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FondUrkunden
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Charter: 1781
Date: 11.10.1533
AbstractGeorg von Loxau berichtet dem Stadtschreiber zu Görlitz, Johannes Hass, von seinem Aufenthalt in Wien und schickt ihm eine Abschrift der Supplikation sowie des Entscheids des Königs zu. Diese möge er niemandem außer dem Görlitzer Bürgermeister Franz Schneider und einem Vertrauten in Bautzen zeigen. Ferner habe er gehört, dass sich der Landvogt frage, wer zur Konfirmation geraten habe.

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Charter: 1782
Date: 18.10.1533
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz übersenden Bürgermeister und Rat von Bautzen beigelegte Briefe und bitten um Rückgabe, sobald sie diese abgeschrieben oder nach ihrem Ermessen damit verfahren sind. Ferner fragen sie an, ob dieses Schreiben Georg von Loxans auch den anderen Städten kundgetan werden sollte. Dabei ein Zettel mit der Notiz, dass sie das Schreiben Georg von Loxans mit einem Boten am nächsten Tag auch Doktor Riebisch übermitteln und Georg von Loxan eine Antwort schicken.

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Charter: 1783
Date: 27.10.1533
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz schicken Bürgermeister und Rat von Bautzen die königliche Kommission einschließlich der Supplikation der Landschaft und der königlichen Antwort darauf sowie ein Begleitschreiben des Doktor Riebisch.

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Charter: 1784
Date: 31.10.1533
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz bestätigen Bürgermeister und Rat von Bautzen den Empfang ihres Schreibens, in dem letztere vorschlagen, Doktor Riebisch die königliche Kommission zuzusenden und um Rat zu fragen und einen Städtetag für den 5. November nach Löbau einzuberufen, und teilen mit, dass sie einen Boten zu Doktir Riebisch geschickt hätten. Darin ein Zettel mit der Notiz, dass der Doktor (Riebisch) die königliche Kommission geöffnet habe.

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Charter: 1785
Date: 21.11.1533
AbstractLandvogt Zdislav Berka von Duba meldet dem Syndicus zu Görlitz, Johannes Hass, dass der König in Kürze in Prag eintreffen werde, und bittet Hass dieses Schreiben dem Bürgermeister von Görlitz, Franz Schneider (ern Frantzen) zeigen. Er werde noch bis Donnerstag, den 27. November, allhier [Reichstadt?] bleiben und dann zum Empfang des Königs nach Prag begeben.

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Charter: 1786
Date: 21.11.1533
AbstractJohannes Hass schreibt dem Bürgermeister von Bautzen, Magister Hieronymus Hübner (Jeronimo Hubener), dass er dessen Schreiben verstanden habe und dass Bürgermeister und Rat von Görlitz an den Landvogt schreiben wollen, sich in Bautzen zu treffen, um über die künftige Vorgehensweise zu beraten. Sobald eine Antwort des Landvogts vorliegt, werde er sie an Hübner schicken. Auch wäre Doktor [Ulrich von] Nostitz im geheimen bei ihm gewesen, und er habe erfahren, dass die Supplikation der Landstände sehr negativ für die Sechsstädte ausfalle.

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Charter: 1787
Date: 22.11.1533
AbstractJohannes Hass sendet dem alten Bürgermeister von Bautzen, Hieronymus Hübner (Jeronimo Hubener) eine Abschrift des Schreibens vom Landvogt, das ihn tags zuvor, spät abends erreicht hat.

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Charter: 1788
Date: 30.11.1533
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz berichten Bürgermeister und Rat von bautzen, dass ihr Bote aus Wien zurückgekehrt sei und berichtet habe, dass der König am vergangenen Freitag vor achte Tagen (21. November) aus Wien aufgebrochen sei und für heute (30. November) in Prag erwartet werde. Sie wollen daher ihren Gesandten am kommenden Mittwoch (3. Dezember) nach Zittau schicken.

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Charter: 1789
Date: 21.12.1533
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen schreibt den Ständen der Oberlausitz (Landschaft und Städte) und setzt einen erneuten Verhandlungstermin für den Tag Conversionis Sancti Pauli (25. Januar 1534) an und befiehlt, dass die Städte bevollmächtigte Gesandte schicken, um die Konflikte mit Siegmund von Bieberstein auf Muskau zu verhandeln.

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Charter: 1790
Date: 27.12.1533
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen befiehlt dem Landvogt Zdislav Berka von Duba, dass die Fehdeleute Jorg [Georg] Bergk und Miske samt ihrem Anhang gefangen genommen würden und dass ihnen kein Unterschlupf gewährt wird.

