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FondUrk. 56 (773-1743) (alt: M I Reichsabtei Hersfeld)
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Charter: 512
Date: 1370 August 9
AbstractBerthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, Albrecht von der Tann (de Tanne), Dekan, Reinhard von Hanstein (Reynhardus de Haensteyn), Propst von Kreuzberg (Cruceberg), und zahlreiche weitere namentlich genannte Konventualen des Klosters Hersfeld bekunden, dass es zwischen ihnen und der Stadt Hersfeld zu zahlreichen Auseinandersetzungen und Schädigungen gekommen ist, die in die angestammten Freiheitsrechte und Privilegien des Klosters eingegriffen haben. Die Auseinandersetzungen sind insbesondere durch Vermittlung Abt Bertholds unter Beteiligung der Richter und Räte der Stadt beigelegt worden; die Stadt darf fortan in die Privilegien von Konvent und Kloster nicht mehr eingreifen. Siegelankündigung.

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Charter: 513
Date: 1370 August 30
AbstractDie Knappen (armigeri) Konrad und Kraft genannt von Schwabach (Swapach) [Stadt bei Nürnberg] bitten den Archidiakon von Trier, Bobinus von Isenburg, Gerlach genannt Fraz aus Weilburg (Wileburg) [Stadt, Lkr. Limburg-Weilburg] als Rektor der Pfarrkirche von Schwabach (Swapach) einzusetzen. Kraft war zuvor der Rektor der Pfarrkirche; beide Brüder üben über Schwabach das Patronatsrecht aus. Siegelankündigung.

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Charter: 2379
Date: 1370 September 25
AbstractKaiser Karl IV. bestätigt dem Abt und dem Konvent von Hersfeld auf deren Bitten hin alle von seinen Reichsvorfahren sowie von Anderen erhaltenen Privilegien, Schenkungen, Rechte und Freiheiten. Siegelankündigung [Majestätssiegel]. Ausstellungsort: Nürnberg. Nennung von Zeugen.

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Charter: 514
Date: 1370 September 25
AbstractKaiser Karl IV. bestätigt Abt und Konvent des Klosters Hersfeld eine Urkunde Kaiser Ottos II. von 968 Februar 15 [siehe Nr. 2285] und die dort verbriefte Exemtion des Klosters von der bischöflichen Gewalt und die Verleihung der Immunität. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. Nennung von Zeugen.

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Charter: 515
Date: 1370 November 11
AbstractGuillelmus (Guillemus) de Lacu, Kanoniker von Rodez (Ruthenensis) [Département Aveyron, Frankreich], apostolischer Nuntius, bekundet, dass Abt und Konvent des Klosters Hersfeld in der Mainzer Diözese, für sich sowie für die Benediktinerklöster in Göllingen (Geillingen) [Kyffhäuserkr.], Memleben (Mimeleybin) [Burgenlandkr.], Kreuzberg (Crucebergh), Frauensee (de Lacu) [Wartburgkr.], Cornberg (Corenbergh) und Kölleda (Collede) [Lkr. Sömmerda] gemäß einem Vergleich 102 Gulden für das erste Jahr bezahlt haben. Ausstellungsort: Mainz. Siegelankündigung. Nennung weiterer Orte.

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Charter: 516
Date: 1370 Dezember 26
AbstractDer Ritter Eberhard von Buchenau bekundet, dass er von den Brüdern Heinrich, Hermann und Otto (?) genannt von Buttlar Einkünfte von fünf Pfund gekauft hat, worüber diese ein Wiederkaufsrecht besitzen. Siegelankündigung.

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Charter: 517
Date: 1371 Januar 14
AbstractDie Brüder Heinrich und Ernst, Grafen von Gleichen (Glychen), bestätigen, dass ihnen Berthold (Berlt) [II. von Völkershausen] wiederkäuflich für fünf halbe Pfund das Schultheißenamt in Wechmar [Gem. Günthersleben-Wechmar, Lkr. Gotha] und in Ohrdruf (Ordorff) [Lkr. Gotha] mit allen Einkünften und Rechten verkauft. Nach ihrer beider Tod fällt das Schultheißenamt an das Kloster Hersfeld zurück oder an das Frauenkloster in Erfurt (Erfforte).Siegelankündigung.

