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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 444
Date: 1544 März 28
AbstractMartin Maneß und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Oberbreisig, verkaufen Abt Peter und dem Kloster Laach ihren fast einen Morgen großen Weinberg in der Gemarkung von Breisig, genannt "am Duben Rech", um bereits bezahlte 100 Gulden, Andernacher Währung, den Gulden zu drei Mark oder zu 24 Pfennigen gerechnet. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß Nikolaus Hoengenn und die Schöffen von Breisig, Simon Aytgenn, Peter Barbell, Janus Click der Junge, Leonhard ("Lenhart") von Niederlützing, Matthias ("Meiß") Longenn von Gönnersdorf und Wilhelm von Heimersheim. "Gescheynn .. 1544 am Fritagh nach dem Sonthag Letare Hierusalem".

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Charter: 445
Date: 1544 März 28
AbstractAnton ("Thonis") Huprecht und seine Frau Margarethe, wohnhaft zu Breisig, verkaufen Abt Peter und dem Kloster Laach ihren Weinberg in der Gemarkung Breisig, genannt "am Duffen Rech", um 31 Gulden Andernacher Währung. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß Nikolaus Hoengenn und die Schöffen von Breisig, Simon Aytgenn, Peter Barbell, Janus Click der Junge, Leonhard ("Lenhart") von Niederlützing, Matthias ("Meiß") Longenn von Gönnersdorf und Wilhelm von Heimersheim. "Gescheynn .. 1544 am Fritagh nach dem Sonthag Letare Hierusalem".

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Charter: 446
Date: 1544 Juni 29
AbstractAnton ("Thonis") Wirtgen und seine Frau Luzia, wohnhaft zu Breisig, verkaufen Abt Peter und dem Kloster Laach um 31 Gulden, Andernacher Währung, ihren ein Viertel großen Weinberg in der Gemarkung Breisig, genannt "im Duben Rech", zwischen den Weinbergen des Martin Maneß und des Anton Huprecht. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß Nikolaus Hoengenn und die Schöffen von Breisig, Simon Aytgenn, Peter Barbell, Janus Click der Junge, Leonhard ("Lenhart") von Niederlützing, Matthias ("Meiß") Longenn von Gönnersdorf und Wilhelm von Heimersheim. "Gescheen .. 1544 auff Petri et Paulil app. Thaig".

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Charter: 435
Date: 1548 Februar 11
AbstractDer Regularkanoniker zu Mayen, Heinrich Sintzig und sein Vater Matthias Sintzig, beide auch namens ihrer unmündigen und mündigen Kinder, bzw. Geschwister, ferner Nikolaus Ferber der Ältere, Bürger zu Münstereifel, Nikolaus Ferber der Junge und dessen Frau Margarethe sowie Kaspar von Polch und dessen Frau Margarethe, verkaufen Abt Peter und dem Kloster Laach den vierten Teil des Hofes Geisheck um bereits erhaltene 50 Radergulden. Für diese Summe haben sie einen der Präsenz des Stiftes Mayen geschuldeten Erbzins aus einem Haus zu Mayen gegenüber der Kirche, zwischen den Häusern des Schöffen Anastasius von Hachenburg dem Älteren und Arnold Sneyder abgelöst. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Mayen mit ihrem Schöffensiegel. "Datum .. 1547 st. Tr. Sampstags nach Appolonie v."

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Charter: 447
Date: 1548 Juli 22
AbstractFriedrich Kreibs und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Fankel, verkaufen der Abtei Laach um bereits bezahlte 66 Gulden, zu Cochem gängiger Währung, ihren mit zwei Zinse belasteten Weinberg zu Ebernach unter der Kirche bei dem gemeinen Weg, bei den Weinbergen des Peter Kreibs. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Cochem, Christoph Cürtzer und Johann Rod ("Rhoden") mit dem Schöffensiegel. "Geben ... 1548 den 22. Thage Julii".

