Fond: Urkunden
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Charter: 3245
Date: 22.10.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Guben teilen Bürgermeister und Rat von Bautzen mit, dass sie wegen der Pest den Jahrmarkt entweder absagen müssen oder auf Montag nach Allerheiligen (4.11.) verschieben oder zumindest keine Auswärtigen in die Stadt lassen.
Charter: 3246
Date: 24.10.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat von Kamenz informieren Bürgermeister und Rat von Bautzen, dass bei ihnen keine Pest ausgebrochen sei und der Markt zu Crispini (28.10.) daher stattfinden werde.
Charter: 3247
Date: 03.11.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat von Freistadt in Oberschlesien schreiben an Bürgermeister und Rat von Bautzen, sie mögen ihrem Pfarrer Jacob Preis (Preyß) bei der Durchsetzung seiner Erbforderung helfen, dessen Ehefrau ist eine Tochter ihres verstorbenen Mitbürgers Valentin Schubarth, der seinem ebenfalls verstorbenen Bruder Franz Schubart, Tuchmacher in Bautzen, Geld geliehen hatte.
Charter: 3248
Date: 04.11.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat von Zittau bitten Bürgermeister und Rat von Bautzen, ihren Mitbürger Hans Rosenhain (Hans Rosenhagen) bei seiner Klage gegen seine Schwester Dorothea, Frau des Andreas Fritsche, zu unterstützen.
Charter: 3250
Date: 10.11.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat von Kamenz schreiben an Bürgermeister und Rat von Bautzen, dass sie nicht an der für den 11. November nach Löbau einberufenen Konventssitzung, wo über das Schreiben der Breslauer Kammer beraten werden soll, teilnehmen können. Auf der Rückseite Nachtrag, dass die Krankheit sich nicht weiter ausgebreitet habe.
Charter: 3251
Date: 15.11.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat von Zittau teilen Bürgermeister und Rat von Bautzen mit, dass sie ihren Jahrmarkt am 1.12. (Sonntag nach Katharinae) absagen müssen.
Charter: 3252
Date: 20.12.1577
Abstract: Bürgermeister und Rat von Kamenz schreiben an Bürgermeister und Rat von Bautzen, dass an dem auf dem Konvent zu Löbau verschlossenen Schreiben das Bautzener Siegel nicht korrekt angebracht gewesen sei, und fragen, ob dies zur Verhütung von Missverständnissen geändert werden solle.
Charter: 3253
Date: 16.01.1578
Abstract: Hans unter der Linden, Bürger und Apotheker zu Dresden, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang des jährlichen Zinses von 60 Gulden aus 1000 Gulden geliehener Hauptsumme.
Charter: 3254
Date: 26.01.1578
Abstract: Der Bautzener Tuchmacher Bicksius Mucko schreibt an Bürgermeister und Rat von Elstra, dass er den Sohn der Frau Koch als Lehrling annimmt.
Charter: 3255
Date: 06.02.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Elstra bitten Bürgermeister und Rat von Bautzen, ihnen schriftlich zu bestätigen, dass die uneheliche Geburt des Tuchmacherlehrlings nicht nachteilig für diesen sei.
Charter: 3256
Date: 15.02.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Görlitz bitten im Namen ihres Bürgers Hans Heintze des Jüngeren Bürgermeister und Rat von Bautzen Heintze bei seiner Forderung gegen den Bautzener Bürger Hans Matern behilflich zu sein.
Charter: 3257
Date: 17.02.1578
Abstract: Der Rat von Weißenfels fragt Bürgermeister und Rat von Bautzen an, ob Hans Orledt jemanden ermordet habe und er deswegen gefangen genommen worden sei und nun zum Tode verurteilt werden soll.
Charter: 3258
Date: 28.02.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Kamenz bestätigen Bürgermeister und Rat von Bautzen den Empfang ihres Schreibens betreffend die Forderung aus Breslau und teilen mit, dass sie nicht zur Beratung nach Görlitz am 2. März kommen können.
Charter: 3259
Date: 06.03.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Guben bitten Bürgermeister und Rat von Bautzen, letztere mögen Benedikt Franke (Benedict Francken) auffordern, die zugesagte Bürgschaftssumme für Sebastian Kohl (Bastian Kolen) zu zahlen.
Charter: 3260
Date: 30.03.1578
Abstract: Erasmus Reichenhain (Richenhan), Verwalter des Magdalenerinnenklosters Freiberg, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 32 Gulden 5 Groschen 3 Pfennigen jährlichen Zinses, der Ostern entrichtet worden ist.
