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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 678
Signature: 678

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13. Juli 1345 sich fugen mussten. Rückgabe erpresster Schätzung und Erstattung alles Schadens gelobten sie den Herzögen, welche zu weiterer Ausgleichung ihnen Tagfahrten anzuberaumen versprachen. Dase auch andere Stifts genossen von Bremen an dem Kriege gegen die Herzöge Theil genommen hatten, zeigt eine Quitting, welche Hartwich Bogerd den Letzteren am 16. October 1349 ausstellte, worin er bescheinigte, für seinen zu Moisburg während ihres Krieges mit den Burgmannen zu Horneburg und mit den Stiftsgenossen von Bremen geleisteten Dienst bezahlt worden zu sein. In den Kämpfen mit den Ersteren hatten die Herzöge es nicht vermeiden können, dem Kloster St. Georg zu Stade und seinen Leuten Schaden zuzufügen, auf dessen Ersatz dasselbe erst am 11. Juli 1349 verzichtete.
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 678, S. 505
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 678, S. 505

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 678, S. 505

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      Auch in den Jahren 1344 und 1345 verwandten die Herzöge ihre jährlichen Ueberschüsse zum Ankaufe neuer Besitzungen und zur Einlösung verpfändeter Güter. Am 5. Juni 1344 erwarben sie von den von Berskampe den grossen und kleinen Zehnten zu Suderburg, den dieselben von ihnen zu Lehn trugen, für 220 Mark lüneburger Pfennige und am 22. Juli des folgenden Jahres von den von Lobeke das Dorf Privelake mit 14 Mannen, mit dem Bauermeisterrechte und mit Ländereien auf dem Oberlande, das halbe Dorf Prilipp und den halben Sunder zu Weste für 600 Mark lüneburger Pfennige, welche damals hohe Summen den Werth dieser Güter genug bezeichnen. Längere Zeit nachdem die Herzöge 1327 das Schloss Hallermund von den von Salder, in deren Besitze es sieben Jahre gewesen war, eingelöset hatten, war es von ihnen an den Kitter Burchard von Steinberg verpfändet worden. Von ihm hatten die Grafen von Hallermund es erworben, aber am 25. Juli 1340 sich verpflichtet, nach jährlicher Kündi gung das Schloss den Herzögen für 391 Mark löthigen Silbers wieder abzutreten, bis dahin ihnen dasselbe offen zu halten und in Streitigkeiten sich ihrer Entscheidung zu fügen. Am 14. April 1345 brachten sich nun die Herzöge durch Zahlung jener Summe wieder in den Besitz des Schlosses. Dennoch vermeinte Graf Otto von Hallermund aus dem zwischen dem Herzoge Otto und dem Grafen Gerhard von Hallermund am 5. Mai 1282 abgeschlossenem Vertrage, der dem Grafen nur die Hälfte der zum Schlosse gehörenden Güter, die geistlichen Lehne, die Vasallen, die Ministe rialen, die Stadt Springe und einige andere Güter sicherte, für sich und seine Brüder noch grössere Befugnisse ableiten zu können. Herzog Wilhelm brachte es jedoch dahin, dass der Graf und seine Brüder die Urkunden über diesen und über andere das Schloss betreffende Verträge am 15. August 1352 zurückgaben und versprachen, ihn wegen des Schlosses und alles dessen, was er dazu bisher besessen habe, nicht mehr zu behelligen. Gegen solche Erwerbungen wie die obigen in den Jahren 1344 und 1345 verschwinden die Verluste, die den Herzögen durch zeitweilige Ver- äusserungen, unter andern durch die lebenslängliche Ueberlassung von acht Mark jährlicher Rente an den Knappen Ulrich Soltow, erwuchsen. Diese Rente, die sie bis zum 6. December 1344 den Priester Balduin hatten beziehen lassen, músete ihnen der Rath zu Hannover, wenn nicht als einen Theil der Beede, vielleicht noch in Folge des Verkaufes der Münze vom Jahre 1322 entrichten. Letztere war, wie eine Urkunde vom 12. Juli 1344 zeigt, auf die Dauer dreier Jahre von den Münzherren Namens des Landes und der Stadt dem Diedrich Vrese und dem Hermann von Eveseen unter der Bedingung anvertrauet, dass dieselben stets dreiesig feine Mark zum Münzen vorräthig haben und einer von Land und Stadt beschlossenen Umprägung der Pfennige sich fügen sollten.

      Der fromme Sinn, den die Herzöge schon früher gezeigt hatten, bewährte sich auch zu dieser Zeit. Der Kirche St. Georgii zu Hannover schenkten sie am 28. Juni 1344 Güter zu Döhren und erwiesen dem Cistercienser Orden so viele Wohlthaten, dass sie durch den Abt zu Riddagshausen um die Verleihung der Theilnahme an allen guten Werken des Ordens beim General - Capitel zu Citeaux bitten lassen durften. Dieselbe wurde ihnen und ihren Gemah linnen oder vielmehr der Gemahlinn des Herzogs Otto und der verlobten Braut seines Bruders Wilhelm im Jahre 1345 mit der Zusicherung gewährt, dass für sie nach ihrem Sterben eine Todtenfeier, wie die eines Bruders, im General- Capitel zu Citeaux gehalten weiden sollte. In der Stadt Braunschweig verliehen sie reiche Pfründen. Ihr Grossvater hatte bei der Theilung der Lande 1267 die Stadt nebst den Stiften St. Blasii und St. Cvriaci zu gleichem Rechte mit .-einem Bruder behalten. Seine Berechtigung war auf sie vererbt. Die achtzehn Herren - Präbenden des Stiftes St. Blasii in der Burg und die zwölf Präbenden auf dem Berge St. Cyriaci wurden zur Hälfte von ihnen verliehen und bei der Besetzung der Probsteien beider Stifte gebührte ihnen allein so viel Recht, wie sämmtlichen anderen Herzögen von Braunschweig zusammen. Ihre Berechtigung zur Verleihung der Präbenden war durch eine mit ihren Vettern vereinbarte Reihenfolge geregelt, welche, wenn sie mal durch Verschulden derselben, wie am 25. Mai 1346,

