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FondUrkunden
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Charter: 88
Date: 1536 Juni 15
AbstractJohannes von Gutenberg, Dekan, und das gesamte Kapitel des Domstifts zu Würzburg bekunden, dass sie Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Frickenhausen für die nächsten 10 Jahre mit dem Zoll und der Brücke zu Frickenhausen belehnt haben. Der Baumeister des Stifts soll dafür jährlich am Veitstag [15.6.] 5 Gulden an Abgaben erhalten. Nach Ablauf der 10 Jahre sollen sie am Veitstag zum Stift kommen und abschließend 10 Gulden entrichten.

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Charter: 89
Date: 1538 Januar 12
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass Friedrich von Haun als ältester des Geschlechts gebeten hat, Burg und Stadt Haun mit allen Zugehörungen vom Kloster Fulda als Lehen zu empfangen. Laut einer Urkunde von 14771 wurden Burg und Stadt Haun an das Kloster Fulda verpfändet. Mit Zustimmung von Friedrichs Vettern Martin und Albrecht soll Friedrich als Familienältester des Lehen nun innehaben, mit allen Zugehörungen und allem, was von den Vorfahren geerbt wurde. Er verpflichtet sich die Gewohnheiten und Rechte zu beachten.

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Charter: 90
Date: 1538 August 10
AbstractJorge von Buchenau als der Älteste aus dem Geschlecht derer von Buchenau, bekundet, dass er den Dekan und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat. Nach dem Tod seines Vetters Georg ging die Lehnträgerschaft auf Jorge von Buchenau über. Geht nach Jorges Tod die Lehnträgerschaft auf den Nächstältesten des Geschlechts über, soll das Stift entsprechend das Lehen von diesem wieder empfangen.

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Charter: 228
Date: 1539 Mai 13
AbstractFerdinand [I. von Habsburg], römischer, ungarischer und böhmischer König, deutscher Kaiser, bekundet, dass er dem Michael Kirchenbauer (Kirchenpawer) aus Prag für seine treuen Dienste, sowie allen seinen Erben ein Wappen verliehen hat. Das Wappen ist mittig in der Urkunde plaziert und wird wie folgt beschrieben: Ein Schild der Länge nach, in der Mitte abgeteilt, der hintere [vom Betrachter rechte] Teil ist schwarz, der vordere Teil gelb. In der Mitte des Schildes erscheint in einem engen Rock die Gestalt eines Bauers, die Farben des Rocks sind umgekehrt zu denen des Schildes, auf den Ärmeln sind drei schwarze Knöpfe. Die schwarzen Haare werden von einem schwarzen Hut bedeckt. In der rechten Hand hält er ein Pflugeisen, in der linken Hand eine Pflugschar. Das Wappen dürfen die Mitglieder der Familie zu allen Gelegenheiten tragen.

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Charter: 91
Date: 1542 Juli 1
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Klaus Eckhard, Bürger von Hünfeld, seine Frau Gele und beider Erben mit dem Gut zu Motzbach belehnt hat. Klaus Eckhard hat das Gut von seinem Vater geerbt, der dies zusammen mit den übrigen Schenkwaldischen Lehen erbkäuflich erworben hat. Die Erben des Klaus Eckhard sollen die Güter, so oft es auch sein mag, von den Nachfolgern des Abts als Lehen empfangen.

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Charter: 92
Date: 1544 Dezember 10
AbstractDie Brüder Eberhard und Moritz Horneck von Hornberg bekunden, dass durch den Ritter Wolf von Affenstein und Bastian Rüdt von Collenberg (ruden von kollemberg), Burggraf zu Starkenburg, auf Bitten des verstorbenen Bruders Balthasar Horneck von Hornberg, eine Erbteilung zwischen den Brüdern und den Nachkommen des Balthasar Horneck sowie den beiden Schwestern vollzogen wurde. Zuvorgegangen sind Streitigkeiten um das Erbe der Witwe Balthasars, Appolonia Horneck geb. Adelmann von Adelmannsfelden. Als weitere Schiedsrichter wurden eingesetzt: Hans Landschaden von Steinach, Veit zu Mosbach, Hans von Ernberg, Amtmann zu Möckmühl (meckmuln) und Georg Boppen von Adelsheim. Appolonia erhält für die Morgengabe, das Wittum und die 200 Gulden Hauptgeld, die sie von ihrem Vater Hieronymus Adelmann, in die Ehe mit eingebracht hat von ihren Schwagern jährlich 84 Gulden für ihren Unterhalt. Die 14 Gulden, die sie bisher für ihren Witwensitz bekommen hat, sollen nun mehr jedoch von den 84 Gulden abgezogen. 28 Gulden sollen gemäß dem Vertrag von Wimpfen jährlich auf den Samstag nach Quasimodogeniti [1. Sonntag nach Ostern], 14 Gulden erhälte sie an Georgii [23.4.] und weitere 14 Gulden zu Weihnachten. Als Bürgen werden eingesetzt: Wilhelm von Wittstat gen. Hagenbuch, Sebastian von Laumersheim (Lamersheim), Wilhelm von Neideck (Neydeck) und Wolf Wilhelm von Eselsberg.

