis zu der Landwehr bei Rhüden und alles, was га diesen in der Grafschaft Woldenstein gelegenen und vom Schlosse abhängigen Dörfern gehörte, dem edelen Herrn Siegfried von Homburg und dessen Sohne Rudolf. Die Lage der angegebenen Ortschaften zeigt, wie erwünscht es für den Bischof hätte sein müssen, diese Erwerbung für sein Stift zu machen. Vier Jahre später fand er sich so bemittelt, dass er eine ähnliche Gelegenheit zur Vergrösserung seines Gebietes nicht ungenutzt vorübergehen ni lassen brauchte. Am 24. Juni des Jahres 1353 nämlich kaufte er von dem Grafen Albrecht von Schiaden das vor 243 Jahren von dem Stifte dem edelen Herrn Aeicho von Dorstadt zu Benefiz verliehene Schloss Schiaden mit last allen Besitzungen desselben im Gerichte Buchladen und mit allem Zubehör, ausgenommen Ritter-, Knappen- und Bürger-Lehn, für 1900 Mark löthigen Silbers. An Zahlungsstatt für 800 Mark überwies er dem Grafen das Schloss Wiedelah, welches er im Jahre 1341, als seine Waffen im Stifte siegreich waren, für 1800 Mark löthigen Silbers von den von der Gowisch gekauft und später dem Johann von Salder verpfändet hatte. Der Graf versprach, dieses ihm für jene Summe nur zum Pfände gesetzte Schloss dem Bischöfe und Domcapitel gegen jeden mit Ausnahme des Bischofes von Halberstadt und des Heinrich und Hermann von Salder zu öffnen, und lieferte am 22. September 1353, nachdem die übrigen 1100 Mark löthigen Silbers bezahlt waren, das Schloss Schiaden dem Bischöfe und dem Dom capitel aus. Eine anscheinend bedeutende Erwerbung machte der Bischof am 11. November desselben Jahres. Bernhard
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 672, S. 498

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 672, S. 498

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      XLV

      топ Meinerscn, Domherr zu Magdeburg und Hildesheim, der letzte seines Stammes, iiberliess ihm und dem Stifte llildesheim an diesem Tage alle Güter der edelen Herren von Meinersen, Eigenthum und Lehn, namentlich das Schloss Oelper, und erkannte an, dass das Schloss und die Herrschaft Meinersen von dem Stifte zu Lehn ginge und seinen Eltern vom Stifte zu Lehn verliehen worden sei. Obgleich nun das älteste Lehnsregister der edelen Herren ungefähr vom Jahre 1226 und ein anderes etwa aus dem Jahre 1274 in dein bischöflichen Archive niedergelegt wurde, so war doch die Besitznahme von den überlassenen Gütern nicht eben so leicht zu bewerkstelligen. Nicht nur waren mehrere derselben, unter andern Schloss Neubrück 1321 und das Dorf Schwülper 1338, an die Herzöge von Lüneburg veräussert, sondern auch das Schloss Meinersen selbst war längst an dieselben, angeblich schon im Jahre 1315, verloren worden; das Schloss Oelper war muthmasslich im Besitze des Herzogs Magnus >-on Braun schweig und die Lehne der edelen Herren lagen in den Fiirstenthiiinern Braunschweig und Lüneburg so zerstreut, dass, wenn in vielen Fällen ihre Autrindung schon mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein mochte, die Besitz nahme von denselben nur zu leicht zu Streitigkeiten mit den Herzögen führen konnte.