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Charter: 1791
Date: 28.12.1533
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen befiehlt den Ständen der Oberlausitz (Landschaft und Städte) sich zur Tagfahrt Sebastiani (20. Januar 1534) wegen der Verletzung der Kommission des verstorbenen Königs Ludwig zu verantworten, wonach es weder geistlichen noch weltlichen Herren erlaubt sei, bei Wiederkauf einen jährlichen Zins von mehr als 5 Gulden für 100 Gulden zu nehmen.

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Charter: 1794
Date: 07.01.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz bestätigen Bürgermeister und Rat von Bautzen den Empfang der Abschriften der Schreiben diverser königlicher Kommissionen sowie der Schreiben von Georg von Carlowitz und von Doktor Ludwig Fachs. Sie wollten ihre Gesandten kommenden Tag zum vereinbarten Treffpunkt losschicken; auch das Schreiben Doktor Riebischs legen sie anbei. Außerdem hätten sie gehört, dass Leuther von Schreibersdorf zu Dr. Breitenbach [der Leipziger Prof. Georg von Breitenbach?] entsandt worden sei, wenn dieser aber nicht annehme, dann wolle die Landschaft Dr. Neumann als Rechtsbeistand verpflichten.

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Charter: 1793
Date: 07.01.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Zittau berichten Bürgermeister und Rat von Bautzen, was sie durch den zurückgeschickten Diener ihres von den Sechsstädten nach Prag gesandten Bote zur Reservierung einer Herberge unterwegs vom Wirt im (böhmischen?) Paradies erfahren habe, nämlich dass der Landvogt mitgeteilt habe, dass zum Verhör der Städte mehrere Kommissionen eingesetzt würden und das Georg von Loxan jetzt in Augsburg sei und in Prag alles sehr teuer geworden sei. Dabei Zettel mit Preisen für Kapaun, Huhn, Hasen, Rebhuhn, Eier usw.

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Charter: 1795
Date: 12.01.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Dresden stellen auf Bitten von Bürgermeister und Rat von Bautzen ein vidimus der Urkunde König Wladislavs von Böhmen vom 24.10.1501 aus, die wiederum ebenfalls ein vidimus eines Urteil König und Kaiser Karls IV. bzgl. einiger Konflikte über die Bier- und Braugerechtigkeiten war.

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Charter: 1796
Date: 09.02.1534
AbstractMagister Ruprecht bestätigt Matthias Lehmann von Radibor die Zahlung von 6 Ort (Talern) als Schuldzins an die Vikarie fraternitatis, die Paul Wichan versessen hat.

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Charter: 1797
Date: 18.02.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Zittau informieren Bürgermeister und Rat von Bautzen, dass vergangene Nacht zwei Königliche Kommissare, zum einen der Bischof von Wien Johannes Faber, zum anderen der Propst ad S. Crucem zu Breslau bei ihnen abgestiegen seien und ihnen diverse königliche Kommissionen übergeben hätten. Beide seien auf der Durchreise zur Visitation der Fürstentümer Schlesiens und der Niederlausitz in geistlichen Dingen.

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Charter: 1798
Date: 13.03.1534
AbstractLandvogt Zdislav Berka von Duba teilt Magister Johannes Hass zu Görlitz mit, dass er plant, noch vor Ostern im Markgraftum Oberlausitz zu sein. Ferner teilt er mit, dass er zu Georgi an seine Vettern eine höheren Geldbetrag wegen der Herrschaft Böhmisch Leipa zu zahlen habe und fragt an, ob ihm die Görlitzer etwas borgen könnten. Hass solle aber Stillschweigen bewahren.

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Charter: 1799
Date: 16.03.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz senden an Bürgermeister und Rat von Bautzen eine Abschrift des Schreibens des Landvogts an ihren Magister Johannes Hass und fragen, wie man verfahren solle.

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Charter: 1800
Date: 24.03.1534
AbstractBenachrichtigung, dass der König von Böhmen den angesetzten Verhandlungstermin wegen der Auseinandersetzung zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Zittau und Heinrich Berka von Duba auf Leipa vom Mittwoch nach dem Sonntag Laetare (18. März) auf den Montag nach dem Sonntag Jubilate (27. April) verschoben hat.

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Charter: 1801
Date: 27.03.1534
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen fordert die Stände des Markgraftums Oberlausitz auf, da sie zum vergangenen Verhandlungstermin am Tage Fabiani und Sebastiani (20. Januar) die vorgeworfenen Anklagen, nämlich entgegen der Kommission König Ludwigs bei Wiederkäufen einen überhöhten Zinssatz zu nehmen und auch aus einigen wüsten Dörfern, die vor ungefähr 90 Jahren dem Schloss zu Bautzen zinspflichtig waren, Nutzen zu ziehen, nicht hinreichend widerlegen konnten, ihm bzgl. des Vorwurfs ihre Sicht zu begründen.

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Charter: 1802
Date: 30.03.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Zittau senden an Bürgermeister und Rat von Bautzen die Abschrift der Entscheidung, den ihre Gesandten aus Prag erhalten hätten, und bitten um Rat und Beistand.