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Charter: 518
Date: 1371 Februar 10
AbstractGötz (Gotze) von Grostein, Propst von St. Peter in Straßburg (Strazburg), und Stislaw von der Weitenmühle (Sdislaw von der Wytenmuel), Ritter, bekunden, dass sie von Berthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, Dekan Albrecht [von der Tann] und dem Konvent von Hersfeld einerseits sowie genannten Räten und Schöffen der Stadt Hersfeld andererseits wegen verschiedener Streitigkeiten als Schiedsrichter angerufen wurden. Die beiden Parteien haben sich verglichen und gegenseitig Sühne geleistet. Bei Bruch der Sühnevereinbarung sind sowohl an die Kammer des Heiligen Römischen Reichs als auch an den Geschädigten je 500 Mark in Gold zu entrichten, an die Schiedsrichter 1000 Gulden. Es ist vereinbart worden, dass sowohl die Rechte und Gewohnheiten des Klosters in der Stadt als auch der Stadt am Spital der Armen Siechen am Johannestor, am Rathaus, am Markt (kremen), am Judenhaus, an der Judenschule sowie an weiteren Ritterlehen nicht beeinträchtigt werden dürfen; darüber hinaus wird ein Streit um die Stadtwaage (statwag) beigelegt. Die Stadt bleibt weiterhin verpflichtet, dem Kloster jährlich an zwei Terminen insgesamt 120 Pfund Pfennige jährlicher Gülte zu geben; zudem muss die Stadt Abt und Kloster mit 1200 kleinen Gulden entschädigen. Siegelankündigung. Von der Urkunde sollen sowohl Kloster als auch Stadt Hersfeld je ein Exemplar erhalten. Ausstellungsort: Fürstenberg an der Oder [heute Eisenhüttenstadt].

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Charter: 519
Date: 1371 Februar 13
AbstractKarl IV., römischer Kaiser und König von Böhmen, bestätigt den vor dem kaiserlichen Reichshofgericht nachfolgend transsummierten Schiedsspruch, der 1371 Februar 10 (Der geben ist zu Furstenberg an der Oder do man zalt von Crists gepurt drewzehenhundert jare dornach in dem eynundsibenzigsten jare an sant Scolastica tag der heiligen jungfrowen) in Fürstenberg an der Oder [heute Eisenhüttenstadt] geschlossen wurde [siehe Nr. 518]: Götz (Gotze) von Grostein, Propst von St. Peter in Straßburg (Strazburg) und Stislaw von der Weitenmühle (Sdislawe von der Wytenmul), Ritter, bekunden, dass sie von Berthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, Dekan Albrecht [von der Tann] und dem Konvent des Klosters Hersfeld einerseits sowie genannten Räten und Schöffen der Stadt Hersfeld andererseits wegen verschiedener Streitigkeiten als Schiedsrichter angerufen wurden. Die beiden Parteien haben sich verglichen und gegenseitig Sühne geleistet. Bei Bruch der Sühnevereinbarung sind sowohl an die Kammer des Heiligen Römischen Reichs als auch an den Geschädigten je 500 Mark in Gold zu entrichten, an die Schiedsrichter 1000 Gulden. Es ist vereinbart worden, dass sowohl die Rechte und Gewohnheiten des Klosters in der Stadt als auch der Stadt am Spital der Armen Siechen am Johannestor, am Rathaus, am Markt (kremen), am Judenhaus, an der Judenschule sowie an weiteren Ritterlehen nicht beeinträchtigt werden dürfen; darüber hinaus wird ein Streit um die Stadtwaage (statwag) beigelegt. Die Stadt bleibt weiterhin verpflichtet, dem Kloster jährlich an zwei Terminen insgesamt 120 Pfund Pfennige jährlicher Gülte zu geben; zudem muss die Stadt Abt und Kloster mit 1200 kleinen Gulden entschädigen. Siegelankündigung. Von der Urkunde sollen sowohl Kloster als auch Stadt Hersfeld je ein Exemplar erhalten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fürstenberg an der Oder [heute Eisenhüttenstadt].