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Charter: 93
Date: 1545 Juni 15
AbstractGottschalk von Buchenau als der Älteste aus dem Geschlecht derer von Buchenau, bekundet, mit Zustimmung des Sohns seines verstorbenen Vetters Hermann, dass er den Dekan und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat. Geht nach Gottschalks Tod die Lehnträgerschaft auf den Nächstältesten des Geschlechts über, soll das Stift entsprechend das Lehen von diesem wieder empfangen.

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Charter: 94
Date: 1545 August 16
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, schreibt an Melchior [Zobel von Giebelstadt], Bischof von Würzburg, wegen der Streitigkeiten untereinander. Die Akten, die auch einen Kompromiss von Schiedsrichtern beinhalten, lägen schon eine Weile beim kaiserlichen Kammergericht. Da dieses, wegen nur notdürftiger Besetzung, bisher noch zu keiner Entscheidung des Streits gekommen sei und da Philipp an einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis, wie er es auch zu seinen anderen Nachbarn pflegt, gelegen ist, schlägt er folgendes vor: Der Bischof möge ein Nachsehen haben und sich dem Kompromiss, der Veränderungen des Obmanns beinhaltet, die nur zum Vorteil des Bischofs seien, anschließen. Für die Stellen, die dem Bischof nicht zusagten, solle er zwei oder drei Änderungsvorschläge machen, unter denen sich Philipp einen auswählen würde.

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Charter: 95
Date: 1548 April 24
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, beruft eine Schlichtung in der Streitsache zwischen dem Stift Heiligkreuz und der Stadt Hünfeld einer- und denen von Trümbach (Trubenbach) andererseits ein. Auf einen Tag, der vom Abt einberaumt wird, sollen beide Parteien je drei Unterhändler an einen noch zu bestimmenden Ort entsenden. Zwischen diesen sechs soll dann eine Schlichtung herbeigeführt werden, der sich beide Parteien bedingungslos anschließen sollen.

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Charter: 96
Date: 1550
AbstractHans von Lichtenstein, Amtmann von Seßlach unter seinen Herrn Bischof Melchior [Zobel von Giebelstadt] von Würzburg und Georg von Franken, bekundet dass Konrad, Abt von Laupheim, die Streitigkeit zwischen dem Schultheiß und der Gemeinde zu Witzmannsberg [Gem. Passau] einer- und Fritz Papersdorfer und seinen Erben andererseits geschlichtet hat. Die Gemeinde Witzmannsberg hatte sich angemaßt ihr Vieh über die Wiesen von Hans Papersdorf zu treiben, wobei diesem erheblicher Schaden entstanden sei. Er soll der Gemeinde nun einen bequemeren Weg zum Huteplatz der Gemeinde ausweisen.

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Charter: 97
Date: 1556 Februar 2
AbstractHeinrich, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Heintz Grieff, wohnhaft zu Schlitzenhausen, für sich, seine Frau Katharina und beider Erben sein Gut zu Schlitzenhausen mit allen Zugehörungen an Äckern, Gärten und Wiesen im Dorf und in der Feldmark sowie die Gerechtigkeit an einer Wiese, die ihm von <Feyen> Weber übertragen wurde, die diese aber bis zu ihrem Tod nutzen kann, an Heintz´ Bruder Philipp und seine Frau Else sowie beider Erben für 300 Gulden, zu je 42 Gnacken, verkauft haben. Die Summe wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Da das Gut vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf gegeben und die Käufer mit dem Gut belehnt. Die Käufer müssen jährlich auf Michaelis [29.9.] 22 böhmische Groschen Fuldischer Währung als Erbzins entrichten.