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      ausnahmsweise Störungen erlitt, durch das Zugeständniss des Präsentationsrechts an die Herzöge zu Lüneburg bei nächster Vacanz, wie dies am 3. August desselben Jahres von dem Herzoge Magnus geschah, wieder hergestellt wurde. Es konnte nun wohl nicht fehlen, dass die Herzöge zu Lüneburg bei Vacanzen meistens Geistliche aus ihrem Fürstenthume präsentirten. Auf diese Weise, scheint es, war Johann Hud aus der Stadt Lüneburg Canonicus im Stifte St. Cyriaci geworden. Er verzichtete 1345 auf die Präbende und obgleich diesmal die Reihe, einen Nachfolger zu präsentiren, die Herzöge Magnus und Ernst von Braunschweig traf, so präsentirten sie doch und zwar gemeinsam mit ihren Vettern zu Lüneburg einen Geistlichen aus deren Fürstenthume, nämlich den Bruder des Abtretenden, den Jacob Hud, erklärten auch dabei, dass diese gemeinsame Handlung dem Rechte ihrer Vettern bei der nächsten Vacanz keinen Abbruch thun sollte.

      Die Geschichte des Johann und Jacob Hud, ihrer Geschwister und ihres Vaters gewährt einen Blick in die Verhältnisse einer der ersten Familien der damals blühenden Stadt Lüneburg und zeigt nicht nur, welche Wohlhabenheit in diesen Familien herrschte, sondern wie auch mit derselben ungeachtet der vorherrschenden Neigung zum Handels- stande das Bestreben, sich höhere, wissenschaftliche Bildung anzueignen, erwacht war. Weil durch Bevorzugung des ritterbürtigen Standes der Gelehrte bürgerlichen Standes fast ohne Ausnahme keine Verwendung im Civil- und Militair- Dienste erwarten durfte, sah er sich genöthigt, dem Dienste der Kirche sich zu widmen. So erging es den beiden Gebrüdern Hud. Ihr Vater, Hermann Hud, sass seit 1313 bis zu seinem Tode, nämlich vierzig Jahre lang, ¡ш Rathe der Stadt Lüneburg, war seit dem Jahre 1329 bald der zweite, bald der erste unter den zwölf Rathsherren, und erlebte in den Jahren 1351 und 1352 die seltene Freude, seinen Sohn Hermann als seinen jüngsten Collegen mit ihm das Wohl der Stadt berathen zu sehen. Eine Ehre, die wohl noch seltener einem Rathsherrn der Stadt Lüneburg geworden sein mag, wurde ihm durch die Erhebung seines Sohnes Johann auf den bischöflichen Stuhl zu Osnabrück 1350 beschieden. Als der Vater starb, hinterliess er seinen Kindern ein grosses Vermögen, welches theils aus Salingütern, theils aus einem zu tausend lüneburger Mark veranschlagten Wohnhause in der Stadt Lüneburg bestand. Bischof Johann zu Osnabrück verbrauchte seinen Antheil der väterlichen Erbschaft bald; sein Bruder Her mann trat in seine Dienste, erlitt grosse Verluste an Pferden, gerieth sogar während des Dienstes in Gefangenschaft, aus der er sich loskaufen músete. Sein früher Tod scheint seinem Bruder Jacob, der 1355 Canonicus der Kirche beatae Mariae ad gradus zu Cöln und 1358 Domherr zu Osnabrück geworden war, Veranlassung gewesen zu sein, den geistlichen Stand zu verlassen, um die Stellung seines verstorbenen Bruders zu Lüneburg, die von einem jüngeren Bruder Friedrich wegen seines jugendlichen Alters noch nicht ausgefüllt werden konnte, einzunehmen. Nachdem er sich 1360 verehlicht und 1361 und 1363 die Stelle eines Rathsherrn zu Lüneburg bekleidet hatte, starb er vor dem Jahre 1369. Weil auch sein Bruder, der Bischof, schon 1366 gestorben war, blieben von den Geschwistern Hud ausser Friedrich noch Bénédicte und Nicolaus übrig. Ersterer war Bürger zu Lüneburg, schenkte sein Erbtheil 1373 und 1374 an die Kirche Hildesheim, wurde im letzteren Jahre Geistlicher im Stifte Verden und starb noch vor Ablauf des Jahres. Bénédicte verehlichte sich mit Hans Sotmesters, einem der angesehensten Bürger der Stadt Lüne burg, dessen noch weiter unten Erwähnung geschehen muss. Nicolaus aber, welcher, wie die meisten seiner Brüder, die geistlichen Weihen empfangen hatte, Hess sich am päpstlichen Hofe zu Avignon nieder. Er besass das Archi- diaconat zu Bevensen und Canonicate zu Verden und Lübeck, leistete aber 1355 Verzicht auf sie, Weil ihm, während er am päpstlichen Hofe verweilte, vom Papste Innocenz VI. die Domprobstei zu Hildesheim verliehen wurde. Diese behielt er bis zum Jahre 1382 nebst einer Präbende zu Schwerin und war einer der einflussreichsten Prälaten des Stiftes Hildesheim. So brachte ein Handelsmann und Rathsherr der Stadt Lüneburg, während er einen seiner Söhne zu seinem Nachfolger im Geschäfte und im Rathe heranbildete, fast alle seine übrigen Söhne zu den hohen und höchsten Würden der Kirche.

