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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 331
Date: 1434 Juni 28, Kruft
AbstractInstrument des kaiserlichen Notars und Klerikers zu Liblar, Heinrich Reynaldi, dass in Gegenwart des Schultheißen Peter Cruder und der Schöffen des weltlichen Gericht zu Kruft, des Hermann Schirmer, Dietrich Wetzbiel ("Wegbiilen"), Henno Boys ("Boiszen"), Christian Menger, Hermann Heynen, Jakob Rop(en), Nikolaus Lahner, des Heimbürgen Henno, des Peter Bruyn, Johan Coetzen, Heinrich Cruder und des Peter Cleynen sowie der Hofleute des oberen Hofs zu Kruft beim allgemeinen Gerichtstag, genannt Hofgeding der angehörigen Leute, der Laacher Abt Wilhelm von Leutesdorf die Hintersassen des Klosters, Jakob, den Sohn des Henno und dessen Frau Elisabeth zu sich gerufen habe. Diese hätten dem Abt den Eid abgelegt, dem Kloster treu zu sein, Schaden von ihm abzuwenden und die Leibeigenschaft zu behalten. Auf Verlangen des Abtes hätten sie diesen Eid vor dem Krufter Gericht wiederholt und hierfür näher bezeichnete Güter zum Unterpfand gesetzt. Anwesend: Die Krufter Hintersassen des Klosters, die hierzu durch das Läuten der Glocken gerufen wurden, ferner Merbodo von Kruft, Dietrich von Geislar ("Geyslair") sowie der Waldbote des obersten Gerichts der Pellenz, Arnold von Mendig. "Acta cunt hec ... in villa sepedicta Crufft in curia dictorum ... abbatis et conventus monasterii Lacensi dicta in dem Oeverenhoeffe offte Tzeynthoeffe ... 1434 .. die vero mensis Junii vicesimo octavo".

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Charter: 332
Date: 1434 Juni 30
AbstractRichard Meinfelder verkauft dem Konversen der Abtei Laach, Johann Crevel und dessen Frau Gertrud eine jährliche, zwischen dem 15. August und dem 8. September fällige Rente von zehn Malter Korn, Mendiger Maßes, die in ein von den Käufern zu bestimmendes Haus im Umkreis von einer Meile ("bynnen eym Myle Wegs") geliefert werden soll. Zum Unterpfand hierfür setzt er seinen Anteil am Zehnten im Gericht von Niedermendig, der nach sechs Wochen und drei Tagen Zahlungsrückstand vor dem Gericht von Niedermendig eingeklagt werden kann. Richards Bruder, Wilhelm Meinfelder, stimmt diesem Verkauf zu und erklärt, nach dem Tode Richards diese Verpflichtung übernehmen zu wollen. Siegelankündigung: Der Aussteller und Wilhelm Meinfelder sowie die Schöffen in der Vogtei der Haust zu Niedermendig, Johann Druden und Dietrich Mendig. "Datum .. 1434 in crastino bb. Petri et Pauli app."

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Charter: 761
Date: 1434 Juni 30
AbstractRichard Meinfelder verkauft dem Konversen der Abtei Laach, Johann Crevel und dessen Frau Gertrud eine jährliche, zwischen dem 15. August und dem 8. September fällige Rente von zehn Malter Korn, Mendiger Maßes, die in ein von den Käufern zu bestimmendes Haus im Umkreis von einer Meile ("bynnen eym Myle Wegs") geliefert werden soll. Zum Unterpfand hierfür setzt er seinen Anteil am Zehnten im Gericht von Niedermendig, der nach sechs Wochen und drei Tagen Zahlungsrückstand vor dem Gericht von Niedermendig eingeklagt werden kann. Richards Bruder, Wilhelm Meinfelder, stimmt diesem Verkauf zu und erklärt, nach dem Tode Richards diese Verpflichtung übernehmen zu wollen. Anwesend und Zeugen sind der Heimbürge Arnold Hentzenman und die Nachbarn von Thür Heinz Steckenhauwer und Johann Ziirke, die zusammen mit dem Aussteller und mit Wilhelm Meinfelder den Waldboten Arnold von Mendig um Besiegelung bitten. Siegelankündigung: Der Aussteller und Wilhelm Meinfelder sowie die Schöffen in der Vogtei der Haust zu Niedermendig, Johann Druden und Dietrich Mendig. "Datum .. 1434 in crastino bb. Petri et Pauli app."