      Zwischen den Jahren 1350 und 1352 starb endlich der vom päpstlichen Stuhle ernannte Bischof Erich. Zur Aussöhnung mit dem Papste Clemens VI. stand dem Bischöfe Heinrich von nun an ein Hinderniss weniger entgegen. Er that die deshalb erforderlichen Schritte beim päpstlichen Stuhle, fand aber bald, dass nur eine vollständige Unter werfung zum Ziele führte. Wenn er das Bisthum, wozu er sich erbot, dem Papste resignirte, wusste er, dass kein von demselben ernannter Nachfolger hinlängliche Gewalt besässe, gegen seinen Willen sich des Bisthums zu bemäch tigen. Er sah deshalb wohl mit Recht das ganze bevorstehende Verfahren der Aussöhnung als eine zwar unangenehme aber leere Formsache an, der er ohne Gefahr sich unterziehen konnte. Veranlasst war der Bann gegen ihn auf folgende Weise. Papst Johann XXII. hatte sich die Besetzung aller vacanten Bisthümer vorbehalten und unter dem Vorgeben, dass ihm das Bisthum Hildesheim von dem Bischöfe Otto resignirt worden sei, dasselbe an Erich von Schauenburg verliehen. Das Domcapitel aber, welches nach Otto's Tode den Bischof Heinrich gewählt hatte, behauptete, jenen Vorbehalt und diese Resignation nicht gekannt zu haben. Wenn auch nicht vom Papste, so war Bischof Heinrich doch vom Erzbischofe Balduin von Trier, Administrator za Mainz, mit Zustimmung des Domcapitels zu Mainz bestätigt und geweihet worden. Das Domcapitel zu Hildesheim hatte beim päpstlichen Stuhle vergeblich gegen die Ernennung Erichs appellirt; darauf war Bann, Suspension und Interdict über Heinrich, seinen Anhang, Stadt und Kirche Hildesheim verhängt, weil er sich das Bisthum angemasst habe. Nachdem nun Bischof Heinrich sich erboten hatte, das Bisthum mit Schlössern, Städten und Landen dem Papste auszuliefern, ernannte dieser zu seinen Bevollmächtigten den Abt zu Marienrode und den Dechanten auf dem Moritzberge zu Hildesheim. Ihnen lieferte Heinrich das Bisthum aus, der Abt absolvirte ihn von den Strafen und, weil während dessen am 1. Decem ber 1352 Papst Clemens VI. gestorben war, verlieh ihm Papst Innocenz VI. das Bisthum wieder. Im Auftrage dieses Papstes ertheilte Cardinal Bertrand, Bischof von Sabina zu Magliano, am 2. Juli und 19. October 1354 den Aebten zu Riddagshausen und zu Marienrode und dem Bernhard von Zuden, Archidiacon zu Sarstedt, den Auftrag, die Anhänger des Bischofes von den Strafen des Bannes, der Suspension, des Interdictes und der Inhabilität zu befreien, bestätigte am 17. December desselben Jahres die dem Bischöfe ertheilte Absolution, die ihm gewordene Verleihung des Bisthums und alle früheren amtlichen Handlungen desselben, befreiete das Domcapitel, die anderen Capitel, Con vente und Geistlichen des Stiftes von der Strafe wegen des dem Bischöfe geleisteten Gehorsams, verlieh die von ihnen oder von dem Bischöfe während des Bannes besetzten geistlichen Aemter und Würden denen wieder, die des Bannes wegen derselben verlustig erklärt waren, und beliess ihnen die von den Aemtern bezogenen Einkünfte. Diese Wiederverleihung der Aemter und Würden Hess er durch die beiden Aobte und durch den Archidiacon zu Sarstedt ausführen. Nach diesen Vorgängen fehlte dem Bischöfe Heinrich nur noch die Investitur vom Könige, welche nach erfolgter päpstlicher Anerkennung wohl nicht schwer zu erlangen war. Die einzige Schwierigkeit bestand darin, dass der König zu Mantua sich aufhielt und der Bischof keine Reise nach Italien unternehmen konnte. Der bischöfliche Bevollmächtigte, Bernhard von Zuden, Domherr zu Hildesheim und Archidiacon zu Sarstedt, der, wie es scheint, die Angelegenheit des Bischofes bei dem päpstlichen Stuhle zu Avignon betrieben hatte, befand sich noch daselbst. Auch Bischof Diedrich von Minden, königlicher Rath und Secretan-, verweilte dort und so wurde denn das Auskunftsmittel

      XLVI

      getroffen, dass König Karl IV. dem Bischöfe Heinrich am 19. December 1354 bewilligte, sich von diesem königichcn Rathe und Secretair die Lehne oder Regalien verleihen zu lassen, statt sie von ihm in Italien in Empfang zn nehmen, und ihm vor demselben den Huldigungseid zu schwören. Er stellte dabei die Bedingung, dass ihn bei seiner Rück kehr nach Deutschland der Bischof aufsuchte, von ihm die Lehne oder Regalien aufs neue empfinge und ihm noch mals huldigte. Am 9. Januar 1355 belehnte darauf zu Avignon der königliche Rath Diedrich den Bischof Heinrich in der Person des Bernhard von Zuden, indem er ihn mit dem Ringe investirte und dem Bischöfe schriftlich befahl, den Huldigungseid dem Könige in der Person des Bernhard von Zuden zu leisten. Vom Papste und Könige aner kannt, besass Bischof Heinrich, was er bisher wirklich besessen hatte, von nun an auch unter allen rechtlichen Bedingungen.

      Die Herzöge von Brannschweig zn Lüneburg.