      Ihre Grenzen gegen die Altmark und besonders gegen das Stift Magdeburg suchten die Herzöge während des Krieges, den gegen letzteres ihr Vetter, Herzog Magnus von Braunschweig, führte, dadurch zu decken, dass sie, wie schon erwähnt ist, das Oeffnungsrecht am Schlosse Wolfsburg erwarben und am 2. Februar 1346 mit Ludolf und Johann von Honlege einen Vertrag über die Oeffnung des denselben vom Stifte Halberstadt verpfändeten Schlosses Weferlingen abschlössen. Nur gegen den Bischof von Halberstadt und den Herzog Magnus von Braunschweig sollte

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      ihnen das Schloss nicht geöffnet werden, wohl aber gegen die Mannen und Freunde derselben, falls die von Honlegc den Herzögen nicht innerhalb zweier Wochen zum Rechte verhelfen könnten. Gegen bisherige Feinde sollte das Schloss ihnen sofort geöffnet sein und zwei Wochen nach der Aufforderung dazu ihnen oder ihren Amtleuten ausgeliefert werden. Während sie es besetzt hielten, sollten sie ihr Gesinde davon abhalten, den von Honlege Schaden zuzufügen, für bereiteten Schaden aber, sofern ihr Amtmann sie dessen nicht entledigte, nach Ermessen der von beiden Seiten zu erwählenden Vertrauensmänner Ersatz leisten, auch während ihr Amtmann das Schloss besetzt hielte und bis sie and die von Honlege mit einem Frieden oder Sühne den Krieg schlössen, alle Kosten auf dem Sclilosse tragen, ausgenommen Lohn und Beköstigung der Frauen und Ackerleute. Sie konnten jeder Zeit den von Honlege das Schloss zurückliefern und auch wieder abforderu. Letztere sollten den Schaden tragen, den das Schloss während der Zeit, dass dieselben es allein besässen, erlitte. Würde es aber während der Zeit, dass die Herzöge es besetzt hielten, verloren und innerhalb des nächsten halben Jahres nicht wieder gewonnen, so sollten die Herzöge den von llonlege für das Schloss 1820 Mark löthigen Silbers zu Braunschweig auszahlen und sonstigen auf demselben erlittenen Schaden ersetzen. Die Herzöge verpflichteten sich ausserdem, die von Honlege, welche in allen Streitigkeiten sich ihrer Entscheidung unterwarfen, bei ihrem Rechte zu vertheidigen, ihnen für ihre Vorwerke zu Weferlingen und „ Winstorf' und für fünf Pflüge Friedegut zu geben, nämlich Ersatz in Feindeslande anzuweisen, und das Schloss, falls es belagert würde, zu entsetzen. Für den Eintritt in dies Dienstverhältniss liehen die Herzöge den von Honlege zwei hundert löthige Mark, welche dieselben ihnen innerhalb eines halben Jahres, nachdem der Bischof von Halber stadt das Schloss eingelöset haben würde oder sie es aus Noth hätten veräussern müssen, zu Braunschweig zurück zuzahlen gelobten. Anscheinend ebenfalls zum Schutze ihrer dortigen Grenzen ernannten sie am selben Tage einen bewährten Mann, den Ritter Ludolf von Hohnhorst, für die ganze Dauer seines Lebens zum Amtmanne des Schlosses Meinersen. Wenn man der weiter nicht begründeten Nachricht, dass die Herzöge dieses Schloss 1315 erobert hätten, keinen Glauben schenken will, so bleibt noch die Annahme, dass der edele Herr Burchard von Meinersen in der Voraussicht, keine Kinder bei seinem Tode zu hinterlassen, es ihnen verkauft habe, wie er ihnen 1321 das Schloss Neubrück und 1338 die Dörfer Schwülper, Tbiede, Volkse und Warxbüttel überliess. Ritter Ludolf von Hohnhorst, der mit dem Schlosse alles, was dazu gehörte, nur nicht geistliche Lehne und sonstige Lehngüter, die vacant werden könnten, noch die Rechte der Herzöge über die Juden erhielt, machte sich verbindlich, keine Vergütung für die Ver waltung noch Ersatz seiner Auslagen zu fordern oder für dieselben am Schlosse Rechte zu beanspruchen, und Hess seine zehn Bürgen geloben, dass sie gleich nach seinem Tode das Schloss ledig und los und ohne derartige Forde rungen zu erheben den Herzögen ausliefern wollten. Das Oeffnungsrecht am Schlosse wurde ihnen vorbehalten; auch unterwarf er sich in allen Streitigkeiten ihrer Entscheidung; jedoch wurde ihm erlaubt, von dem Schlosse aus gegen Unrecht sich zu wehren, falls sie innerhalb eines halben Jahres nach seiner Klage ihm nicht zum Rechte verhelfen hätten.

