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Charter: Fraterherren U 390
Signature: U 390
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1654 Januar 21.
Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Sendenhorst bekunden der Sendenhorster Bürgermeister Henrich Berinch und seine Ehefrau Maria Witte, dass sie 1636 März 3 dem Sendenhorster Pastor Johan Engelberding drei Landstücke verkauft haben, die der Großvater Bering erworben und die Verkäufer geerbt hatten, gelegen außerhalb der Stadt vor dem Nordtor bei des Schmeddes Land, im Osten auf der Verkäufer Fußweg bei obengenanntem Schmeddes Gartenland, im Süden auf die Fischerei genannt die Welle, im Westen auf die Pfennigstraße und im Norden auf Wentrups Gartenland stoßend. Hierbei war vereinbart, dass die freie Zufahrt und "Dungelweg" wie auch die Ein- und Ausfahrt mit dem Pflug zu dem genannten Land von dem öffentlichen Fuhrweg von der Nordstraße über der Verkäufer und Wentrupfs Grund und Fuhrweg gestattet sein solle. Doch sollte die Pforte zur Einfahrt auch vom Pastor zugleich mit Berings und Wentrups unterhalten werden und nur diese drei zur Benutzung des Weges berechtigt sein. Die Verkäufer lassen nunmehr die drei Stücke zugunsten des Käufers auf.Es siegelt der Rat mit dem Stadtsiegel.  



Siegel an, beschädigt (..igillum opida... Zendenhors..)Material: Pergament
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