useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 681
Signature: 681

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
99999999
Gericht erschienenen Reichefürsten. Aber der Pfalzgraf bewies hier wieder die Unechtheit Waidemars dem Könige, weshalb dieser den Einwohnern der Mark gebot, nicht Waldemar sondern Ludwig zu gehorchen und am 12. April den Markgrafen Ludwig und dessen Brüder Ludwig und Otto, welche sich seitdem bei ihm zu Nürnberg eingefunden hatten, in den Besitz der Mark Brandenburg wies. Sie von Rechtswegen in den Besitz zu setzen, beauftragte er die Markgrafen Friedrich und Balthasar von Meissen, mit denen er am 6. Februar sein Bündniss erneuert hatte. Schon am 19. Februar 1350 meldeten die Markgrafen Ludwig und Ludwig der Römer ihren Vettern, den Herzögen zu Lüneburg, die glückliche Wendung, welche ihre Angelegenheit zu Bautzen genommen hatte, und ersuchten sie, einen Vertrag zwischen ihnen und den jenseits der Elbe sitzenden Edelen, Vasallen und Bürgern der Mark zu vermitteln, damit dieselben mit Beseitigung aller Furcht unter ihre Botmässigkeit zurückkehrten. Zugleich überliessen sie den Herzögen das Eigenthum und die Lehnsherrlichkeit über das Weichbild Wittingen, welches diese 1340 und 1343 von den von dem Knesebeck gekauft, aber bisher nicht zu eigen von den Markgrafen hatten erbalten können. Am S.März schickten sie ihnen aucb eine Abschrift der ihnen von dem Könige Karl IV. über die Belehnung ausgestellten Urkunde, nachdem sie dieselbe von dem seit den letzten Monaten des vorigen Jahres bei ihnen als Bundesgenossen weilenden Herzoge Erich von Sachsen - Lauenburg hatten beglaubigen lassen. König Karl aber selbst benachrichtigte die Herzöge zu Lüneburg am 12. April 1350 von seinem Urtheilsspruche zu Nürnberg und befahl ihnen, dem Mark grafen Ludwig und dessen Brüdern gegen den falschen Waldemar mit aller Macht behülflich zu sein, damit sie wieder zum Besitze der Mark gelangten. Aus diesem Schreiben lässt sich schliessen, wie wichtig den Markgrafen die Hülfe der Herzöge war. Die Ueberlassung Wittingen's liefert den Beweis, dass sie auch mit dem, was die Herzöge geleistet hatten, zufrieden waren. Uebrigens kamen die Herzöge nicht in Güte zum Besitze des Schlosses und Weichbildes Wittingen. Die Gebrüder Paridam und Iwan von dem Knesebeck, welche ihren Theil daran den Herzögen am 8. November 1343 verkauft hatten, weigerten sich, uneingedenk ihrer am 21. September 1344 geleisteten Urfehde und der dem ersteren widerfahrenen Gnade, die Bauten, womit sie sich zu Wittingen befestigt hatten, wegzuräumen. Der Vogt Lüder von Havekhorst zu Celle wurde von den Herzögen gegen sie geschickt, Hess ihr Festungswerk abbrechen und niederbrennen und zwang sie am 3. März 1350 zum Gelöbniss, die Herzöge, ihn und alle, die ihm geholfen hatten, wegen dieser Zerstörung unbelästigt zu lassen.
Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 681, S. 523
 

ed.
Current repository
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 681, S. 523

    Graphics: 

    ed.
    Current repository
    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 681, S. 523

      x

      Mit dem Weisen in den Besitz der Mark war der Kampf um dieselbe nicht beendigt. Er wüthete ununterbrochen fort bis ins Jahr 1355, in welchem eine allgemeine Aussöhnung erfolgte und die markgräflich brandenburgischen Lande sowohl von dem Markgrafen Waldemar als von den Herzögen von Sachsen-Wittenberg und den Grafen von Anhalt für immer dem Markgrafen Ludwig dem Römer und dessen Bruder Otto abgetreten wurden. Die Geschichte dieses fünfjährigen Krieges gehört nicht hierher, wohl aber eine nähere Angabe über die Erfolge, welche die Bemühungen der Herzöge zu Lüneburg für den Markgrafen Ludwig in der Altmark erreichten. Mit vereinigten Heeren der Herzöge und des Markgrafen, wie der Vertrag vom 24. August 1349 bestimmte, sollte die Altmark erobert werden. Ludwig hatte bisher seine Kriegsmacht in entfernten Theilen der Mark Brandenburg verwenden müssen und die Herzöge allein hatten keine Eroberungen in der Altmark machen können. Auch waren sie durch den Vertrag darauf angewiesen, bis Ludwig sie zur Folge in die Altmark auffordern würde, nur Besatzung in ihren Grenzfesten zu halten und von hier aus den kleinen Krieg an der Grenze zu führen. Daneben boten sie alles auf, um den Bitten Ludwigs und seines Bruders nachzukommen, nämlich vermittelst gütlicher Vorstellungen und Unterhandlungen Edele, Vasallen und Bürger der Altmark unter seine Botmässigkeit zurückzuführen. Es gelang ihnen zu Anfange des Februars 1351 mit den Eingesessenen des Landes Salzwedel und mit den Bürgern der gleichnamigen Stadt. Ludwig und seine Brüder nahmen dieselben am 5. Februar zu Gnaden auf. Durch diesen Vorgang hielt sich der Erzbischof Otto von Magdeburg in seinem Pfandrechte über die Altmark gefährdet und erlangte, dass am selben Tage die Städte Osterburg, Stendal und Sandow von den Grafen von Anhalt bis zur Einlösung ausschliesslich an ihn gewiesen wurden. Um diese Zeit begann Mark graf Ludwig gemeinsam mit den Herzögen zu Lüneburg den Krieg gegen die Altmark. Das herzogliche Schloss Warpke. wurde vom Feinde, wahrscheinlich vom Erzbischofe, erobert, von den Herzögen wiedergewonnen. Stadt und Schloss Sandow ergaben sich nach einer Belagerung dem Markgrafen am 20. Februar 1351. Freiwillig huldigte ihm die Stadt Rathenow fünf Tage darauf. Auch die Stadt Werben unterwarf sich. Da mischte sich König Karl IV.

