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FondDeutscher Orden: Kommende Mergentheim I
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Charter: B 249 U 217
Date: am fritag nach sandt Erharts tags
AbstractHans Thenner zu Althausen (Althaußen) beurkundet, daß er Herrn Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen landen, eine jährliche Gülte in Höhe eines Fasnachthuhns auf seinem Haus zu Althausen, das vor dem Dorf zwischen den Häusern von Hans Engelhart und Hans Woltz gelegen ist, und auf seinem Weingarten, der im Bilgreßtal ? gelegen ist, um 4 Gulden rheinischer Landeswährung (reinischer landtswerung) zu Franken verkauft hat, die der A. von Herrn Niklas Vehs ?, Kaplan (caplan) zu Neuhaus (Newenhaws) des Deutschen Ordens, bereits erhalten hat.

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Charter: B 249 U 242
Date: dinstags nach visitationis marie
AbstractDietrich von Cleen (Cleenn), Deutschmeister (maister teutschs ordens in teutschenn und welschenn lannden), beurkundet, daß er in der Auseinandersetzung (spene und irung) zwischen dem Stadtgericht (schultheisgericht) und der Gemeinde (gemain) Igersheim einerseits mit Hans Geuder und Seitz Koch, beide Wirte zu Igersheim, andererseits, um das Weinschankrecht (weinschangk) den beiden bereits erwähnten Schankwirten Hans Geuder und Seitz Koch ein Schankrecht erteilt hat und legt eine Ordnung für den Weinausschank zu Igersheim fest. Als Anstößer für den Schankwirt Seitz Koch werden Klaus Schneyder und Hans Gerlach genannt.

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Charter: B 249 U 218
Date: auff mitwochenn nach dem sonntag Exaudi
AbstractDie Gemeindevorsteher ? (Haimburgenn) und die ganze Gemeinde Althausen (gemain zu Althausenn) beurkunen, daß in der Gemeinde Althausen, die wie bisher unter dem Schirm des Amts zu Neuhaus (Neuhenhaus) des Herrn Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Orens in deutschen und in welschen Landen, steht und die bislang kein eigenes Gericht hatte, da für die Gemeinde Althausen bisher das Gericht der Vogtei zu Markelsheim (Margkelsheim) zuständig war, ein eigenständiges Gericht eingerichtet wird und beurkunden die Ordnung des Gerichts zu Althausen, die unter anderem festlegt, daß bei den vierteljährlich stattfindenden Gerichtstagen Amtsleute aus Neuhaus anwesend sein Sollen und daß auch weiterhin das Gericht zu Markelsheim und der Erzbischof zu Mainz (Maintz) als übergeordnete Instanzen in ihren Rechten nicht eingeschränkt werden.

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Charter: B 249 U 381
Date: uff Maria Magdalenentag
AbstractWalther von Cronberg (Cronbergk), Deutschmeister (Meister teutschs ordenns In Teutschenn und Welschenn landen), und die Brüder Albrecht und Georg, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), beurkunden, daß sie, nachdem zwischen den A. eine Auseinandersetzung wegen der Beschädigung von Gütern entstanden war, wobei diese Beschädigungen einerseits an Häusern und Schlössern des Deutschen Ordens in Horneck, Mergentheim (Mergetheim), Scheuerberg (Schewerberg), Neuhaus (Newenhaus), Gelchsheim (Geilichsheim), Heuchlingen und Talheim bei Mosbach (Mospach) durch Albrecht, Georg und Wolf Grafen von Hohenlohe, deren Untertanen (ir aigen gerichtbarn und vogtbarn undersassen) und Verwandten angerichtet wurden und andererseits durch Unteranen des Deutschmeisters zu Sulm (=Neckarsulm), Erlenbach und zu Biswang/Beiswangen ? (Bißwangen) den Grafen von Hohenlohe zugefolgt wurden, in dieser Auseinandersetzung einen Vergleich getroffen haben, wobei sich der Deutschmeister die Forderung an die Untertanen [der Grafen von Hohenlohe] in Niedemhall (Nieddemhall) und Künzelsau (Contzelsaw) vorbehält und mit Wolf Graf von Hohenlohe auf einem Gerichtstag zu Heidelberg (Heidelbergk) oder an einem anderen Ort eine gütliche Einigung erreichen will.