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Charter: 333
Date: 1434 November 11
AbstractDer Knappe Arnold von Geislar verpachtet ein Landstück im Umfang von einem Morgen in der Gemarkung Kruft "uff dem Wingart Berge", unter dem Berg "uff Euenheit", dem Priester und Schulmeister zu Laach, Heinrich von Liblar, mit Zustimmung des Abtes Wilhelm, des Priors und des Konvents von Laach, von denen er dieses Land als Lehen hat, gegen jährlich zwölf Weißpfennige Andernacher Währung, zahlbar am 11. November (Martin) an seinen Hof zu Kruft. Dieses Land fällt an Arnold zurück, falls Heinrich den Zins nicht bezahlt. Si. Ank.: D. A. sowie Abt, Prior und Konvent von Laach mit "unsser gemeynen Conventz Segell, dat man nennet tzo Latine ad causas" "Datum.. 1434 ipso die b. Martini ep."

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Charter: 334
Date: 1436 Dezember 21
AbstractMichael Muysz und seine Frau Gertrud, wohnhaft zu Wehr, verkaufen dem Präbendarehepaar ("Brodere und Suster des Cloisters") der Abtei Laach, dem Meister Johann Crevel ("Krebelen") und Gertrud, eine Wiese im Gericht von Wehr, zu "Busemunt", bei der Kirchwiese, von der die Wehrer Kirche einen jährlichen Zins von einem Schilling, Andernacher Währung, erhält. Für die Gültigkeit dieses Verkaufs setzen die Aussteller ihre anderen Güter in der Gemarkung Wehr zum Pfand. Zeugen: Die Wehrer Schöffen Syfart Becher und Johann Kyme. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Zeugen der Pfarrer von Wehr, Johann Fluck ("Fluicke"), mit dem Siegel der Pfarrei. "Datum .. 1436 ipso die b. Thome ap."

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Charter: 599
Date: 1437 November 1
AbstractDer Knappe Hertwin von Winningen bekundet, von Abt Wilhelm von Laach mit einem Hof zu Kruft belehnt worden zu sein, den sein Verwandter ("Maych"), Johann von Plaidt ("Bleyde"), von der Abtei zu Lehen trug. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum .. 1437 ipso die omnium sanctorum".

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Charter: 640
Date: 1437 November 18
AbstractDie Einwohner von Niedermendig, Hermann Schayff und seine Frau Grete, Dilige Schayff und ihr Sohn Johann, Wilhelm Peytz, Paul Hoenden sowie Peter Ruysche und seine Frau Nyngel pachten erblich von Abt Wilhelm, vom Prior und vom Konvent von Laach näher bezeichnete Weinberge, deren Anrainer u.a. die Grafen von Virneburg, die Herren von "Couelentz", die Burggrafen von Rheineck, die Nonnen von Dünnwald und die Laacher Caritas sind, gegen ein Drittel des Ertrags an das Kelterhaus der Abtei zu Obermendig. Hierfür und für die Beachtung einer guten, sachgemäßen und vollständigen Bebauung setzen sie eigene, näher bezeichnete Liegenschaften zum Pfand, verpflichten sich jährlich zur zweimaligen Besichtigung dieser Weinberge durch die Geschworenen der Abtei und durch zwei Schöffen von Obermendig und notfalls auch durch die Beauftragten der Abtei allein, falls sich die Schöffen weigern. Die hierbei festgestellten Schäden werden sie der Abtei ersetzten, wobei sie bei wiederholten Rügen die Weinberge verlieren. Anwesend: Die Schöffen des Gerichts von Obermendig, Peter Hoiffmanne und Johann Maetgin. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Schöffen, die kein Siegel führen, der Burggraf Johann von Rheineck und der Junker Heinrich von Altenwied ("Ungenaden van Aldenwede"), Burggraf zu Brohl. "Datum.. 1437 ipso die octavarum b. Martini ep."

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Charter: 335
Date: 1438 Oktober 9
AbstractDer Amtmann von Mayen, Eberhard von der Arken und der Mayener Kellner, der Priester Johann Knoide, tauschen namens des Trierer Erzbischofs mit Abt Wilhelm und mit dem Konvent von Laach Leibeigene: Das Trierer Erzstift gibt das Mädchen Katharina, Tochter des Matthias von Ettringen und ihre Nachkommen und erhält dafür das Mädchen Lisa ("Lysa"), die Tochter des Boisgin von Niedermendig und ihre Nachkommen. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Datum .. 1438 in die b. Dionisii m."