      LXX

      einmal wieder in den Streit und setzte am 20. Mai 1351 durch einen Frieden oder vielmehr durch einen Waffen stillstand dem weiteren Vordringen Ludwigs und der Herzöge in der Altmark Grenzen. Bis zum nächsten 24. Juni sollten zwischen den Herzögen von Sachsen-Wittenberg, den Grafen von Anhalt, dem Erzbischofe Otto von Magde burg und dem Herzoge Ernst von Braunschweig zu Göttingen einerseits, dem Markgrafen Ludwig, seinen Brüdern, dem Markgrafen von Meissen, den Herzögen von Stettin, von Pommern, von Lüneburg und von Mecklenburg anderer seits die Waffen ruhen. Die Herzöge zu Lüneburg hatten ihrem Vetter, dem Markgrafen, während des Krieges tausend Mark löthigen Silbers geliehen und besassen ein desto grösseres Recht, ihn an sein Versprechen zu erinnern, dase er ihnen Stadt und Schloss Salzwedel und den Zoll zu Schnackenburg verpfändete. Obgleich Salzwedel durch ihre Ver mittlung für ihn gewonnen war, erlangten sie doch nicht die Verpfändung dieser Stadt. Markgraf Ludwig setzte ihnen am 20. Mai 1351 für die frühere Schuld von fünf tausend Mark und für obige tausend Mark in seinem und seiner Brüder Namen nur das Weichbild Schnackenburg nebst dem Zollhofe und dem Zolle daselbst zu Pfände, gewährte allen Schiffen, welche die Elbe auf und nieder führen, und ihrer Ladung Sicherheit sowohl vor seinen Unter- thanen als vor seinen Amtleuten und gelobte, den Herzögen bei der Einlösung die Baukosten zu vergüten, die sie zum Behuf der Zollerhebung anzuwenden sich veranlasst sehen würden, auch während der Dauer der Pfandschaft keine Verpfandung, Verlehnung oder sonstige Verschreibung über die Pfandstücke zu Gunsten Anderer vorzunehmen. Einige Wochen nachher, am 2. Juli, vertraueten die Herzöge das Schloss und den Zollhof dem Hempe von dem Knesebeck und seinen Brüdern auf die Dauer eines Jahres an und Hessen sich von ihnen geloben, dass sie den Zöllner in der Erhebung des Zolles nicht hindern, das Schloss und den Zollhof bewahren und schützen, auch ihnen und den Ihrigen von Schnackenburg keinen Schaden zufügen wollten.

      Der Waffenstillstand war am 24. Juni, ohne zu einem dauernden Frieden geführt zu haben, abgelaufen, worauf der Krieg von neuem begann. Berlin und Cöln wurden von dem Markgrafen Ludwig belagert, ergaben sich, fielen aber gleich darauf wieder ab. Als sie sehr bald zum Gehorsame zurückgebracht waren, erneuerte König Karl IV. im August dieses Jahres, also auch dies Mal zu einer Zeit, in welcher die Waffen Ludwigs glücklich waren, gleichsam als wollte er wo möglich durch einen festen, dauernden Frieden, vielleicht durch Theilung der Mark, der wachsenden Macht Ludwigs eine Schranke ziehen, zu Pirna seine Versuche, eine Aussöhnung zwischen den Streitenden zu Stande zu bringen. Aber der Herzog Rudolf von Sachsen - Wittenberg und der Erzbischof Otto von Magdeburg, nach der ersten Täuschung ihm nicht mehr trauend, brachen die Unterhandlungen ab und erklärten, sich dem Urteilsspruche, den er fällen wrürde, nicht fügen zu wollen. In Folge dessen gebot der König am 13. September der Stadt Tanger- mtinde und wahrscheinlich allen Städten der Altmark, dem Markgrafen Ludwig und dessen Brüdern unterthänig zu sein. Ludwig begann nun von neuem den Krieg in der Altmark und die Herzöge zu Lüneburg, welche, so lang« sie nicht völlig tinterworfen war, zur Folge sich verpflichtet hielten, werden ihm treuen Beistand geleistet haben. Sie Verbanden sich am 19. October 1351 mit dem Domdechanten Moritz, Administrator des Stiftes Bremen, auf die Bauer von zwei Jahren. Er verpflichtete sich, zwei Wochen nach dazu erhaltener Aufforderung zwanzig Gewaffnete unter seinem Banner ihnen zur Hülfe zu senden. Sobald dieselben in den herzoglichen Schlössern anlangten, sollten die Herzöge für deren Verpflegung sorgen. Seinen Gewinn und Verlust wollte er selbst tragen, am Kriegsgewinne jedoch sollten die Seinen nach ihrer Anzahl Theil nehmen. Zwei Mal jährlich während der Dauer des Bündnisses wollte er diese Hülfe leisten. Die Mannschaft, die er ihnen senden würde, sollte bei ihnen ausharren, so lange sie dieselbe behalten wollten. Unstreitig schlössen die Herzöge diesen Vertrag, um ihren Verpflichtungen in der Altmark besser genügen zu können. Diejenigen Städte in derselben, welche sich noch nicht zu Anfange des Jahres ergeben hatten, wurden im November 1351 unterworfen. In der Altmark war auch zugleich der Erzbischof Otto von Magdeburg besiegt*. Er sah sich deshalb genöthigt, noch am 23. desselben Monats mit dem Markgrafen eine Sühne zu errichten und ihm die Städte und Schlösser, die er während des Krieges sich unterworfen hatte, auszuliefern. Statt der ganzen Altmark wurden dem Erzbischofe für seine Kriegskosten Schloss und Stadt Tangermünde und Schloss und Weichbild Jerichow mit dazu gehörendem Lande, für fünf tausend Mark Silber lösbar, von Ludwig verpfändet.