      Die Räubereien holsteinscher Ritter belästigten und gefährdeten den Handel Lübcck's und Hamburg's. Nachdem die Städte Schutz dagegen bei den Grafen von Holstein zu Plön und Rendsburg vergeblich gesucht hatten, begannen sie gegen diese 1341 den Krieg. Die Grafen fanden in dem Könige Magnus von Schweden einen Bundesgenossen, der den beiden Städten und denjenigen Seestädten, die mit denselben verbündet waren, als Wismar, Rostock, Stral sund und Greifswalde empfindlichen Schaden zufügte, indem er ihnen alle Güter in seinen Landen nehmen, ihre Bürger fangen Hess und sie am Häringsfange bei Schonen hinderte. Zwischen Schweden und der Stadt Lüneburg bestanden enge Beziehungen, wie unter andern aus dem Testamente eines gewissen Buhof zu Stockholm gefolgert werden darf, der zu Ende des 13. Jahrhunderts bedeutende Legate für Kirchen zu Stockholm und Lüneburg aussetzte. Diese Beziehungen gründeten sich auf den Handelsverkehr der Stadt nach Schweden, der nun durch die Massregeln des Königs Magnus gestört wurde und grosse Verluste erlitt. Herzog Otto zu Lüneburg verwandte sich für seine Kaufleute durch den Erzbischof Peter von Lund bei dem Könige und erwirkte für sie zwar keine Entschädigung, aber doch die Zusicherung ungestörten freien Handels. Wie auswärts, so verliehen Herzog Otto und sein Bruder Wilhelm auch im eigenen Lande den Kaufleuten besonderen Schutz und duldeten nicht jene Weglagerungen, zu welchen die Ritter und Knappen jener Zeit besondere Neigung hegten. Den Knappen Busso von der Gartow, Burgmann и Lüchow, zwangen sie am 5. Februar 1342 den Kaufleuten das Geld zurück zu geben, welches er denselben von den Wagen genommen hatte. Er und seine Brüder konnten nicht länger herzogliche Burgmannen bleiben. Sie mussten ihnen das Burglehn zu Lüchow nebst dem Dorfe Lomitz ausliefesp, ihnen 40 feine Mark auszahlen und Urfehde schwören. Um diese Zeit entstanden im Herzogthume Lüneburg mehrere kleine Burgen, Bergfrieden oder Kemnaden genannt, deren Zweck wohl weniger in der Verteidigung gegen ungerechte Gewalt, als vielmehr in beabsichtigter Weglagerung und Widersetzlichkeit gegen die Herzöge zu suchen ist. Zu Eidingen hatten die von Eidingen, �? Hohnhorst die von Hohnhorst, zu Wathlingen die von Marenholtz, zu Hermannsburg die von Hasclhorst und zu Ahlden die von Alden solche Sitze errichtet, zu Holdcnstedt die von Boldensen auf dem ihnen von den Herzögen zu Braun schweig verliehenen Grund und Boden sogar ein Schloss erbauet. Durch diese befestigten Sitze wurden die aus dem Süden kommenden Handelsstrassen nach Lüneburg, Hamburg und Bremen bedrohet. Dagegen mussten die Herzöge den Handel ihrer eigenen Städte sicher stellen. Die Stadt Braunschweig, deren Handelsverkehr ebenfalls gefährdet war, schloss sich ihnen an und errichtete mit ihnen am 14. April 1342 auf die Dauer der drei nächsten Jahre ein Bündniss. Sie stellte den Herzögen eine Schaar von fünfzig Reisigen unter der Stadt Banner zur Verfügung. Der Stadtrath gelobte ihnen von seinen Schlössern, unter andern von dem Schlosse Asseburg, welches ihm Herzog Otto von Braunschweig verpfändet hatte, Hülfe gegen Jedermann mit Ausnahme aller Herzöge von Braunschweig und des Grafen Conrad von Werningerode und verzichtete sogar um dieses Bündnisses willen auf ein engeres Anschliessen an die Städte Goslar und Hildesheim. Die Knappen von Mindstede, Eckhorst, Hermann von Weyhe und Conrad Capelle, welche von den Herzögen schon vorher gezüchtigt waren, verpflichteten sich, ihrem Banner vier Wochen lang mit sechzig Reisigen zu folgen. Durch diese Zuzüge verstärkt unternahmen es die Herzöge, jene Bergfrieden und Kemnaden unschädlich zu machen. Zuerst liessen sie sich von dem Knappen Conrad von Marenholtz die Los- barkeit des an der Strasse nach Lüneburg gelegenen Gutes zu Schwülper, auf dem seit der Verpfändung vom

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