Charter: 3261
Date: 31.03.1578
Abstract: Kaiser Rudolf II. bestätigt, dass Hans von Ponickau auf Elstra, Prietitz und Neschwitz, Johann und Friedrich von Bieberstein auf Forst und Pförten, Albrecht Schenk von Landsberg auf Wusterhausen, Christoph von Schleinitz zu Ronneburg, Philipp und Jacob von Polenz auf Beeskow, Albrecht von Kracht, Hans von Schlieben auf Pulsnitz, Otto von Zabeltitz, Hans von Dieskau, Christoph von Stutterheim zu Golßen, Götz von Wolffersdorff auf Bernsdorf als Vormünder der Ursula von Alvensleben, Witwe des Ottokar von Mandelsloh über 12000 Taler bürgen.
Charter: 3262
Date: 09.04.1578
Abstract: Die in Kamenz lebenden Töchter des verstorbenen Nikolaus Franke (Nicol Francke), Maurer und Brauhausbesitzer in Bautzen, und ihre Paten bitten um ordnungsgemäße Regelung der Erbschaftsangelenheiten.
Charter: 3263
Date: 28.04.1578
Abstract: Dietrich Georg Berka von Duba bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang der zu St. Georgi fälligen königlichen Rente i.H.v. 11 Schock und 15 Groschen.
Charter: 3264
Date: 02.05.1578
Abstract: Sebastian von Wallwitz bestätigt Bürgermeister und Rat von Bautzen den Empfang von 166 Taler 16 Groschen Jahreszins und Steuer erhalten zu haben.
Charter: 3265
Date: 13.05.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Görlitz bitten Bürgermeister und Rat von Bautzen um beglaubigte Abschriften der Schuldverschreibung über 4000 Taler für Hermann Igel.
Charter: 3266
Date: 14.05.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Schluckenau bestätigen anstelle ihres Erbherrn Ernst von Schleinitz auf Tollenstein (Thalensteyn) und Schluckenau (Schluckenaw) Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahrrente i.H.v. 23 1/2 Schock, die zu Walpurgis zu entrichten war.
Charter: 3267
Date: 02.06.1578
Abstract: Heinrich Berka von Duba und Leipa auf Neufalkenburg bestätigt Bürgermeister und Rat von Bautzen für die Erben des Zdislav Berka von Duba den Empfang der königlichen Rente i.H.v. 23 schock auf St. Galli.
Charter: 3269
Date: 25.09.1578
Abstract: Herzog Christoph von Mecklenburg schreibt an Bürgermeister und Rat von Görlitz und bittet, den fälligen Geldbetrag vierzehn Tage nach Michaelis (14.10.1578) in Lübeck oder Hamburg bereitzustellen.
Charter: 3270
Date: 29.09.1578
Abstract: Bürgermeister und Räte von Bautzen, Görlitz und Zittau bestätigen Ritter Friedrich Speth Schuldverschreibung i.H.v. 6000 Talern und verpflichten sich auf einen Rückzahlungsmodus alljährlich zu Michaelis aus den Biergeldern.
Charter: 3271
Date: 29.09.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Bautzen übernimmt Bürgschaft und Rückzahlunsgverpflichtung über 6000 Taler gegenüber Friedrich Speth.
Charter: 3273
Date: 01.10.1578
Abstract: Sebastian von Wallwitz bestätigt Bürgermeister und Rat von Bautzen den Empfang von 166 Talern 6 Groschen Jahreszins und Steuern zu Michaelis.
Charter: 3272
Date: 01.10.1578
Abstract: Kaiser Rudolf II. entscheidet über die Bürgschaft der Städte Görlitz, Bautzen und Zittau bzgl. der Schuldverschreibung i.H.v. 6000 Talern an Friedrich Speth, die künftig zu Michaelis aus den Biergeldern getilgt werden soll.
Charter: 3274
Date: 03.10.1578
Abstract: Ernst von Schleinitz auf Tollenstein (Thalensteyn) und Schluckenau (Schluckenaw) bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahrrente i.H.v. 23 1/2 Schock zu Michaelis.
Charter: 3275
Date: 07.10.1578
Abstract: Michael Kronberg, Verwalter des Magdalenerinnenklosters Freiberg, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 32 Gulden 5 Groschen 3 Pfennige jährlichen Zinses, der zu Michaelis entrichtet worden ist.
Charter: 3276
Date: 08.10.1578
Abstract: Kaiser Rudolf II. fordert Bürgermeister und Räte von Bautzen, Görlitz und Zittau auf, an den neuen Schuldbrief, den Friedrich Speth ihnen zuschicken würde, ihr Siegel zu hängen und gegen die alte Schuldverschreibung auszutauschen.
Charter: 3277
Date: 16.10.1578
Abstract: Bürgermeister und Rat von Bautzen verpflichten sich, entsprechend ihrer übernommenen Bürgschaft künftig Friedrich Speth oder seinen Erben zu Michaelis auf dem Markt zu Leipzig Rückzahlungsrate und Zinsen aus den anfallenden Biergeldern gegen Quittung zu zahlen. Zeitgenössische Abschrift inliegend.
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