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Charter: B 249 U 184
Date: auf dinstag der do was der sebet tag des monnadts decembris
AbstractJohannes am Rayen, Prokurator (procurator), Notar und Schreiber am geistlichen Gericht zu Würzburg, beurkundet, daß vor ihm Wilhelm Berdtschneider, Prokurator und Advokat am geistlichen Gericht zu Würzburg, erschienen ist und von ihm für dessen Mandanten die Übersetzung (transsumpt) einer vorgelegten lateinischen Urkunde mit drei anhängenden Siegeln vom 16. Mai 1352 erbeten hat, die der A. sinngemäß in der Übersetzung widergibt und die besagt, daß Rüdiger Reich zu Wachbach und dessen Ehefrau Huse Meister Konrad von Hall, Küster der Kirche St. Johann zu Haug außerhalb von Würzburg gelegen, mehrere genannte Güter und Einkünfte in Wachbach um 22 Pfund Heller verkauft hat, wobei drei Bürgen benannt werden.

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Charter: B 249 U 219
Date: donerstag nach santt Veits tag
AbstractAlbrecht, Erzbischof von Mainz (Maintz) und Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistersamts in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Meister teutsch Ordens in teutschen und welschen landen) beurkunden, daß die bislang bestehende Auseinandersetzung (Spen und Irrung) um die Gerichtsbarkeit (Zennt und anderer Oberkait und Gerichtsbarkeit) zu Althausen und Schirm der Gemeinde Althausen (auch des Scutz, Schirms und Schirmhabens) durch eine gütliche Vereinbarung geschlichtet wurde. Die Auseinandersetzung um die Gerichtsbarkeit war anläßlich der Streitsache zwischen Hans Schad und Kunz Weißman, in deren Verlauf Hans Schad ins Gefängnis zu Neuhaus (Newenhaus) gebracht worden war und nach Markelsheim (Marckelshein) gebracht werden sollte, wobei er von dem bereits verstorbenen Max Stumpf, Amtmann zu Krautheim (Crautheim) abgefangen worden war, neu entbrannt. In der in Bischofsheim getroffenen gütlichen Vereinbarung wurde unter anderem festgelegt, daß die A. ihre gegenseitigen Anklagen zurückziehen, daß Walther von Cronberg in Fragen der niederen Gerichtsbarkeit (Zent Oberkait) gewisse Vollmachten erhält, aber daß auch weiterhin die Gerichte des Erzbischofs von Mainz und des Abts von Schöntal in Krautheim und Gunnersdorf in ihrer Zuständigkeit nicht angetastet werden.