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Charter: 448
Date: 1549 Juni 1
AbstractJohann Maness und seine Frau Margarethe, wohnhaft zu Breisig, verkaufen Abt Peter und dem Kloster Laach um bereits bezahlte 68 Gulden, Andernacher Währung, ihren eineinhalb Viertel großen Weinberg in der Gemarkung Breisig, "am Dauben Rech", unterhalb der Weinberge der Abtei Laach. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Breisig, Nikolaus Hoenn, Peter Barbell, Januss Klick, Matthias ("Miess") Loentgen von Gönnersdorf, Leonhard von Lützing und Johann Smitz von Heimersheim mit ihrem Schöffensiegel. "1549 denn irsten Tagh dess Monats Junii".

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Charter: 1210
Date: (1549 Juli 10, Mayen) 16. Jh.
AbstractAbt Peter von Remagen, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen nach einstimmig im Kapitel gefasstem Beschluss dem Trierer Erzbischof Johann den Hof Geisheck bei Geisbusch im Gericht von Mayen, mit allem Zubehör, auch mit der Schäferei, um bereits bezahlte 450 Radergulden, Koblenzer Währung, den Gulden zu 24 Raderpfennigen gerechnet. Dieses Geld hat die Abtei zur Bezahlung der auf dem Landtag zu Trier bewilligten Landessteuer verwendet. Siegelankündigung: Die Aussteller mit den Siegeln des Abtes und des ad causas Siegel des Konvents, sowie, auf deren Bitten, die Schöffen von Mayen mit dem Gerichtssiegel. "Geben . zu Meyen am zehenten Tage deß Monats Julii .. 1549".

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Charter: 1211
Date: (1549 Juli 19, Münstereifel) 16. Jh.
AbstractInstrument des Klerikers der Kölner Diözese und Notars, Gottfried von Nechtersheim, über die Befragung des Hofmanns ("familiaris") des Klosters Laach, Nikolaus Trympss und des Nikolaus Ferber ("Tinctor") von Mayen, nun Bürgers von Münstereifel, zur Feststellung des Weistums des Hofes Geisheck. "Acta et dicta sunt hec Monasterii Eyfflie in domo Ade Luchelgen, scabini opidi praedicti, praesentibus ibidem Adamo Luchelgen et magistro Gotfrido Barbitonsore civium opidi Monasterii Eyfflie ... 1549 .., die vero Veneris decima nona mensis Julii".

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Charter: 1212
Date: 1549 September 14, Ehrenbreitstein
AbstractErzbischof Johann von Trier an den Laacher Abt: Er hätte ihm die Urkunden über den Kauf des Geishecker Hofs bereits besiegelt zurückgeschickt, wenn der Abt ihm seinerseits die Urkunden über den Erwerb des Hofes durch das Kloster ausgehändigt hätte. Daher fordert er ihn auf, dem Boten diese Urkunden mitzugeben. Auch habe er seinem Kellner zu Mayen, Nikolaus von Remagen befohlen, alle Gefälle, Einkünfte und Nutzung dieses Jahres aufzuzeichnen.

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Charter: 1213
Date: 1549 September 15, Mayen
AbstractBericht des kurtrierischen Kellners zu Mayen, Nikolaus von Remagen, an den Trierer Erzbischofs: Der Laacher Abt habe den Geishecker Hof vor einigen Tagen übergeben, weshalb er die Verkaufsurkunden, die Verpachtungsurkunden an zwei Parteien und eine Güterrolle übersende. Der Hof und dessen Güter seien ohne Zustimmung der Abtei unter die Erben dieser Pächter weiter geteilt und teilweise auch veräußert und erst durch den jetzigen Abt wieder zurückgekauft worden. Zur Kontrolle der Vollständigkeit der Hofländereien benötige er daher wieder die Güterrolle, da er bereits vernommen habe, dass sich einige Güter in fremden Händen befänden.

