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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 338
Signature: 338
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1497 IV 24, Salzburg
Pangratz Puecher bestätigt, von Erzbischof Leonhard von Salzburg die Pflege und Veste Lebenaw (1) einschließlich des Landgerichts auf Widerruf empfangen zu haben. Er verspricht, keinerlei Rechte und Einkünfte des Stiftes an sich zu ziehen, Pflege und Gericht bei den althergebrachten Rechten zu belassen und die Untertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen zu belegen. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Fälle, die der Hauptmannschaft unterstehen, soll er an diese überstellen, wobei ihm ein Drittel der Bußgelder zustehen. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eigenmächtig einen Krieg zu beginnen, ist untersagt. Schäden, die er in Diensten des Stiftes auf Feldzügen erleidet, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Sollte sich Pucher an die Vereinbarungen nicht halten oder will das Stift die Pflege anderweitig besetzen, können ihm Pflege, Amt und Landgericht entzogen werden.  

orig.
Current repository
HU Salzburg 538; GU Laufen 110

Sg. fehlt
Sigillant: Pucher, Pangraz

Material: Perg.
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseSalltzburg an montag sannd Georigen tag 1497



    Languagedt.
    Places
    • Salzburg
       
      x
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