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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 208
Date: 1356 August 1
AbstractSchreiben des Priors und des Konvents der Kartause St. Alban, außerhalb der Mauern von Trier, an Abt Wigand und an den Konvent von Laach: Die Kartause möchte mit dem Laacher Abt und Konvent und deren Nachfolger ein beständiges wechselseitiges Fraternitätsbündnis schließen, weshalb sie jeweils am 20. Juli (13. Kal. Aug.) für die Laacher Mönche ein Anniversar halten und sie all ihrer Gebete und guten Werke teilhaftig machen wollen, aus Dankbarkeit und als Zeichen der Aussöhnung mit Laach in ihrem Streit wegen des kleinen Zehnten zu Nickenich. Siegelankündigung: Die Aussteller ("sigillum nostrum"). "... 1356 in die b. Petri ap. ad vincula".

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Charter: 210
Date: 1357 Januar 13
AbstractGoisprecht von Oberfell ("Ober Velle") und seine Frau Sophie pachten auf 14 Jahre, gerechnet ab dem 6. Dezember 1356, von Abt Wigand und vom Konvent von Laach den Hof des Klosters Oberfell mit dessen Weinbergen gegen die Hälfte des Weinertrags. Sie versprechen, diesen Hof und die Weinberge in gutem Stand zu halten, die jährlich im Herbst von den Freunden des Klosters besichtigt werden. Bei größeren, von diesen festgestellten Mängeln müssen sie den Hof abgeben, wobei sie ihren Weinanteil verlieren. Bei ihrem Tod innerhalb der Pachtzeit sollen ihre beiden zu Oberfell wohnenden Kinder für die Restzeit in die Pacht treten. Anwesend: Wie in Best. 128 Nr. 209 sowie Johann Legestein. Siegelankündigung und Datum wie Best. 128 Nr. 209.

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Charter: 209
Date: 1357 Januar 13
AbstractJohann, genannt "Legestein", von Alken und seine Frau Gertrud pachten auf 14 Jahre, gerechnet ab dem 6. Dezember 1356, von Abt Wigand und vom Konvent von Laach den Weinberg des Klosters "hinder Leyen", gegen den halben Weinertrag, der an das Kelterhaus des Klosters zu Alken geliefert werden soll. Sie versprechen, den Weinberg in gutem Bau zu halten, widrigenfalls sie ihn und ihren eigenen Weinanteil verlieren. Falls sie innerhalb der Pachtzeit sterben, sollen ihre beiden zu Alken wohnenden Söhne für die Restzeit in das Pachtverhältnis treten. Anwesend: Die Schöffen von Alken: Johann von Kern ("Kerne"), Dietrich Greuer und Friedrich, der Schneider ("Snyder"). Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Burggraf von Thurandt ("Douron"), Friedrich von Löf ("Loyve") und die Schöffen von Alken. "Datum in octava Epiphanie domini .. 1356".

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Charter: 211
Date: 1357 Januar 14
AbstractJohann ("Henne"), Sohn des Barholomäus und seine Frau Else, wohnhaft zu Oberfell, pachten auf 14 Jahre, gerechnet ab dem 6. Dezember 1356), von Abt Wigand und vom Konvent von Laach zwei Weinberge bei Kattenes ("Kackenes"), genannt "zou me Steyne", gegen die Hälfte des Weinertrags an das Kelterhaus der Abtei zu Kattenes. Sie versprechen, den einen Weinberg innerhalb von vier Jahren und den andern im Verlauf der Pachtzeit zu düngen und beide in gutem Anbau zu halten. Zur Sicherheit setzen sie einen Weinberg im "Haseholtz", sowie einen Busch und ein Feld, was Johanns Mutter "Eilchyn" ihnen vor dem Oberfeller Gericht vor dessen Schöffen Nikolaus ("Clase") Yrmet, Goisprecht und Johann, dem Schwiegersohn ("Eydim") des "Clounkis", übergeben hat und erklären sich damit einverstanden, dass die Freunde der Abtei jährlich im Herbst die Weinberge besichtigen und dass sie diese nach deren Urteil bei Mängeln verlieren, die nicht binnen Jahresfrist behoben werden. Anwesend: Die oben genannten Oberfeller Schöffen. Siegelankündigung: Wie in Nr. 209