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Charter: 436
Date: 1538 Dezember 13
AbstractDie Bürger von Leutesdorf, Anton Monigh und seine Frau Elsgen Brantgessers, verkaufen dem Abt Peter und dem Konvent von Laach für 100 Gulden, den Gulden zu 24 Weißpfennigen, Andernacher Währung, gerechnet, ihre näher beschriebene Erbgüter in der Gemarkung Leutesdorf. Diese bestehen aus einem Weinberg zwischen den Ländereien der Abtei Marienstatt und dem Nonnenkloster St. Thomas zu Andernach, einem Weinberg bei dem der Abtei Himmerod, einem Weinberg zwischen dem der Bruderschaft Unserer lieben Frauen und dem des St. Nikolausaltars, sowie aus zwei weiteren zinsfreien Weinbergen und zwei Hecken und schließlich aus einem Weinberg, an dem jährlicher Zins von viereinhalb Heller an den Pfarrer von Leutesdorf haftet und der ebenfalls bei den Weinbergen der Abtei Himmerod liegt. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Leutesdorf mit ihrem Schöffensiegel. "Gegebenn . uff s. Lucien v. Tag .. 1538".

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Charter: 336
Date: 1438 Dezember 31
AbstractJohann Degen und seine Frau Gertrud, wohnhaft zu Glees, verkaufen mit Erlaubnis des Laacher Abtes dem Kustos der Abtei Laach, Rudolf ("Roilffe") von Lehmen, einen bei dem "Moilberge" der Küsterei gelegenen Weinberg und versprechen Währschaft. Anwesend: Die Nachbarn von Glees, Johann von Glees, sein Sohn Paul und Johann Mengiis, die Weinkauf gegessen und getrunken haben. Siegelankündigung: Der Pfarrer zu Wehr, Johann Fluck, mit dem Siegel der Pfarrei. "Datum .. 1438 ipso die b. Silvestri pp."

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Charter: 606
Date: 1440 Januar 13
AbstractWalter von Kaltenborn ("Kaldenboyrne") erhält von Abt Wilhelm, vom Prior und vom Konvent von Laach die Klostergüter zu Gedelscheid zu Mannlehen, die früher Heinrich von Bürresheim ("Birytzheyt") auf seine Lebenszeit zu Lehen getragen hatte. Hierfür leistet er dem Abt einen Lehenseid, bei dem er Ansprüche seiner Erben auf diese Liegenschaften ausdrücklich ausschließt. Siegelankündigung: Der Aussteller sowie auf dessen Bitte der Kellner zu Kempenich, Johann von Schwalbach ("Swalbach").

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Charter: 337
Date: 1441 April 25, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen Notars und Klerikers der Trierer Diözese, Jakob Duckwiilre von Andernach: Ihm sei im Laacher Münster vom Laacher Abt Wilhelm von Leutesdorf in Gegenwart des Laacher Priors Rudolf von Lehmen und des Laacher Konvents ein Papierblatt übergeben worden, das der Pfarrer von Wellmich, Johann, in Gegenwart des Pfarrers von Obermendig, Heinrich von Liblar, und anderer glaubwürdiger Zeugen vorgelesen habe. Danach hätten sich die Mitglieder des Laacher Konvents einmütig verpflichtet, die hierin aufgezeichneten Bestimmungen zugunsten Heinrichs von Liblar zu beachten. Diese deutschsprachige Urkunde wird vom Notar ohne Datumsangabe hierauf wörtlich inseriert: Abt Wilhelm, der Prior und der Konvent von Laach gewähren aus besonderer Gunst und Freundschaft und wegen der Dienste und Mühen, die der Pfarrer von Obermendig, Heinrich von Liblar, der Abtei häufig erwiesen habe und künftig erweisen werde, auch, weil er in einem besiegelten Testament die Abtei Laach bedacht habe, dass er aller in der Abtei verrichteter Gebete und guter Werke teilhaftig ist, dass ihm der Kellerar des Konvents die einem Priestermönch zustehende Kost, nämlich die tägliche Provende oder die Caritas reiche, zwischen denen Heinrich wählen kann und dass er ein oder zwei eigene Kühe und zwei oder drei Schweine mit dem Klostervieh weiden lassen kann, für die er jedoch nicht das Winterfutter erhält. Ferner wird ihm die Abtei aus ihren Höfen zu Kruft jährlich zwanzig Wagen Mist ("Buewes") für die Weinberge stellen, die er zu seiner Leibzucht von der Abtei in der Krufter Gemarkung erhalten hat. Auch erhält er auf Lebenszeit das Laacher Pfortenhaus ("Portzhusz") mit Zubehör als Wohnung und jährlich am 11. November (Martin) für seine Kleidung sechs rheinische Gulden aus den Einkünften der Abtei zu Kruft. Solange er nicht beim Kloster wohnt, hat er keinen Anspruch auf Verköstigung und auf die Provende, wohl aber auf die sechs Gulden und auf zusätzlich fünf Wagen zu den erwähnten zwanzig Wagen. Als Pfarrer von Obermendig soll er auch für die Versorgung der Kapelle zu Bell jährllich [...] Malter Korn und ein halbes Fuder Wein erhalten, daneben steht ihm die lebenslängliche Nutzung von drei Morgen Weinberge, des Kelterhauses zu Kruft, des Obstgartens zu Laach zu, den er neu hat anlegen lassen, der Weiden zu Laach und zu Bell, die er erworben hat und der Rente von zwei Simmer Hafer, die er für zwölf Mark erworben hat, was nach seinem Tod alles an die Abtei fällt. Die Abtei verpflichtet sich schließlich, von Heinrich nur freiwillige Dienste zu fordern, ihn bei seiner Freiheit als Pfarrer ("peffelicher Friiheit") zu belassen, ihn nicht mit der Regel oder mit Statuten zu beschweren, sein Leben und seinen Besitz zu schützen, sein Testament auszuführen und Streitigkeiten mit ihm gütlich beizulegen. Es folgt durch Abt Wilhelm die Ankündigung des Abtssiegels und durch Abt, Prior und Konvent des Konventssiegels, genannt Siegel ad causas. Anwesend beim Akt des Notars: Pfarrer Johann von Wellmich, der Vikar zu Andernach, Wilhelm Curtman, der Hofmann ("coloni") von Bornstal, Peter Huylwolff, Paul, Sohn des Johann ("Hengin") von Glees, Johann Ysenburg von Mendig und Johann von Frankfurt, Fischer des Laacher Abts. ".. anno 1441, Ind. 4., die vero Martis vicesima quinta mensis Aprilis ... Acta sunt hec in ecclesia La censi in choro s. Stephani in eodem ecclesia".

