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FondUrkunden Kollegiatstift Schüsselkorb
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Charter: A VII 2-2
Date: 1350 Februar 2
AbstractHoyer Domherr in Hildesheim, Burkhard, Johann und Gerhard Grafen von Wohldenberg verkaufen Bodo von Saldern, Konrads Sohn, drei Hufen, den Koldehof und eine Kote in Barnten zur Ausstattung einer geistlichen Stiftung, und versprechen dafür eine Gewährleistung.

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Charter: A VII 2-1
Date: 1354 März 12
AbstractDie Brüder Johann und Konrad von Saldern, Ritter, überlassen ihrem Bruder Bodo von Saldern den Hof mit Wohnung, Kapelle, Häusern und Einkünften, den Herr Otto besessen hatte, welchen sie verpfändet und Bodo wieder ausgelöst hatte, um in der Kapelle eine Memorienstiftung für sich, seine Frau Lutgardis und all ihre Vorfahren einzurichten. Die Verlehnung an einen Priester soll Bodo und seinen möglichen Nachfahren zustehen, ansonsten dem jeweils Ältesten aus dem Geschlecht von Saldern, nach deren Aussterben dem Bistum Hildesheim. Wenn Lutgardis Bodo überlebt, so hat sie ein lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung des Herrn Otto in dem Hof. Wenn jemand anderes einen weiteren Altar in der Kapelle stiftet, so soll er die Besetzung desselben lebenslang haben, danach die Nachfahren der von Saldern. Außerdem legen Johann, Konrad und Bodo der Stiftung noch den Hof bei St. Michaelis bei, den ihre Mutter selbst gekauft hatte, Konrads Söhne Siegfried und Henning und Johanns Söhne Henning und Gebhard bezeugen ihre Zustimmmung, und zuletzt stiftet Bodo von Saldern noch den Koldehof mit einer Kote und drei Hufen in Barnten hinzu.

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Charter: A VII 3
Date: 1398 April 18
AbstractSiegfried von Saldern, Sohn des verstorbenen Konrad, erteilt den Brüdern Siegfried und Dietrich von Rössing eine Lehnexpektanz auf den halben Zehnten in Giesen, den bisher die Friesen von seinem Vetter Gebhard von Saldern zu Lehen tragen, und den Ottenhof mit Kapelle und geistlichem Lehen in der Stadt Hildesheim; das geistliche Lehen aus Frömmigkeit und die anderen gegen Bezahlung. Die Auflassung soll auf ihr Erfordern erfolgen, er will ihnen die Zustimmung der Oberlehnsherren beschaffen und die Afterlehnsträger an sie verweisen.

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Charter: A VII 4
Date: 1427 Januar 25
AbstractAbt Dietrich des Klosters St. Michaelis in Hildesheim hatte von Papst Martin V. eine Kommission unterm 23. Januar 1426 erhalten, die Vorgänge im Zusammenhang der Wiedererrichtung der Kapelle Beatae Mariae Magdalenae (im Schüsselkorb) durch den Domvikar Johann Conolfus zu untersuchen und gegebenenfalls dessen Privilegien zu bestätigen. Aus der inserierten Urkunde des Bischofs Magnus vom 21. Dezember 1425 erfuhr Dietrich, dass Conolfus die genannte, sehr in Verfall geratene bischöfliche Hofkapelle mit eigenen Mitteln wieder hergestellt, die Bauwerke erneuert und neue errichtet und die Zahl der Stiftsherrenstellen von fünf auf acht erhöht hatte, wofür der Bischof ihm auf Lebenszeit und nach seinem Tod den von ihm benannten Personen das Patronats- und Vorschlagsrecht für die acht Stiftsherrenstellen überließ. Und zwar sollte das erste nach Conolfus Tod frei werdende Kanonikat vom weltlichen Vogt des Schlosses Steuerwald präsentiert werden, das zweite vom weltlichen Vogt des Dompropstes in der Neustadt, das dritte vom Magister der Kurie des Johannishospitals auf dem Damm, das vierte wiederum vom Vogt in Steuerwald, das fünfte vom Magister der Scholaren im Dom, das sechste vom Senior des Amtes der Domherren, das siebente vom Vikar des Bischofs im Dom, das achte schließlich von den Prokuratoren der Domvikare. Das Domkapitel stimmte diesen Verfügungen zu. Nachdem Abt Dietrich all dies geprüft und für richtig befunden hatte, bestätigte er die Abmachungen aus apostolischer Vollmacht, und ließ vom öffentlichen Notar Johann Brack darüber diese Urkunde aufsetzen.