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Charter: 98
Date: 1556 Oktober 10
AbstractChristoph und Johann Adolph von Willingen bekunden für sich, ihre Frauen Magdalena Apollonia und Anna Juliana und aller Erben, dass, nachdem ihnen Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld zwei Wiesen bei Schlitzenhausen erblich verlehnt haben, sie diesen Treue gelobt sowie all das zu vollführen was einem Lehnsmann gebührt. Ohne Zustimmung der Lehnsherren werden sie die Wiesen nicht verkaufen, weiter beleihen oder bebauen. Der jährliche Erbzins beträgt 5 Pfund Pfennige. Die Lehnsherren haben zugesagt, die Lehnsleute, ihre Frauen und Erben nicht von den Wiesen zu vertreiben, ihnen das Lehen nicht zu entziehen und die Zinsen nicht zu erhöhen. Sollen die Lehnsleute den Zins allerdings nicht rechtzeitig entrichten, dürfen ihnen die Lehnsherren die Wiesen zu ihrem Nutzen wieder entziehen, bis die Zinsen und alle dadurch entstandenen Schäden beglichen sind.

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Charter: 99
Date: 1558 Januar 7
AbstractChristoph von Ebersberg genannt von Weyhers, bekundet als Ältester des Geschlechts für sich, seine Vettern, Ganerben und Erben, dass er Bastian Herbst, seine Frau Katharina und beider Erben mit einer Wiese bei Stumpfstat mit allen Zugehörungen und Rechten belehnt hat. Die Wiese ist auf Bastian als Erblehen von seinen Eltern gekommen. Er soll sie nach bisheriger Gewohnheit weiter besitzen. Die Wiese darf ohne Zustimmung der Lehnsherren nicht verkauft, beliehen oder verpfändet werden.

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Charter: 100
Date: 1559 März 11
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, bekundet, dass er Bastian Herbst, seiner Frau Katharina und beider Erben, mit der Mühle an der Hasel bei Hünfeld, den vierten Teil des angrenzenden Baumgartens, vier Äckern am Schenkenberg und einem am Mühlenberg bei Hünfeld belehnt hat. Bastian Herbst soll die Lehen ewiglich und nach bisherigem Recht und Gewohnheit besitzen. Als Erbzins sollen Bastian und seine Nachkommen jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Gulden, 1 Schonbrot und 2 Sommerhähne von der Mühle entrichten. Von den Äckern sind drei Viertel Fruchtgülte, halb Korn, halb Hafer abzugeben.

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Charter: 101
Date: 1564 Juli 10
AbstractMagister Johann Bien, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie ein Drittel an ihrem Gut in <Schwinches> (Schwingers?), das Heiligkreuzgut genannt, an Heinz Seiblen und seine Frau Imma sowie beider Erben verlehnt haben. Heinz Seiblen hat das Gut von seiner Schwester Katharina und deren Mann Johann Caspar, beide verstorben, geerbt. Die neuen Lehensleute sollen das Gut zu den gleichen Bedingen mit allen Zugehörungen und Nutzen, wie die Vorgänger innehaben. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis drei Viertel Korn, 4 Gnacken Pfennige und 1 Schneeberger Pfennig zu entrichten. Das Gut soll bebaut und bewirtschaftet werden ohne, dass dadurch dem Stift Schaden entsteht. Es darf nicht weiterverlehnt oder verkauft werden ohne Zustimmung des Stifts.

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Charter: 102
Date: 1565 Februar 9
AbstractEberhard von Buchenau (Buchenaw) als der Älteste aus dem Geschlecht derer von Buchenau, bekundet, dass er den Dekan und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat. Geht nach Eberhards Tod die Lehnträgerschaft auf den Nächstältesten des Geschlechts über, soll das Stift entsprechend das Lehen von diesem wieder empfangen. (Vgl. Nr. 75)

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Charter: 103
Date: 1565 April 7
AbstractHans von Schlitz gen. von Görtz als Ältester aus dem Geschlecht von Schlitz bekundet, dass er nach dem Tod seines Vetters Friedrich von Schlitz an Valentin Zöllen von Hünfeld eine Wiese zu Staustadt verlehnt hat. Valentin und seine Erben sollen das Lehen erblich besitzen mit allen Zugehörungen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten.