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Charter: 341
Date: 1442 Dezember 21
AbstractDer Pfarrer von Obermendig, Heinrich von Liblar, macht sein Testament: Er empfiehlt seine Seele Gott und Maria und wünscht ein Begräbnis im Laacher Münster vor dem St. Katharinenaltar durch den Laacher Konvent, der auch dem Trierer Erzbischof und dem [Land-] Kapitel von Ochtendung das ihnen Gehörende zurückstehen soll. Aus Freundschaft setzt er die Abtei Laach zur Alleinerbin seiner Güter und Einkünfte ein, nämlich von jährlichen Einkünften von zwölf Malter Korn, worüber er dem Kloster die Urkunden ausgehändigt hat, von jährlichen Einkünften zu Weiler von zwölf Mark, von denen fünf Mark dem Laacher Küster zur Beleuchtung dienen sollen, der dafür jährlich am Donnerstag in den Fronfasten eine Vigil und aus St. Katharinenaltar eine Seelenmesse lesen soll, von einem Haus mit Hof und Kelterhaus zu Kruft, das zusammen mit den restlichen sieben Mark aus Weiler an die Caritas der Abtei fallen soll, wofür die Mönche am 13. Juli (Margarethe) und am 28. August (Augustinus) in Chorkleidung im Chor ("in deme Kore yn Cappis") seine Memoria begehen sollen und schließlich von drei Morgen Weinberge in Krufter und einen Weinberg in Beller Gemarkung. Für seine Provende, die er vom Kloster bezieht, hat er ferner die vom Klosterhof zu Thür an Siegfried Poesser ("Poeszer") fällige Abgabe von zehn Malter Korn durch die Bezahlung von 130 rheinischen Gulden und von 40 Maltern Korn erworben. Diese Provende soll ebenfalls an die Caritas des Klosters fallen, die ihm dafür zwei Jahrtage, nämlich in der Oktav vor oder nach Fronleichnam aus einem Malter Weißmehl und 16 Viertel Roggenmehl 100 Weißbrote backen und damit 100 Arme speisen wird. Hierzu soll der Laacher Kustos wegen einer der Küsterei geschenkten jährlichen Rente von zehn Simmer Hafer 200 hartgekochte Eier geben. Seine Äpfel- und Beerenerträge zu Wassenach vermacht er dem Laacher Schulmeister ("Zuychmeister"), der sie am Vorabend des Martinsfests unter die Schüler verteilen soll. Die Abtei Laach setzt er zur Gesamterbin seines übrigen Besitzes und seiner Einkünfte ein, ausgenommen von 100 rheinischen Gulden, deren endgültige Verwendung er sich vorbehält. Auch verspricht er, Geld nur nach Beratung mit dem Kloster aufzunehmen. Dafür hat ihm die Abtei als Leibzucht Einkünfte von jährlich zwölf Malter Korn und seine Güter gelassen sowie ihm die vollständige Provende eines Priestermönchs ("dye Herren Provende"), mit Ausnahme der Caritas und als Wohnung das Pfortenhaus im Kloster gegeben, das früher das verstorbene Ehepaar Johann Crevel ("Krebel") und seine Frau bewohnt haben. Auch hat ihm die Abtei versprochen, ihm keine Arbeit aufzubürden, außer die dem Kloster fälligen Zinse einzufordern, wofür er auch Pferde des Klosters benutzen darf und die Einnahmeregister der Abtei zu erneuern ("vnd sal helffen vernuwern des Gotzhuysz Tzynsz Boecher, also dat des Gotzuysz Tzynsze vnverlustiger blyven"). Anwesend: Der Vikar von Andernach, Wilhelm Curtman, der Krufter Schultheiß Peter Cruder und der Heimbürge von Wassenach, Matthias Becher. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitte der Junker Arnold von Brohl ("Broille") und der Junker Wilhelm Meinfelder von Nickenich. "Datum .. 1442 ipso die b. Thome ap. et m. invictissimi".