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Charter: 520
Date: 1371 Februar 25
AbstractSimon von Schwarza (Swarcza), Schultheiß und Schöffe von Hersfeld, bekundet, dass vor Gericht der Geistliche Götz von Zella (Celle) erschienen ist und bekundet hat, dass er von Volpert Pfahl (Volprecht Phal) und dessen Ehefrau Katharina Äcker und Wiesen, die im Elffrichgrund in Hersfeld liegen, sowie ein zugehöriges Haus für 23 Schilling Turnosen und drei Schilling Turnosen jährlichen Zinses abgekauft hat. Er erhält die Erlaubnis, dieses Gut zu verpfänden oder zu verkaufen; Volpert Pfahl und dessen Erben besitzen ein Wiederkaufsrecht. Siegelankündigung.

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Charter: 521
Date: 1371 Mai 27
AbstractDietrich von Tonna (Theodericus de Tunna), Kleriker der Mainzer Diözese und öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, protokolliert auf Bitten Albrechts [von der Tann], Dekans des Klosters Hersfeld, in Gegenwart des Erzbischofs von Prag und des Bischofs von Olmütz, Sekretäre Kaiser Karls IV., Königs von Böhmen, einen Protest bezüglich verschiedener Sühneleistungen, die nach dem auf Vermittlung von Götz (Gotzo) [von Grostein], Propst von St. Peter in Straßburg (Strazburg), und Stislaw von der Weitenmühle (Sdislamus dictus von der Wytenmuol), Ritter, [1371 Februar 10] vermittelten Vergleich zwischen Kloster und Stadt Hersfeld [siehe Nr. 518] zu zahlen sind. Handlungsort: Prag.

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Charter: 522
Date: 1371 Juli 30
AbstractFriedrich von Heringen (Fritze von Heringin) der Jüngere bekundet, dass er an die Brüder Apel und Johann (Hans) von Borsch (Borsa) seinen Hof in Fronhof [Wüstung bei Heringen, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], der zwischen zwei genannte Hofnehmer geteilt ist, mit allen Rechten und allem Zubehör für 36 Gulden verkauft hat. Friedrich von Heringen räumt sich ein Wiederkaufsrecht ein. Als Bürgen setzt er seine Brüder Heinrich und Friedrich von Heringen ein, die bei Säumigkeit Einlager in Vacha leisten müssen. Siegelankündigung Friedrichs von Heringen des Jüngeren und Heinrichs und Friedrichs von Heringen. Nennung weiterer Personen.

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Charter: 523
Date: 1371 September 12
AbstractKarl IV., römischer Kaiser und König von Böhmen, trägt dem Abt von Fulda auf, sich über die Beschwerden des Dekans und Konvents des Klosters Hersfeld wegen der vom dortigen Abt gegen seine Vollmachten zwischen der Stadt und dem Kloster Hersfeld vermittelten Einigung, die 1371 Februar 10 [siehe Nr. 518] durch Peter [!] (Petrus) [recte Götz] von Grostein, Propst von St. Peter in Straßburg (Strazburg) und Stislaw von der Weitenmühle (Sdyslavus de Wytenmul), Ritter, herbeigeführt wurde und welche die Rechte des Klosters Hersfeld schädige, zu informieren und ihm Bericht zu erstatten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Prag.

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Charter: 524
Date: 1371 September 26
AbstractWilhelm, Abt, und der Konvent des Klosters Reinhardsbrunn (Reynhardsborn) [Benediktinerkloster, heute Stadtteil von Friedrichroda, Lkr. Gotha] bekunden, dass ihnen Berthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, und der Konvent von Hersfeld jene zehn Mark jährlichen Zinses, die sie ihnen bisher für die Güter in Gebesee (Gebbese) [Lkr. Sömmerda] zu geben hatten, für 100 Mark lötiges Silber Erfurter Münze (zeichens) abgekauft haben. Sie bestätigen, dass ihnen die 100 Mark sind bei der Kornkammer in Erfurt ausbezahlt worden sind. Siegelankündigung.