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Charter: 450
Date: 1550 September 29
AbstractJohann Karst und seine Frau Otilia, wohnhaft zu Leutesdorf, verkaufen der Abtei Laach um 22 Joachimstaler ("Jocheins Daler") ihren Weinberg in der Gemarkung Leutesdorf "an der Putzgassen", bei den Weinbergen Laachs, zwischen dem Weinberg des Johann Maendags und des Nonnenklosters St. Thomas bei Andernach, sowie um 28 ½ Joachimstaler einen weiteren, drei Pinten großen Weinberg in der Gemarkung Leutesdorf "im Oberperych", zwischen den Weinbergen des Syes von Dierdorf und der Abtei Marienstatt, bei dem sich jedoch der Aussteller und Hilger, das Kind ihrer Tochter, das Wiederkaufsrecht bis zum 25. November (14 Tage nach Martin) vorbehalten. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen zu Leutesdorf. "Geschehen und geben .. 1550 am Tage Michaelis Arch."

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Charter: 451
Date: 1550 Dezember 2
AbstractWendelin Roeden und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Leutesdorf, verkaufen Abt Peter von Remagen, dem Prior und dem Laacher Konvent um 176 Gulden und 15 ½ Pfennige, Andernacher Währung, den Gulden zu 24 Pfennigen gerechnet, Weinberge in der Gemarkung Leutesdorf, nämlich einen ein Viertel großen Weinberg "in der Olteren", sowie einen ebenfalls ein Viertel großen Weinberg "in der Gatten Leyen", zwischen dem Weinberg des Junkers Philipp Kratz und dem der Herren von Rheineck. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen von Leutesdorf. "Geben . am tzweyten Tagh des Monats Decembris ... 1550".

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Charter: 814
Date: 1551 Februar 2
AbstractAbt Peter von Remagen, der Prior und der Konvent von Laach verpachten erblich dem Janus Hannessenn und dessen Frau Margarethe, wohnhaft zu Thür, drei Äcker in der Gemarkung von Obermendig, genannt "Elwebeeck", gegen jährlich sechs Simmer Korn, Mayener Maßes, fällig zwischen dem 15. August und dem 8. September. Siegelankdündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abtes. "Gegeben unnd geschriebenn ... 1550 ... Purificationis".

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Charter: 452
Date: 1551 März 16
AbstractAnton ("Thonis") Monigh ("Moenichen") und seine Frau Elisabeth, wohnhaft zu Leutesdorf, verkaufen dem Abt Peter, dem Prior und dem Konvent von Laach um 135 Gulden und neun Pfennige, Andernacher Währung, drei Weinberge in der Gemarkung Leutesdorf, nämlich ein halbes Viertel "im Engweder", ein halbes Viertel "im Bitzendail", bei dem Weinberg des Altars der Frühmesse und ein Viertel "am Forst". Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Leutesdorf mit dem Schöffensiegel. "Geben . am Sontag Letare .. 1550 st. Tr."

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Charter: 453
Date: 1551 September 11
AbstractDer Laacher Abt Peter von Remagen und der Konvent von Laach tauschen mit Johann von Dieblich und dessen Frau Agnes, wohnhaft zu [Mosel]Weis, sowie mit Johann und Heinrich Boos [von Waldeck], Söhne der Agnes aus ihrer ersten Ehe mit Nikolaus Boos ("Boes"), näher beschriebene Güter zu Moselweis, wobei Agnes und Johann wegen des Mehrwertes ihrer neuen Ländereien der Abtei 13 Gulden bezahlen. Siegelankündigung: Abt und Konvent mit dem gemeinsamen Siegel des Konvents sowie das weltliche Gericht von Koblenz durch die Gerichtsschöffen Johann Flad und Nikolaus Hans von Zell. "Geben am eilfften Tag Septembris 1551".

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Charter: 792
Date: 1551 Dezember 21
AbstractVertrag zwischen der Abtei Laach und den Erben des Engels von Obermendig über ein Landstück im Gericht von Niedermendig, genannt das "Bugelsstuck bei der ubersten Bornleyen" der Abtei Laach. Gegen Bezahlung von 24 Gulden und zwölf Weißpfennigen an diese Erben erhält die Abtei das bisher strittige Eigentumsrecht. Siegelankündigung: Der Vogt und die Schöffen der Vogtei der Haust zu Mendig mit ihrem Schöffensiegel. "Geschehen ... 1551 am Tag Thomae ap."