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Charter: 339
Date: 1442
AbstractErzbischof Jakob von Trier bekundet, dass ihm gestern der Prior und der Konvent von Laach das Dekret über die Wahl des Rudolf von Lehmen zum Laacher Abt überreicht und ihn, soweit diese Rechte hierfür bei ihm liege, um die Bestätigung und um die Weihe gebeten hätten. Im Einklang mit den kanonischen Vorschriften müsse er die Wahl prüfen, weshalb er alle, die gegen sie Einspruch erheben wollen, auffordere, dies innerhalb von 30 Tagen zu Koblenz, oder wo er anwesend sei, zu tun, oder vor dem hierfür ernannten Kommissar. Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Sekretsiegel. ".. anno 1442".

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Charter: 340
Date: 1442
AbstractPaulus, Dekan des Landkapitels Ochtendung ("christianitatis Vfftendunck"), an Erzbischof Jakob von Trier: Er habe dessen Investiturmandat am 3. Oktober im Kreuzgang der Abtei Laach unter dem Läuten der Glocken ausgeführt, Rudolf in den wirklichen und derzeitigen Besitz der Abtei Laach gesetzt und die Mönche und Kapläne ermahnt, ihm als dem wahren Pfarrer ("pastor") und Abt Gehorsam zu leisten. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum anno 1442".

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Charter: 338
Date: 1442 August 27, Koblenz
AbstractInstrument des kaiserlichen Notars und Geschworenen des Koblenzer Offizialats, des Klerikers der Utrechter ("Traiectenis") Diözese, Johann Pollicis, über die im Koblenzer Offizialat bei der St. Florinskirche durch den Generalvikar des Trierer Erzbischofs Jakob, zugleich Dekan des Stifts St. Martin zu Oberwesel und Offizial zu Koblenz, durch den Lic. Decr. Johann von Frankfurt ("de Frankfordia"), auf schriftlichen Befehl des Erzbischofs vollzogene Konfirmation Rudolfs von Lehmen als Laacher Abt, nachdem der zu Koblenz angesetzte Termin für Wahleinsprüche verstrichen war und die Wahlprüfung keine Beanstandungen ergeben hatten, unter Inserierung der bei der Konfirmation gebrauchten Worte. Anwesend: Der Kantor von St. Kastor zu Koblenz, Eberhard Linz, der Pfarrer von Bassenheim, Nikolaus, der Kleriker Jakob Wober und der Notar des Koblenzer Offizialats, Berthold Wehr ("Wero"). Siegelankündigung: Die Aussteller und Erzbischof Jakob von Trier. "Datum et actum Confluentie in curia archiepiscopali .. 1442 .. die vero Lune vicesima septima mensis Augusti".

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Charter: 342
Date: 1443 Juni 20
AbstractKraft ("Crafft") von Saffenberg, Herr zu Tomburg, tauscht mit Abt Rudolf und mit dem Laacher Konvent Leibeigene: Er gibt das Mädchen Eva, die Tochter des Johann Hanckman zu Wassenach, die beide zu seinem Hof zu Königsfeld gehören und erhält dafür Stine, die Tochter des Johann Meysz, ebenfalls zu Wassenach. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum .. 1443 ipso die corporis Christi".

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Charter: 607
Date: 1443 Juni 20
AbstractDer Knappe Kuno ("Coyn") von Mielen ("Melen"), genannt Dieblich ("Develiche"), empfängt von Abt Rudolf von Laach als Lehen eine jährliche Rente von sechs Ohm Wein aus Hatzenport, die der Vogt von [Mosel-] Kern schuldet, sowie von zwölf oberrheinische Gulden aus drei näher bezeichneten Weinbergen in der Gemarkung Dieblich, deren Anrainer u.a. die Zandt von Merl und der Erzbischof von Trier sind. Siegelankündigung: Der Aussteller und seine Brüder Philipp und Johann. "Datum .. 1443 ipso die corporis Christi".