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Charter: A VII 5-1
Date: 1428 Februar 14
AbstractBischof Magnus von Hildesheim überträgt nach Aussterben der entsprechenden Zweige der Familie von Saldern mit Bewilligung des derzeitigen Kaplans Johann Konolin und in Anwesenheit des Dompropstes Eckhard von Hahnensee und des Kantors auf dem Moritzberg Heinrich Schinkel die Ausstattung der Kapelle St. Severi in der Altstadt zur Besserung der Pfründen an die Maria-Magdalenenkapelle im Schüsselkorb. Die Kanoniker sollen die Gottesdienste in der Severikapelle fortführen, die Gebäude instand halten und jährlich zu Weihnachten vier rheinische Gulden Prokuratiengelder zahlen.

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Charter: A VII 5-2
Date: 1428 Juni 15
AbstractBischof Magnus von Hildesheim überträgt nach Aussterben der entsprechenden Zweige der Familie von Saldern mit Bewilligung des Domkapitels die Ausstattung der Kapelle St. Severi in der Altstadt zur Besserung der Pfründen an die Maria-Magdalenenkapelle im Schüsselkorb. Die Kanoniker sollen die Gottesdienste in der Severikapelle fortführen, die Gebäude instand halten und jährlich zu Weihnachten vier rheinische Gulden Prokuratiengelder zahlen. Dompropst Eckhard, Schulmeister Heinrich und das Kapitel erklären ihre Zustimmung.

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Charter: A VII 6-2
Date: 1436 Juni 18
AbstractBischof Magnus von Hildesheim bestätigt dem Kapitel und den Kanonikern der Maria-Magdalenenkapelle auf dem Domhof den Besitz und die Inkorporierung der St. Severikapelle im Ottenhof auf dem Alten Markt, deren Rechte durch das Aussterben der von Saldern an den Bischof gefallen und von diesem zur Verbesserung der Pfründen an die Maria-Magdalenenkapelle übertragen worden sind, vorbehaltlich der bischöflichen Prokurationsgelder. Für die auf der Kapelle liegenden Lasten ist die Maria-Magdalenenkapelle zuständig.

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Charter: A VII 6-1
Date: 1459 November 12
AbstractSenior und Kapitel der Maria-Magdalenenkapelle auf dem Domhof in Hildesheim vergleichen sich nach Vermittlung durch den Domdekan Johann Schwanenflügel mit dem Rat der Stadt Hildesheim dahin, dass sie das Haus und Gut auf dem Alten Markt, in dem sich die Herr-Ottokapelle befindet, innerhalb von acht Jahren an jemanden verkaufen wollen, der der Stadt davon schoß- und dingpflichtig ist. Bis zum Verkauf der Güter werden sie jährlich vier Pfund neuer Pfennige zum Schoß beitragen. Der Domdekan Johann Schwanenflügel erklärt sein Einverständnis.

