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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 43
Date: 1264 Mai 11
AbstractDer Ritter Wilhelm von Eltz ("Elzia") schenkt mit Zustimmung seiner Frau Guda ("Goude") dem Konvent von Laach eine Mühle mit der Örtlichkeit und dem dazu gehörenden Wasserlauf. Siegelankündigung des Ausstellers und sein Bruder Elias ("Elya") von Eltz. "Actum ... 1264 ... Jubilate".

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Charter: 715
Date: (1264 September 15, Burg Sayn) 14. Jh.
AbstractGraf Johann von Sponheim und sein Bruder Gottfried von Sayn schließen mit dem Abt und dem Konvent von Laach einen Vertrag über zwei Mühlen, die zwischen Sayn ("Seyne") und Engers ("Engirsche") am [Sayn-] Bach gelegen sind. Bisher hatte sie das Kloster gegen eine Jahrespacht von 30 Malter Korn inne, die es nun durch Zahlung von 25 Mark Kölner Pfennige ablösen will. Für die obere Mühle hat es bereits 12 ½ Mark bezahlt, wofür ihm die Hälfte dieser Pacht erlassen wurde. Sobald es für die untere Mühle ebenfalls diesen Betrag entrichtet, wird ihm auch die andere Pachthälfte erlassen. Anwesende: die Ritter Hermann von Maischeid ("Mescheyth"), Hermann von "Willantsdorff", Heinrich von Limbach ("Limpach"), Gillo von Miesenheim ("Mesenheym"), Hakkemanus u.a. Siegelankündigung des Ausstellers. "Actum et datum in castro Seyne ... 1264, in octava nativ. b. Marie v.".

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Charter: 44
Date: 1266 August 6, Koblenz
AbstractDer Edle ("nobilis") Dietrich der Jüngere von Isenburg verzichtet für sich und für seine Nachkommen und Erben gegenüber dem Abt und dem Konvent von Laach nach Vermittlung guter Freunde auf den Zehnten vom salischen Land bei Urbach, der zwischen ihnen längere Zeit hindurch strittig war. Anwesend: der Kanoniker von St. Florin zu Koblenz, Richard, Heinrich, der Koblenzer Ritter Wilderich, der Koblenzer Schöffe Heinrich, genannt Schönwetter ("Schoneweder") u.a. Siegelankündigung des Ausstellers.

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Charter: 46
Date: 1268 Oktober 7
AbstractSiegfried ("Syfridus"), der Sohn des Müllers Ludwig von Glees ("Glense") und seine Frau Sophia verkaufen der Abtei Laach für 18 Schillinge, Kölner Währung, einen Weinberg bei ihrer Mühle zu Glees, den sie erblich von der Abtei gegen jährlich 18 Pfennige und einen Hahn hatten. Er und seine Frau behalten einen Vorkaufsrecht, das mit weiteren vier Schillingen abgelöst werden muss und können diesen Weinberg für den Verkaufspreis zurück erhalten. Zeugen: Die Brüder Peter und Gobelin von Glees, Heinrich, genannt Hofmann ("Houeman"), Volchwin von Franken ("Franche"), Th. Blumig und dessen Bruder Peter und der Glöckner ("campanarius") Hermann. Siegelankündigung: Siegfried von Brohl ("Bruole") auf Bitten der Aussteller. "Actum et datum ... 1268 in die b. Marci pp. et conf".

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Charter: 47
Date: 1270 Januar 25, Laach
AbstractDie Ritter von Kempenich, Heinrich, genannt "Snitz" und sein Sohn Heinrich, verkaufen mit Zustimmung der Frau Heinrichs des Jüngeren und ihrer Kinder dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits ausgezahlte 65 Mark Kölner Pfennige ihren Hof zu Glees ("Glense") mit allem Zubehör. Anwesend: Der Prior Dietrich, der Kantor Konrad, die Mönche Johann von Rheineck und Dietrich, genannt Kolb ("Kolue"), alle von Laach, ferner der Pleban von [Kaisers-] Esch, Erwin u.a. Siegelankündigung: der Edle ("nobilis vir") Gerhard von Kempenich. "Acta sunt hec apud Lacum in capitulo ... 1269 in conversione b. Pauli".