      Herzog Wilhelm war seit dem 2. Februar 1341 mit Sophie, Tochter des Fürsten Bernhard von Anhalt, verlobt. Die Verwandtschaft zwischen beiden und die frühere Verlobung der Braut mit dem Herzoge Ernst von Braunschweig, Sohne des Herzogs Albrecht, scheinen, obgleich sich derselbe seitdem anderweit längst vermählt hatte, als schwer zu beseitigende Hindernisse der Vollziehung der Ehe entgegengestanden zu haben, wenn nicht etwa der Erzbischof Otto von Magdeburg, durch dessen Vermittlung die Dispensation vom Papste eingeholt werden sollte, die Angelegenheit säumig betrieben und dadurch die Verzögerung veranlasst hat. Falls sonst kein Hinderniss einträte, sollte die Ehe zwei Monate nach erhaltener Dispensation vollzogen werden. Letztere wird erst zu Anfang des Jahres 1346 einge troffen sein, denn am 12. März dieses Jahres wurde der Ehevertrag errichtet. Um denselben abzuschliessen hatten Herzog Wilhelm und sein Bruder Otto den früheren Verlobten der Braut, nämlich den Herzog Ernst, den Ritter Johann von Salder und den herzoglichen Schreiber oder Notar, Meister Diedrich von Dalenburg, späteren Probst zu Uelzen, nach Magdeburg gesandt, wohin Fürst Bernhard von Anhalt und sein Sohn Bernhard gekommen waren. Hier wurden mit ihnen folgende Vertragspunkte festgestellt. Statt der früher verabredeten 2000 Mark feinen Silbers wies der Fürst seiner Tochter nur 1500 Mark als Mitgift an und verpfändete ihrem künftigen Gemahle dafür das Schloss Hoym mit 200 Mark Silbers jährlicher Hebung, jedoch in der Weise, dass er das Schloss am nächsten 16. April

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      dem Herzoge Ernst und dein Heinrich von Heimburg ausliefern und sie es gleich nach der am 18. Juni zu Lüneburg zu feiernden Hochzeit dem Herzoge Wilhelm zur Verfügung stellen sollten. Stürbe Letzterer oder die Braut vor der Hochzeit, so sollte dem Fürsten das Schloss zurückgegeben werden. Fünf Jahre nach Schliessung der Ehe sollte der Herzog befugt sein, das Schloss, falls es dann vom Fürsten nicht eingelöset würde, weiter zu verpfänden, ei jedoch sollte jetzt und die Pfandbesitzer dereinst nach ihm mit zehn Bürgen dem Fürsten Sicherheit stellen, dass ihm das Schloss und die dazu gehörende Hebung für die 1500 Mark wieder abgetreten würde. Würde das Schlosi erobert, so sollte der Herzog und der Fürst nicht eher Sühne oder Frieden schliessen, bis es zurückerobert oder von ihnen ein anderes Schloss in demselben Gerichtsbezirke erbauet wäre. Statt der früher verabredeten 400 Mark fernen Silbers sollte der Herzog seiner Gemahlinn nur 300 Mark und ein Schloss zur Leibzucht verschreiben, welches ihr nach seinem Tode verbliebe, der Herrschaft Lüneburg aber in allen Nöthen ein offenes Schloss sein sollte. Sophie von Anhalt, mit welcher der Herzog Wilhelm sich am 18. Juni zu Lüneburg vermählte, war seine dritte Gemahlinn. Nach einer Urkunde des Klosters Wienhausen vom 12. März 1368 waren die damals verstorbenen Gemahlinnen desselben Hedwig, Marie und Sophie. Mit Marie kann er nur in der Zeit vom Jahre 1337 bis 1340 oder 1341 vermählt gewesen sein. Das fürstliche Haus, dem sie angehörte, ist nicht mit Gewissheit ermittelt. Sie soll eine Tochter des Königs von Majorca gewesen sein.

