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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 414a
Signature: 414a
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1531 IX 30
Erzbischof Mathias von Salzburg weist seinem Rat und Jägermeister Hanns Munich, Pfleger zu Tetlhaym (1), zusätzlich zu den 50 Gulden Provision für die Burghut Tettelham sowie für die 1000 Dukaten, die er auf der Pflege unverzinslich liegen hat, weitere 100 Gulden jährlich aus der erzbischöflichen Kammer auf Lebenszeit zu. Dafür muss Munich dem Erzbischof während der nächsten vier Jahre als Rat und Diener zur Verfügung stehen und zwei Knechte und drei Pferde halten. Die bisherigen Zahlungen von jährlich für drei Pferde sollen eingestellt werden. Der Erzbischof behält sich vor, nach Ablauf der vier Jahre zu gestatten, dass Hanns Munich die Pflegen und Ämter Tettelham, Halbenberg (2) und Waging (3) persönlich [mit aigen ruckhen] einnehmen darf. Außerdem soll Munich dann frei darüber entscheiden dürfen, weiter am Hof zu Salzburg zu dienen oder nicht. Für die 100 Gulden Provision soll er lebenslänglich zwei gerüstete Pferde halten und sich bei keinem anderen Herrn dienstverpflichten. Sollte eine Rustigung nötig werden, hat er bis zu zehn Pferde, mindestens jedoch fünf Pferde zu stellen, doch soll er dann pro Pferd ein zusätzliches jährliches Wartgelt erhalten. Liferung und Besoldung werden wie im Erzstift üblich gehandhabt. Forderungen und Schäden soll er gegenüber dem erzbischöflichen Rat geltend machen.  



Sigillant: Salzburg, Erzbischof Mathias

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    Original dating clauseSaltzburg sambstag nach sannd Michels tag 1531

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    Insert in Urk. v. 1531 X 1 = Nr. 415
     
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