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Charter: 716
Date: 1271 Februar 3
AbstractDie Meisterin Elisabeth und der ganze Konvent des Klosters Namedy ("Namedei") bekunden den Verkauf von sechs Joch Ackerland mit Zubehör in Kruft ("Cruft") an den Abt und den Konvent zu Laach für elf bereits entrichtete und zum Nutzen Namedys verausgabte Mark, Kölner Münze. Siegelankündigung des Ausstellers ("cenobii nostri sigillo"). "Actum et datum anno 1270 ... in crastino purif".

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Charter: 49
Date: 1272 Mai 21, Rom
AbstractPapst Gregor [X.] beauftragt den Thesaurar des Stift St. Florin zu Koblenz mit der Untersuchung der Klage von Abt und Konvent zu Laach gegen die Ritter in der Diözese Trier Gerhard von Kempenich, Heinrich von Isenburg ("Yssinburg") und Hermann von der Leyen ("de Lauen") wegen deren Zehnt- und Geldforderungen an die Abtei. Der Thesaurar soll die Parteien vernehmen, Appellationen zurückweisen, gegen Verstöße mit kirchlichen Zensuren einschreiten und durch dieses Mittel auch die Zeugen zur Aussage veranlassen. "Datum Laterani 12. Kal. Junii, pont. Nostri anno 1".

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Charter: 48
Date: 1272 November 9, Orvieto
AbstractPapst Gregor [X.] erlaubt der Abtei Laach auf Bitten ihres Abtes und Konvents, mit Ausnahme von Lehen und ohne Präjudiz für die Rechte Dritter, jene Besitzungen und beweglichen Güter der zu Laach eingetretenen und dort die Profess ablegenden Mönche einzufordern, anzunehmen und zu behalten, die jene nach Erbrecht oder auf Grund anderer gerechtfertigter Ansprüche erlangt hätten, wenn sie weltlich geblieben wären. "Datum apud Urbem Veterem 5. Id. Nov., pont. nostri. Anno 1".

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Charter: 50
Date: 1273 Mai 24
AbstractDer Ritter Heinrich von Diez ("Dyeze"), genannt "Lenerius" und seine Frau Gerberne verkaufen Abt "Th"[eodericus] und dem Konvent von Laach alle ihre Güter mit Zubehör und alle Rechte im Dorf ("villa") und im Bann von Kell für 39 bereits ausgehändigte Mark. Siegelankündigung: auf Bitten des Ausstellers "Th"[eodericus], Burggraf von Rheineck. "Actum et datum ... 1273 in vigilia b. Urbani pp. et m".

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Charter: 51
Date: 1273 Juni 5
AbstractDer Edle ("nobilis") Salentin von Isenburg und sein Bruder Hermann bekunden, dass Abt "Th"[eodericus] und der Konvent von Laach auf ihre und ihrer Freunde Bitten auf die Wiedergutmachung der Schäden verzichtet haben, die ihr Vater, Dietrich der Jüngere von Isenburg, in den Gütern der Abtei verursacht hat. Doch müssen sie sich auf Befehl und nach Mahnung der Abtei mit ihren Freunden nach Laach begeben und dort um die Huld des Abtes und Konvents demütig bitten. Auch versprechen sie, dem Kloster auf dessen Befehl mit 20 guten Männern ihrer Freunde Rat und Hilfe zu bringen, damit der Schaden der Abtei an ihren Höfen, Gütern und anderen Dingen nach ihren Kräften wieder behoben werde. Siegelankündigung: Salentin von Isenburg auch für seinen Bruder. "Datum ... 1273 in crastino s. trinitatis".

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Charter: 52
Date: 1273 August 21
AbstractÄbtissin und Konvent des Nonnenklosters Namedy bekunden, dass ihnen der Abt und der Konvent von Laach von dem Drittel des Zehnten zu Kretz ("Greetzge"), das die Abtei Laach als Eigentum besitzt, eine jährliche Rente von 15 Malter Korn angewiesen haben. Dieses Getreide wird Laach auf eigene Kosten zwischen den 15. August (Assumptio BMV) und dem 8. September (Nativitas BMV) nach Andernach liefern. Falls die Nonnen diese Rente veräußern wollen, steht Laach das Vorkaufsrecht zu. Zeugen: Heinrich, genannt "Wenepul", Heinrich, Vogt von Leutesdorf, Arnold, genannt "Paffe", Heidenrich, genannt "Sconhals" u.a. Siegelankündigung: Konvent von Namedy und die Stadt Andernach. "Datum .. 1273, in die Privati m".