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Charter: 454
Date: 1552 Mai 31, Alken
AbstractAndreas von Nürburg ("Nurbergh"), Burgmann zu Nürburg und Schultheiß zu Karden, sowie seine Frau Kunigunde von Lauffenseill bekunden, von der Abtei Laach deren Getreidehof Birsching ("Bersink") auf dem Kardener Berg, im Nasser Kirchspiel, in den Gemarkungen Binningen und Brohl, mit allem Zubehör und sämtlichen Rechten erhalten zu haben, wofür sie der Abtei ihren Weinhof zu Alken, in den Gemarkungen Alken und Kattenes, der früher den Grafen von Virneburg gehört hatte, gegen haben. Ferner haben sie von der Abtei 30 Gulden, Koblenzer Währung, ausgehändigt bekommen, um die jener Weinhof höher im Wert ist als der Hof Birsching und von ihr die Zusicherung erhalten, diesen Tausch bei Ansprüchen Dritter auf ihren neuen Hof eventuell rückgängig zu machen. Siegelankündigung: Andreas für sich und für Kunigunde, die kein Siegel hat und auf seine Bitte der Junker Johann von Eltz, Amtmann zu Cochem, sowie der Vogt und die Schöffen von Alken mit dem Gerichtssiegel. "Datum zu Alckenn den leesten Maii .. 1552".

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Charter: 456
Date: 1552 Juni 14
AbstractDie Bürger und Einwohner von Cochem, Friedrich Adenau und seine Frau Sonne, verkaufen der Abtei Laach um bereits bezahlte 70 Gulden, zu Cochem gängiger Münzen, ihren Weinberg zu Ebernach zwischen der Kapelle und dem Ebernacher Bach, unterhalb des Weges, zwischen den Weinbergen des Adam von Kaimt ("Keimpt") und der Abtei Laach. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen des Cochemer Staddtgerichtes mit ihrem Schöffensiegel. "Geben .. 1552 den 14 Thag Junii".

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Charter: 457
Date: 1553 Februar 6
AbstractInstrument des Klerikers der Trierer Diözese, kaiserlichen Notars und geschworenen Schreibers des Koblenzer Offizialats, Hieronymus Viandrus, über die Anzeige des Laacher Konvents an den Trierer Erzbischof Johann über die Neuwahl des Laacher Abtes, nachdem am 31. Januar 1553 Abt Peter von Remagen verstorben war und der Konvent als Wahltermin Montag den 6. Februar bestimmt hatte. Gemäß den Statuten [der Bursfelder Union] hätten sich zu diesem Zeitpunkt in Laach die Äbte von Deutz, Heinrich von Vreden ("Vredensi") und von St. Martin zu Köln, Balthasar von Tongern ("Tungrensi"), sowie die zum Kapitel zugelassenen Laacher Mönche eingefunden, denen ihr Erscheinen möglich war. Nach Anrufung des heiligen Geistes, nach einer Messe mit Eucharistiefeier und nach Erfüllung der übrigen Vorschriften des Basler Konzils hätten alle Anwesende nach reiflicher Überlegung dem Wahlverfahren durch Kompromissare zugestimmt. Hierzu seien die Äbte Heinrich und Balthasar sowie der Abt Gerhard von Schönau und aus dem Laacher Konvent die Priestermönche Antonius [von] Braubach ("Brubacensem") und Hilger von Leutesdorf gewählt worden. Diese hätten in der Kapelle St. Johann Baptista ihr Votum einzeln und geheim abgegeben, worauf durch den Deutzer Abt Heinrich, dem die anderen Kompromissare ihre Stimmrechte übertragen hätten, der Laacher Prior Johann Augustin von Koblenz zum Abt gewählt und proklamiert wurde. Nach dem "Te deum" sei dann der Gewählte vom Senior und Kaplan des verstorbenen Abtes, Johann von Kobern, gebeten worden, die Wahl anzunehmen, was nach längerem Sträuben auch erfolgte. Daher bittet der Konvent den Erzbischof um die Bestätigung und um die Weihe des Gewählten. Anwesend: Der Abt von Gronau, Johann von Limburg und der Pfarrer von Obermendig, Johann Bongart. Siegelankündigung: Der Konvent ("sigilli nostri conventualis"). "1552 st. Tr. die Lune sexta mensis Februarii".