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Charter: 212
Date: 1357 Februar 24, Trier
AbstractSchreiben des Trierer Erzbischofs Bohemund an den Landdekan zu Ochtendung ("decano christianitatis in Ochtending"): Die Konventualen der Abtei Laach hätten ihm mitgeteilt, dass sie nach dem Tod ihres Abtes Wigand eine Neuwahl vorgenommen und einstimmig den Laacher Prior Wilhelm zum Abt gewählt hätten. Daher würden sie um Bestätigung ihrer Wahl und um die Weihe des Gewählten bitten, wie dies und weiteres in der Wahlanzeige ("in decreto electionis") näher ausgeführt sei. Da er aber niemand vorschnell weihen, sondern erst nach reiflicher Überlegung handeln möchte, beauftragt er ihn, zu Laach bekannt zu geben, dass jeder, der gegen die Wahl Einspruch erheben wolle, am 11. März (Samstag vor Oculi) zur ersten Stunde vor ihm, dem Erzbischof, darlege, was gegen das Wahlverfahren oder gegen den Gewählten vorzubringen sei, danach aber sei die Einspruchfrist verstrichen. Er erbittet von ihm eine schriftliche Vollzugsmeldung. "Datum Treveris sub nostro secreto .. 1356 ipsa die b. Mathie ap."

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Charter: 213
Date: 1357 März 4
AbstractSchreiben des Landdekans Christian von Ochtendung an den Trierer Erzbischof Bohemund: Er habe den Auftrag, den er als Transfix zu seinem eigenes Schreiben zurückreiche, am 4. März (Samstag nach Invocavit) zur neunten Stunde vor dem versammelten Kapitel in der Abtei Laach mit aller Sorgfalt vollzogen. Siegelankündigung des Ausstellers. "Dans has litteras ... 1356 die et hora quibus supra".

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Charter: 214
Date: 1357 Juni 29, Avignon
AbstractDie Bischöfe Garsias von Conches, Raimund von Aleria, Julian von Gardicon ("Cardicensis"), Peter von Ottaviano ("Ottanensis"), Peter von Gagli ("Callicensis"), Alvardus "Scurrensis"; Peter "Beniventonensis", Peter "Vallonensis", Paul von Avallon ("Evallonensis"), Johann von Kamin, Bertram "Milcoviensis" und Gerhard "Ariensis" verleihen, vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesenbischofs, der St. Nikolauskapelle im Hospital des Klosters Laach, die von den Gläubigen häufig besucht wird, einen Ablass von 40 Tagen an den Festtagen des Patrons, Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Epiphanie, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, an den einzelnen Marienfesten, an Kreuzauffindung und Kreuzerhöhung, an den Festen St. Michael, St. Johann. T. und des Evangelisten, St. Peter und Paul sowie der anderen Apostel, der vier Kirchenlehrer, Allerheiligen und Allerseelen, an der Kirchweihe der Kapelle, der Heiligen Stephan, Laurentius, Georg, Martin, Nikolaus (!), Maria Magdalena, Martha, Katharina, Agnes, Cäcilia, Lucia, Juliane, Anna und Agathe. Dieser Ablass soll allen teilhaftig werden, die aus Frömmigkeit oder während einer Wallfahrt diese Kapelle besuchen und dort eine Messe, Matutin, Predigt, Vesper oder anderen Gottesdiensten beiwohnen, die den Leib des Herrn oder das geweihte Öl zu den Kranken begleiten, die beim Läuten der Glocke niederknien und drei Ave Maria sprechen, ferner jenen, die der Fabrik der Kapelle Kerzen, Ornamente oder andere für die Kapelle benötigten Gegenstände spenden oder sie testamentarisch mit Gold, Silber, Kleidung, Büchern, Kelchen oder anderen Gegenständen bedenken und schließlich jenen, die für sich, für ihre Freunde und Verwandte und für die Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer nach einer Spende beten. Siegel der Aussteller. "Datum Avinione .. 1357 die XXIX mensis Iunii, ind. 10, pont. d. Innocentii pp. sexti anno quinto."