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Charter: 53
Date: (1273 August 21) 16. Jh.
AbstractÄbtissin und Konvent des Nonnenklosters Namedy bekunden, dass ihnen der Abt und der Konvent von Laach von dem Drittel des Zehnten zu Kretz ("Greetzge"), das die Abtei Laach als Eigentum besitzt, eine jährliche Rente von 15 Malter Korn angewiesen haben. Dieses Getreide wird Laach auf eigene Kosten zwischen den 15. August (Assumptio BMV) und dem 8. September (Nativitas BMV) nach Andernach liefern. Falls die Nonnen diese Rente veräußern wollen, steht Laach das Vorkaufsrecht zu. Zeugen: Heinrich, genannt "Wenepul", Heinrich, Vogt von Leutesdorf, Arnold, genannt "Paffe", Heidenrich, genannt "Sconhals" u.a. Siegelankündigung: Konvent von Namedy und die Stadt Andernach. "Datum .. 1273, in die Privati m". Beglaubigt am 12. Mai [5]88 durch den Geschworenen des Koblenzer Offizialats, Notar Petrus Kerpen

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Charter: 55
Date: 1274 Juni 8
AbstractDer Ritter Wilhelm von Eltz ("Elze") und seine Frau Guda ("Gudda") verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach für 30 Mark Aachener Pfennige, 12 Schilling auf jeden Pfennig gerechnet, alle ihre Güter im Bann von Kruft ("Crufthe") mit allem Zubehör, ausgenommen einen Wald, der "Kolreit" genannt wird. Siegelankündigung des Ausstellers. "Actum et datum ... 1274, in die Medardi et Gildardi epp".

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Charter: 56
Date: 1274 Oktober 18
AbstractAbt Th[eodericus] und der Konvent von Laach bekunden: Als ihre Abtei einst bei Kruft eine zur Laacher Mühle gehörende Wiese für 21 Mark gekauft hat, habe der Mönch ("frater") Rudolf fünf Mark in das Almosen gezahlt ("solvit .. in elemosinam") mit der Bedingung, dass der Laacher Hofmeister ("magister curtis") zu Kruft deshalb dem Laacher Kellerar jährlich eine halbe Mark reichen soll. Von ihnen sollen für fünf Schillinge am 25. November (Katharina) für den Konvent Fische besorgt, der Rest aber unter die Klosterangehörigen ("familia") verteilt und eine Zusatzportion ("karitatem") an Wein gereicht werden. Später hätten sie auf Rudolfs Bitten bestimmte Geldeinkünfte der Abtei zu Thür ("Thure") und zu Mendig dem Kellereiamt ("officium cellerarie") zugewiesen, damit der Kellerar aus diesen Einnahmen die Fisch- und Weinportionen bestreite und der Konvent am 2. November ("die animarum") eine weitere Weinportion erhalte. Ferner hat dieser Mönch Rudolf einen Weinberg zu Moselweis ("Wise") für fünf Mark gekauft und ihn unter der Bedingung der Abtei geschenkt, dass der Laacher Hofmeister zu Moselweis nach seinem Tod dem Kellerar jährlich sieben Schillinge reicht, die für eine Zusatzportion Fisch und Wein für den Konvent am Jahrestag seines Todes verwendet werden sollen, nämlich vier Schillinge für den Fisch und drei für den Wein. Insgesamt habe Rudolf 75 Mark in das Almosen des Klosters gezahlt, weshalb die Aussteller beschließen, dass sein Name in das Kapitelbuch ("libro capituli") eingetragen werden und seine Memoria sowie sein Anniversar immer gehalten werden soll. Siegelankündigung des Ausstellers ("Sigilla nostra"). "Datum anno 1274 in die b. Luce ev."