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Charter: 525
Date: 1371 November 2
AbstractDietmar (Dytmar) von Elbersdorf [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] bekundet, dass er an den Knappen Ludwig Follkopf (Lotze Follekopphe) und dessen Ehefrau Katharina alle seine Güter im Dorf Rockensoßra (Rockensoßze) [Ortsteil von Ebeleben, Kyffhäuserkr.] verkauft hat. Siegelankündigung Berthold Herolts des Alteren, Berthold Herolts des Jüngeren, des Sohns des zuvor Genannten, Johanns (Hans) von Berneburg und Dietmars von Elbersdorf.

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Charter: 526
Date: 1371 November 6
AbstractWilhelm Hofmeister (Hoffmeister) bekundet, dass er mit Erlaubnis seines Lehnsherrn an Otto von Romrod und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) seinen Anteil an der Burg Landeck [bei Schenklengsfeld, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und an dem Gut in Wernshausen (Werichshusin) [heute Stadtteil von Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] für 30 Mark Silber verkauft hat. Wilhelm Hofmeister hat sich ein Wiederkaufsrecht eingeräumt. Siegelankündigung. Nennung von Zeugen.

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Charter: 527
Date: 1371 November 11
AbstractWilhelm [I.], Landgraf von Thüringen (Diringin) und Markgraf von Meißen (Mezsen), bekundet, dass es zwischen den Orten Gebesee [Lkr. Sömmerda] und Schwerstedt (Swerstete) [Lkr. Weimarer Land] zu Auseinandersetzungen um verschiedene Wiesen und Bruchwiesen (bruch) gekommen ist und er den Streit geschlichtet hat. Der Abt von Hersfeld konnte dabei nachweisen, dass die genannten Grundstücke sein Eigentum sind und daher zu Gebesee gehören. Die beiden Dörfer werden aufgefordert, sich künftig an die entsprechenden Grenzen zu halten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Leipzig.

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Charter: 528
Date: 1371 Dezember 3
AbstractBerthold (Berld) [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er Gelude, der Ehefrau des Ludwig Waltvogel (Waltfogil) auf dessen Bitten hin ein Leibgeding und Wittum in Höhe von 100 Mark lötigen Silbers zugewiesen hat. Als anderes Halbteil bestimmt er verschiedene Grundstücke in Neukirchen (Nuwemkirchen) [Schwalm-Eder-Kr.], in Zella (Celle) [Ortsteil von Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.], in Loshausen (Lashusen) [Ortsteil von Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.], in Trunderode [Wüstung bei Willingshausen] und in Geroldsrode (Geraldisrode) [Wüstung zwischen Ziegenhain und Loshausen, Schwalm-Eder-Kr.], die Ludwig vom Kloster als Lehen hat. Siegelankündigung. Nennung von Zeugen.

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Charter: 529
Date: 1372 Januar 6
AbstractGottfried der Jüngere, Graf von Ziegenhain (Cygenhayn), bekundet, dass Berthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, durch seinen Dekan Albrecht [von der Tann] sowohl Heinrich und Gottfried (Goßulde) von Erlebach [Wüstung bei Oberaula] als auch den Vater Gottfrieds 1371 Dezember 17 (uff den nehesten mytwochen nach sante Lucien tage in dem jare da man zalte nach Cristes geburte dryczehenhundirt jar in deme eyn und sebenczigisten jare) vor das Manngericht hat rufen lassen. Grund dafür war der Angriff auf die Klosterherberge in Ober-Erlebach (Abern Erlebach) [Wüstung bei Oberaula] durch Heinrich und Gottfried von Erlebach. Es folgen umfangreiche Regelungen zu den Besitzverhältnissen an der genannten Herberge und zur Bereinigung der entstandenen Schäden. Siegelankündigung. Nennung von Zeugen.

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Charter: 531
Date: 1372 April 11
AbstractDer Ritter Heinrich von Herda (Herde) bekundet, dass er von Berthold (Berlde) [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, wiederkäuflich für 70 kleine Gulden einen Fischgrund oberhalb von Merkers (Merkardis) [Ortsteil der Gem. Merkers-Kieselbach, Wartburgkr.] gekauft hat. Siegelankündigung.