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Charter: 739
Date: 1357 August 15
AbstractJutta, genannt von der Linden, wohnhaft zu Bendorf, verkauft dem Abt und dem Konvent von Laach um eine bereits bezahlte, nicht genannte Geldsumme all ihren Besitz im Gericht von Oendorf ("Oyndorf"), nämlich einen Garten mit Nussbäumen auf dem "Hengilwege" sowie eine Rente von einem halben Morgen Korn, die sie von Ernoulf Schriner und von Johann von Bassenheim wegen des Wassergangs erhalten hat. Sie verspricht Währschaft binnen Jahr und Tag. Anwesend: Die Schöffen von Oendorf: Johann Roiffer, Richolf von Oendorf, Stouzser, Heinrich Kempe und Peter Becker. Siegelankündigung: Der Ritter Sivart von Grenzau und der Pfarrer von Bendorf, Philipp, auf Bitten der Ausstellerin wie auch für die Schöffen von Bendorf und Oendorf, die keine Siegel haben. "Datum ...1357 in ass[umptione] b. Marie v. gloriose".

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Charter: 215
Date: 1357 September 10
AbstractEb. Boemund von Trier erklärt seine Zustimmung zur Ablassverleihung vom 10. September 1357, Best. 218 Nr. 214: Die Bischöfe Garsias von Conches, Raimund von Aleria, Julian von Gardicon ("Cardicensis"), Peter von Ottaviano ("Ottanensis"), Peter von Gagli ("Callicensis"), Alvardus "Scurrensis"; Peter "Beniventonensis", Peter "Vallonensis", Paul von Avallon ("Evallonensis"), Johann von Kamin, Bertram "Milcoviensis" und Gerhard "Ariensis" verleihen, vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesenbischofs, der St. Nikolauskapelle im Hospital des Klosters Laach, die von den Gläubigen häufig besucht wird, einen Ablass von 40 Tagen an den Festtagen des Patrons, Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Epiphanie, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, an den einzelnen Marienfesten, an Kreuzauffindung und Kreuzerhöhung, an den Festen St. Michael, St. Johann. T. und des Evangelisten, St. Peter und Paul sowie der anderen Apostel, der vier Kirchenlehrer, Allerheiligen und Allerseelen, an der Kirchweihe der Kapelle, der Heiligen Stephan, Laurentius, Georg, Martin, Nikolaus (!), Maria Magdalena, Martha, Katharina, Agnes, Cäcilia, Lucia, Juliane, Anna und Agathe. Dieser Ablass soll allen teilhaftig werden, die aus Frömmigkeit oder während einer Wallfahrt diese Kapelle besuchen und dort eine Messe, Matutin, Predigt, Vesper oder anderen Gottesdiensten beiwohnen, die den Leib des Herrn oder das geweihte Öl zu den Kranken begleiten, die beim Läuten der Glocke niederknien und drei Ave Maria sprechen, ferner jenen, die der Fabrik der Kapelle Kerzen, Ornamente oder andere für die Kapelle benötigten Gegenstände spenden oder sie testamentarisch mit Gold, Silber, Kleidung, Büchern, Kelchen oder anderen Gegenständen bedenken und schließlich jenen, die für sich, für ihre Freunde und Verwandte und für die Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer nach einer Spende beten.

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Charter: 216
Date: 1357 September 15
AbstractDer Knappe Merbodo von Kruft verspricht dem Abt und dem Konvent von Laach Schadloshaltung und Ersatz der Schäden, die die Abtei wegen seiner Klosterlehen zu Kruft haben könnte. Diese Lehen der Abtei, nämlich eineinhalb Morgen am "Wammoysberge", ein Viertel Land am "Gultberge" und ein Garten hinter seiner Kelter zu Kruft, sollen nach seinem Tod an seine Söhne Gerhard und Heinrich und an deren Erben fallen, wie dies im Lehensbrief näher geregelt ist. Siegelankündigung: Der Aussteller sowie auf dessen Bitte der alte Schultheiß von Andernach, Dietrich von Hadamar ("Hadimmair"). "Datum et actum .. 1357 in crastino exaltationis s. crucis".

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Charter: 217
Date: 1358 Juni 8, Koblenz
AbstractSchreiben des Erzbischofs Bohemund von Trier an den Abt und den Konvent von Laach: Wiederholt das Verbot seiner Vorgänger, der Erzbischöfe Heinrich, Bohemund und Balduin, dass die Abtei mehr als 30 Personen als Kleriker- oder Konversmönche aufnehme, sowie die Androhung der Suspensation vom Gottesdienst und der Exkommunikation bei dessen Übertretung, da er glaube, dass diese Höchstzahl den Möglichkeiten der Abtei entspreche. Zugleich absolviert er sie von diesen Strafen, wenn sie die Höchstzahl aus Unwissenheit und nicht aus Trotz überschritten haben. "Datum Confluentibus .. 1358 die VIII mensis Iunii".