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Charter: 54
Date: 1275 Januar 5, Koblenz
AbstractDer Ritter Th[eodericus] von Ulmen ("Vlmena") bekundet, dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits bezahlte 140 Mark, Aachener Pfennige, seinen Hof Emmig mit allen Rechten und Zubehör, auch mit dem Holzrecht, das gemeinhin "Marcha" genannt wird, verkauft zu haben. Bis zur eigentlichen Besitznahme räumt er den Käufern alle Rechte an dem Hof ein, verspricht, möglicherweise noch entstehende rechtliche Schwierigkeiten zu beheben, der Abtei Währschaft zu leisten und auch die Zustimmung eines jeden seiner Kinder einzuholen und deren urkundlichen Verzicht innerhalb des Jahres zu besorgen, in dem sie jeweils mündig geworden sind. Zu Bürgen setzt er den Grafen H[einrich] von Virneburg, die Brüder Heinrich und Diethard von Pfaffendorf ("Paffindorph") sowie Hermann von Hadamar, alle Ritter, die im Fall ihres Todes von Dietrich von Ulmen, solange dessen Verpflichtung noch besteht, innerhalb Monatsfrist ersetzt werden müssen. Siegelankündigung: Erzbischof Heinrich von Trier, der Aussteller und die Bürgen. "Actum Confluentie in vigilia Epiphanie .. 1274".

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Charter: 58
Date: 1275 September 28
AbstractDer Ritter Rudolf von Lehmen ("Lymene") und seine Frau Gertrud verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits bezahlt 155 Mark Weinberge von drei und ein Viertel Morgen zu [Ober-]Fell ("Velle"), von denen ein Weinberg hinter der Kirche, eineinhalb im Distrikt "an der Helden", einer an dem "Floure" und drei im Distrikt "an der Anerwindyn" liegen. Da sie für diese Weinberge dem Stift St. Florin [zu Koblenz] einen jährlichen Zins von vier Pfennigen weniger einen "Quadrans" schulden, die an dessen Hofmann zu Kärlich ("Kerliche") zu entrichten sind, zu dessen Hof diese Weinberge gehören, zusammen mit der Verpflichtung, die gemeinhin "Niderval" genannt wird, haben sie zum Verkauf die Zustimmung vom Propst, Dekan und Kapitel dieses Stiftes eingeholt. Daneben veräußern sie der Abtei, die sich verpflichtet, diesem Hofmann zu Kärlich für den bisherigen Zins und für das Recht "Niderval" jährlich am 11. November (Martin) drei Schillinge Kölner Pfennige zu entrichten, auch Weinberge, die zu ihrem Allodialbesitz gehören, nämlich einen Weinberg hinter der Kirche, drei im oberen Teil des Dorfes und einen halben im Distrikt "an der Helden", bei denen sie auch auf alle Vogteirechte verzichten. Siegelankündigung: Propst, Dekan und Kapitel von St. Florin. "Actum et datum in vigilia b. Mychahelis ... 1275".

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Charter: 57
Date: 1275 Oktober 27
AbstractDer Edle ("vir nobilis") Bruno von Braunsberg ("Brunesperg") und seine Frau Isalda einigen sich auf Vermittlung und auf Rat von Freunden mit Abt Th[eodericus] und dem Konvent von Laach im Streit um die von Bruno geforderten Abgaben von jährlich sieben Hühnern ("pulli") von den Leuten auf den kürzlich durchgeführten Rodungen ("super novalibus noviter factis") im Wald des Dorfes Maischeid ("Meyscit"), der zum Hof der Abtei Laach gehört, dessen Vogt Bruno ist. Bruno verzichtet auf alle bisherigen Abgabeforderungen aus dem Novalland und auf die sieben Hühner und bekundet, dass diese durch den Abt und den Konvent durchgeführten Rodungen Eigentum ("allodium ") der Abtei sind. Siegelankündigung die Aussteller. Anwesend: Der Propst Bezzelinus des Nonnenklosters außerhalb der Mauern vpn Andernach, der Andernacher Schöffe Konrad, genannt "de Ovch", der Fleischer Volkmar ("Volchmarus"), Bürger zu Andernach, der Beauftragte ("officiatus") Brunos, Heinrich, genannt "Valestir", der Müller Konrad Beuerne u.a. "Anno d. 1275 in vigilia bb. Symonis et Jude app."