      Noch vor der Eroberung der Altmark droheten Kriege den Frieden des Herzogthums Lüneburg an seiner Nord- vestseite zu stören. Herzog Otto zu Lüneburg hatte am 30. September 1329 dem Bischöfe Nicolaus zu Verden von

      LXXI

      seiner Schuld sechs hundert Mark lüneburger Pfennige abgetragen. Dieselbe rührte wahrscheinlich von der ersten Belehnung her, durch welche ihm von dem Bischöfe die Grafschaft Lüchow, Seehausen, die Wiese und Schnacken bürg verliehen worden waren. Entweder hatten die Herzöge später den Rest der Schuld abgetragen, oder sie weigerten die Zahlung, weil von jenen Lehnen ihnen nur Lüchow geblieben war und der Bischof ihnen für die übrigen Stücke keine Gewähr hatte leisten können. Dennoch erhob Bischof Daniel, als er 1350 in sein Stift Verden zurückkehrte, wie schon früher bei Antritt seiner Regierung, eine Forderung von drei hundert Mark feinen Silbers gegen di<: Her zöge, welches Geld sie seinem Vorgänger, dem Bischöfe Nicolaus, schuldig geblieben sein sollten. Auch mochte er über das von ihnen mit der Stadt Verden am 6. Januar des vorigen Jahres errichtete Bündniss, welches mit «'¡nein Wiedererscheinen im Stifte von selbst erlosch, sich unwillig zeigen. Ausserdem erhob er Klage über das von den Herzögen gegen das Stift erbauete Schloss Kettenburg, wegen dessen sie sich am 9. Mai 1347 mit Hermann Schlepe- grell abgefunden hatten. Ehe es jedoch zur Fehde kam, fügte sich der Bischof und verzichtete am 5. Januar 13ЛО auf die Forderung und Klage. Durch dieses Abkommen und durch den am 1. August 1349 mit dem Erzbischofe Moritz von Bremen geschlossenen Vertrag hätte die Ruhe dein Herzogthume an dieser Seite gesichert sein müssen, wenn nicht die dortigen Nachbaren unter einander in heftige Kriege gerathen wären. Bischof Gottfried von Osnabrück, vom Papste zum Erzbischofe von Bremen ernannt, suchte bei der Stadt Bremen Hülfe gegen seinen Gegner -Moritz. Mit Bewilligung des Letzteren beschloss jedoch der Rath der Stadt, bis zu Ende des zwischen beiden begonnenen Kampfes neutral zu bleiben. Gottfried gewann vier Bürger der Stadt für sich, liess durch sie die übrigen Bürgei gegen den Beschluss des Rathes aufwiegeln und erlangte, dass die Gemeinde der Stadt auf das Rathhaus drang und den Rath zwang, dem Erzbischofe Moritz Feindschaft anzukündigen. Auch die Stadt Stade gewann er für sich. Seinen Gegner belegte er mit dem Banne, weil derselbe ihm die Stiftsschlösser, Lande, Lehne, Rechte, Gerichtsbarkeiten und Einkünfte vorenthielte, und befahl am 20. Februar 1350 allen Geistlichen der Stadt und Diöcese Bremen, während des öffentlichen Gottesdienstes unter Androhung des Bannes ihre Zuhörer zu ermahnen, dass sie seinem Gegner, welcher zugleich Domdechant zu Bremen, Archidiacon in Oestringen und Wangerland und Obedienciar zu Kroge war, den ihm wegen dieser seiner Stellung bisher bewiesenen Gehorsam versagten, keine Amtshandlungen von ihm zuliessen, keine Benefize von ihm empfingen, keine Gerichts- oder Synodalhandlungen in seinem Namen vornähmen und ihm keine Abgaben entrichteten. Moritz besetzte nun die Strassen des Erzstifts, hemmte die Schifffahrt auf der Weser und hinderte von Ritterhude aus die Bürger Bremens sogar über die Lesum zu setzen. Die Brücke, welche sie über den Fluss baueten, brach er ab. Wegen der daraus entstandenen Noth des Landes und zum Schutze der Laien, Geistlichen, Ritter, Knappen und Kaufleute gegen Raub und Gewalt entschlossen sich Erzbischof Gottfried mit dem Domcapitel und der Rath mit der Gemeinde der Stadt, eine Burg am Flusse Lesum zu bauen. Gottfried legte einige bisher zur Vogtei Langwedel gehörende Güter, Güter in St. Jürgens - Land, die Fähre und den Zoll zu Lesum, Güter im Dorfe Lesum und zu St. Magnus bei Lesum, ausserdem alle von den von der Hude und von seinen anderen Feinden zu erobernde benachbarte Güter als Zubehör zu der neu erbaueten Burg. Er und die Stadt bedungen sich am 22. April 1350 gleiches Recht über diese Burg, schwuren sich gegenseitig Burgfrieden, und einigten sich dahin, dass ihnen beiden von den auf die Burg zu setzenden Burgmannen gehuldigt und ein Amtmann oder Vogt daselbst von ihnen gemeinsam angestellt werden sollte. Durch ein grosses, von bewaffneten Leuten besetztes Schiff schützten sie die wieder gebauete Brücke. Ueber dieselbe drangen sie ins Stift mit Brand und Verheerung ein. Dem Erz bischofe Moritz waren die Vasallen des Stiftes treu geblieben, auch seine Verwandten, die Grafen von der Mark, von Steinfurt, von Oldenburg und der Bischof von Paderborn leisteten ihm Beistand. Sein Bündniss mit den Herzögen zu Lüneburg erlosch vertragsmässig erst am 29. September 1350. In der Urkunde, welche sie ihm über den Vertrag ausgestellt haben werden, hatten auch sie ihm sehr wahrscheinlich gegen seine Feinde Hülfe zugesichert, die sie nun zu leisten wohl nicht umhin konnten. In dem Bischöfe Daniel von Verden erwuchs ihm plötzlich ein neuer Feind. Dieser, wie Erzbischof Gottfried, vom päpstlichen Stuhle ernannt, erblickte wohl in Gottfrieds Angelegenheit des Papstes Sache, die er verfechten zu müssen glaubte. Sollten nun die Herzöge gegen das Stift Verden ihrem Bundesgenossen Moritz Hülfe leisten, so verletzten sie die Pflichten, die sie gegen den Bischof Daniel als ihren Lehnsherrn beobachten mussten. Herzog Otto hatte sich so grossen Einfluss auf den Bischof zugetrauet, dass er bei dem Erzbischofe Moritz