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Charter: 458
Date: 1553 Februar 18, Ehrenbreitstein
AbstractErzbischof Johann von Trier bekundet, dass er als Termin für die Einsprüche gegen das Wahlverfahren oder gegen die Person des gewählten Laacher Abtes den Samstag den 18. Februar 1553 in der Behausung des von ihm hierzu ernannten Kommissars festgesetzt habe. Zu diesem Termin sei jedoch niemand erschienen, während er selbst und sein Kommissar keine Hindernisse für die Bestätigung des Gewählten gefunden hätten. Daher bestätigt er die Wahl, setzt den Gewählten, der ihm den gewöhnlichen Eid abgelegt habe, in die Rechte und Einkünfte seiner Abtei befiehlt dem Prior, dem Konvent und den Klosterhintersassen Gehorsam gegen ihn. Anwesend: Der Scholaster des Stifts St. Florin zu Koblenz, Johann Castener und der Kanzleivorsteher ("ministro cancellariae nostrae") Hermann Weyhe. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum ex arce nostra Erembreitstein … die decima octava mensis Februarii .. 1552 st. Tr."

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Charter: 459
Date: 1553 April 29
AbstractDer erwählte Laacher Abt Johann Augustin von Koblenz bekundet, dass der Kölner Erzbischof Adolf Urkunden vorweisen könne, die besagten, dass der Kölner Erzbischof die Laacher Äbte sogleich nach ihrer Wahl und noch vor der Bestätigung durch den Trierer Erzbischof investieren soll. Deshalb hätte auch er vor seiner Bestätigung diese Investitur beim Kölner Erzbischof einholen müssen. Daher soll das Geschehene nicht zur Beeinträchtigung der Rechte des Kölner Erzbischofs und seines Erzstifts führen. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Gebenn uff Sambstagh den 29. Aprilis ... 1553".

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Charter: 1214
Date: 1553 Mai 13, Andernach
AbstractInstrument des päpstlichen und kaiserlichen Notars Wessel Auckum über die Verhandlungen des Laacher Abtes Johann Augustin von Koblenz mit Erzbischof Adolf von Köln wegen der Investitur: Der Abt sei zusammen mit dem Senior seines Klosters, Antonius von Braubach, mit dem Laacher Mönch und Pfarrer zu Kruft, Johann von Siegen ("Segen") und mit dem kurtrierischen Kellner von Mayen [Nikolaus von Remagen] vor dem Erzbischof erschienen und habe diesen, als den durch die Gründung und durch die Privilegien ausgewiesenen Vogt des Klosters, um die Verleihung der Temporalien und Rechte der Abtei gebeten. Darauf habe der Erzbischof das Wahldekret und die anderen Urkunden gelesen, hierbei bemerkt, dass Abt Johann schon von seinem kirchlichen Oberen, dem Trierer Erzbischof Johann bestätigt worden sei, obwohl dieser Bestätigung die Investitur der Kölner Kirche mit den Temporalien hätte vorausgehen müssen. Deshalb habe der Erzbischof vom Abt eine urkundlich besiegelte Erklärung verlangt, dass dies kein Präjudiz zum Nachtiel der Kölner Kirche darstellen und künftig nicht wieder geschehen dürfe, was durch den Laacher Abt auch geschah. Hierauf schlug der Erzbischof dem Abt vor, dass er, wie schon seine Vorgänger, vor allem wie Abt Simon von der Leyen, nach seiner Investitur der Kölner Kirche einen Lehenseid leiste und machte hiervon die Erteilung der Investitur zunächst abhängig. Dagegen erwiderte Abt Johann sein Kloster sei kein Lehen der Kölner Kirche, wie durch die Gründung, die Privilegien und Rechte ersichtlich sei. Wenn Abt Simon, der postuliert und über die Rechte der Abtei nicht unterrichtet war, der Kölner Kirche Urkunden dieses Inhalts gegeben hätte, sei dies ohne Wissen seiner Mitmönche geschehen, weshalb dieser einmalige Vorgang ohne Präjudiz für die Rechte der Abtei sei. Doch versprach Abt Johann schließlich feierlich, dass er diesen Eid nachholen werde, wenn durch Urkunden erwiesen wird, dass auch andere Äbte vor oder nach Abt Simon ihn geleistet hätten. Darauf habe der Kölner Erzbischof den Abt in Gegenwart der oben Genannten sowie der beiden Räte des Erzbischofs, des Hofmeisters ("praefectus curiae") Adam Spieß und des Ritters Antonius Hausmann von Namedy, durch das Aufsetzen des Biretts mit dem Besitz und mit den Temporalien seines Klosters belehnt. "Actum Andernach in arce ... 1553, 13. die mensis Maii".