      Graf Hermann von Everstein hatte das ihm am 31. Mai 1340 auf Lebenszeit Uberlassene Schloss „Lowenwerder* bei Ohsen seinem Vertrage mit den Herzögen gemäss durch Bauten stärker befestigt. Die dazu verwandte Summe erreichte nicht die im Vertrage bestimmte Höhe. Am 27. März 1346 sicherten ihm die Herzöge nochmals den lebenslänglichen Besitz des Schlosses unter der Bedingung, es ihnen in allen Nöthen zu öffnen. Ihr Amtmaun, den sie, um davon Krieg zu führen, auf das Schloss etwa schicken würden, sollte ihn und die Seinen vor den herzoglichen Leuten gegen Schaden schützen und etwa zugefügten Schaden nach dem Rechte oder in Güte innerhalb zweier Monate nach der Klage vergüten. Zu den 400 Mark löthigen Silbers, die er für Beköstigung und Bau auf das Senk« verwandt hatte, sollte der Graf noch fünfzig löthige Mark zum Bau mit Steinwerk verwenden. Wenn er gestorben wäre, sollte ihnen ein Jahr nach geschehener Kündigung und nach Erstattung jener 400 Mark wie der von den funfeig Mark verbrauchten Summe diejenige Hälfte des Schlosses, welche sie auswählen würden, von den gräflichen Erbea ausgeliefert werden. Letztere und die Herzöge oder die, denen sie das halbe Schloss überlassen würden, solltet alsdann sich gegenseitig Burgfrieden geloben. Einige Tage nachher, am 2. April, übcrliessen die Herzöge dem Klostä Diesdorf die Vogtei über einen Hof zu Hanstedt unter Vorbehalt 4es Wiederkaufs und gestatteten am 29. Juni dem Manegold von dem Berge den Verkauf einiger Salzgüter zu Lüneburg unter der Bedingung, dass er sie wiederkäute Auf einige dem Grafen Johann von Spiegelberg mit dem Schlosse Hachmühlen am 24. Juni 1338 verpfändete Stücke erhoben die Gebrüder Arnold, Ludekemann und Johann von Afforde Ansprüche. Durch Unterhandlungen mit ihne» wurden sie am 9. October 1346 dahin gebracht, derselben zu entsagen und ihre behaupteten Rechte den Herzögen abzutreten. Auch verpflichteten sie ihre Brüder Ludwig und Arnold, dasselbe zu thun, sobald dieselben mündig geworden sein würden.

      Auf dem erzbischöflichen Stuhle zu Bremen sass seit dem Jahre 1344 Graf Otto von Oldenburg, früher Dom- dechant daselbst. Von Alter gebeugt, konnte er nicht sein Land bereisen, wie es einem Regenten damaliger Zeit, wenn er nicht überall getäuscht werden wollte, unerlässlich war. Er musste seine Amtleute und Vögte schalten und walten lassen. Mehrere Dienstmannen des Stiftes, Letztere nicht scheuend, benutzten die Schwäche der Regierung, um Raub und Gewalt zu üben und Hülflose zu bedrücken. Vögte und Amtleute waren eifrig bemühet, die steigende Rechtlosigkeit im Lande dem Erzbischofe zu verheimlichen und ihn in dem Wahne zu erhalten, dass das Land sich niemals glücklicher befunden habe. Besonders Johann von Beverbeke, Vogt zu Bremervörde, suchte in der Unver schämtheit, womit er den Erzbischof über die Lage des Landes täuschte, seinen Meister. Lange konnte der betrübende Zustand aber dennoch nicht verheimlicht werden, und Amtleute und Vögte mussten auf Mittel sinnen, der wachsendet Zügellosigkeit der Dienstmannen Schranken zu setzen und gegen sie nicht weniger als gegen die dem Stifte von aussen drohenden, durch innere Schwächung nur vermehrten Gefahren Schutz zu schaffen. Wie es scheint, trat der Graf Conrad von Oldenburg, der schon im Jahre 1346 mit dem Grafen Christian von Oldenburg und dem edeleti

