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FondUIrkunden Vinkensteinsche Stiftung
< previousCharters1549 - 1572
Charter: B III 20-1
Date: 1549 Dezember 6
AbstractDer Oldermann der Stadt Hildesheim bestätigt, von Andreas Finkenstein und seiner Ehefrau Ilse einen Schuldbrief der Stadt Hildesheim über 600 rheinische Gulden Kapital und 36 rheinische Gulden Jahreszins zur Einrichtung einer milden Stiftung empfangen zu haben. Sie belassen den Finkensteins auf Lebenszeit den Genuss der Zinsen und nehmen sie in ihren Rechtsschutz auf, nach ihrem Tod wollen sie ihre testamentarischen Verfügungen beachten und die milde Stiftung aufleben lassen.

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Charter: B III 20-2
Date: 1551 März 30
AbstractAlexander von Oberg leiht 300 rheinische Gulden von dem Hildesheimer Bürger Andreas Finkenstein und seiner Ehefrau Ilse, wofür er ihnen eine Verzinsung von 18 Gulden jährlich zwischen Michaelis und Martini verspricht. Falls ihm die Bezahlung schwer fällt, will er zumindest die Hälfte des Zinses zahlen, leistet er auch dies nicht, so will er mit einem Knecht das Einlager in der Altstadt Hildesheim bis zur Bezahlung halten. Beide Seiten haben ein jährliches Kündigungsrecht in den Zwölfnächten zu Weihnachten bei Rückzahlung zum folgenden Ostern; für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Geschäft verpfändet Alexander von Oberg seine Ansprüche an das Haus Peine gegen den Rat der Stadt Hildesheim, wie er dies 1549 bereits für Henni Jordans getan hatte, und hat dies auch im Stadtbuch eintragen lassen.

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Charter: B III 21-3
Date: 1559 Mai 3
AbstractVor dem hildesheimer Notar Johannes Kirschberger errichten der Domkämmerer in Hildesheim Andreas und Ilsebe Vinkenstein ein Kodizill zu ihrem Testament vom Jahr 1557, in welchem sie vier neue Testamentarien zur Vollstreckung ihres letzten Willens einsetzen. Dies sollen sein 1. der Domvikar Karl Füertag, und nach ihm sollen die Domvikare immer einen aus ihrer Mitte zum Nachfolger wählen; 2. ihre Verwandten Hans Vinkenstein, Peter Vinkenstein und Hans Grote nacheinander, und danach immer der Nächstverwandte aus dem Geschlecht Vinkenstein; 3. der Bürger der Altstadt Hildesheim Henning Bruns und nach seinem Tod immer ein Bürger der Altstadt, vorzüglich aber aus dem Geschlecht Peine; 4. die drei Domkämmerer, die gemeinsam wie ein Testamentar gelten sollen.

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Charter: B III 21-1
Date: 1564 Mai 31
AbstractDer Domkämmerer in Hildesheim Andreas Vinkenstein und seine Frau Ilsebe treffen in einem Kodizill letztwillige Verfügungen über den Rahmen ihres bestehenden Testamentes, welches sie ausdrücklich bestätigen und bekräftigen, hinaus. Im einzelnen wollen sie auf dem Ritterfriedhof in der Domfreiheit in Hildesheim bestattet werden, geben genaue Anweisungen für die Ausstattung und Zelebrierung der Beisetzung, die zu haltenden Gedenkgottesdienste und die dabei zu verteilenden Wohltaten. Weiterhin wird die Verwendung ihres ansehnlichen Nachlasses geregelt, hauptsächlich zur Unterstützung der Mitglieder der Familien Vinkenstein, Peine und Grote bei Ausbildung, Studium und Aussteuer. Den vier Testamentarien, die ein Zehntel der jährlichen Einkünfte für ihre Mühe erhalten sollen, werden die Einzelheiten ihrer Amtsführung und Selbstergänzung dargelegt. Die Brüder Heinrich und Petrus Vinkenstein sollen mit der Vikarie von Andreas Bruser und einer Vikarie in Salzdetfurth versorgt werden, schließlich werden noch zahlreiche Einzellegate ausgelobt.

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Charter: B III 21-2
Date: 1572 Februar 23
AbstractDer öffentliche Notar Johannes Wikenberg bezeugt, dass in seiner Gegenwart Ilsebe, die Witwe von Andreas Vinkenstein, gemäß dem Vinkensteinschen Testament den Domvikar Joseph Kramer und Johann Groten zu Testamentarien und Hermann Karemann als Koadiutor für die Verwaltung des Vinkensteinschen Testaments anstelle der verstorbenen Testamentarien Vikar Karl Füertag und Hans Vinkenstein sowie des verstorbenen Koadiutors Heinrich Lüders eingesetzt hat.

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