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Charter: 1185
Date: 1443 Juni 23
AbstractDer Amtmann des Trierer Erzbischofs zu Mayen, Wilhelm von Werth ("von deme Werde"), genannt von Polch, der Waldbote des Grafen von Virneburg in der Pellenz, Nikolaus Scholtes, sowie die Einwohner von Niedermendig, Boirhenne, Contz Umbersbach, Peter Weckesser und Hillen Hengen, schließen namens der Märker der beiden Wälder, genannt die Krufter Breidel, mit Wilhelm Wolffskehl von Lützing namens des Hauses Bell nach längerem Streit einen Vertrag. Wilhelm und alle späteren Besitzer des Hauses Bell erhalten von den Märkern den vierten Pfennig und das Recht zur Holzlese in den Breidelwaldungen, dürfen dort jedoch keine Stämme fällen und von den Märkern allenfalls zwei Wagen Bauholz fordern. Siegelankündigung: Wilhelm von Polch und Nikolaus Scholtes auch namens der anderen Aussteller. "Gegeuen .. 1443 uf s. Johans avent des Deuffers als he geboren wardt".

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Charter: 343
Date: 1443 August 9, Koblenz
AbstractErzbischof Jakob von Trier vermittelt in Anwesenheit seiner Räte sowie geistlicher und weltlicher Freunde nach Anhörung der Parteien im Streit der Abteien Laach und Himmerod und des Frauenklosters St. Thomas ("vnser lieben Frauwen") bei Andernach mit der Gemeinde des Dorfes Leutesdorf wegen der Zuständigkeit des Rechts und Gerichts des Dorfes für den Besitz dieser Klöser zu Leutesdorf und wegen Beteiligung dieser Güter an den Leistungen des Dorfs: Jedes der drei Klöster ist zu keinen Abgaben an die Gemeinde verpflichtet, außer zur übllichen Entschädigung der Schützen der Gemeinde und zu drei oberländischen rheinischen Gulden, Koblenzer Währung, zu Weihnachten an den Leutesdorfer Heimbürgen. Letztere Leistung kann durch Zahlung von 75 Gulden abgelöst werden, wobei die Gemeinde dann diese Geldsumme in einem Rentenkauf anlegen soll. Wenn erforderlich, soll jedes Kloster einen mit einem Harnisch und mit Waffen versehenen Mann stellen, zur Vermeidung von Zeitversäumnis nach Möglichkeit die Hofmänner der Klöster, der auch zu Wachen und zur Besetzung des Grabens herangezogen werden kann. Falls die Hofmänner neben Klosterbesitz jedoch auch andere Güter bewirtschaften, sollen sie hierfür wie die anderen Leutesdorfer Bürger zu Abgaben herangezogen werden. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben .. zu Couelentz uff s. Laurentius Abent .. 1443".

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Charter: 762
Date: 1513 Dezember 24
AbstractQuittung der Gemeinde Leutesdorf über die Bezahlung der einst durch den früheren Trierer Erzbischof Jakob für die Gemeinde bestimmten 75 rheinische Gulden durch die Abtei Laach von 1443 August 9, Best. 128 Nr. 343: Erzbischof Jakob von Trier vermittelt in Anwesenheit seiner Räte sowie geistlicher und weltlicher Freunde nach Anhörung der Parteien im Streit der Abteien Laach und Himmerod und des Frauenklosters St. Thomas ("vnser lieben Frauwen") bei Andernach mit der Gemeinde des Dorfes Leutesdorf wegen der Zuständigkeit des Rechts und Gerichts des Dorfes für den Besitz dieser Klöser zu Leutesdorf und wegen Beteiligung dieser Güter an den Leistungen des Dorfs: Jedes der drei Klöster ist zu keinen Abgaben an die Gemeinde verpflichtet, außer zur übllichen Entschädigung der Schützen der Gemeinde und zu drei oberländischen rheinischen Gulden, Koblenzer Währung, zu Weihnachten an den Leutesdorfer Heimburgen. Letztere Leistung kann durch Zahlung von 75 Gulden abgelöst werden, wobei die Gemeinde dann diese Geldsumme in einem Rentenkauf anlegen soll. Wenn erforderlich, soll jedes Kloster einen mit einem Harnisch und mit Waffen versehenen Mann stellen, zur Vermeidung von Zeitversäumnis nach Möglichkeit die Hofmänner der Klöster, der auch zu Wachen und zur Besetzung des Grabens herangezogen werden kann. Falls die Hofmänner neben Klosterbesitz jedoch auch andere Güter bewirtschaften, sollen sie hierfür wie die anderen Leutesdorfer Bürger zu Abgaben herangezogen werden.