      LXXII

      für den Frieden mit dem Stifte Verden sogar als Bürge eingetreten war. Bischof Daniel beharrete aber bei seinem Entschlüsse, den Krieg zu beginnen. Indem Moritz die Stellung der Herzöge gehörig würdigte, war er so rücksichts- voll, dass er am 1. Juli 1350 den Herzog Otto der Bürgschaft entliess. Er zog ein Heer von 900 Rittern und Knappen zusammen, zerstörte die Landwehren der Stadt Bremen und die Brücke bei Lesum, eroberte und zerstörte die Burg und schritt zur Belagerung der Stadt Bremen. Während der Belagerung wüthete in ihr der schwarze Tod, der zu gleicher Zeit auch das Herzogthum Lüneburg heimsuchte. In der Stadt Lüneburg unter andern starb in diesem Jahre von den zwölf Rathsherren der dritte Theil. Die Stadt Bremen war wie ausgestorben. Nichts hätte den Erz bischof Moritz hindern können, mit seinem Heere in die Stadt einzuziehen. Als er sie so wehrlos erblickte, unterliess er aus Menschlichkeit jede Feindseligkeit. Hatte die Gemeinde der Stadt den Krieg angefacht, so war sie es wieder, die jetzt den Stadtrath zur Sühne drängte. Nachdem Letztere zwischen Moritz und der Stadt errichtet worden war, vermittelte der Rath auch die Aussöhnung zwischen den beiden um das Stift streitenden Erzbischöfen. Es wurde bestimmt, dass Gottfried Erzbischof bleiben und Moritz Stiftsamtmann oder Administrator werden, ersterer also die geistliche, letzterer die weltliche Gewalt ausüben sollte. Bis zu Anfange des Jahres 1350 hatte Moritz in Folge seines Dienstvertrages mit den Herzögen ihnen wahrscheinlich ihre Grenzfesten an der Altmark besetzen helfen. Für den Schaden, den er und seine Mannen in ihrem Dienste erlitten hatten, berechnete er ihnen eine Summe Geldes, die ihnen vielleicht zu hoch erschien. Wegen dieser Forderung, auch wohl wegen anderer Angelegenheiten entstand zwischen ihm und den Herzögen Zwietracht, welche zur Fehde zu führen drohete. Zwei Tage vor Ablauf des mit ihm geschlossenen Bündnisses, nämlich am 27. September 1350, verbündeten sich deshalb die Herzöge mit dem Bischöfe Daniel von Verden gegen ihn, oder wer sonst Herr des Stiftes Bremen sein würde, und gegen die Stifte genossen von Bremen, falls sie mit denselben in Krieg geriethen. Das Bündniss sollte vom 29, September an vier Jahre lang dauern. Der Bischof verpflichtete sich, während der Zeit zwei Wochen nach dazu erhaltener Aufforderung sechzig gewaffnete Mannen in die herzoglichen Schlösser zu senden. Diese Schaar sollte von den Herzögen verpflegt werden. Letztere sicherten ihm die Hälfte der Brandschatzung und seinen nach Anzahl seiner Streiter zu bestim menden Autheil an der Beute, an den Gefangenen und an den zu erobernden Schlössern zu. Jeder von ihnen dagegen sollte seinen Schaden im Kriege tragen. Der Bischof versprach, ihnen seine Schlösser zu öffnen, sie zu ihrem Rechte zu vertheidigen, wogegen sie sich seinem Rechtsausspruche fügen sollten. Er gelobte ausserdem, ihnen zur Hülfe zu eilen, wenn sie belagert würden. Sie aber sollten ohne ihn keine Sühne oder Frieden mit dem Stifte Bremen schliessen. Bevor der Krieg beginnen konnte, wurde die Angelegenheit in Güte beendet. Der Administrator Moritz erklärte sich mit 136 bremer Mark als Schadenersatz befriedigt, welches Geld die Herzöge dem Knappen Johann von Münchhausen für ihn am 21. März 1351 auszahlten. An die Stelle der früheren Irrungen trat ein so gutes Vernehmen, dass die Herzöge am 19. October 1351, wie schon erwähnt ist, den Administrator Moritz für ihren Krieg in der Altmark wieder in ihren Dienst nahmen.