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      Herrn Rudolf von Diepholz sich für die Stadt Bremen bei dem Könige Magnus von Schweden verwandt hatte, dem Erzbischofe, seinem Oheime, mit Rath und That zur Seite. Er, der Domherr Johann von Zesterfleth, der Vogt Johann von Beverbeke zu Bremervörde, der Vogt Marquard von der Hude zu Hagen, Reineke von Grüne, Gräfe ra Kedingen, und Folgende, welche wahrscheinlich Schlösser des Stiftes in Besitz hatten, als die Ritter Bertold von Zesterfleth und Heinrich von Lunenberge, die Knappen Martin von der Hude, Johann von Brockbergen und Johann Clttver schlössen einen Vertrag mit den Herzögen zu Lüneburg, deren Lande von zügellosen Dienstmannen des Stiftes auch heimgesucht sein mochten. Sie gelobten am 31. Januar 1347, den Herzögen oder deren Amtleuten binnen Jahr und Tag, vier Wochen nach erhaltener Aufforderung, 250 Gewaffnete nach Ritterrecht zuzuführen und ihnen damit nach demselben Rechte Folge und Dienst zu leisten. Zur treuen Hand der Herzöge nahmen dies Gelöbniss unter andern die Grafen Gerhard und Johann von Hoya in Empfang, denen, seit dem 3. August 1346 Pfandbesitzern des erzbischöflichen Schlosses Thedinghausen, sowohl an der inneren Ruhe im Stifte als an der Sicherheit desselben nach aussen sehr viel gelegen sein musste. Ohne Zweifel werden sich die Herzöge in einer besonderen Urkunde verpflichtet haben, dem Stifte eben so schnell und mit eben so grosser, wenn nicht stärkerer Mannschaft zu Hülfe zu eilen. Hierin lag auf Seiten des Stiftes der Zweck, zu welchem der Vertrag geschlossen wurde. Vier Monate später, am 6. Juni, errichtete der Erzbischof, durch die Noth des Landes gezwungen, für die ganze Dauer seines Lebens ein Freundschafts- und Friedens-Bündniss mit den Herzögen. Er gelobte, mit allem Fleisse zu ver hüten, dass von seinem Stifte, von seinen I<anden und Leuten Schaden in ihrem Lande und in ihrer Herrschaft ingerichtet oder Raub ausgeführt würde. Geschähe es dennoch, so wollte er innerhalb vier Wochen nach ihrer Anzeige davon ihnen zum Rechte oder zum Vergleiche verhelfen oder, wenn er dies nicht vermöchte, mit seinen Schlössern und mit aller Macht Fehde gegen die Cebelthäter erheben und deren Schlösser, falls sie solche besässen, belagern. Seine Kosten, so wie eigenen Gewinn und Verlust wollte er bei der Belagerung derjenigen Schlösser tragen, die zwischen der Aller und Elbe am rechten von Verden nach Buxtehude führenden Wege und zwei Meilen seitwärts ab von demselben lägen. Wer sonst von ihnen sich die Hülfe des anderen erbäte, dem sollte dieser mit dreissig Gewafrneten folgen. Zur Beköstigung derselben und zur Lieferung von Futter und Speise sollte der, welcher die Hülfe begehrte, verpflichtet sein. Durch dies Bündniss wollte der Erzbischof sich nicht gegen die Grafen von Hcya verbunden haben. Endlich Hess er die Ritter Heinrich von Lunenberge und Libor von Bremen nebst dem Knappen Martin von der Hude, welche von ihm Schlösser besässen, ausserdem den Marquard von der Hude, Vogt m Hagen, den Johann von Beverbeke, Vogt zu Bremervörde, und dessen Bruder Oltmann, Vogt zu Ottersberg, den Hmögen geloben, ein ganzes Jahr nach seinem Tode mit den Schlössern, auf denen sie sassen, in ihrem Dienste zu bleiben und ihnen eben so lange den Frieden zu halten, wofür die Herzöge sie, gleich ihren Mannen, bei ihrem Rechte vertheidigen sollten. Das Gelöbniss dieser und des Erzbischofes nahmen für die Herzöge vier Ritter entgegen, «eiche wahrscheinlich entweder als Amtleute oder als Pfandinhaber auf herzoglichen Schlössern sassen, ausserdem Ludolf Havekhorst, der schon 1332 wegen seines Dienstverhältnisses mit Gütern auf Lebenszeit von den Herzögen ferseben und nun von ihnen als Vogt auf die Schlösser Celle und Rethem gesetzt war, und Franke von Dehem, herzoglicher Vogt auf dem zwei Jahre vorher dem Ritter Johann Schulte auf unbestimmte Zeit anvertraueten Schlosse Moisbnrg. Das diesem Schlosse benachbarte Schloss Harburg mit der Vogtei überliessen die Herzöge dem langen Beienfleth, einem früheren gräflich holsteinschen Vogte auf dem Schlosse Trittau, vom 28. Februar 1347 bis zum i. Februar 1350, in welchem Jahre er wahrscheinlich starb, für hundert löthige Mark unter der Bedingung, dass er jährlich achtzig Mark Pfennige auf Bauten am Schlosse verwendete, dasselbe nach der Zeit ihnen gegen Erstattung der bindert Mark zurückgäbe und dass dieses Geld nebst den Baukosten, falls er vorher stürbe, von ihnen nicht erstattet n werden brauchte. Durch seine Brüder Marquard und Helrich Beienfleth, also wahrscheinlich aus Holstein, bezogen ö* Stosspferde, welche sie ihnen jedoch am 23. März 1348 zurückgaben. Das nicht weit vom Schlosse Rethem gelegene Schloss Kettenburg war dem Hermann Schlepegrell verpfändet gewesen und es scheint, dass er noch For derungen daran zu haben vermeinte. Am 9. Mai 1347 leistete Ritter Alberich Schlepegrell und die Knappen Bodo Ton Güten und Hermann von Hodenberg den Herzögen Bürgschaft, dass er keine Forderungen mehr deshalb erheben k,Ute. Herzog Otto hatte dem Ritter Johann Pichard für 200 löthige Mark, die er ihm schuldete, die Vogtei Neustadt

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      verpfändet und verpflichtete im Falle seines Todes seinen Bruder, den Herzog Wilhelm, am 4. März 1347, den Ritter nicht, ohne die Schuld zu bezahlen, von der Vogtei zu entsetzen, letzteren aber, das Schloss Neustadt dem Herzoge Wilhelm in allen Nöthen zu öffnen und so lange er im Besitze der Vogtei verbliebe, des Herzogs Gerichts tage zu halten. Die Gebrüder Anno und Balduin von Bodendike hatten am 16. Januar 1323 ihren Theil des Schlosses und Weichbildes Bodenteich mit Patronatrecht, Gericht und Zoll den Herzögen verkauft. Einen Hof zu Bodenteich, den sie von Harneid von Appelé erworben hatten und noch behielten, das dazu gehörende Gericht, auch ihren Antheil am Luderbruche und ihren Theil des Zehnten auf dem Felde zu Bodenteich verkauften der genannte Balduin von Bodendike, seine Söhne und die Söhne seines Bruders Werner am 5. Februar 1347 den Herzögen, indem sie ver sprachen, ihnen das Lehn derjenigen Stücke, deren Lehnsherren andere Fürsten wären, bis zur Erlangung der Lehn wehr zu gute zu halten. Da der Preis für den im Jahre 1323 verkauften Antheil des Schlosses und Weichbildes 300 Mark liineburger Pfennige betragen hatte, die Herzöge nun aber für den Hof 650 Mark derselben Pfennige bezahlten, muss diese Erwerbung, wodurch sie ihre Besitzungen an der Grenze der Mark Brandenburg vermehrten, nicht unbedeutend gewesen sein. Sie konnten die Kaufsumme nicht gleich entrichten und tilgten erst am 27. Decem ber 1348 ihre Schuld bei den von Bodendike.