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Charter: 103a
Date: 1565 April 7
AbstractHans von Schlitz gen. von Görtz als Ältester aus dem Geschlecht von Schlitz bekundet, dass er nach dem Tod seines Vetters Friedrich von Schlitz an Valentin Zöllen von Hünfeld eine Wiese zu Staustadt verlehnt hat. Valentin und seine Erben sollen das Lehen erblich besitzen mit allen Zugehörungen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten.

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Charter: 104
Date: 1568 Februar 3
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Konne Veit, Witwe des Jost Veit, mit einem Acker arthaften Landes bei Wolferts (Wolffarts), der an Andreas Retters Acker stößt, einen Acker zu drei Metzen zwischen den Äckern von Andreas und Georg Retter und an den Pfarrgarten stoßend, verlehnt haben. Konne soll die Äcker mit allen Zugehörungen und Nutzen erbrechtlich gebrauchen, so wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Böhmisch fällig. Mit Zustimmung der Lehnsherren darf sie die Äcker auch jederzeit verkaufen. Die neuen Besitzer müssen jedoch die Lehnschaft des Stifts Hünfeld anerkennen und die Äcker als Lehen vom Stift empfangen.

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Charter: 105
Date: 1568 Februar 19
AbstractAbt [Philipp] Georg [Schenck von Schweinsberg] von Fulda schreibt an Johann Hertingen zu Haun, dass dem von ihm (Georg) in Burghaun eingesetzte Pfarrer und Seelsorger, Johann Krafft von Schweinsberg, nun endlich ermöglicht werden soll seine Dienste auszuüben und die Bürger von Burghaun ihn als ihren Pfarrer und Seelsorger anerkennen sollen.

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Charter: 106
Date: 1570 August 22
AbstractHans Wilhelm von Romrod (Romrodt), Amtmann zu Steinau (Steinaw) bekundet für sich, seine Brüder Daniel und Jakob und aller Erben, dass er von Abt Balthasar [von Dernbach] den folgend inserierten Lehnbrief erhalten hat: 1570 August 22 (Dinstags den zwey und zwantzigsten Augusti im funffzenhunderten unnd siebenzigstenn Jare) Balthasar, Abt von Fulda, bekundet, dass er Hans Wilhelm von Romrod, Amtmann von Steinau, Ältester seines Geschlechts, sowie seine Brüder Daniel und Jakob mit ihrem Teil und den Gerechtigkeiten der Burg Wenigentaft (Wenigentaffta), wie sie es von ihrem verstorbenen Vater Georg von Romrod geerbt haben, belehnt hat. Sie sollen die Burg mit allen Zugehörungen und Nutzen gebrauchen, so wie es bisher in den Briefen ihres Vaters festgeschrieben ist. - Die Lehensleute geloben Treue gegenüber dem Stift und dass sie jeden Schaden vom Stift abwenden werden. Der Revers wurde am selben Tag ausgestellt, wie der inserierte Lehnbrief.

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Charter: 107
Date: 1573 Februar 25
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Anna Ritter und ihre Erben eine Behausung und Hofstatt neben dem Mühlengraben in Hünfeld für 25 Gulden zu einem rechten Erblehen verkauft haben. 10 Gulden sollen dem Bau des Stifts dienen und die anderen 15 dem Kapitel zufließen. Als jährlichen Erbzins sollen sie jährlich auf den Peterstag ad Kathedram [22.2.] 6 Groschen Fuldischer Währung entrichten. Ohne Zustimmung des Stifts dürfen die Güter nicht weiterverkauft werden. Sie sollen die Güter nach bestem Wissen bewirtschaften, so dass dem Stift kein Schaden entsteht.

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Charter: 108
Date: 1573 April 17
AbstractNotariatsinstrument des Notars Valentin Wecker für den Abt von Fulda

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Charter: 235
Date: 1575 Februar 22
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er das sogenannte Gilgen Dietz Gut in Döllbach (Delbach), Amt Neuhof, an Hartmann und Anna Möller, Heinz Dörmer, Hans Thürmer, Georg Henkel sowie deren Frauen und Erben für 600 Gulden à 42 Böhmisch verkauft hat. Die bisher geleisteten Land- und Frondienste werden ihnen erlassen. Wenn sie allerdings von ihrem Wiederverkaufsrecht Gebrauch machen, wird ihnen das Gut wieder mit den zu leistenden Diensten verliehen.