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Charter: 1803
Date: 06.04.1534
AbstractJohann Faber, Bischof von Wien und Koadjutor zu Neustadt, bestätigt den Ständen der Oberlausitz den Empfang des Schreibens vom vergangenen Sonnabend nach Reminiscere (7. März), indem Michael Arnold darum bittet, weiterhin die Präbende in Bautzen zu beziehen, er aber die Präbende bereits seinem Diener übertragen habe, die er selbst oder durch einen Vikar besitzen solle. Er erklärt sich aber bereit, dem Michael Arnold, der vom katholischen Glauben in vielen Punkten abgefallen sei, aus seinen eigenen Mitteln aufgrund dessen Alters etwas zu zahlen, in der Höhe, wie es Doktor Heinrich Riebisch, den er daraufhin geschrieben habe, als Vergleich vorschlägt.

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Charter: 1804
Date: 12.04.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Görlitz informieren Bürgermeister und Rat von Bautzen, dass sie am folgenden Tag, Montag Mittag, ihren Syndicus Johannes Hass nach Prag zum König schicken wollen, damit dieser sich nach dem Stand im Konflikt zwischen dem Adel und den Städten erkundigt.

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Charter: 1805
Date: 15.04.1534
AbstractBürgermeister und Rat von Bautzen vidimieren und stellen Transsumpt aus über eine Urkunde König Albrechts vom 4.12.1438 (sant Barbaratag), in der dieser der Stadt Lübben in der Niederlausitz alle Rechte und Freiheiten bestätigt, wie sie sie zuvor von Karl IV. besessen hat; sowie eine Urkunde von König Wladislav vom 23.05.1497 (Eritag nach Trinitatis); desweiteren ein Brief von Heinrich Schenk von Landsberg auf Teupitz udn Seyda vom 15.12.1421 (Montag nach conceptionis marie) sowie von Otto von Schlieben, Landvogt der Niederlausitz, vom 6.01.1448 (heiligen drey konige tag).

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Charter: 1821/2
Date: 16.04.1534
AbstractGraf Ulrich zu Reinstein, Herr von Blankenburg, verkauft mit Zustimmung des Kardinals Albrecht, Erzbischof von Magdeburg, an Betmann von Dorstadt und seine Erben die Westerburg mit allem Zubehör, darunter Dingelstädt und Dörfer, Waldungen und Forsten, und erhält ein Haus in Magdeburg, Halberstadt oder Quedlinburg. Sollte Käufer oder seine Erben den Verpflichtungen nicht nachkommen, so könnte der Kauf rückabgewickelt werden.

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Charter: 1806
Date: 16.04.1534
AbstractBarbara von Schönberg, Priorin des Magdalenerinnenklosters zu Freiberg, und Subpriorin Margarete von Schönberg erklären, von der Stadt Bautzen 50 rheinische Gulden jährlichen Zins wiederkäuflich erhalten zu haben und bestätigen heute im Beisein des Freiberger Bürgermeisters Hans Hausmann (hanszen hawszman) in ihrem Kloster damit die 1000 Gulden Hauptsumme abgelöst seien, weshalb sie dem Bürgermeister von Bautzen, Magister Hübner (Hubener) den Schuldbrief zurückgeben.

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Charter: 1807
Date: 04.05.1534
AbstractGeorg von Schleinitz auf Tollenstein und Schluckenau bestätigt dem Rat von Bautzen den Empfang der königlichen Rente i.H.v. 23 1/2 Schock zu Walpurgis (30. April).

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Charter: 1808
Date: 17.05.1534
AbstractZdislav Berka von Duba auf Leipa und Reichstadt, des Königs von Böhmen oberster Landhofmeister und Landvogt der Oberlausitz, bestätigt dem Rat von Bautzen den Empfang der königlichen Rente i.H.v. 23 1/2 Schock zu Walpurgis (30. April).

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Charter: 1810
Date: 28.05.1534
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen befiehlt dem Hauptmann von Schlesien, Herzog Karl von Münsterberg, für den 14. Juni (das ist der negst Sontagk vor Viti und Modesti) einen Fürstentag in Breslau einzuberufen.

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Charter: 1809
Date: 28.05.1534
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen schreibt an Landvogt Zdislav Berka von Duba auf Leipa und Reichstadt, er wolle auf dem für den 14. Juni angesetzten Fürstentag in Breslau persönlich erscheinen und er beabsichtigt einen Landtag der Oberlausitzer Stände in Bautzen einberufen, zu dem alle Stände zu erscheinen hätten.

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Charter: 1811
Date: 29.05.1534
AbstractKönig Ferdinand I. von Böhmen gestattet den Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte der Oberlausitz zur Zahlung ihm bewilligter Gelder Anleihen aufzunehmen.

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