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Charter: 353
Date: 1358 November 16
AbstractPeter von Staffel und seine Frau Metze nehmen von Abt Wilhelm und dem Konvent von Laach für sich und für ihre Nachkommen mit Halm und Mund eine jährliche Rente von drei Malter Korn aus einer Wiese zu Dreckenach im "Visustal", im Lehmener Gericht, zwischen Sibrecht van Dille und Cuosen van Dille gelegen, zu erblichem Mannlehen. Siegelankündigung: Peter und auf Bitten der Aussteller die Knappen, der Gondorfer Vogt Peter von Gondorf ("Guntreve") und Merbodo von Kruft. Zeuge der Lehensnahme vor dem Gericht zu Lehmen: Peter von Gondorf, Merbodo von Kruft, der Vogt zu Lehmen, Arnulf ("Arnult") von Eltz und der Schultheiß von Lehmen, Walter. "Actum et datum .. 1358 feria sexta ante festum Elisabet s. matrone".

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Charter: 218
Date: 1361 März 21
AbstractDer Knappe Johann von Eygendorf und seine Frau Katharina verkaufen mit Zustimmung des Laacher Abtes, um eine nicht genannte, bereits bezahlte Geldsumme, dem Bruder Katharinas, dem Laacher Mönch Konrad von Mayen ("Meyne"), als Leibzucht und danach der Abtei Laach, alle Güter im Mayener Gericht, die Katharina von ihren Eltern geerbt hat, tragen sie Konrad mit Halm und Mund auf und geloben Währschaft. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Unterschultheiß von Mayen, Johann von Mayen und die Mayener Schöffen Gerlach Febecher und Arnold ("Arnult") von Kobern ("Koueren"). "Datum .. 1360 in die b. Benedicti abbatis".

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Charter: 219
Date: 1361 Juni 30
AbstractAbt Wilhelm von Laach erklärt seinen Verzicht, falls der Trierer Erzbischof Bohemund ihm und seinem Kloster irgendwelche Güter unrechtmäßig unter irgendeinem Vorwand abgepresst ("illicite cuiuscunque pretextu extorsit") oder sonst wie untrechtmäßig erhalten habe ("minus iuste recepit"). Siegelankündigung des Ausstellers. "Datum in crastino bb. Petri et Pauli app. .. 1361".

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Charter: 220
Date: 1362 Juni 1, Bahnerhof
AbstractInstrument des kaiserlichen Notars Johann Constantini, Kleriker zu Andernach, über die Aussage des Abtes Wilhelm von Laach im Streit der Abtei Laach mit der Gemeinde Niedermendig vor dem Pellenzgerichts, vertreten durch den Waldboten dieses Gerichts ("Waldbodo pro tempore montis") Heinrich von Mertloch ("de Mertelaco"), Johann von Nickenich, genannt "Dorselle", Heinrich von Bell, genannt "Plette" und Werner von Trimbs ("Trymtze"), wegen des Rechts der Abtei auf Viehhaltung und Viehtrieb in der Gemarkung Niedermendig. Abt Rudolf trug vor, dass dieser Streit bereits durch seinen Vorgänger, den verstorbenen Abt Wigand, vor den Heimbürgen des Pellenzgerichts zu Niedermedig ("centurionibus iudcii montis in Nydermendich") verhandelt worden sei. Damals habe Wigand ausgesagt, dass die Abtei seit undenklichen Zeiten dieses Recht besessen habe. Darauf hätte diese Gericht die 24 Richter des Gerichts zu Münstermaifeld zu Schiedsrichtern bestimmt und zu ihnen seine Mitglieder Engelbert von Hausen ("Huosen"), Klamann von Ettringen ("Etherinck") und Johann Nuoyspickel von Nickenich gesandt. Das Gericht von Münstermaifeld habe damals entschieden, dass die Abtei seit Menschengedenken diese Rechte besessen habe. Darauf hätten mehrere Knappen und Lehensträger zu Niedermendig eine freundschaftliche Einigung zwischen der Abtei und der Gemeinde versucht und bestimmte Grenzen des Viehtriebs festgesetzt. Auf Wunsch des Abts beglaubigt der Notar dessen Aussage und lässt sie durch Dietrich dem Älteren von Hadamar, den Andernacher Schultheißen Richard Meinfelder ("Meynvelder") sowie durch Andernacher Schöffen, den Ritter Siegfried Waldbott, den Ritter Johann Munstrerus ("Monstrere") und Dietrich Hunoldi besiegeln. Anwesend: Die Siegler sowie die Knappen Merbodo von Kruft, Gerlach de Wiiczilbaych, Rutger ("Ruthegero"), Kellerar des Bahnerhofs, Hermann Schape und Johann Dudel. "Acta sunt hec .. 1362 … mensis Iunii die Quartadecima, hora Sexta vel quasi, in curia dicti Baynde, .. penes inferiorem pontem eiusdem curie".