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Charter: 717
Date: 1275 November 25, Laach
AbstractGraf Heinrich von Virneburg und seine Frau Ponzetta verkaufen mit Zustimmung ihres Erstgeborenen Robert und ihrer anderen Kinder, auch ihres Schwiegersohns Hermann von Müllenark ("Muelenarke"), des Mannes ihrer Tochter Mechthild, dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits bezahlte 200 Mark ihren Hof zu Kell mit allem Zubehör. Sie verpflichten sich, den früheren Kaufbrief zu vernichten, der bei der Veräußerung dieses Hofes durch die Abtei um eine ungenannte Geldsumme ausgestellt wurde. Siegelankündigung: Graf Heinrich, Ponzetta und Hermann von Müllenark. Anwesend: Der Andernacher Propst Bezzelinus ("Bethzelinus"), der Kanoniker von Münstermaifeld, Hermann von Virneburg, die Ritter Adam von Müllenark, Heinrich von Mertloch ("de Merthlaco"), Heinrich von Polch ("Poilche") und Karl von Eltz ("de Elze"), ferner Giselbert von Galenberg ("Galinberg"), Bertram u.a. "Acta sunt hec apud Lacum in die b. Katherine v. ..1275".

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Charter: 59
Date: 1279 Februar 20
AbstractDie Kölner Kanoniker Friedrich, Dekan von St. Aposteln und Th., genannt "de Muro", Testamentsvollstrecker des verstorbenen Hartmann von Levisberg, Kanoniker zu Köln und Propst von Rees ("Ressensis"), bekunden, dass dieser bei der Errichtung seines Testaments dem Abt und dem Konvent von Laach seine Güter zu Brohl ("Bruole") vermacht habe, nämlich das "Glense" genannte Feld, das er einst mit eigenem Geld von der Abtei Laach gekauft hat. Daraus soll jedes Jahr am 29. August (Enthauptung Joh. Bapt.) eine Memoria für ihn und für seine Mutter Benedikta bestritten werden. Siegelankündiung des Ausstellers. "Datum ... 1278 feria secunda . post. Invocavit".

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Charter: 62
Date: 1280 Juli 12
AbstractAbt Dietrich von Laach verpachtet gegen einen jährlichen Zins von einer Mark dem Dietmar ("Dythmaro") von Kruft, genannt Muckelart ("Muckelarde"), als Wohnung für drei Jahre die beiden Teile des Hauses, die er von ihm und von dessen Brüder gekauft hat [siehe Best. 128 Nr. 61]. Nach dieser Zeit sollen sie geräumt und dem Kloster oder dem Verwalter von dessen Hof ("rectori") übergeben werden, falls dann keine andere Abmachung besteht. Die Reparaturkosten innerhalb dieser Zeit soll Dietmar nach Schätzung erfahrener Männer ersetzt bekommen, doch soll er ruhig und ohne mutwillige Beschädigung diese Hausteile übergeben, falls diese Schätzung noch nicht stattgefunden hat. Anwesend: Der Ritter Rudengerus, Johann von Kretz ("Cretzie"), der [Krufter] Schultheiß Jakob sowie die Krufter Schöffen Ludwig und Dietrich von Tinsch u.a. Siegelankündigung: Der Kanoniker des Stifts St. Florin, Johann von Rheineck und der Andernacher Schöffe Embrico. "Datum 1280 in vigilia b. Margarethe v".

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Charter: 61
Date: 1280 Juli 12, Kruft
AbstractZeugnis, dass Abt "Th"[eodericus] von Laach für bereits bezahlte zehn Mark von den Brüdern Heinrich, Dietmar ("Dychmarus") und Dietrich zu Kruft ("Crufthe"), genannt Muckelart ("Muckelarde"), die zwei äußeren Teile eines Hauses einschließlich der Hofstätte erworben habe, die einst der Ritter Jakob bewohnte. Die beiden mittleren Teile des Hauses und der Hofstatt gehörten zuvor schon der Abtei. Die drei Brüder und ihre Kinder behalten sich das Recht vor, innerhalb von vier Jahren mit eigenem, nicht aber mit geliehenem Geld, diese Anteile für den Verkaufspreis zurückzukaufen. Anwesend: Der Ritter Rudengerus, Arnold, genannt Krebs ("Cancro"), der Krufter Schultheiß Jakob u.a. Siegelankündigung: Der Kanoniker des Stifts St. Florin in Koblenz, Johann von Rheineck ("Rynecke") und der Andernacher Schultheiß Embrico. "Actum in Crufthe et datum ... 1280 in vigilia b. Margarethe v."