      Die vielen auswärtigen Verwickelungen hinderten die Herzöge nicht, den inneren Angelegenheiten ihres Landes ihre Sorgfalt zu widmen. Am 17. März 1350 kauften sie von dem Knappen Georg von Hidzacker einen Fleck vor dem obersten Hause des Schlosses Harburg. Am 21. März nahm Herzog Otto von dem Knappen Johann von Har- boldessen die Resignation einer Kote in Coldingen zu Gunsten der von Reden an. Seitdem die Herzöge ihr Land von den kleinen Burgen oder Kemnaden gesäubert oder sie unschädlich gemacht hatten, war von dem Ritter Hermann von Meding eine Burg zu Horn erbauet worden. Sie nahmen ihm am 10. Mai 1350 das Gelöbniss ab, dieselbe zu brechen, wenn sie es fordern würden. Der Zehnten und ein Hof zu Göddingen, welche für 400 Mark lüneburger Pfennige wieder zu kaufen ihnen der Convent zu Medingen am 12. November 1340 bewilligt hatte, war, weil die Herzöge die dazu bestimmte Zeit unbenutzt hatten vorübergehen lassen, dem Convente verblieben. Am 5. Juni 1350 erlangten sie von dem Letzteren eine Verlängerung der Frist um zehn Jahre. Weil sie das Schloss Calenberg den von Salder am 13. Mai 1327 zu Lehn ertheilt hatten, konnten sie es nicht verhindern, dass diese mit dem Schlosse am 11. Juli 1350 in den Dienst der Herzöge zu Göttingen und Grubenhagen gegen den Bischof von Hildesheint traten. Am 14. August 1350 erhielten sie von dem Priester Eberhard von Wunstorf oder von Heidorn das Patronat- recht über eine innerhalb der nächsten vier Jahre von ihm am Altare St. Nicolai in der Kirche St. Georg zu Hannover

      LXXI1I

      zu stiftende Vicarie St. Dorotheae, zu welcher er sich nur die erste Präsentation vorbehielt. Er hatte die Vicarie mit Gütern zu Klein-Ricklihgen beschenkt und gelobte am 17. August den Herzögen, die Stiftung zu vollenden. Ueber Besitzungen zu Wrestedt, Niendorf und Spithal waren sie mit dem Knappen Anno von Bodendike in Irrungen gerathen. Mit seinem Sohne erklärte er am 16. August 1350, kein Lehn- oder Eigentumsrecht über jene Güter zu besitzen, und trat dasselbe, falls er es besässe, ihnen ab. Am 29. September erwarben sie von den von Bordéelo die Hälfte des Hofes zu Kronsnest unter der Bedingung, dase dieselben ihnen das Lehn zu gute hielten. Zu Gunsten des Brand von dem Hus empfing Herzog Otto von den von Harboldessen die Resignation zweier Höfe zu Ibbelstede bei Pattensen und ertheilte am 9. Januar 1351 dem Hermann Spöreken fünf Hufen und drei Koten zu Evensen zur Leibzucht. Wegen eines Hofes zu Hülsen und eines Hofes zu Otersen war es zwischen den Herzögen und Johann von Bordéelo zum Streite gekommen. In dem am 9. März 1351 geschlossenen Vergleiche trat er diese Güter, die er von ihnen zu Lehn besass, ihnen ab und empfing sie von ihnen als ein für zwanzig bremer Mark einzulösendes Pfand zurück. Am 11. März 1351 Hess Herzog Otto sich von dem Ritter Anno von Heimburg den Zehnten zu Boeckelse zu Gunsten des Christian von Langelege resigniren. Am 10. April 1351 erfolgte, wie schon erwähnt ist, von Seiten der Herzöge Heinrich und Wilhelm von Braunschweig zu Grubenhagen die Abtretung ihrer lehneherrlichen Rechte über das Schloss Knesebeck an die Herzöge zu Lüneburg.

