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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 296
Signature: 296
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1466 VI 26, Salzburg
Ritter Fridrich Pientzenawer bestätigt für sich und seine Ehefrau, dass Erzbischof Bernhard von Salzburg ihm in Anerkennung seiner Dienste die salzburgische Veste und Pflege Mulldorff (1) mit dem Land- und Vogtgericht und der üblichen Burghut auf Lebenszeit überlassen hat, die bisher der verstorbene Oswald Torringer inne hatte. Er verpflichtet sich, Pflege und Veste persönlich inne zu haben und zu verwalten und dem Erzstift keine Urbarsgerechtigkeiten und Gülten zu entziehen. Das Schloss soll offenes Haus eines Erzbischofs sein, der dort jederzeit auf eigene Kosten Truppen einlagern kann. Zudem verpflichtet er sich, die Urbar- und Gerichtsleute nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen zu beschweren. Von den Bußgeldern, die das Stadtgericht Mühldorf verhängt, steht ihm ein Drittel zu. Eigenmächtige Kriegszüge sind ihm untersagt. Schäden im Kriegsdienst oder in Ausübung der Pflege kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen, weitere Schadensersatz- und auch Soldansprüche bestehen nicht. Verstöße Pienzenauers gegen die Vereinbarungen soll der Erzbischof vor seinen Rat bringen, der über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat. Nach seinem Tod fallen Schloss und Pflege an den Erzbischof zurück.  

orig.
Current repository
HU Salzburg 473; GU Mühldorf 719

Sg. fehlt
Sigillant: Pienzenauer, Friedrich

Material: Perg.
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseSalczburg an pfincztag nach sannd Johanns tag zu sunwennden 1466



    Languagedt.
    Places
    • Salzburg
       
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