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Charter: 60
Date: 1281 März 6, Koblenz
AbstractIrmentrudis, genannt "Vlamme", überträgt mit Zustimmung ihrer Kinder Humbert, Irmentrudis, Gertrud und Ingelin ihre Güter zu Kruft ("Crufthe") dem Abt und dem Konvent von Laach. Diese sind: Auf dem Weg nach Andernach zwei Landstücke mit dreieinhalb Morgen, am "Rodenberg" drei Morgen, im "Halzdal" ein halber Morgen, am alten Weg, nämlich am Laacherweg zwei Landstücke mit eineinalb Morgen, am Mendiger ("Menyderwege") ein Morgen, am "Essekerweg" vier Landstücke mit zwei Morgen, an der Mendiger Straße ("Mendicher Straze") zwei Landstücke mit einem Morgen, an der Mayener Straße ("Meyner Straze") zwei Landstücke mit einem Morgen, am "Sualeburneweg" vier Morgen, oberhalb dieses Weges ein Morgen ein "Rueydel", ebenso im "Buckesvelt", an der Fraukircher Straße ("Vrowenkyrger Straze") eineinhalb Morgen, gegen Kruft zu ein "Rueydel", am Mendiger Weg ("in de Menider Wege") zwei Landstücke, zu Bahnen ("in Banede") zwei Landstücke, in "Colin" ein Landstück, auf dem Feld des Klosters selbst zwei Landstücke, am Fresser Weg ("Vressenerwege") und am Plaidter Weg ("Bleyderwege") drei Landstücke, am Fresser Weg zwei weitere Landstücke, die aneinander grenzen, bei den Eichen ("uffen Eychen") zwei Landstücke und oberhalb "Schylt" zwei Landstücke. Für diese Liegenschaften gibt die Abtei ihr und ihren Erben jährlich am 1. Oktober (Remigius) zwölf Malter Korn, Koblenzer Maßes und im Versäumnisfall zusätzlich zwei Ohm vom besseren Wein aus dem Hof der Abtei zu Moselweis ("Wiise"). Wenn sie und ihre Kinder jedoch gestorben sind, soll mit diesen Abgaben ihre Memoria in der Weise begangen werden wie sie für die anderen Wohltäter der Abtei üblich ist. Anwesend: Die Kanoniker von St. Florin, der Dekan Johann, als vom Trierer Erzbischof bestellter Richter, der Thesaurar Konrad sowie Richard und Caesarius, ferner die Mitglieder des kleinen Koblenzer Schöffenrats, der Ritter Heinrich von Bachem, Siegfried Spedel sowie Anselm und Nikolaus von Koblenz. Siegelankündigung: Dekan Johann von St. Florin und die Stadt Koblenz. "Acta sunt hec Confluentie ... 1280 ... datum in vigilia Perpetue et Felicitatis mm".