      Mehrere zu Pfand verliehene Schlösser und Vogteien Hessen die Herzöge um dièse Zeit von Anderen, denen dieselben verpfändet werden sollten, einlösen oder sich erst wenigstens von ihnen das Versprechen geben, dase sie dieselben nach gewisser Zeit einlösen würden. Es konnte dies in der schon erwähnten Zweckmässigkeit, mit den Pfandinhabern von Zeit zu Zeit zu wechseln, seinen Grund haben. Nothwendige Bauten an den verpfändeten Schlössern, welche vorzunehmen nicht jeder Pfandinhaber gleich tauglich erschien, und endlich Uneinigkeit zwischen den Herzögen und den Pfandinhabern mochten ebenfalls Veranlassung zum Wechseln geben. Gieselwerder, Bleckede, Wendhausen und die Vogtei zu Pattensen kamen auf diese Weise in andere Hände. Herzog Albrecht von Braunschweig hatte am 15. Februar 1303 dem Grafen Otto von Waldeck die Versicherung ertheilt, ihn während der nächsten sieben Jahre im ruhigen Besitze des Schlosses Gieselwerder zu lassen. Die Hälfte des Schlosses, welche vom Erzbischofc von Mainz am 9. November 1303 dem Grafen zu Lehn ertheilt war, kam durch Wiederkauf im Jahre 1308 wieder zum Stifte. Die andere Hälfte, welche die Herzöge zu Lüneburg und die Herzöge zu Braunschweig wohl anfangs gemeinsam besessen, wird ersteren allein, wie es scheint, später überlassen worden sein. Der Erzbischof Heinrich von Mainz harte das Schloss oder vielmehr seine Hälfte desselben am 3. Juli 1346 den Gebrüdern Heinrich und Hilde brand von Hardenberg für sechs hundert Mark löthigen Silbers verpfändet. In den Jahren 1350, 1351 und 1357 wurde diese Verpfändung erneuert. Auch der den Herzögen zu Lüneburg gehörende Theil stand als Pfand aus. Wer Inhaber desselben war, ist nicht ermittelt. Am 22. Februar 1351 gelobte Graf Otto von Waldeck, den Herzögen das Schloss oder vielmehr ihre Hälfte desselben am nächsten 11. November einzulösen. Es wird nicht dazu gekommen sein; wenigstens müsste er längere Zeit vor dem 20. September 1351 das Schloss eingelöset haben, denn so viel steht urkundlich fest, dass die Herzöge an diesem Tage den von Boventen auf dem Schlosse Jühnde und dem Johann Reme auf dem Allerberge ihren Theil des Schlosses Gieselwerder für hundert Mark löthigen Silbers verpfändeten. Die eine Hälfte dieses Geldes war ihnen schon auebezahlt. Die andere Hälfte sollten die Pfandinhaber auf den Bau des Schlosses nach der Herzöge Rath verwenden. Einen Theil davon hatten sie schon zu diesem Behufe verausgabt und müssen deshalb schon eine Zeitlang im Besitze des Schlosses gewesen sein. Bei der Einlösung sollten ihnen die ersten fünfzig Mark und von den zweiten so viel, als ihnen der Bau nach Abschätzung gekostet haben würde, ersetzt werden. Sie verpflichteten sich, das Schloss den Herzögen zu öffnen, sich ihrer Entscheidung zu fügen und ohne ihre Bewilligung das Schloss an Andere nicht zu verpfänden. So ungewiss es ist, an wen kurz vor dem Jahre 1351 der herzogliche Theil des Schlosees Gieselwerder verpfändet war, eben so wenig ist ermittelt worden, wer um diese Zeit das Schloss und die Vogtei Bleckede pfandweise besass. Die Rathsherren der Stadt Lüneburg gelobten am 29. Juli 1351 den Herzögen, sich während der Zeit bis zum 11. November des nächsten Jahres durch Einlösung in den Besitz des Schlosses und der Vogtei zu setzen. Sie werden ihr Versprechen gehalten haben; denn wären sie nicht im Besitze des Schlosses gewesen, so hätten sie wohl keine Veranlassung gefunden, am 23. März 1354

      Sideodorf, UrWundenbuch II. **■

      LXXIV

      von den Gebrüdern Pawenberg einen Hof und eine Hausstelle vor dem Schlosse und die dazu gehörenden Ländereien zu kaufen. Am 8. September 1351 Hessen die Herzöge von dem Ritter Johann von Ambleben sich geloben, das zur Einlösung des für 140 Mark löthigen Silbers drei Jahre vorher an Lüdinger Droste und Johann von Honlege verpfändeten Schlosses Wendhausen erforderliche Geld, nämlich ungefähr zwei hundert Mark löthigen Silbers auszulegen. Der Unterschied zwischen beiden Summen mag durch Bauten am Schlosse hervorgerufen worden sein. Eine Woche später entschlossen sie sich, die dem Ritter Ludolf Enigge verpfändete Vogtei zu Pattensen bei Hannover mit den beiden Hufen zu Osterem, welche sie 1344 von Segehard von Osterem erworben hatten, sogar von eiuem Manne des Stiftes Hildesheim, nämlich von Conrad von Elvede, einlösen zu lassen und sie ihm auf die Dauer seines Lebens unter der Bedingung, dass dieselbe nach seinem Tode ihnen unentgeltlich heimfiele, zu verleihen. Diese Bedingung nahm Conrad von Elvede an, denn da er das Schloss Ruthe pfandweise besase, war ihm die benachbarte Vogtei sehr gelegen. Er gelobte, dieselbe nicht ohne ihre Einwilligung an Andere zu verpfänden, gegen ihre Bündnisse nicht zu handeln, unterwarf sich, so lange er lebte, in Streitigkeiten ihrer Entscheidung und erhielt von ihnen die Zusiche rung, dass sie ihm stets zum Rechte oder zum gütlichen Vergleiche verhelfen würden.