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Charter: 460
Date: 1553 Mai 13, Andernach
AbstractErzbischof Adolf von Köln investiert den zum Laacher Abt gewählten Johann Augustin von Koblenz auf dessen Bitte mit den ihm und seinem Erzstift zukommenden Rechten und bestätigt ihm alle Freiheiten und Privilegien, die den Laacher Äbten und dem Kloster einst von Päpsten und Kaisern verliehen wurden. "Datum in civitate nostra Andernacensi, 13. die mensis Maii .. 1553".

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Charter: 847
Date: 1553 Mai 19
AbstractPhilipp Haust von Ulmen bekundet, vom Laacher Abt Johann Augustin von Koblenz das Drittel des Hofes Fahrendei auf dem Klottener Berg als Mannlehen empfangen zu haben, womit vom Kloster früher die Herren von Winnenburg und danach aus besonderer Gunst der Aussteller belehnt worden waren. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben 1553 den 19. Tag des Monats Maii".

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Charter: 455
Date: 1553 Mai 31, Laach
AbstractAbt Johann Augustin, der Prior und der Konvent von Laach bestätigen den zwischen Abt Peter von Laach und Andreas von Nürburg und seiner Frau Kunigunde abgeschlossenen Vertrag über den Tausch der Höfe Birsching und Alken/Kattenes, Best. 128 Nr. 454. Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Siegel des Abts und des Konvents ad causas sowie auf ihre Bitte Vogt und Heimbürgen des Gerichts des Nasser Kirchspiels. "Datum zum Laich den lesten Tag Maii".

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Charter: 595
Date: 1553-1568, Juni 16
AbstractJohann von Waldbott-Bassenheim, Herr zu Olbrück und Königsfeld, empfängt von der Abtei Laach als Mannlehen ein Drittel des Hofes Fahrendei an Stelle des Augustin, des Sohnes des verstorbenen Philipp Haus von Ulmen, den der Laacher Abt Johann damit belehnt hatte. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben im Jair unsers Herrenn funfftzehenn hundert neuen, den sechszehent Tag Junii."

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Charter: 617
Date: 1554 Juni 15
AbstractAnton ("Thoingis") von Breitbach bekundet, vom Laacher Abt Johann Augustin von Koblenz die Mannlehen erhalten zu haben, die schon seine Vorfahren vom Kloster zu Lehen hatten, nämlich einen Weinberg mit der darunter liegenden Wiese in der Gemarkung Kell, am Brohler Weg. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Gebenn .. 1554 am Tag Viti et Modesti mm."