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Charter: B 249 U 220
Date: montag nach dem sonntag Invocavit drey und zwentzigst februarii
AbstractGregor Spies von Rothenburg an der Tauber (Thauber), Notar, beurkundet, daß vor ihm und den anwesenden Zeugen Michael Sulthers von Schwäbisch Hall (Schwebischen Hall) im Bistum Würzburg (Würtzburg), Johann Heun (Hewn) von Miltenberg und Georg Knockens von Hardheim (Haerheim), beide aus dem Bistum Mainz (Maintzer Bistumbs) am oben erwähnten Ausstellungsdatum der Urkunde Melchior Horn ? und Hans Müller, Gemeindevorsteher (Heimbürger) [zu Althausen], Michael Woltz, Heinrich Dürlaß und Thomas Grüglein, [alle wohnhaft zu Althausen], erschienen sind und für die Gemeinde Althausen um eine Ausfertigung des vom A. imgleichen Jahr am 19. bzw. 20. Febr. 1534 zu der Streitsache in Althausen angefertigten Notariatsinstrumente gebeten haben. Im Notariats instrument vom 19. Febr. 1534 beurkundet der A. lediglich, daß vor ihm und in Gegenwart den Zeugen Herr Walther von Cronberg (Cronnberg), Hoch- und Deutschmeister (Administrator des hohenmeisterambts Inn Preußsenn und Maister Theutschs ordens Inn Theutschen und wellischenn lannden) und Herr Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaus), erschienen sind und daß der bereits erwähnte Walther von Cronberg Nikolaus Vehe als seinen Vertreter in der Streitsache zu Althausen im Bistum Würzburg im Haus des Thomas Grüglein ausgestellten Notariatsinstrument, das wie das Notariatsinstrument vom 19. Febr. 1534 nur sinngemaß wiedergegeben wird, beurkundet der A., daß vor ihm und den bereits erwähnten Zeugen Herr Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Melchior Horn und Hans Müller, Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher (Heimbürer) zu Althausen (Althausenn) mit der Mehrheit der ganzen Gemeinde Althausen erschienen sind und daß Nikolaus Vehe mitteilen läßt, daß am 12. Nov. 1532 in der Kanzlei zu Mergentheim vor ihm, den Herren Johann Siglinn ?, Doktor, und Gregor Spies, beide Sekretäre und Räte des Hochmeisters, Michael Schwabe und Adam Hafenbart, Gemeindevorsteher [zu Althausen] erschienen seien, und ihm mitgeteilt hätten, daß in der Gemeinde Althausen Unklarheit bestehe und Auseinandersetzungen herrschen über die Obrigkeit in der Gemeinde Althausen, da einerseits der Amtmann zu Krautheim (Crautheim), andererseits der Amtmann zu Boxberg und darüber hinaus das Amt [des Deutschen Ordens] zu Neuhaus in Althausen Hoheitsrechte ausüben würden. Der A. beurkundet, daß sich in dieser Auseinandersetzung Albrecht, Kardinal und Erzbischof zu Mainz (Meinthse); Max Stumpf, Amtmann zu Krautheim; Daniel Draut..., Amtmann zu Boxberg, in Vertretung für den Pfalzgrafen [bei Rhein], das Kloster Schöntal (Schönthal) und der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens gegen überstehen und versuchen eine Einigung zu erziehlen, wobei der Deutsche Orden, wie der A. beurkundet, die Ansicht vertritt, daß das Dorf Althausen von alters her zum Amt Neuhaus gehöre. Wie der A. des weiteren beurkundet, werden dem Schultheiß und Gericht zu Markelsheim (Marckelsheim) bzw. dem Amt Neuhaus des Deutschen Ordens gewisse Zuständigkeiten in der Gerichtshoheit über das Dorf Althausen übertragen. Im Verlauf der Beweisführung werden vom A. Volker und Caspar Hoenecker ?, als pfalzgräfliche Leibeigene, bzw. Barthell Walther und Hans Müller, der zuvor Leibeigener der Johanniter zu Mergentheim war und sich freigekauft hatte, als Lehensleute des Amtmann zu Boxberg erwähnt und darüber hinaus miteteilt, daß die Auseinanersetzung bereits Gegenstand eines Gerichtstags ? zu Heidelberg war.

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Charter: B 249 U 212
Date: uff durstag nach Urbani
AbstractLudwig, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgrave by Rein) und Herzog in Bayern (hertzog in beyern), Erztruchsess (ertzdruchses) und Kurfürst (churfürst) des Römischen Reiches, beurkundet im Einverständnis mit seinem Bruder Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, daß er seinem Getreuen Stefan von Adelsheim (Adeltzheim) das Viertel vom Schloß zu Wachbach mit allen Rechten und Einkünften zu Lehen gibt, das nach dem Tod von Jörg von Adelsheim vollständig an Stefan von Adelsheimfiel. [Die Brüder] Stefan und Jörg von Adelsheim hatten eben dieses Viertel am Schloß zu Wachbach durch ihren Onkel ? (Vetter) Martin von Adelsheim, der es über Bernhard von Adelsheim und dessen Vater Simon von Adelsheim ererbt hatte. Darüber hinaus gibt der A. Stefan von Adelsheim ein weiteres Viertel am Schloß zu Wachbach zu Lehen, das dieser von Franz Rüd von Böttigheim (Bodigkheim) gekauft hatte und der es seinerseits vom Onkel ? (Vetter) des A. Otto, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern bzw. vom Vater des A. Philipp Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern zu Lehen hatte.

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Charter: B 249 U 211
Date: dorstags nach der heiligen pfingstwoche
AbstractLudwig Pfalzgraf bei Rhein (Pfalzintzgrave bei Rhein) und Herzog in Bayern (Hertzog in Baier), Erztruchsess und Kurfürst, bewilligt seinem Getreuen Stefan von Adelsheim (Alletzheim), daß dieser seine Ehefrau Barbara von Gebsattel mit 600 Gulden auf sein Viertel an dem Schloß zu Wachbach mit allen Rechten und Einkünften, das dieser vom A. als Mannlehen erhalten hatte, bewidmet hat.