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Charter: 221
Date: 1362 August 1
AbstractJohann Wolff von Oberlahnstein und seine Frau Pauline, Bürger zu Koblenz, verkaufen um bereits bezahlte 500 Mark, wie zu Koblenz üblich, drei Heller auf den Pfennig gerechnet, dem Abt Wilhelm und dem Konvent von Laach ihren Hof und ihre Behausung zu Koblenz, genannt "zoume Mulbaoume", oben an der "Vairpoirtze", wie sie diesen Hof zuvor von Ingebrand von Dernau und dessen Frau Katharina laut dem nun ungültig gemachten Kaufbrief (Best. 128 Nr. 1279 S. 67) erworben haben. Zeugen: Die Koblenzer Schöffen Ruprecht von Hoherminnen ("Hoermynnen") und Gobelin von Boppard. Siegelankündigung: Das Gericht von Koblenz. "Datum in die b. Petri ad vincula .. 1362".

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Charter: 222
Date: 1362 September 22
AbstractJohann Nail von Rhens ("Rense") verzichtet für sich und für seine Erben gegenüber dem Abt und dem Konvent von Laach auf seine Rechte, die er an dem Hof zu Koblenz "zoume Mulbaoume" hatte, der ihm wegen der Schulden des Johann Wolff von Lahnstein an ihn gerichtlich überschrieben war. Zeugen: Die Koblenzer Schöffen Ruprecht und Engil. Siegelankündigung: Das Gericht von Koblenz. "Datum in crastino b. Mathei ap. .. 1362".

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Charter: 223
Date: 1362, vor November 11
AbstractDer Knappe Johann, genannt Bove ("Boue"), und seine Frau Guta ("Goude") bekunden am heutigen Tag vom Abt Wilhelm ("Willam") und vom Konvent von Laach 120 vollgewichtige Gulden als Mannlehen erhalten zu haben. Siegelankündigung: Johann für sich und für Guta und auf ihre Bitte der Schöffe von Mayen, Johann Dorfer. Datum nur durch den Zahlungstermin ("1362 uff sente Mertins Dag des heylichin Voys") im Text gegeben.

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Charter: 224
Date: 1362 Dezember 19
AbstractJohann Stelzgyn und seine Frau Benigna, wohnhaft zu Leutesdorf, pachten erblich vom Abt und vom Konvent von Laach drei Weinberge in der Gemarkung Leutesdorf, zwei "an deme Rode", bei dem Weinberg der Nonnen [von Andernach] und der dritte auf dem "weistin Berge", neben dem Weinberg der Abtei Himmerod. Sie verpflichten sich, jährlich im Herbst den Ernteertrag auf ihre Kosten in das Kelterhaus der Abtei zu Leutesdorf zu schaffen, ihn dort zu teilen und der Abtei davon die Hälfte zu überlassen, ferner die Weinberge nicht zu teilen und sie in gutem Bau zu halten, widrigenfalls sie gehalten sind, den Urteilsspruch der Leutesdorfer Geschworenen anzunehmen. Anwesend: Der Bruder der Nonnen, Meister Richwin, der Untervogt Werkin sowie Tele Beyer von Leutesdorf. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Ritter Werner, Vogt zu Leutesdorf und der Pfarrer zu Leutesdorf, Rudolf ("Rodoulf"). "Datum .. 1362 feria secunda post Lucie v."