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Charter: 109
Date: 1575 März 8
AbstractChristoph von Willingen bekundet für sich, seine Frau Elisabeth und beider Erben, dass er nachdem er von Dekan und Stift Heiligkreuz in Hünfeld mit zwei Wiesen in Schlitzenhausen belehnt worden ist, er diesen ein Revers ausgestellt hat. Christoph von Willingen gelobt Treue gegenüber den Lehnsherren und dass er ihnen keinen Schaden zufügen werde, wie es einem Lehnsmann gebührt. Den Lehnsleuten ist zugesagt worden, dass Ihnen die Wiesen nicht entzogen oder die Zinsen erhöht werden sollen. Sollten die Lehnsleute allerdings mit den Zinszahlungen säumig werden, oder die Wiesen schlecht bewirtschaften, so dass den Lehnsherren Schaden entsteht, können diese das Lehen über die Wiesen jederzeit einziehen.

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Charter: 110
Date: 1575 August 3
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie einen Acker auf dem Salberg zwischen den Äckern von Hans Berger und Jost Bien und angrenzend an den Weg nach Motzbach [oder Molzbach, s. Zusatzinformtion] (Molspach) und hinter dem Acker von Hans Gulden, an Heinz Gulden, Bürger von Hünfeld, seine Frau Katharina und beider Erben erblich verlehnt haben. Sie sollen den Acker nach Erbrecht und bisherigen Gewohnheiten zu ihrem Nutzen gebrauchen, ohne dass dem Stift Schaden entsteht. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein halbes Maß Korn und ein Maß Hafer zu entrichten.

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Charter: 111
Date: 1575 August 11
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie zwei Äcker, einen am Rosbacher Weg, an den Pfarracker stoßen, und den anderen am Schmidtberg, ebenfalls einseitig an den Pfarracker und andererseits an Antonius Faustens Acker stoßend, an Andreas K/B(?)essler, Bürger zu Hünfeld, seine Frau Grethe und beider Erben erblich verlehnt haben. Sie sollen die Äcker nach Erbrecht und bisherigen Gewohnheiten zu ihrem Nutzen gebrauchen, ohne dass dem Stift Schaden entsteht. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 14 Gnacken Fuldischer Währung zu entrichten.

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Charter: 112
Date: 1578 November 8
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Georg Homann, Bürger von Hünfeld, seine Frau Barbara und beider Erben ein Haus und einen Hof mit allen Zugehörungen auf dem Anger in Hünfeld erblich verlehnt haben. Die Güter wurden zum Teil geerbt, zum Teil gekauft. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Schock Geld Fuldischer Währung zu entrichten.

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Charter: 113
Date: 1580 Juli 25
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass vor ihnen die Erben und Testamentsvollstrecker des Erbes des Heinrich Hötten (?) an Caspar Schnitzer, seine Frau und beider Erben eine Hofreite in Hünfeld für 146 Gulden verkauft haben. Die Käufer sollen die Hofreite mit allen Zugehörungen an Forsten und Gärten mit allen bisherigen Gerechtigkeiten nutzen, wie es die bisherigen Besitzer getan haben. Da das Gut vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, erteilen Dekan und Konvent ihre Zustimmung zu dem Verkauf und belehnen die Käufer mit dem Gut. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis 55 Gnacken Fuldischer Währung, zwei Sommerhähne, eine Gans, ein Fasnachtshuhn und zwei Frontage zu erbringen. Die Zinsen sollen nicht verändert werden. Verkäufe oder Verpfändungen, ob des ganzen Guts oder von Teilen, bedürfen der Zustimmung der Lehnsherren.

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Charter: 114
Date: 1584 Februar 4
AbstractHeinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar des Stifts Fulda bekundet, dass er Gangolf Henning, Bürger von Hünfeld, seiner Frau Anna und beider Erben mit den Schenkwaldischen Gütern belehnt hat. Die Güter kamen erblich nach dem Tod der Margaretha Schäfer auf sie. Sie sollen die Güter mit allen Zugehörungen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten innehaben.

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Charter: 115
Date: 1585 Januar 20
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie Kurt Kriesch, Bürger von Hünfeld, seine Frau Katharina und beider Erben mit einem Garten zwischen der Wiese des Johann Schmidt, Vikar am St. Elisabethaltar, und dem Rasen der Dekanei, belehnt haben. Zuvor hat Heinrich Hunmöller, Schmied in Hünfeld, den Garten an Kurt Kriesch für 15 Gulden verkauft. Da der Garten vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 18 Pfennige Fuldischer Währung zu entrichten. Der Garten darf ohne Zustimmung der Lehnsherren nicht verkauft werden.

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