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Charter: B 249 U 383
Date: sambstags nach sant Laurentzen tag
AbstractWalther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (Maister Teutschs Ordenns Inn Teutschenn und Welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (thaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. Streitigkeiten um Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. die Schäden, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montags nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt.

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Charter: B 249 U 384
Date: sambstags nach sannt Laurentzen tag
AbstractWalther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutschs ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen die Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren um ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (thaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. auf Streitigkeiten Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. solchenn, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montags nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt.

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Charter: B 249 U 382
Date: sambstags nach sant Laurentzen tag
AbstractWalther von Cronberg (Cronbergk), Administrator des Hochmeisteramts in Preußen und Deutschmeister (maister teutsch ordenns inn teutschenn und welschenn lannden) einerseits und Wolfgang Graf von Hohenlohe andererseits beurkunden, daß sie in einer Auseinandersetzung eine gütliche Einigung erzielt haben. Die Auseinandersetzung zwischen den A. betrifft zum einen Steuern, die der bereits erwähnte Wolfgang Graf von Hohenlohe im Amt Weikersheim (Weikershaim) in Markelsheim (Marckelßhaim), Roth (Roda), Bernsfelden (Bernsfeldenn), Rengershausen (Rengerßhawsen) und anderen Dörfern seinen Untertanen auferlegt hatte, obwohl der bereits erwähnte Administrator des Hochmeisteramts in Preußen im Amt Weikersheim und insbesondere zu Reckersfelden (Reckerßfeldenn) Erblehengüter besitzt, zum anderen Streitigkeiten um die Zentobrigkeit zu Otzendorf (Otzendorff) und Igelstrut und um Wiesen und Güter, die Andreas Wittich in Adolzhausen (Adoltzhawsen) gelegen bei Dunkenrod (Tunckenroda) inne hatte, des weiteren ein Haus und eine Hofreite zu Hollenbach (Holennbach) mit allen Zugehörden, wobei in diesen Streitpunkten von Herrn Landgraf Georg zum Leuchtenberg in Übereinstimmung mit Bischof Konrad zu Würzburg (Wurtzburgk) ein Schiedsspruch (Zhaidigungen) gefällt wurde; darüber hinaus betrifft die Auseinandersetzung zwischen den A. Streitigkeiten um Jagdrechte am Rießbach, im Kammerforst und im Mönchswald und des weiteren auf den Schäden, die dem Deutschen Orden und seinen Untertanen in den Häusern und Schlössern Mergentheim, Scheuerberg (Schewererberg), Horneck, Neuhaus (Newhaus), Heuchlingen (Heuchelheim), Gelchsheim (Gaillichshain) und Talheim entstanden sind, bzw. Schäden, die dem bereits erwähnten Wolfgang Graf von Hohenlohe in Weikersheim, Schillingsfürst und im Kloster Schäftersheim (Schefftershaim) entstanden sind; zur Beweisführung wird eine Urkunde vom 8. Jan. 1470 (montag nach ephiphanie domini) von Kraft und Albrecht, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhainn) erwähnt.

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Charter: B 249 U 385
Date: uff sant Dionisien tag
AbstractDer Dorfmeister und die ganze Gemeinde zu Adolzhausen (Adoltzhaußen) und zu Herbsthausen (Herbsthaußen) und Leonhard Betz, Hofmann (Hoffmann) zu Schönbühl (Schonbuhel), beurkunden, daß sie aufgrund eines Urteils des Schultheiß und der Schöfen des Gerichts zu Stuppach (Stupach) in einer Auseinandersetzung (irrung) eine gütliche Einigung erzielt haben.

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Charter: B 249 U 221
Date: am achtzehenden tag des monats Martii
AbstractKaiser Karl V. beurkundet, daß er Herrn Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts zu Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Maister Tewtsches Orens in Tewtschen und welischen landen), die niedere Gerichtsbarkeit (nidern Gericht) in Althausen übertragen hat, da der Deutsche Orden in Markelsheim (Marckelßhaim) bereits die niedere Gerichtsbarkeit ? (ein cent und scheffengericht) inne hat und Althausen in oben dieser Gemarkung Markelsheim liegt.

