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Charter: Urkunden 80
Signature: 80
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1492 März 31
Bruder Johann, Guardian, Bruder Konrad (Conrad), Lesemeister, und der Konvent des Barfüßerklosters in Fulda bekennen, daß der verstorbene Junker Ebersberg von Ebersberg gen. von Weyhers (Juncker Ebersbergk von Ebersbergk genannt von W<iers>) für sich, seine Frau Elisabeth (Else) und für seinen verstorbenen Bruder Thomas ein Seelgerät bei den Barfüßern mit einem jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf seinem Hof in Niederbieber, den jetzt Klaus (Claus) ...rod innehat, bestellt hat, und zwar so, daß jährlich für den verstorbenen Ebersberg, seine Frau Elisabeth und seinen verstorbenen Bruder Thomas am Sonntag nach dem 18., an dem Junker Thomas starb, zunächst im Chor die Vigil, dann über dem grabe die Commendatio mit brennenden Kerzen nach Gewohnheit des Klosters und am anderen Morgen eine gesungene Messe mit weiteren gleichzeitig gelesenen Messen, in denen der Junker Ebersberg und Thomas beim Gedächtnis der Toten und Ebersbergs Frau Elisabeth, so lange sie noch am Leben ist, beim Gedächtnis der Lebenden und nach ihrem Tode ebenfalls beim Gedächtnis der Toten gedacht werden soll, zu halten ist; nach Beendigung der gesungenen Messe soll über dem grabe ebenfalls eine Commendatio gehalten werden. Außerdem hat Ebersberg von Ebersberg gen. von Weyhers dem Kloster einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf demselben Hof übereignet, wofür die Brüder auf die oben genannte Weise das Jahrgedächtnis des Eckarius von Ebersberg gen. von Weyhers (Wiers) und dessen Frau Margarethe am Sonntag und Montag nach Dreikönig zu begehen verpflichtet sein sollen. Darüber hinaus hat er dem Kloster einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn für einen Zins von 1½ Geschock Groschen, den die verstorbene Margarethe von [Schlitz gen. von] Görtz (Greten von Goertz), seine Muhme, dem Kloster auf einem Gut in Rönshausen (Rönshusen) vermacht hat, übereignet, wofür die Brüder ihr, der Margarete, Jahrgedächtnis auf die oben genannte Weise am zweiten Sonntag nach Ostern und am darauffolgenden Montag halten wollen. Auch wollen die Brüder das Jahrgedächtnis Philipps von Ebersberg gen. von Weyhers (Philips von Ebersbergk genannt von Wiers), des Vorfahren Eberbergs, und dessen Frau Margarete, und zwar viermal jährlich, nämlich zu allen Fronfasten, in der oben genannten Weise begehen, nachdem sie dafür von Philipp einen jährlichen Zins von 4½ Viertel Korn auf einem Hof in Almendorf (Alberndorf) erhalten haben. Schließlich wollen die Brüder das Jahrgedächtnis des Hans von Ebersberg gen. von Weyhers (Hansen von Ebersbergk genannt von Wiers), Ebersbergs Vater, und dessen Frau Irmgard (Irmel) am Dienstag und Mittwoch nach Mittfasten in der oben genannten Weise begehen, nachdem Hans von Ebersberg gen. von Weyhers ihnen dafür einen jährlichen Zins von 3 Viertel Hafer auf seinem Gut zu Welkers vermacht hat.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung; Pergament
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
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  • Textverlust. Abmessungen: ca. 38 : 27, cm, Umbug 4, cm. Siegel: Braun, spitzoval, 4, x 2, cm, im Siegelfeld ein nach links schauender Engel (Seraph) bläst in ein Instrument (Posaune), ihm zu Füßen vier(?) Köpfe.
    Sigillant: Konvent der Fuldaer Franziskaner

    Material: beschädigt
      Graphics: 
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      Original dating clauseDer geben ist off Sonabent nach dem Sontage oculi Nach cristi unsers herrn geburt 1492.

      Editions
      • Reg.: LUCKHARD, Regesten, Nr. 746, S. 194 (nach Zinsregister, jetzt im Besitz des Klosters Frauenberg, Fulda). Ebersberg † zwischen März 22 und März 31, LUCKHARD, Regesten, 194.
      Für den seraphischen Orden, die Franziskaner.Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar Fulda unter der Signatur Urk. 1556.

      Notes
      Für den seraphischen Orden, die Franziskaner.
      Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar Fulda unter der Signatur Urk. 1556.
       
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