      Am 18. Juli des Jahres 1346 war Bischof Ludwig von Minden, Bruder der Herzöge, gestorben. Nach seinem Tode, unter seinem Nachfolger Gerhard, einem Grafen von Schauenburg, lösete sich nach und nach durch allmälige Wiedereinlösung der Stiftsschlösser das Verhältniss, in welches die Herzöge durch den Vertrag vom 1. Juli 1339 zum Stifte getreten waren, und sie bedurften, wenn ihnen auch noch einige Pfandstücke verblieben, nicht mehr der Dienste des edelen Herrn Wedekind von dem Berge, Edelvogts des Stiftes Minden, dessen sie sich wahrscheinlich zur Verwaltung oder zur Vertheidigung des Stiftes bedient hatten. Sie hielten mit ihm Abrechnung und er beschei nigte am 4. Juli 1347, vollkommenen Ersatz für den in ihrem Dienste erlittenen Schaden erhalten zu haben und wegen aller Forderungen befriedigt zu sein. Vielleicht auch im Stifte Minden hatten die Herzöge die Knappen Johann. Friedrich und Ludolf von Stedere beschäftigt. Sie rechneten mit ihnen ab und leisteten ihnen am 5. December 1347 Ersatz für die im herzoglichen Dienste verlorenen Pferde und Habe. Drei Monate vorher, am 8. September, ver pfändeten sie einige Stiftsgüter, nämlich das Schloss Bokeloh und die Vogtei zu Wunstorf, für 123 Mark bremer Silbers auf nicht unvorteilhafte Weise an den Ritter Ludolf von Campe. Abgesehen davon, dass durch Verpfändung von Schlössern und Vogteien die Anstellung besonderer Verwaltungsbeamten und ihre Besoldung den Herzögen erspart wurde, machten sie dem Ludolf von Campe besonders zur Bedingung, von den Hebungen jährlich fünfzehn Mark auf die Pfandsumme abzurechnen, so dass nach neun Jahren ihnen das Pfand von selbst erledigt würde. Daneben aber wurde beiden Theilen die Kündigung des Vertrages zu jeder Zeit gestattet. Ein Jahr nach derselben sollte die Pfandsumme, so viel von ihr nach obigem Verfahren noch übrig geblieben sein würde, erstattet und das Pfand ausgeliefert werden. Für den Fall, dass das Stift Minden das Schloss Bokeloh und die Vogtei Wuustorf von den Herzögen einlösete, sollte Ludolf von Campe ohne Kündigung davon abstehen, falls ihnen aber nur die Vogte; abgelöset würde, das Schloss als Pfand für seine Forderung behalten. Würde Letzteres durch Unglück verloren, so sollte ¡hm innerhalb des nächsten Jahres die Zahlung geleistet werden und er bis dahin die zum Schlosse gehörende Gülte erheben. Dies Pfandverhältniss dauerte nur bis zum Jahre 1352, in welchem das Domcapitel zu Minden da? Schloss Bokeloh von den Herzögen wieder einlösete. Die dazu erforderliche Summe von hundert Mark osnabrücker Pfennige hatte es am 10. April desselben Jahres von dem Domdechanten Hermann Vincke aufgeliehen. Die Hälfte der Vogtei zu Münder, welche Stadt den Herzögen und dem Stifte zu gleichen Theilen gehörte, war von dem Bischöfe Ludwig 1329 für fünf und zwanzig Mark Silber an die von Rottorf und von diesen später an die Herzöge verpfändet. Letztere gestatteten am 14. April 1348 dem Bischöfe Gerhard von Minden, der sich bestrebte, wieder in den Besitz aller verpfändeten Stiftsgüter zu gelangen, die Wiedereinlösung dieser Hälfte der Vogtei gegen Erlegung der ursprünglichen Pfandsumme.

      Die Herzöge besassen das Patronatrecht über die Kirche St. Georgii zu Hannover. Mit ihrer Zustimmung und mit Bewilligung des dortigen Pfarrers Eberhard stiftete Conrad von Oldenberg am 14. September 1347 in dieser Kirche bei dem Altare St. Simonis et Judae eine Vicarie St. Jodoci, beschenkte sie sechs Tage später mit einem