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Charter: B 249 U 222
Date: ainsundtzwaintzigisten tag des monats Juli
AbstractKönig Ferdinand I. beurkundet, daß er Herrn Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (meister teutsch ordens in teutschen und welschen lannden), die niedere Gerichtsbarkeit (nidern Gericht) in Althausen übertragen hat, da dieser bereits die niedere u. hohe Gerichtsbarkeit ? (zentgericht) zu Markelsheim (Marckelßheim) inne hat und da das Dorf Althausen in eben dieser Gemarkung Markelsheim liegt.

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Charter: B 249 U 223
Date: am siebenzehenden des monats Januarii
AbstractWalther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und in welschen landen, beurkundet, daß er, nachdem ihm König Ferdinand I. in einer in Hagenau (Hagenaw) datierten Urkunde die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen hatte, den Schultheiß und die Schöffen (Schepffen) des Gerichts (Niedergerichts) in Markelsheim zu ordentlichen Richtern bestellt und erteilt Nikolaus Vehern (?), Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaus), in diesem Zusammenhang gewisse Vollmachten (macht und gewalt), unter anderem auch durch Notariatsinstrumente den geschilderten Sachverhalt in Althausen bekannt zu machen.

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Charter: B 249 U 224
Date: uff montag nach sant Pauls bekherung tag der do was der letzt Januarii
AbstractPaul Appetzhofer aus Nördlingen, Notar, beurkundet, daß vor ihm Nikolaus Vehe ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Georg Spieß, Kanzleibeamter (canzler) des Administrators, einerseits und Melchior Werner, Schultheiß, mit allen Schöffen des Gerichts zu Markelsheim andererseits erschienen sind und zwei im Wortlaut inserierte Urkunden vorgelegt haben, wobei in der Urkunde vom 17. Jan. 1541, die von Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts und Deutschmeister, ausgestellt wurde, dem Schultheiß und den Schöffen des Zentgerichts zu Markelsheim die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde und in der am 21. Jul. 1540 in Hagenau datierten Urkunde, die von König Ferdinand I. ausgestellt wurde, dem Deutschen Orden eben diese niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde, so daß, wie Georg Spieß, Kanzleibeamter des Administrators [des Hochmeisteramts und Deutschmeisters], feststellt, die Rechtmäßigkeit der ausgeübten Gerichtshoheit in Althausen durch den Deutschen Orden bzw. in deren Aufrag durch das Zentgericht in Markelsheim hinlänglich bewiesen ist, des weiteren beurkundet der A., daß dem Schultheiß und den Schöffen zu Markelsheim ein Transsumpt der Urkunde von König Ferdinand I., die Herr Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) ausfertigen ließ, für ihren ständigen Gebrauch ausgehändigt wurde.

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Charter: B 249 U 225
Date: uff donnerstag nach unser lieben frawen lichtmeßtag
AbstractDie Gemeindevorsteher (Haimburger Zwelfer) und die ganze Gemeinde Althausen im Amt Neuhaus (Ampt Newenhaus) [des Deutschen Ordens] beurkunden, daß Kaiser [Karl V.] in der Auseinandersetzung (irrungen) zwischen Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Administrator des Hochmeisteramts (hochmeisterthumbs) in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Maister Teutschs Ordens Inn Teutschen und welschen lannden), einerseits und den A. andererseits um die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ? (zennt und hohen obrigkait) und den Schutz und Schim [in Althausen] Bürermeister und Rat der Stadt Wimpfen (Wimpffenn) beauftragt hatte, in dieser Auseinandersetzung zu schlichten und geben in einer wörtlich inserierten Urkunde die gütlich getroffenen Vereinbarungen wieder, wobei sie geloben, eben diese Vereinbarungen zu halten.