      Ein ähnliches Schicksal, wie Paridaш von dem Knesebeck im Jahre 1344, traf acht Jahre später den Knappen Eckhard von Estorff, genannt von Veerszen. Er in Begleitung seines Vetters Heinrich von EstorfF war mit seinen Knechten in die benachbarte Stadt Uelzen gekommen, ob in friedlicher oder feindlicher Absicht, bleibt ungewiss. Hier hatte sich zwischen ihnen und den Bürgern der Stadt ein so arger Streit und Handgemenge entsponnen, dass einige der Kämpfenden, namentlich Knechte des von EstorfF, todt auf der Stelle blieben. Die Bürger hatten die Oberhand behalten und die beiden Gevettern von Estorff ins Gefängniss gesetzt. Die Herzöge begnadigten den Eckhard von Estorff; jedoch músete er am 21. Januar 1352 mit seinen Söhnen für sich und seine Angehörigen und Freunde ihnen, dem Rathe und den Bürgern zu Uelzen eine Urfehde und eine Sühne schwören und Bürgen stellen, die sich ver pflichteten, ein Einlager zu Uelzen zu halten, falls Urfehde und Sühne nicht gehalten würden. Sein Vetter Heinrich dagegen musste noch bis zum 18. April im Gefängnisse verbleiben, an welchem Tage ihn die Herzöge, ohne über ihn zu richten, entliessen, sich aber von dem Eckhard von Estorff und dessen Söhnen die schriftliche Erklärung geben Hessen, dass diese ohne richterHchen Spruch erfolgte Entlassung mit ihrem Wissen und Willen geschehen sei und dass sie wegen des ganzen Vorfalls keine Beschuldigung oder Klage gegen die Herzöge mehr erheben wollten.

      Seit Johann Sotmesters die Kemnade zu Lüdershausen mit dem Flosse und den Schiffen als Pfand besass, war dieselbe zu einer Burg erweitert, auch daselbst eine Fähre für Fussgänger angelegt worden. Nach fast fünf Jahren hielten auch hier die Herzöge einen Wechsel des Besitzers für räthlich. Der bürgerliche Stand des bisherigen Besitzers war es nicht, woran sie Anstoss nahmen, denn sie verpfändeten am 1. Mai 1352 die Burg wieder einem Bürger zu Lüneburg, dem Conrad Segerdes, und zwar unter denselben Bedingungen, die der Pfandvertrag vom 4. December 1347 enthielt; nur wurde über die Dauer der Pfandschan keine Bestimmung getroffen, sondern beiden Theilen jährlich« Kündigung vorbehalten. Auch dies Mal stellten sich ein Knappe und zwei Bürger den Herzögen als Bürgen. Johann Segerdes musste nun die Burg von dem Johann Sotmesters einlösen. An der dazu erforderlichen Summe von acht hundert Mark lüneburger Pfennige fehlten ihm 187 Mark. Er lieh dieselben von Johann und Gerhard Garlop, Bürgern zu Lüneburg, und setzte ihnen für ihr Darlehn die Burg, das Floss, die Fähre und die Einkünfte davon mit Bewilli gung der Herzöge am 15. Juni 1352 zu Pfände. Auf das Schloss Rehburg setzten sie am 2. Mai 1352 den Ritter Hermann von Mandelsloh als ihren Amtmann. Seine Anstellung lautete nur auf ein Jahr, nach welcher Zeit er, wenn sie es fordern würden, ihnen das Schloss wieder auszuliefern sich verpflichtete. Ausserdem gelobte er, ihnen das Schloss in aUen ihren Nöthen zu öffnen und sie, die Ihrigen und ihre Freunde vor Schaden vom Schlosse и bewahren.

      Die Bestimmung des Vertrages vom 18. December 1309, dass in der den Markgrafen von Brandenburg ange fallenen Stadt Brome kein Schloss errichtet werden sollte, war nicht gehalten worden. Seit der Besitznahme der Alt mark durch den verstorbenen Herzog Otto zu Braunschweig bildete, wie es scheint, das Schloss einen Gegenstand des Streites zwischen den Herzögen zu Braunschweig und den Markgrafen und mag bald von diesen, bald von jenen besetzt worden sem. Im Mai des Jahres 1352, nachdem die Altmark sich dem Markgrafen Ludwig unterworfen