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      Hofe und drei Hufen zu Döhren, die er von den von Sabbensen gekauft und diese den Herzögen resignirt hatten, resemrte sich und seinem Vetter Hermann, Sohne des Freigrafen Heinrich von Oldenberg, den lebenslänglichen Niess- brauch davon, überliess das Patronatrecht über die erst nach seinem und seines Vetters Tode ins Leben tretende Stiftung den Herzögen mit der Beschränkung, dass bei der ersten Besetzung der Freigraf oder seine Kinder ihnen den Vicar präseutiren sollten, und bestimmte, dass, wenn seine oder seines Vetters Verwandten dereinst die Schenkung anfochten, das Gut den Herzögen, um es der Vicarie übertragen zu können, heimfallen sollte. Vier Jahre später bereicherte er, nachdem er Priester geworden war, seine Stiftung mit Gütern zu Döhren, die er von den Gebrüdern von Uten gekauft hatte, reservirte aber sich und seiner Tochter den lebenslänglichen Niessbrauch davon. Einen Hof vor der Stadt Hannover in dem Brttle, welcher früher dem Diedrich von Goltern gehörte, resignirten den Herzögen im 5. October 1347 die Gebrüder von Uten zu Gunsten des Johann von Hiddestorp und des Ludolf von Reim werdessen. Diese verschrieben am 4. December desselben Jahres, im Falle sie, ohne rechte Erben zu hinterlassen, stürben, den Herzögen den Hof, mit dem sie von ihnen belehnt waren, und traten dadurch wahrscheinlich in ein Dienstverhältnis« zu ihnen, um als Vögte Anstellung im Fürstenthume zu erlangen. In der Umgegend von Hannover, w „Megdevelde" (bei Bennigsen), zu Hiddestorf und Ihme, erwarben die Herzöge am 1. November eine Menge Leib eigener mit deren Kindern von Burchard von Uten, der aus dem Amte eines Probstes zu Wcnnigsen, welchem er fest dreissig Jahre vorgestanden hatte, geschieden war.

      So sehr auch die Regierung der Herzöge durch geregelte Verwaltung und grosse Sparsamkeit sich auszeichnete, konnten doch auch sie es nicht vermeiden, Anleihen auf die damals gewöhnliche und fast einzig mögliche Weise zu machen. So hatten sie in Geldverlegenheit bei ihrem Vetter, dem Herzoge Ernst von Braunschweig zu Göttingen, Hülfe gesucht und ihm die Schlösser Thune und Wendhausen verpfändet. Sie gaben ihm am 16. October 1347 die Pfandsumme und das ihm wegen Ludolfs und Johanns von Honlage, wahrscheinlich früherer Pfandinhaber oder Amt leute der Schlösser, schuldige Geld zurück. Eine nachträgliche Forderung von fünfzig Mark feinen Silbers, die er in sie stellte, zahlte ihm Herzog Otto auf den Rath beeidigter Vermittler aus Freundschaft und nicht von Rechtswegen am 11. Mai 1348 aus. Ihren Antheil des Schlosses Gandersheim hatten sie, wahrscheinlich um sich die Mittel zu unvermeidlichen Ausgaben zu verschaffen, der dortigen Aebtissinn verpfändet. Dieses Schloss mit Vogtei und Stadt, ein Lehn der Abtei, scheint schon früh zwischen den beiden herzoglichen Hauptlinien zu Braunschweig und zu Lüne burg getheilt gewesen zu sein. Die den Herzögen zu Braunschweig zugefallene Hälfte war bei der Erbtheilung 1286 nicht weiter getheilt worden, sondern wird dem Herzoge Albrecht zugewiesen worden sein. Sein Bruder, Herzog Heinrich zu Grubenhagen, hatte dagegen ein anderes dem Anscheine nach auch von der Abtei zu Lehn gehendes Schloss, nämlich Gieboldehausen, erhalten, welches 1256 der Kirche Gandersheim von einem Grafen Biso geschenkt worden war. Wegen des Amtes zu Gieboldehausen hatten sich zwischen dem Herzoge und der Kirche Irrungen erhoben, welche damit endeten, dass er am 19. Juli 1334 sie in dem Amte nicht zu beeinträchtigen gelobte und sie in seinen Schutz nahm. Bei der Theilung am 17. April 1345 muss den Landen des Herzogs Ernst zu Göttingen die von seinem Vater Albrecht hinterlassene Hälfte des Schlosses und der Stadt und Vogtei Gandersheim ungetheilt «ugelegt worden sein; sonst würde er wohl nicht im Jahre 1360 von der Aebtissinn damit belehnt worden sein. Bald nach dem Antritte seiner Regierung im Lande Göttingen wird er seine Hälfte des Schlosses und der Stadt seinen Lehnsleuten, dem Lippold und Basilius von Vreden, Erbgesessenen auf dem Schlosse Neu-Freden, verpfändet haben. Mit diesen nun errichteten die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg am 23. November 1347 folgenden Vertrag. Zuerst gelobten die von Vreden, ihnen Schloss und Stadt während der Zeit bis zum 7. Juni 1349 «et« und in allen Nöthen zu öffnen. Der herzogliche Amtmann, der auf das Schloss, um Krieg davon zu führen', gesetzt würde, sollte die von Vreden vor Schaden, den er und die Seinen ihnen zufügen könnten, bewahren, zuge fügten Schaden ihnen aber innerhalb zweier Monate nach geschehener Anzeige ersetzen. Für die Haltung ihres Ver sprechens, das Schloss den Herzögen wieder auszuliefern, stellten sie Bürgen und gelobten, mit Tod abgehende Bürgen durch andere zu ersetzen. Im zweiten Theile des Vertrages verpflichteten sich die von Vreden, innerhalb der genannten Zeit die den Herzögen gehörende Hälfte des Schlosses und der Stadt von der Aebtissinn einzulösen, so dass sie ihre Hälfte ledig und los besässen, und von dem mit den Herzögen wegen des Schlosses getrogen«11 ^übereinkommen

      Sadendorf, Urknndenbuch II. "*

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