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Charter: B 249 U 379
Date: auf dinstag nach Egidii, der do was der vierd tag des monats Septembris
AbstractMichael Haud, Kleriker des Bistums Mainz (Meintzer bistumbs) und Notar, beurkundet, daß im Auftrag von Herrn Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Hoch- und Deutschmeister (administrators des hochmeisterthumbs inn Preussenn und maisters teutschs ordenns In teutschen und welschen landen), vor ihm und den anwesenden Zeugen Herr Bernhard von Rüdigheim (Rüdickhaim) zu Rückingen, Baumeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergenthaim), und Wilhelm von Thannhausen (Danhawsen), Hauptmann der Geleitsreiter, als Vertreter von Herrn Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg (???); wobei Herr Bernhard von Rüdigheim zu Rückingen vorbringt, daß der bereits erwähnte Wilhelm von Thannhausen einige Kaufleute vom Burggrafentor entgegen örtlicher Gepflogenheiten, so ist unter anderem festgelegt, daß die Geleitreiter bei St. Wolfgang in der Nähe (Ihenset ?) der Tauberbrücke (Thawberbrücken) anhalten müssen, und ob wohl ihm dies von Herrn Hans Hermlessen von Berlichingen, Oberreiter (uberreytter) zu Mergentheim des Deutschen Ordens, und Simon von ...(Denstad), Kammerherr des Hochmeisters (irerfürstlichen gnaden kemerling) untersagt worden war, durch die Stadt Mergentheim geleitet hat.

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Charter: B 249 U 243
Date: dinstags nach Marie himmelfart der do waß der achtzehendt august
AbstractAnna Regner, Witwe des Sebastian Regner, und deren Beistand Paul Ruffen, Hans Ochsner und Michael Newer, Vormünder der beiden unmündigen Kinder Michael und Anna des verstorbenen Sebastian Regner, Stoffel Erwar, Hans Brödling, Hans Neuß und der bereits erwähnte Michael Newer, Vormünder der beiden abwesenden Brüder Leonhard und Michael Regner zu Igersheim, Jost Regner, Hans Regner und Margaretha, Ehefrau des Barthel Weinman, alle Bürger und Bürgerinnen zu Mergentheim (Mergetheim) und Matthias Regner zu Markelsheim (Marckelßheim), als Miterbe, beurkunden, daß sie Herrn Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Administrator des Hochmeisteramts (hochmeisterthumbs) zu Preußen (Preusssen) und Deutschmeister (Maistern Teusch Orden in Teutschen und Welschen Landen), dem Deutschen Orden und dem Amt Neuhaus (Neuenhauß) ihre Mühle zu Igersheim an der Tauber unter dem [Schloß zu] ? Neuhaus gelegen mit mehreren genannten Rechten, Einkünften und Zugehörden, darunter auch 1 Morgen Wiese, für die Bastian Regner und Hans Hofman als Anstößer genannt werden, um 1.500 Gulden der üblichen Landeswährung in Franken (gemeiner frenkischer landeswehrung) verkauft haben. Die A. haben Friedrich Schlehenriedt und den bereits erwähnten [Hans] Brödling, beide Bürgermeister zu Mergentheim das Siegel der Stadt Mergentheim an die Urkunde zu hängen.

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Charter: B 249 U 394
Date: uff dinstag nach oculi des ailfften Martij
AbstractJohann Bach, Kaplan zu Nürnberg, und Georg Üdinger, Bürger zu Creglingen (Kreglingen) beurkunden, daß sie dem Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uff der Thauber) 3 1/2 Morgen Wald in der Gemarkung Lichtel (Lienthal), den die A. von Matthias Bach zu Münster, Vater bzw. Schwiegervater der A., geerbt hatten, um 50 rheinische Gulden (gulden rinischer gemainer landeswehrung) verkauft haben.

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Charter: B 249 U 327
Date: o.M. o.T.
AbstractMarkus Gerbfelder führt die Dorfordnung von Rötelsee (Röttelsig) in 28 Artikeln aus und listet im Anschluss die Holzrechte zu Rötelsee von mehreren genannten Personen auf, wobei es sich um Personen aus Oesfeld (Ösfelt), Bernsfelden (Berntzsfeldenn), Vilchband (Filchband), Harthausen (Harthaussenn), Simmringen (Simerig), Bowiesen (Bawissenn), Reckerstal (Reckerthall), Bütthardt (Büttert) und um den Amtmann zu Neuhaus (Neuenhauß) handelt.

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Charter: B 249 U 395
Date: montags nach trinitatis den sechst und wwanzigsten monats Maij neuen calenders
AbstractSchultheiß und Gericht zu Löffelstelzen (Löffellsteltzen) beurkunden, daß vor ihnen Hans Brochel erschienen ist und um die Beurkundung seiner ehelichen Geburg und ehrlichen Herkunft gebeten hat, worauf die A. beurkunden, daß die Eltern des bereits erwähnten Hans Brochel, Balthasar Brochel und dessen Ehefrau Margarethe Körner zu Mergentheim geheiratet haben, in Löffelstelzen wohnhaft waren und daß dort Hans Brochel als deren Sohn ehelich geboren wurde.