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Charter: 226
Date: 1362 Dezember 19
AbstractLenzis, der Sohn Dernodins, und seine Frau Aleid ("Aleyt"), wohnhaft zu Leutesdorf, pachten erblich vom Abt und vom Konvent von Laach zwei Weinberge in der Gemarkung Leutesdorf, in dem "Broyndale", bei dem Weinberg der Nonnen von Andernach. Sie verpflichten sich, jährlich im Herbst den Ernteertrag auf ihre Kosten in das Kelterhaus der Abtei zu Leutesdorf zu schaffen, ihn dort zu teilen und der Abtei die Hälfte des Ertrags zu überlassen, ferner die Weinberge nicht zu teilen und sie in gutem Bau zu halten, widrigenfalls sie gehalten sind, den Urteilsspruch der Leutesdorfer Geschworenen anzunehmen. Anwesende, Siegelankündigung und Datum wie in Nr. 224.

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Charter: 225
Date: 1362 Dezember 19
AbstractJohann von Alken ("Alkin") und seine Frau Nelle, wohnhaft zu Leutesdorf, bekunden, vom Abt und vom Konvent von Laach auf ihre Lebenszeit vier Weinberge in der Gemarkung von Leutesdorf als Leibzucht erhalten zu haben. Der erste von ihnen liegt im "Bitzendale", der zweite in dem "Vrouschgeschreye", neben dem Weinberg des Lanzelot von Eltz und die beiden übrigen in dem "Langinberge", neben dem Weinberg der Nonnen von Andernach. Sie verpflichten sich, jährlich im Herbst den Ernteertrag auf ihre Kosten in das Kelterhaus der Abtei zu Leutesdorf zu schaffen, ihn dort zu teilen und der Abtei vom ersten Weinberg ein Drittel und von den übrigen die Hälfte zu überlassen. Die Aussteller haben ihrerseits dem Abt und dem Konvent von Laach einen Weinberg an dem "Langenberge", neben dem der Nonnen von Andernach geschenkt, den sie auf ihre Lebenszeit noch selbst behalten. Anwesende, Siegelankündigung und Datum wie in Nr. 224.

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Charter: 227
Date: 1363 Juni 23
AbstractDer Knappe Walter von Bürresheim ("Buryntzhem") schließt nach dem Streit mit dem Kloster wegen zweier Bäume, die er im Wald des Klosters gefällt hatte, mit dem Abt und dem Konvent von Laach einen Vertrag ("byn geset und gesonyt"). Er verspricht für sich und für alle Leute, die an jenem Tag mit ihm im Feld und im Busch waren, sich wegen der Maßnahmen des Klosters nicht zu rächen und falls die Abtei doch belangt würde, sich solange in Andernach aufzuhalten, bis Laach Genugtuung geschehen ist. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitte der Knappe Gerlach von Bell. "Datum .. 1363 in vigilia b. Iohannis baptiste".

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Charter: 228
Date: 1364 Oktober 14, Ehrenbreitstein
AbstractErzbischof Kuno von Trier wiederholt das Verbot seines Vorgängers vom 8. Juni 1358, mehr als 30 Personen in den Laacher Konvent aufzunehmen. "Datum Erinbrechtstein .. 1364 die XIIII Octobris".

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Charter: 229
Date: 1365 Februar 7
AbstractWigand von Wassenach, der Sohn des Meinward, bekundet, dass nach seinem Tod keiner seiner Erben Ansprüche auf die vier Mark, die er von der Abtei zu Mannlehen empfangen hat, erheben kann, sondern dass diese dann sogleich wieder an die Abtei fallen sollen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller, der kein Siegel führt, Wilhelm von Dadenberg. "Datum feria sexta post purificationis b. Marie v. .. 1364".

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Charter: 230
Date: 1365 Juli 2
AbstractDer Knappe Gerhard von Miesenheim ("Mesinheym") bekundet, vom Abt und vom Konvent von Laach ein acht oder neun Morgen großes Stück Ackerland, genannt "der Acker", neben den Äckern der Abtei Himmerod, zu Lehen empfangen zu haben, das schon seine Vorfahren von der Abtei zu Lehen trugen. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers der Andernacher Schöffe und Lehensmann der Abtei, Dietrich Hunoldi. "Datum .. 1365 secunda die mensis Julii".