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Charter: 532
Date: 1372 April 12
AbstractDie Brüder Helmbrecht (Helmrich) und Hermann von Baumbach (Bonbach) bekunden mit ihren Ehefrauen Sophia (Fyhe) und Jutta (Juotte), dass sie Giso (Gysin), Pfarrer in Ulrode [Wüstung bei Rotenburg, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], die 40 Schilling Turnosen, die sie für eine genau bezeichnete Messe in Hersfeld anlegen, zu genau bezeichneten Terminen bezahlen wollen. Zur Sicherheit setzen sie mehrere genannte Bürgen ein, für die weitergehende Regelungen getroffen werden. Siegelankündigung Helmbrechts und Hermanns von Baumbach und Heinrich Berngoß'. Nennung von Zeugen und weiteren Personen.

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Charter: 533
Date: 1372 Juli 24
AbstractDietrich von Tonna (Theodericus de Tunna), Schulmeister in Hersfeld und Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität, bezeugt, dass vor ihm und genannten Zeugen die Witwe des Meingos (Mengoz) genannt Hubener aus Hersfeld, Agnes genannt Schönstedt (Schonsteten), erschienen ist und eine nachfolgend wörtlich wiedergegebene Urkunde von 1370 September 6 (Datum anno domini M° CCC° septuagesimo sexta feria ante festum nativitatis beate virginis Marie) vorgelegt hat, in der sich Nikolaus genannt zu der Tüben, Bürger von Mainz, verpflichtet hat, ihr die von ihr geliehenen 1100 Gulden zu bestimmten Terminen zurückzuzahlen. Eine ausstehende Restschuld soll durch einen von ihr bestimmten Verwandten eingezogen und für ihr Seelenheil und das ihres verstorbenen Mannes verwendet werden. Ankündigung des Notarszeichens. Handlungsort: Hersfeld. Nennung von Zeugen.

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Charter: 534
Date: 1372 November 10
AbstractHeinrich, Abt, und der Konvent des Prämonstratenserklosters Spieskappel (Cappella) bekunden, dass sie die jährlichen Abgaben an das Kloster Hersfeld, bestehend aus 16 Vierteln Winterweizen (siligo) und elf Vierteln Hafer hessischen Maßes sowie 14 Pfund Wachs durch die Zahlung von 62 Mark reinen Silbers nach Hersfelder Gewicht abgelöst haben. Dem Kloster Hersfeld wird ein Wiederkaufsrecht eingeräumt. Siegelankündigung.

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Charter: 535
Date: 1372 November 18
AbstractDietrich von Tonna (Theodricus de Tunna), Schulmeister in Hersfeld und Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass vor ihm und genannten Zeugen Heilwig Steben, Gerlach Hantzel (Hantzil) sowie Hermann Heine (Heyne) und dessen Bruder Johann Heine (Heyne), alle aus Rohrbach (us deme Rorbach) [Gem. Ludwigsau, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], erschienen sind und erklärt haben, dass sie künftig dem Pfarrer von Hersfeld für ihre und ihrer Vorfahren Seelgeräte jährlich ein Pfund Heller aus dem in Rohrbach gelegenen Widemgut geben wollen, außerdem jährlich zwei Viertel Getreide, acht Michaelishühner sowie Dienste auf seinem Pachtland. Siegelankündigung Johann Ermbolds (Ermbolt), Unterpfarrers (undirpherrer) von Hersfeld. Ankündigung des Notarszeichens. Handlungsort: Hersfeld. Nennung von Zeugen.

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Charter: 536
Date: 1372 November 23
AbstractBerthold (Berlt) [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, Albrecht [von der Tann], Dekan, und der Konvent des Klosters Hersfeld bekunden, dass sie zur Abwendung von Schäden für das Kloster Hersfeld den Herren des Schlosses Gebesee (Gebese) [Lkr. Sömmerda] Anweisung gegeben haben, alle fälligen Zinsen und Gülten, so wie sie durch den Kauf des Schlosses von Johann von Gebesee gültig wurden, einzuziehen oder andernfalls für das Kloster wiederzukaufen. Außerdem werden Regelungen für den Vogt von Gebesee getroffen. Siegelankündigung.