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Charter: 600
Date: 1444 Januar 3
AbstractDer Knappe Hertwin von Winningen empfängt von Abt Rudolf von Laach den Hof und die Güter zu Kruft als erbliche Lehen, die zuvor sein verstorbener Verwandter, Johann von Plaidt ("Bleyde"), von der Abtei zu Lehen hatte. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum 1443 st. Tr. ipso die octavarum b. Johannis ev."

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Charter: 763
Date: 1445 August 6
AbstractDer Trierer Dompropst Philipp von Sierck und das Trierer Domkapitel bekunden: Nachdem ihnen vor Zeiten der Abt, der Prior und der Konvent des Klosters Laach einen jährlichen Zins von 50 Mainzer Gulden um 1200 vollgewichtige Gulden mit der Rückkaufmöglichkeit für diese Summe verkauft hatten, hat am heutigen Tag der Laacher Abt Rudolf von Lehmen im Trierer Dom, in Gegenwart des Abtes Lambert von St. Maximin und des Notars Johann von der Sonnen, genannt von der Gans, dieses Kapital zurückgezahlt. Sie versprechen deshalb die Rückgabe der Urkunde über die Zinsverschreibung, die sie wegen anderer Angelegenheiten noch nicht zur Verfügung haben, bis zum 1. Oktober ("sant Remeis Dag"), bekunden, dass diese Urkunde, falls sie in fremden Händen ist, wie es den Anschein hat, ohne Gültigkeit ("von keyme Valoir") sei und versprechen der Abtei Schadensersatz, falls ihr deswegen Unkosten entständen. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel ad causas des Domkapitels. ".. Geben .. 1445 dez sesten Dages in dem Maent dez Augstesz".

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Charter: 604
Date: 1446 Januar 6
AbstractJohann Cuylffe von Boppard ("Popartte") bekundet, von Abt Rudolf von Laach jenen Hof und jene Güter als Lehen empfangen zu haben, die zuvor der verstorbene Johann von Plaidt von der Abtei zu Lehen hatte. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum 1445 ipso die Epyfanie domini st. Tr."

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Charter: 344
Date: 1446 Februar 22
AbstractJohann Beyer und seine Frau Else, wohnhaft zu Leutesdorf, tauschen mit Abt Rudolf, mit dem Prior und dem Konvent von Laach Ländereien in der Gemarkung Leutesdorf. Sie geben der Abtei einen Weinberg in der "Lyndgassen", zwischen dem Weinberg des Johann Zeynmark und dem des St. Nikolausaltars zu Leutesdorf gelegen, für den sie Währschaftsleistung versprechen und erhalten dafür ein Landstück "uff deme Keselberge". Falls die Abtei wegen des ihr zufallenden Weinbergs in ein Streitverfahren verwickelt wird, oder falls sich zeigt, dass an ihm Zinsbelastungen haften, versprechen die Aussteller Schadensersatz. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Pfarrer von Leutesdorf, Heinrich und der Schöffe von Leutesdorf, Richwin Stechroypen. "Datum .. 1445 ipso die b. Petri kathedra".

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Charter: 764
Date: 1446 Februar 22
AbstractHermann und seine Frau Else, wohnhaft im Laacher Hof zu Leutesdorf, pachten erblich von Abt Rudolf, vom Prior und vom Konvent von Laach einen Weinberg, genannt "dye Vffreychtigebach", unter dem Weinberg des Hermann Wartpannen gelegen. Sie verpflichten sich, ihn zu roden und die alten Stöcke zu entfernen, weshalb sie ihn die nächsten sieben Jahre abgabenfrei und danach gegen Abgabe eines Drittels des Ertrags innehaben. Für das untere Feld entlang des Bachs zahlen sie jährlich am 11. November (Martin) eine Mark. Bäume sollen sie nur am Bach, wo jetzt Nussbäume stehen, pflanzen. Zeugen: Die Leutesdorfer Schöffen Johann Stumptz und Johann Zuysz. Siegelankündigung: Der Junker Hermann von Eich und der Leutesdorfer Pfarrer Heinrich. "Datum .. 1445 ipso die kathedra Petri".