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Charter: 231
Date: 1365 August 12
AbstractDer Heimbürge Emicho, der Untervogt Hermann und Konrad, gen. "Richspitz", alle zu Leutesdorf, bekunden, dass vor ihnen auf der Straße zu Leutesdorf, vor der Kirche, Jutta, verwitwete von Aspisheim ("Aspilheyme") alle ihre Güter in der Gemarkung und im Kirchspiel Leutesdorf dem Johann von Alken, seiner Frau Nelle und deren Schwester Pate sowie ihren Erben geschenkt hat. Si. Ank.: Auf Bitten d. A. der Vogt Werner von Leutesdorf. "Datum .. 1365 feria terita circa horam vesperarum ante festeum assumptionis b. v. gloriose".

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Charter: 232
Date: 1365 November 7
AbstractLiese ("Lyse") von Neuerburg ("Nuwerbourch") und ihr Sohn Hermann bekunden, dem Hofmann ("Houemeyster") Alart des Laacher Hofs zu Leutesdorf ihr Weinbergstück bei dem "Plenzer" des Klosterhofs gegeben und dafür das "an der Bach" gelegene Weinbergstück des Klosters, genannt "die Buffeit", erhalten zu haben. Siegelankündigung: Liese und Hermann mit "unser beyder Ingesegel". "Datum .. 1365 in die Willbordi ep".

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Charter: 234
Date: 1366 September 2, Breisig
AbstractZweitausfertigung in Kurzform der Urkunde Best. 218 Nr. 233: Instrument des kaiserlichen Notars und Koblenzer Klerikers Nikolaus Richolphi über die Schenkung der zu Breisig wohnenden Gertrud, Witwe des Ritters Werner, genannt von der Bach, an die Abtei Laach. Schon früher haben Gertrud und ihr Mann für das Heil ihrer und ihrer Vorfahren Seelen und zu Ehren der heiligen Maria unwiderruflich alle ihre beweglichen und unbeweglichen Güter zu Breisig und Waldorf der Abtei geschenkt. In diese Schenkung waren auch die Geldeinkünfte eingeschlossen, die Gertrud zu Brey bei Rhens ("in villa Brye prope villam Rense") aus dem Verkauf der als Erbin ihrer Eltern ihr dort zugefallenen Güter besaß und alle Besitzansprüche, die sie oder ihr verstorbener Mann haben könnten, die dem Kloster zu seiner freien Verfügung ebenfalls mit Halm und Mund vor den Schultheißen, Vögten, Schöffen und Richtern der Gerichte zu Breisig und zu Waldorf übergeben wurden. Die Abtei hat diese Güter danach ein Jahr und länger besessen, bevor sie diese gegen einen gewissen Zins dem Ehepaar auf dessen Lebenszeit verpachtet hat. Da die damaligen Gerichtspersonen allmählich sterben, bezeugt Gertrud zur Sicherung dieses Rechtsakts nun vor den jetzt amtierenden Gerichtspersonen unter Bezahlung einer Beurkundungsgebühr ("iudicibus iamdictis denarios dederat testimoniales") diese Schenkung erneut. Zugleich beauftragt sie, zusammen mit dem Laacher Hospitalar Arnold, genannt "Hesechin" und dem Laacher Kantor Gottfried namens des Konvents, den Notar mit der Abfassung diese Instruments. Zeugen: Der Knappe Reter von Bürresheim, Heinz ("Heynzone") Stourm, Vogt zu Breisig, Ludwig, der Sohn Ottos, Peter Kutger, Hermann Buyde, Johann, der Sohn der Otilie, Heinz von Eich ("Eyche"), Johann von Danzenrode, Johann Flaserbart, Peter Vechane, Johann Keyser, Gerhard Princke, Arnold Rytzer, Peter, der Sohn des Ernst Paffen und Jakob, der Sohn des Samuel. "... 1366, ind. 4, pont. .. Urbani .. quarti anno 4, secunda die mensis Sept., hora meridiei … in villa Brysge".