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Charter: 537
Date: 1373 Januar 28
AbstractHeinrich, Landgraf von Hessen, und sein Vetter, Hermann, Landgraf von Hessen, bekunden, dass sie sich mit den Räten der Stadt Hersfeld aufgrund der anhaltenden Kriegssituation zu gegenseitiger Hilfe und Schutz verbündet haben. Siegelankündigung.

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Charter: 538
Date: 1373 März 26
AbstractBerthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, und Wilhelm [I.], Landgraf von Thüringen (Duringen) und Markgraf von Meißen (Mizsen), bekunden, dass sie ihre Streitigkeiten um die Dörfer Gebesee [Lkr. Sömmerda] und Schwerstedt (Swerstete) [Lkr. Weimarer Land] beigelegt haben, insbesondere über den genau bezeichneten Verlauf der Grenzen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Herbsleben [Unstrut-Hainich-Kr.].

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Charter: 539
Date: 1373 Mai 8
AbstractFriedrich von Bendeleben (Beyndeleyben) [Gem., Kyffhäuserkr.] bekundet, dass er von Berthold [II. von Völkershausen], Abt von Hersfeld, und vom Kloster Hersfeld 310 Mark Silber nach Erfurter Gewicht erhalten hat, für die 31 Mark Silber Erfurter Gewichts sowie 50 Pfund Erfurter Pfennige, die auf Dorf und Schloß Gebesee (Gebese) [Lkr. Sömmerda] liegen, an Zinsen zu zahlen sind. Daher entbindet er Burgmänner und Hörige in Gebesee von den bisher an ihn zu zahlenden Zinsen. Siegelankündigung.

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Charter: 540
Date: 1373 Mai 25
AbstractDie Brüder Ludwig und Werner von Wallenstein (Waldensteyn) bekunden mit Agnes, der Ehefrau Werners, und mit Zustimmung Juttas, der Ehefrau ihres verstorbenen Bruders Albrecht, dass sie sich verpflichtet haben, für 125 Schilling Turnosen jährlich aus Ihrem Dorf Raboldshausen (Rabinshusen) [Ortsteil von Neuenstein, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] zehn Schilling alter Turnosen und eine Korngülte, bestehend aus vier Vierteln Roggen Hersfelder Maßes, an den Priester Konrad Wißhan (Wishan), der den Andreasaltar im Kloster Hersfeld innehat, zu geben. Die von Wallenstein behalten sich den Wiederkauf vor und gestehen die Pfandnahme an ihrem Gut zu, falls sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Siegelankündigung.

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Charter: 541
Date: 1373 Juni 23
AbstractDer Ritter Dietrich (Thiderich) von Wechmar bekundet, dass er von Abt und Kloster Hersfeld bisher vier Hufen Land, zwölf Schilling Geld und zwölf Hühner aus dem Dorf Wechmar [Gem. Günthersleben-Wechmar, Lkr. Gotha] als Lehen hatte, die er nun an Heinrich und Ernst, Grafen von Gleichen, als Burggut verliehen hat. Zur Absicherung des Rechtsgeschäfts setzt Dietrich von Wechmar mehrere genannte Bürgen ein, die auch siegeln. Siegelankündigung des Ritters Dietrich von Wechmar, Heinrichs von (Stutinheim?), des Ritters Dietrichs von Siebleben (Sebelebin), Friedrichs von Haun (Frize von Hone), Hermanns von Siebleben und Heinrichs von Hettstedt (Hetstete).

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Charter: 542
Date: 1374 Februar 1
AbstractKonrad Windold, Pfarrer in Hersfeld, bekundet, dass vor ihm Berthold (Berld) Buch und dessen Eidam (eydin) Johann Bonhausen (Hans Bonhusen) erschienen sind und bekundet haben, dass sie eine jährliche Gülte in Höhe von vier halben Schilling Turnosen aus ihrem Gut für 35 Schilling Turnosen an Johann Atzelrode (Atzilrod) und dessen Ehefrau Katharina verkauft haben. Berthold Buch hat sich ein Pfändungsrecht eingeräumt. Siegelankündigung. Nennung von Zeugen.

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