      LXXV

      lutte, war eine Spannung zwischen ihm und seinen Bundesgenossen, den Herzögen zu Lüneburg, eingetreten. Im Falle eines Krieges gegen ihn musste es ihnen von Wichtigkeit sein, das Oeffnungsrecht am Schlosse Brome zu erlangen. Auf demselben sass Paridam von dem Knesebeck und die Söhne seines Bruders Wasmod, deren Vormund er gewesen zu sein scheint. Er wird den Markgrafen von Brandenburg als seinen Herrn anerkannt und von ihm das Schloss wahrscheinlich zu Pfände besessen haben, weil er gegen jeden, nur nicht gegen den Markgrafen das Schloes zu öffnen erbötig war. Dennoch konnte er dem Andringen der Herzöge nicht widerstehen. Er versprach am 14. Mai 1352 wenigstens während des nächsten Jahres ihnen zu allen ihren Nöthen das Schloss zu öffnen. Sie gestarteten ¡hm zwar hiervon eine Ausnahme hinsichtlich des Markgrafen zu machen. Diese Bewilligung wurde aber durch eine nachfolgende Bestimmung im Grunde aufgehoben. Paridam von dem Knesebeck nämlich musste sich verpflichten, falls es, was Gott verhüten möchte, zwischen den Herzögen und dem Markgrafen zum Kriege käme, mit seinen Neffen und mit dem Schlosse ihnen gegen denselben und dessen Helfer Beistand zu leisten, stellte aber die Bedingung, dass sie in diesem Falle ihn und seine Neffen gegen den Markgrafen vertheidigten. Er gelobte, dass während des nächsten Jahres ihnen und den Ihrigen vom Schlosse kein Schaden geschehen sollte, und unterwarf sich mit seinen Neffen in Streitigkeiten der Entscheidung der Herzöge, welche dafür sie zu vertheidigen versprachen. Das gespannte Verhältnis« der Herzöge zum Markgrafen, vielleicht auch ihre Absicht, den Knappen Paridam von dem Knesebeck zu belohnen,- wird der Grund gewesen sein, weshalb sie ihn am 10. August 1352 auf das Schloss Hoppen burg setzten und ihm dieses nebst dem benachbarten Boitsingen anvertraueten. In Letzterem ist Boitzenhagen bei Knesebeck und Wirtingen zu vermuthen. Er stellte ihnen am selben Tage über seine Ernennung einen Revers aus, unter welchem er eines Siegels mit der Umschrift von „Cracov" gebrauchte. Der Markgraf verlieh am 1. August 1352 dem Петре von dem Knesebeck und dessen Brüdern das in der Altmark gelegene Dorf Walstawe mit allem Zubehör und erlaubte ihnen die Erbauung einer Feste in demselben. Wenigstens ein grosser Theil des Dorfes gehörte den Herzögen und war von ihnen an die von Walstawe verlehnt. Wenn nun auch dieses Dorf der Gegenstand eines Streites und die Erbauung einer Feste in demselben eine Drohung gegen die Herzöge hätte sein können, der Mark graf auch sogar mit seinem Heere gerade damals ganz in der Nähe, nämlich im Feldlager vor Osterholz bei Sandow lag, so fehlen doch alle Nachrichten über einen um diese Zeit zwischen ihm und den Herzögen geführten Krieg. Es wird derselbe also wohl vermieden worden sein. Kurz vorher fehdeten mecklenburgische Mannen, die Gebrüder von Barnekowe, gegen die Herzöge. Weil die Altmark, in der beide sich hätten treffen können, dem Markgrafen unter worfen und Mecklenburg sogar mit ihm ausgesöhnt war, ist nicht ersichtlich, wie diese Fehde entstand, noch wo sie gefochten wurde, es musste denn sein, dass es wirklich zu Feindseligkeiten zwischen dem Markgrafen und den Her zögen gekommen, oder dass die von Barnekowe auch im Herzogthume Lüneburg oder Lauenburg begütert gewesen wären oder wenigstens ihren dortigen Freunden gegen die Herzöge beigestanden hätten. Sie wurden am 23. Juni 1352 von Letzteren zur Sühne gezwungen und mussten sogar geloben, ihnen innerhalb eines Jahres fünfzig Ritter und Knappen auf Rossen nach Ritterrecht zuzuführen oder ihnen fünfzig Mark feinen Silbers zu zahlen.

      Seit der Belehnung vom 2. August 1315 war sie den Herzögen zu Lüneburg vom Reiche nicht erneuert worden. Nach dem Tode des Kaisers Ludwig waren sie, als nahe Verwandte desselben, dem Könige Karl IV. lange Zeit verdächtig gewesen, hatten ihn anfangs auch wohl nicht als König anerkannt; später als Bundesgenossen Ludwigs zählte er sie vielleicht zu seinen Feinden. Endlich nach seiner Aussöhnung mit dem Markgrafen war die Zeit gekommen, dass sie wegen der Belehnung auf Hindernisse zu stossen nicht zu vermuthen brauchten. Auch dies Mal erlangten sie keine Gesammtbelehnung, die sich über die gesammten Stammlande erstreckt hätte. Sie zu ertheilen, war ganz gegen die Pläne des Königs. Für ihre vielfältigen Verdienste um ihn und um das Reich, so beisst es in der ihnen ausgestellten königlichen Urkunde, überhob er sie der beschwerlichen Reise nach Prag und verlieh ihnen von dieser Stadt aus am 10. Juni 1352 ihre Fiirstenthümer, Lande, Herrschaften, Lehne und Besitzungen, stellte aber dabei die Bedingung, dass sie persönlich zu dem Herzoge Rudolf von Sachsen-Wittenberg dem älteren oder zu den Herzögen von Mecklenburg oder endlich zu dem Bischöfe von Cammin sich begäben und ihm und dem Reiche in die Hand eines derselben den Huldigungseid ablegten. Auffallen muss es, dass der König den Herzog Rudolf mit dem Auftrage, die Huldigung für ihn zu empfangen, beehrte. Es ist nur unter der Voraussetzung zu erklären, dass eine

      LXXVI

       
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.