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Charter: B 249 U 386
Date: den zwanzigsten neuen und zehenden alten calenders des monats Julii
AbstractMaximilian Erzherzog von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister (meister teutsch ordens in teutschen und welschen lannden) und Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und Herr zu Langenburg (Lanngenburg) beurkunden einen Vertrag zwischen den A., der aufgrund von Auseinandersetzungen (irrungen) geschlossen wurde, die sich bereits zwischen Vorgängern von Maximilian Erzherzog von Österreich im Amt des Hoch- und Deutschmeisters, Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Georg [Hund von Wenkheim] und Heinrich [von Bobenhausen] und Vorfahren des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg, den Herren Albrecht, Georg und Ludwig Casimir Grafen von Hohenlohe und Herren zu Langenburg, ergeben hatten. Diese Streitpunkte waren nach erfolgter Erbteilung des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg mit dessen Brüdern Philipp und Friedrich auf diesen übergegangen (uff uns erwachsen und kommen), wobei der erste Streitpunkt bereits bis ind das Jahr [15]36 zurückreicht, als es zwischen Walther von Cronberg und Wolf Graf von Hohenlohe zu einer Auseinandersetzung um Rechte im Amt Weikersheim (Weyckherßheim) gekommen war, die unter anderem durch den Bischof zu Würzburg entschieden wurde. Des weiteren die Auseinandersetzung um die Fräuleinsteuer (und die Steuer oder anlagen vonn wegen deß heurathguts) von zwei Gräfinnen [von Hohenlohe], von denen eine mit einem Rheingrafen und die andere mit einem von Staufen (Stauffen) vermählt wurde, und auch um die fränkische Kreissteuer in Höhe von 5 % (fünff batzen uffs hundert), die in der Auseinandersetzung zwischen Bamberg, Würzburg und Nürnberg (Nürmberg), als drei fränkische Einigungsstände, gegen Markgrafen Albrecht zu Brandenburg erhoben wurde. Als weitere Streitpunkte werden die Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Orden und dem Haus Hohenlohe um den Viehtrieb in Roth (Rodt), Hollenbach, Herbsthausen und Adolzhausen (Adoltzhausen), um Holzrechte in der Gemarkung Azendorf (Otzendorff) und um Jagdrechte in den Gemarkungen Schönbühl, Markelsheim (Markelßheim), Rüsselhausen, Igersheim (Igerßheim), Neuseß (Neuses), Elpersheim und Bemsfelden (Bemßfelden) genannt, wobei dem Amt Neuhaus (Neuenhauß) des Deutschen Ordens in der Auseinandersetzung um die Jagdrechte gewisse Rechte zugesprochen werden und in diesem Zusammenhang Ailvingen (Alvingen), Igelstrut, Apfelbach (Apffelbach), Herrenzimmern im Amt Bartenstein, Schäftersheim (Scheffterßheim), Igersheim (Egerßheim), Harthausen und Stalldorf erwähnt werden; des weiteren werden in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den Schaftrieb zu Herbsthausen unter anderem Niederhausen (Niderheus) und Nassau (Nassaw) und in Zusammenhang mit den Abgaben von begüterten Untertanen in der Gemarkung Azendorf der Ort Hachtel erwähnt. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Haus Hohenlohe, Neuenstein (Newenstein) und Waldenburg um das Gericht ? (Schied) zu Brüchlingen, die Auseinandersetzungen um die Obrigkeit und Fischrechte zu Ebersbach, wobei in diesem Zusammenhang Unterregenbach (Nidern Regenbach) und Mergentheim (Margentheim) erwähnt werden, und unter anderem die Vereinbarung über das Pfarrhaus zu Hohebach (Hoebach), wobei hier der Ort Rengershausen (Rengerßhausen) genannt wird, werden abschließend abgehandelt.

