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Charter: Urk. 56 (773-1743) (alt: M I Reichsabtei Hersfeld) 1631
Signature: 1631
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1561 Oktober 27
Philipp, Landgraf von Hessen, bekundet, dass Michael [Landgraf], Abt von Hersfeld, ihm und seiner Ehefrau Margarete geborene von der Saale (Sala) den Weinhof in Leutesdorf (Leudeßdorff) [Lkr. Neuwied] bei Andernach mit der dazu gehörenden Vogtei von St. Martin laut der im folgenden inserierten Urkunde erblich verkauft. Siegelankündigung [Sekretsiegel]. Inserierte Urkunde von 1561 Oktober 27: Michael [Landgraf], bestätigter Abt von Hersfeld, und Propst Ludwig [Landau] und der Konvent von St. Johannesberg bei Hersfeld bekunden, dass sie Philipp, Landgraf von Hessen, und dessen Ehefrau Margarete geborene von der Saale den Weinhof in Leutesdorf mit der dazu gehörenden Vogtei von St. Martin, die dem Landgrafen Philipp 1556 (im negst verflossenn sechsunndfunfftzigstenn jar) für 2270 Goldgulden verpfändet wurden [siehe Nr. 1574], für 2520 rheinische Goldgulden - abzüglich der Pfandsumme von 2270 Goldgulden - erblich verkaufen, da die Güter weit entfernt vom Kloster Hersfeld liegen und die Einkünfte aus dem Weinhof in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen sind. Es folgen weitere Regelungen zum Rechtsgeschäft, u. a. die Zahlung dreier Goldgulden an die Hersfelder Kanzlei bei jedem zukünftigen Verkauf des Weinhofs. Siegelankündigung und Ankündigung der Unterfertigung Abt Michaels. Siegelankündigung Propsts Ludwigs sowie des Konvents von St. Johannesberg. (Datum anno domini millesimo quingentesimo sexagesimo primo in vigilia beatorum Simonis et Iude apostolorum).
Source Regest: Verzeichnung des HessStA Marburg
 

orig.
Current repository
Urkunde in der Datenbank des ArchivsHessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Best. Urk. 56, 1631
  • Charter on the archive's websitealt

  • an Pergamentstreifen anhängendes Siegel, ab und verloren
    Sigillant: [Philipp, Landgraf von Hessen]

    Material: Pergament
      Graphics: 
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      Original dating clauseGebenn unnd gescheenn im jar und tag wie obstehet

      Comment

      In der Narratio werden die frühere Verpfändung bzw. Weiterverpfändung des Weinhofs (siehe hierzu Nr. 1121 und 1349) erwähnt. Des Weiteren wird in der Dispositio die Schenkung von Gütern durch Kaiser Heinrich III. von 1053 April 30 (underm dato thausent funfftzig [verbessert aus funffhundert] drey den letzten Aprilis) [!] erwähnt, siehe hierzu Nr. 2312.
      Die in der Urkunde erwähnte Schenkung von 1053 April 30 (Nr. 2312) bezieht sich nicht auf Leutesdorf, sondern auf Lißdorf [heute Ortsteil von Eckartsberga] in Thüringen [Burgenlandkr.]. Daher ist vielleicht eine Ortsverwechslung anzunehmen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass Kaiser Heinrich III. 1051 Juli 31 dem Kloster Hersfeld einen Weinberg bei Ober-Ingelheim schenkte (siehe Nr. 5) und daher auf diese Urkunde Bezug genommen werden sollte. Ältere - freilich nicht belegbare - von Kaiser Karl dem Großen herrührende Rechte am Zehnten und der Kirche von Ingelheim wurden zuweilen durch das Kloster Hersfeld reklamiert, siehe Nr. 914 (1431 Oktober 4).
       
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