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Charter: A VII 7-1
Date: 1464 Juli 30
AbstractDie Gildemeister der Kürschnergilde Heinrich Broekmann und Hans Tönnies bestätigen dem Senior und dem Kapitel der Maria-Magdalenenkapelle, dass sie an dem Steinbau mit der St. Severikapelle in dem Haus und Hof auf dem Alten Markt, welches sie kürzlich von ihnen gekauft haben, keinerlei Recht haben. Die Tür zwischen dem Haus und der Kapelle können Senior und Kapitel nach Belieben verschliessen oder dem Bewohner des Hauses offen lassen, ohne dass daraus ein Recht erwachsen soll. Den Keller unter und den Boden über der Kapelle darf der Bewohner nur mit Bewilligung des Seniors und des Kapitels benutzen, der Durchgang zum Garten, den derzeit Klaus Illies benutzt, soll geschlossen werden. Die Hofbewohner können den Hof ebenso benutzen wie der Hausbewohner.

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Charter: A VII 7-2
Date: 1466 März 3
AbstractDer Hildesheimer Bürger Heinrich Dreyer bestätigt dem Senior und den Kanonikern der Marien-Magdalenenkapelle die Vereinbarungen bezüglich des Hauses auf dem Alten Markt zwischen den Wohnungen von Heinrich von Verden und Till Seger, welches er von ihnen für 150 rheinische Gulden kürzlich gekauft hatte. Sobald er das Haus bezieht, wird er die Toilette in der Kapelle beseitigen, falls das noch nicht geschehen ist, und dort auch keine neue einrichten. Er wird auf dem Hof keine Gebäude errichten oder Schmutz und Abfall lagern, wodurch die Kapelle, der Steinbau oder ihre Kellerfenster beeinträchtigt oder verdunkelt würden, und keinerlei Ansprüche an dem Steinbau behaupten. Die Herren sollen auch neue Fenster einbauen dürfen, insbesondere anstelle der Tür vom Hof, die sie verschließen können, und Dreyer soll diese nicht zubauen.

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Charter: A VII 8-1
Date: 1483 Dezember 5
AbstractSenior Johann und die Stiftsherren der Maria-Magdalenenkapelle auf dem Domhof in Hildesheim bezeugen, dass sie von Burkhard von Hüddessum und seiner Frau Katarina 32 kleine hildesheimische Pfund erhalten haben, wofür sie viermal jährlich, an den Dienstagen und Mittwochen vor den Quatembern, für sie und ihre Angehörigen eine Seelenmesse feiern wollen, zu der jeder Stiftsherr je einen Schilling aus den Zinsen des Stiftungskapitals erhalten soll.

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Charter: A VII 8-2
Date: 1520 April 30
AbstractSenior Konrad und die Stiftsherren der Maria-Magdalenenkapelle auf dem Domhof in Hildesheim bezeugen, dass sie von den Testamentsvollstreckern ihres verstorbenen Mitkanonikers Heinrich Witkop eine Urkunde des Rates der Stadt Braunschweig über 200 rheinische Gulden und andere Briefe in Verwahrung genommen haben, die die Einrichtung des Lehens in der Sakristei der Cyriakuskirche auf dem Eselsstieg vor Hildesheim betreffen. Wenn der Braunschweiger Rat die 200 Gulden ablöst, wollen sie für die Wiederbelegung des Kapitals sorgen.

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Charter: A VII 9-1
Date: 1574 April 12
AbstractGese Degener, Witwe des verstorbenen Hildesheimer Bürgers Seger Degener, mietet für sich und ihren Sohn Degener Segers von der Marien-Magdalenenkapelle in Hildesheim auf ihrer beider Lebenszeit deren Haus in der Schuhstraße zwischen dem Kapellenhaus beim Eck und Henning Grotesohns Haus für 250 Gulden und eine jährliche Miete von 18 kleinen Pfund Hildesheimisch, die je halb zu Ostern und zu Michaelis fällig ist. Sie soll das Haus in gutem Zustand halten und die Nachbarn nicht beeinträchtigen. Ihre Vettern und Freunde, die Hildesheimer Bürger Harmen Nolte und Tiesemann Kock, besiegeln dies zur Bestätigung.

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