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Charter: B 249 U 144
Date: uff Martini
AbstractTheobald Baur und seine Ehefrau Barbara zu Deubach beurkunden eine Schuld in Höhe von 50 Gulden gegenüber Herrn Christoph Popenberger, Doktor der Rechte und fürstlicher Rat des Deutschmeisters zu Mergentheim, und verpflichten sich den auf St. Martin 1602 erstmalig fällig werdenen Zins in Höhe von 2 1/2 Gulden zu bezahlen, wobei für eben diese Schuld 2 1/2 Morgen Weinberg in Deubach in der Gemarkung Oberbalbach (obern Balbach) als Unterpfand übergeben, für den Hans Schneider zu Oberbalbach, Hans Henninger und Jörg Reinhardt zu Deubach als Anstößer genannt werden.

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Charter: B 249 U 262
Date: den viertzehenden monats tag Januarii
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Münster beurkunden für Herrn Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und Herrn zu Langenburg sowie Herrn Georg Sigmund von Rosenberg zu Haltenbergstetten, daß vor ihnen Steffan Vogt mit seinem Stiefvater Michael Herrlinger erschienen ist und die Beurkundung seiner ehelichen Geburt und seines redlichen Herkommens erbittet; daher bezeugen die oben angeführten A., daß die Eltern von Steffan Vogt, der verstorbene Steffan Vogt und dessen Ehefrau Elisbaeth, vor ungefähr 30 Jahren ehelich getraut wurden, des weiteren, daß der bereits erwähnte Steffan Vogt ehelich und frei geboren ist.

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Charter: B 249 U 410
Date: sambstags nach Cantate des sibenden Maij
AbstractWilhelm Michael Schliderer von Lachen, Hauskomtur, Trappier und Odenwäldischer Überreiter zu Mergentheim (Mergenthaim) des Deutschen Ordens erläßt nach verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Meistern und Gesellen des Büttnerhandwerks eine Handwerksordnung für eben diese Zunft.

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Charter: B 249 U 233
Date: samstag den zehnten December
AbstractSchultheiß (schulthes), Bürgermeister und Gericht zu Bernsfelden unter dem Amt Neuhaus (ambt Neuenhaus) des Deutschen Ordens beurkunden, daß vor ihnen Martin Flurer erschienen ist und einen Nachweis seiner ehelichen Geburt und Herkunft erbittet; die A. beurkunden daher nach einer Bestätigung der hinzugezogenen Zeugen Linhart Bach und Hans Wörlein, daß Linhart Flurer, Sohn des Hans Flurer, und dessen Ehefrau Anna, Tochter des Kaspar Flurer zu Stalldorf, vor ungefähr 42 Jahren in Bernsfelden geheiratet haben, daß Mertin Scheffner vor ungefähr 37 Jahren geboren wurde und daß er ehelich und frei geboren ist.

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Charter: B 249 U 167a
Date: den ailften january nach christi unsers einigen erlößers und seligmachers freuden reicher geburt
AbstractSchultheiß und Gericht zu Neubronn (Neunbron) beurkunden, daß der vor ihnen erschienene Melchior Herter durch seine Eltern Valentin Herter (Härter) und Anna Stützlin, die vor 28 Jahren geheiratet haben, neben weiteren Geschwister ehelich und frei geboren ist.

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Charter: B 249 U 110
Date: vigilis S. Andreae apostoli den 29 monats Novembris anno christi salvatoris
AbstractBürgermeister und Rat (Rath) der Stadt (statt) Mergentheim beurkunden, daß die leiblichen Eltern des vor ihnen erschienen, Joß Müller und Dorothea Rückerlin, vor 23 Jahren in Königshofen (Königshoven) an der Tauber im Erzstift Mainz (Maintz) christich getraut wurden und daß er selbst frei geboren ist und vom fürstlichen Herrn Zimmerwarter aus der heilingen Taufe gehoben wurde, dafür werden Jacob Riedt und Christoph Dönner als Zeugen benannt.

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Charter: B 249 U 168a
Date: des funf und zwanzigsten februarii nach christi unseres einigen erlößers und seligmachers freudensreichers geburts
AbstractSchultheiß und Gericht zu Neubronn (Neunbron) beurkunden, daß der vor ihnen erschienene Jakob Fuchs durch seine beiden Eltern Steffan Fuchs und Magdalena Rüegerin, die vor 52 Jahren geheiratet haben, neben anderen Geschwister ehelich und frei geboren ist.

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