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FondBaeckeramt
< previousCharters1303 - 1531
Charter: B IV 9-1
Date: 1303 November 10
AbstractDie namentlich aufgeführten Ratmänner der Stadt Hildesheim bezeugen die Auflassung zweier Verkaufsbuden, volkssprachlich Scharren genannt, durch den Bäcker Nandwig und die Erben seines Bruders Eberhard, welche sie bisher gegen einen jährlichen Mietzins von der Stadt gehabt hatten. Die Stadt verpachtet die beiden Scharren nun für 13 Schilling jährlich, je zur Hälfte zu Ostern und zu Michaelis zu zahlen, an das Bäckeramt weiter.

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Charter: B IV 9-2
Date: 1450 Dezember 4
AbstractDer Rat der Stadt Hildesheim hatte von alters her das Recht, am Bäckerhaus in der Hosenstraße am Markt einen Eckständer zu unterhalten, an dem Missetäter gezüchtigt und gestäupt und diejenigen Ohren, die abgeschnitten wurden, angenagelt wurden. Auf Bitten der Bäcker verzichtet die Stadt jetzt auf dieses Recht, gegen eine jährliche Zahlung von einer halben Mark, je zur Hälfte zu Ostern und zu Michaelis zu entrichten.

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Charter: B IV 10-1
Date: 1522 Oktober 16
AbstractMeister, Olderlude und das Bäckeramt der Stadt Hildesheim leihen von der Liebfrauenbruderschaft der Bäckergesellen 60 Pfund gegen einen Jahreszins von zwei Pfund, je zur Hälfte zu Ostern und zu Michaelis auszuzahlen. Das Bäckeramt kann jährlich zwischen Johannis zu Mittsommer und Mariä Krautweih bei Rückzahlung zum folgenden Michaelis kündigen, die Bruderschaft jederzeit mit einem halben Jahr Frist.

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Charter: B IV 10-2
Date: 1531 Mai 25
AbstractMeister, Olderlude und das Bäckeramt in Hildesheim nehmen von den Testamentarien der Mechthild, Witwe von Wernecke Wernecke, nämlich Lüder von Barvelden, Hans Stoppesack, Henning Oldekopp, Henning Wernecke und der Hollandschen, 90 kleine Pfund auf. Dafür wollen sie in der St. Lambertikirche jährlich zwei Memorien halten lassen, die eine montags nach Reminiscere, die andere montags nach Mariä Krautweih. Dafür erhalten der Pfarrer drei Schilling, zwei weitere Priester zusammen drei Schilling, der Küster einen Schilling und die Scholaren, wenn sie daran teilnehmen, Semmeln für einen Mattier, ansonsten werden die Semmeln an die Armen verteilt. Der Meister und vier Olderlude der Bäcker sollen an der Memorie teilnehmen und opfern und erhalten dafür einen Mattier Präsentiengeld. Die Olderlude der Kirche erhalten drei Schilling für Wein, Brot und Licht, der Knecht des Bäckeramts einen Schilling, wofür er die Semmeln besorgen und verteilen muss. Sollten die Memorien völlig abgeschafft werden, so soll das Bäckeramt zwei Pfund an die Armen verteilen und weiter zu nichts verpflichtet sein.

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