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Charter: 64
Date: 1281 März 30
AbstractAufzeichnung des zwischen dem Abt von Laach und Arnold vom Maulbeerbaum ("de Moro") geschlossenen Vertrags: Arnold verkauft dem Abt für 80 Mark alle seine Güter im Dorf ("villa") Kruft, welche von seiner Mutter herrühren. Für die Verzichtsleistung seiner Geschwister und seiner Mutter bürgt er selbst. Als Bürgen, dass der Verzicht Wilhelms von Honnef ("Hunefe") und der Brüder des Deutschen Ordens schriftlich bis zum 1. Mai (Walpurgis) erfolgen wird, stellt er die Ritter Dietrich, genannt Meinfelder ("Meinevelder") und Rudengerus von Kruft sowie Dietmar, zusammen mit Gerhard von Bassenheim ("Bazenheim") und Gerlach von Bell oder zwei andere, innerhalb der Woche nach Ostern noch zu bestimmende Männer, widrigenfalls die drei Erstgenannten bis zur Namhaftmachung der beiden anderen zu Andernach ein Einlager halten sollen. Diese Bürgen müssen der Abtei ein Jahr hindurch und längere Währschaft und bei deren Schädigung durch Wilhelm von Honnef oder durch dessen Verwandten Gobelin, den Sohn von Wilhelms Stiefvater, zu Andernach Schadensersatz leisten. Auch hat sich Arnold gegen Empfang von 20 Mark zu einem jährlichen Zins von zehneinhalb Malter Korn verpflichtet, wofür er seine Güter zu Kretz verpfändet hat, die er innerhalb von vier Jahre wieder auslösen kann. Zeugen: Der Kustos Dietrich des Stifts Münstermaifeld, die oben genannten drei Bürgen, Hermann von Mayen, Dietrich Muckelart ("Muckeler") sowie der Krufter Schutlheiß Jakob und die Gesamtheit der Schöffen zu Kruft. Siegelankündigung: Der Laacher Abt, Arnold vom Maulbeerbaum und der Kustos Dietrich. "Datum 1282, ... Judica".

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Charter: 63
Date: 1282 März 17
AbstractHeinrich, genannt "Cloueloch" und seine Frau Sophie, Einwohner ("oppidani") zu Koblenz, bekunden: Als die Abtei Laach von Arnold und von Gobelin vom Maulbeerbaum ("de Moro") für 80 Mark deren Hof zu Kruft gekauft hat, habe sie hierzu aus ihrem eigenen Vermögen dem Kloster 40 Mark gegeben und mit ihm folgenden Vertrag geschlossen: Solange beide Eheleute leben, soll ihnen die Abtei auf ihre Kosten jährlich vor dem 8. September (Maria Geburt) eine Rente von 20 Malter Korn und einen vierspännigen Wagen ("quadrigata") mit Stroh nach Koblenz liefern, nach dem Tod eines der Gatten jedoch zwölf Malter Korn und den Wagen Stroh, während acht Malter an die Laacher Kustodie zur Beleuchtung fallen sollen. Nach dem Tod beider Eheleute soll die gesamte Rente der Laacher Kustodie zur Beleuchtung des Klosters verwendet und ihre Anniversarien im Kloster vom Konvent feierlich mit Vigilien und Messen gehalten werden. Falls die Abtei diese Rente nicht pünktlich vor dem 8. September liefert, muss sie bei ihrer Kelter zu Moselweis ("Wyse") vier Fuder ("karratas") fränkischen Weins ("vini francii") dortigen Gewächses zurückbehalten und falls sie die Rente nicht bis zum 11. November (Martin) angeliefert hat, dem Ehepaar stattdessen diesen Wein überlassen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Dekan Johann und der Thesaurar Konrad des Stifts St. Florin zu Koblenz. "Actum et datum 1281 in die b. Gertrudis v."

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Charter: 65
Date: 1282 Mai 6
AbstractDer Ritter Dietrich, genannt Meinfelder und seine Frau Kunigunde beurkunden, dass der Abt und der Konvent von Laach einen jährlichen Zins von 30 Schillingen, den sie von den Lehensgütern der Abtei Kruft erhalten haben, durch die Zahlung von 25 Mark abgelöst haben. Siegelankündigung: auf Bitten der Abtei der Andernacher Propst Bezzelin ("Betzelini"). "Datum ... 1282 die Johannis ante portam Latinam".

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Charter: 66
Date: 1282 September 7
AbstractDer Andernacher Schöffe Arnold, genannt "Suayf", bekundet, dass ihm Abt und Konvent von Laach aus Freundlichkeit erlaubt haben, zwei Steine [an dem Haus der Abtei], die zugleich auch die Wände seines Hauses stützen, mit einer Mauer zu verbinden, solange es der Abtei genehm und nützlich ist und ihre Recht nicht verletzt. Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Siegel der Stadt Andernach. "Datum ... 1282 in vigilia nativitatis b. v."