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Charter: 765
Date: 1446 Februar 24
AbstractPhilipp Ryszspytz und seine Frau Stine, wohnhaft zu Leutesdorf, schließen mit Abt Rudolf und mit dem Konvent von Laach nach längerer Auseinandersetzung einen Vertrag über die Abgaben aus dem Weinberg an der "Raetzgassen", genannt "die Bytze". Die Aussteller verpflichten sich, als Pacht für ihn jährlich am 11. November (Martin) 21 Weißpfennige, Andernacher Währung, an den Klosterhof zu Leutesdorf zu geben, den neu abgetrennten und abgesteinten Weinberg innerhalb der nächsten beiden Jahre neu zu bepflanzen und nach sechs Jahren von ihm der Abtei ein Drittel des Ertrags zu geben. Doch können sie der Abtei auch einen Pachtnachfolger vorschlagen, der diesen Vertrag übernimmt. Ferner erhalten sie von der Abtei zwei Landstücke zur Pacht, das eine gelegen in "dem Berg", das bis zum Rhein geht, das andere im "kalden Friivelszdale", zwischen den Gütern des Burggrafen von Rheineck und der Abtei Himmerod, die früher Philipps verstorbener Schwager Heinrich Struffen von der Abtei hatte, wofür sie jährlich im Herbst fünf Viertel "guder Wirtz" geben. Anwesend: Der Schultheiß von Leutesdorf, Jakob Kelman und die Leutesdorfer Schöffen Richwin Behende und Heinrich Stumpt ("Stumpp"). Siegelankündigung: Der Leutesdorfer Pfarrer Heinrich und der Schöffe von Leutesdorf, Richwin Stechropen. "Datum .. 1445 ipso die Matthie ap. st. Tr."

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Charter: 345
Date: 1446 März 4
AbstractDie Andernacher Schöffen Dietrich Boltzheim ("Boytzheim"), Dietrich von Mendig und Konrad Manegold beurkunden den in Gegenwart des Andernacher Unterschultheißen Johann Schudinst gefällten Spruch der Andernacher Schöffen als Gericht der Kurkölner Herrschaft im Streit wegen der rückständigen Pacht aus einem Haus zu Andernach in der Fischgasse und auf der "Hoyrstrassin", beim roten Löwen, zwischen Abt Rudolf von Laach und dem Koblenzer Dominikaner Johann Poten, der dieses Haus nach dem Tod des Gerhard von Dattenberg ("Dattinberch") an sich gebracht hatte. Vor dem Gericht hatte der Vertreter des Laacher Abtes die jährliche Pachtforderung des Klosters gegen Johann Poten von 15 Mark Pfenniggulden, Andernacher Währung, durch Urkunden belegt, während der Anwalt des Johann Poten auf andere besiegelte Urkunden verweisen konnte. Schließlich entschied das Gericht, nachdem es sich von der Echtheit der Beweismittel beider Parteien überzeugt hatte, dass die Pachtforderungen des Laacher Abtes zu Recht bestehen. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Datum .. 1445 quarta die mensis Marcii st. Tr."

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Charter: 346
Date: 1446 April 25
AbstractHeinrich Mühl ("Muyll") [von Ulmen] und sein Bruder Dietrich, Herren von Dattenberg ("Dodenburch"), verzichten zugunsten der Abtei Laach auf einen halben Morgen Wiese und Driesch, den sie zuvor von der Abtei gegen eine Jahrespacht innegehabt hatten, gelegen im "Leynacker", im Bann von Kehrig ("Keyrger Banne"), zwischen den Ländereien des Nonnenklosters zu Andernach, der Abtei Laach und einem Weinberg. Dafür soll die Abtei ein Gedächtnis für die Eltern und Nachkommen der Aussteller in ihrem Liber caritatis ("in ere Seleboech") eintragen, und es mit Vigilien, Kommendationen und Seelenmessen so begehen, wie dies zu Laach seit alters her noch immer der Fall ist. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Datum .. 1446 ipso die b. Marci ev."

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Charter: 766
Date: 1446 November 11
AbstractJohann Gerstener und seine Frau Grete, wohnhaft zu Obermendig, pachten erblich von Abt Rudolf, vom Prior und vom Konvent von Laach ein Landstück im "Hyrtzendale", zwischen dem Landstück von St. Florin und dem Mayener Weg ("Meyer Wege"), bei der Wiese des Hermann Schayffs, gegen jährlich einen halben Malter Korn, fällig zwischen dem 15. August und dem 8. September nach Laach in die Bäckerei ("Pysteriie"). Anwesend: Die Schöffen von Obermendig, Heinz Oilbriiche und Jakob Huysener. Siegelankündigung: Der Pfarrer von Obermendig, Heinrich von Liblar. "Datum .. 1446 ipso die b. Martini ep."

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Charter: 767
Date: 1447 April 30
AbstractTheilgin Linnenwever und seine Frau Gertrud pachten erblich von Abt Rudolf von Laach ein Landstück im Gericht von Obermendig, zu "Schirprych", zwischen den Gütern des Stifts St. Florin und den Burggrafen von Rheineck, gegen jährlich ein Pfund gelben frischen Wachses, lieferbar am 11. November (Martin) nach Laach. Anwesend: Die Schöffen von Obermendig Johann Nyck(en) und Johann Kech(en). Siegelankündigung: Der Pfarrer von Obermendig, Heinrich [von Liblar]. "Datum .. 1447 ipso die b. Quirini m."

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