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Charter: 815
Date: 1554 November 11
AbstractAndreas von Nürburg verpflichtet sich, unter Leistung von Währschaft und auf eigene Kosten der Abtei Laach persönlich vor Gericht beizustehen, wenn sie wegen des von ihm eingetauschten Weinhofs zu Alken und Kattenes in Prozesse verwickelt wird und notfalls vor den Gerichten zu Binningen oder Brohl diesen Tausch wieder rückgängig zu machen, wofür er genannte Güter zum Unterpfand setzt. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers das Gericht von Alken. "Geben .. 1554 am Tagh Martini".

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Charter: 856
Date: 1555 April 20
AbstractJohann Fluck, Bürger und Geschworener zu Cochem, bekundet, dass er, nachdem die Abtei Laach aus Freundschaft und auf seine Bitten seinen Sohn Thomas als Präbendar auf Lebenszeit aufgenommen hat, er einen Weinberg zu Ebernach, unter der Kirche, "an der Gassen", zwischen den Weinbergen der Abtei unwiderruflich geschenkt hat. Ferner hat er Laach drei weitere Weinberge zu Ebernach neben der Kirche gegeben, bei und unter dem gemeinen Pfand, die ebenfalls zwischen den Weinbergen der Abtei, bzw. des Adam Hensel von Kaimt und der Eva von Koblenz, Witwe des Johann Gyll, liegen, die an ihn jedoch zurückfallen, falls Thomas innerhalb der nächsten fünf Jahre stirbt. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers und ferner des Propstes Otto von Ebernach, auch im Auftrag des Laacher Abtes und Konvents, die Schöffen des Stadtgerichts von Cochem mit dem Schöffensiegel. "Gegeben .. 1555 den 20. Dage des Monatz Aprilis".

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Charter: 461
Date: 1555 September 4, Andernach
AbstractInstrument des Klerikers der Kölner Diözese und päpstlichen Notars, Heinrich Ellinckhauß von Dortmund ("de Tremonia"), dass vor ihm der Laacher Abt Augustin in Begleitung des Leutesdorfer Schöffen Martin Marx und des Einwohners von Moselweis, Antonius, erschienen sei. Er habe ausgesagt, dass vor einigen Jahren zwischen seinem Vorgänger, dem verstorbenen Laacher Abt Peter Mags von Remagen und dem Abt Peter von Marienstatt ein Tausch von Weinbergen zu Leutesdorf und zu Moselweis stattgefunden habe, worüber nun jedoch einige Unstimmigkeiten zwischen beiden Abteien und ihren Weinbergsleuten ("vinitoriabus") zu Leutesdorf entstanden sei. Deshalb bitte er im Einverständnis mit dem Trierer Erzbischof, um die Protokollierung der Aussagen der beiden Zeugen. Zuerst sagt der Leutesdorfer Schöffe Martin Marx aus, dass vor sieben oder acht Jahren die Abtei Laach mehrere Weinberge zu Leutesdorf der Abtei Marienstatt gegeben und dafür von ihr andere Weinberge zu Moselweis erhalten habe und dass beide Abteien diese Liegenschaften durch ihre Schätzer hätten abschätzen lassen, unter denen er selbst gewesen sei. Damals sei zwischen den Weinbergsleuten zu Leutesdorf und dem Kloster Laach die Anzahl der Strohbüsche strittig gewesen, die das Kloster beanspruchte, auf die aber schließlich der Laacher Abt verzichtet habe. Ähnlich lautet die Aussage des Antonius von Moselweis, der auch bezeugt, dass der Tausch wirklich vollzogen wurde. Anwesend die Andernacher Bürger Georg von Ahrweiler und der Organist Nikolaus. "Actum Andernaci in domo ... Mathei Kreuder ab Irlich in hypocausto posteriori ... 1555 st. Tr., die quidem Mercurii quarta mensis Septembris".

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Charter: 612
Date: 1555 Oktober 28
AbstractRuprecht von Reyll der Ältere bekundet, dass ihn der Laacher Abt Johann Augustin von Koblenz aus besonderer Huld mit der Hälfte der Güter belehnt hat, die zuvor Johann von Mielen, genannt von Dieblich von der Abtei zu Lehen hatte (Aufzählung wie in Nr. 611). Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben .. 1555 am Tag Simons et Jude".

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