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Charter: 70
Date: 1282 September 13
AbstractFrater Matthias ("Mathyas"), Präzeptor des Deutschen Ordens in Deutschland, verzichtet mit Zustimmung seiner Ordensbrüder und aller Beteiligter auf alle Güter, Häuser, Äcker, Wälder und Weiden zu Kruft, die einst den Brüdern Arnold und Gobelin vom Maulbeerbaum ("de Moro") gehört haben und von ihnen dem Deutschen Orden übertragen wurden. Er verspricht der Abtei, ihr diese Liegenschaften, die nun zu ihrem Hof zu Kruft gehören, nicht streitig zu machen und die Gültigkeit der von angesehenen Männern besiegelten Übergabeurkunde Arnolds und Gobelins an den Deutschen Orden nicht mehr zu verfechten. Siegelankündigung des Ausstellers. Anwesend: Siegfried, genannt "Spedel" des Älteren, der Koblenzer Schöffe Konrad und der Koblenzer Einwohner Heinrich, genannt "Cloueloch" u.a. "Datum 1282 in vigilia exaltationis s. crucis".

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Charter: 69
Date: 1282 September 13
AbstractFrater Matthias ("Mathyas"), Präzeptor des Deutschen Ordens in Deutschland, verzichtet mit Zustimmung seiner Ordensbrüder und aller Beteiligter auf alle Güter, Häuser, Äcker, Wälder und Weiden zu Kruft, die einst den Brüdern Arnold und Gobelin vom Maulbeerbaum ("de Moro") gehört haben und von ihnen dem Deutschen Orden übertragen wurden. Er verspricht der Abtei, ihr diese Liegenschaften, die nun zu ihrem Hof zu Kruft gehören, nicht streitig zu machen und die Gültigkeit der von angesehenen Männern besiegelten Übergabeurkunde Arnolds und Gobelins an den Deutschen Orden nicht mehr zu verfechten. Siegelankündigung des Ausstellers. Anwesend: Siegfried, genannt "Spedel" der Ältere, der Koblenzer Schöffe Konrad und der Koblenzer Einwohner Heinrich, genannt "Cloueloch" u.a. "Datum 1282 in vigilia exaltationis s. crucis".

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Charter: 68
Date: 1284 Januar 7
AbstractFrater Matthias, Präzeptor des Deutschen Ordens in Deutschland und die Brüder des Deutschen Hauses zu Koblenz verzichten für sich und für ihren Orden auf alle Güter zu Kretz ("Grezzege"), die die Brüder Arnold und Gobelin ("Gobelo"), genannt vom Maulbeerbaum ("de Moro") dem Abt und dem Konvent von Laach verkauft haben. Siegelankündigung des Frater Matthias. "Datum ... 1283 in crastino epiphanie".

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Charter: 67
Date: 1284 Januar 7
AbstractFrater Matthias, Präzeptor des Deutschen Ordens in Deutschland und die Brüder des Deutschen Hauses zu Koblenz verzichten für sich und für ihren Orden auf alle Güter zu Kretz ("Grezzege"), die die Brüder Arnold und Gobelin ("Gobelo"), genannt vom Maulbeerbaum ("de Moro") dem Abt und dem Konvent von Laach verkauft haben. Siegelankündigung des Frater Matthias. "Datum ... 1283 in crastino epiphanie".

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Charter: 72
Date: 1284 November 5
AbstractDie Schwestern Demud und Sophie, Töchter des Ritters Engelbert von Gondorf ("Guntravia"), verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits erhaltene 30 Mark die Hälfte ihrer Güter zu Kruft, was den vierten Teil dessen darstellt, was einst ihre Großmutter Sophie von Trier dort an Häusern, Höfen, Gärten, Äckern, Wälder, Wiesen und Weiden besessen hat. Sie verzichten auf die einzeln genannten Einspruchsmöglichkeiten gegen diesen Verkauf. Siegelankündigung: auf Bitten der Aussteller ihr Verwandter, der Kustos Dietrich des Stifts Münstermaifeld, sowie die Stadt ("oppidum") Münstermaifeld. Anwesend: Der erwähnte Kustos Dietrich, ihr Vater Engelbert, Th. Wynbusch, der Vogt Hermann sowie die Schöffen von Münstermaifeld, Johann Zuuerlaz, Arnold von Küttig ("Kuttige") und andere hierzu gerufene Kleriker und Laien. "Actum et datum ... 1284 in die dominica proxima post festum omnium sanctorum".

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