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Charter: 233
Date: 1366 September 2, Breisig
AbstractInstrument des kaiserlichen Notars und Koblenzer Klerikers Nikolaus Richolphi über die Schenkung der zu Breisig wohnenden Gertrud, Witwe des Ritters Werner, genannt von der Bach, an die Abtei Laach. Schon früher haben Gertrud und ihr Mann für das Heil ihrer und ihrer Vorfahren Seelen und zu Ehren der heiligen Maria unwiderruflich alle ihre beweglichen und unbeweglichen Güter zu Breisig und Waldorf der Abtei geschenkt. In diese Schenkung waren auch die Geldeinkünfte eingeschlossen, die Gertrud zu Brey bei Rhens ("in villa Brye prope villam Rense") aus dem Verkauf der als Erbin ihrer Eltern ihr dort zugefallenen Güter besaß und alle Besitzansprüche, die sie oder ihr verstorbener Mann haben könnten, die dem Kloster zu seiner freien Verfügung ebenfalls mit Halm und Mund vor den Schultheißen, Vögten, Schöffen und Richtern der Gerichte zu Breisig und zu Waldorf übergeben wurden. Die Abtei hat diese Güter danach ein Jahr und länger besessen, bevor sie diese gegen einen gewissen Zins dem Ehepaar auf dessen Lebenszeit verpachtet hat. Da die damaligen Gerichtspersonen allmählich sterben, bezeugt Gertrud zur Sicherung dieses Rechtsakts nun vor den jetzt amtierenden Gerichtspersonen unter Bezahlung einer Beurkundungsgebühr ("iudicibus iamdictis denarios dederat testimoniales") diese Schenkung erneut. Zugleich beauftragt sie, zusammen mit dem Laacher Hospitalar Arnold, genannt "Hesechin" und dem Laacher Kantor Gottfried namens des Konvents, den Notar mit der Abfassung dieses Instruments. Zeugen: Der Knappe Reter von Bürresheim, Heinz ("Heynzone") Stourm, Vogt zu Breisig, Ludwig, der Sohn Ottos, Peter Kutger, Hermann Buyde, Johann, der Sohn der Otilie, Heinz von Eich ("Eyche"), Johann von Danzenrode, Johann Flaserbart, Peter Vechane, Johann Keyser, Gerhard Princke, Arnold Rytzer, Peter, der Sohn des Ernst Paffen und Jakob, der Sohn des Samuel. "... 1366, ind. 4, pont. .. Urbani .. quarti anno 4, secunda die mensis Sept., hora meridiei … in villa Brysge".

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Charter: 235
Date: 1366 September 14
AbstractAbt Wilhelm ("Willem") von Laach einigt sich mit seinem Konvent über die dem Kloster durch Claman, genannt Spyser ("Spiser"), nach seinem Tod urkundlich geschenkten Weinberge zu Kruft: Wegen der Verdienste und auf Bitte Clamans sollen diese nach seinem Tod ohne Einspruch des Abts an die Caritas der Abtei Laach ("an vnse Caritaten zou Laiche") fallen. Auch hat Claman wegen seines Seelenheils der Caritas nach seinem Tod seine Hofstätte ("Houerede") mit einem Garten zu Kruft in der neuen Gasse ("ane nuwer Gassin") vermacht, genannt "Vediller". Siegelankündigung: Der Aussteller, der Laacher Konvent mit "vnsis Convent Siegil, dat genant is Sigillum ad causas", Claman Spiser und auf dessen Bitte Peter von Gondorf ("Gountreue"), genannt von Staffel ("van Staffil"). "Datum .. 1366 ipso die exaltacionis s. crucis".

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Charter: 236
Date: 1366 Oktober 1
AbstractDie Bürger von Mayen, Kuno ("Contze") der Fassbinder ("Vasbender") und seine Frau Else, bekunden, gegen eine jährliche, an Martini (11. November) an die Caritas des Klosters Laach fällige Pacht von zwei Mark Pfennige, Mayener Währung, vom Abt und vom Konvent von Laach die zwei kleinen Häuser des Klosters mit ihren Hofstätten in der Stadt Mayen, beim Garten des Nikolaus Posser ("Possirs"), erhalten zu haben. Nach ihrem Tod können diese Häuser an zwei, jedoch nicht an mehrere Erben fallen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Mayener Schöffen Jakob von Mosebroch und Nikolaus ("Clais") Meyene". "Datum .. 1366 in die b. Remigii ep".

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