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Charter: Hospitalarchiv Urkunden U 1252
Signature: U 1252
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1616 Oktober 31
Balthasar Debler und seine Ehefrau Dorothea Rahnin treffen folgende testamentarische Bestimmungen: 1. Beider Leichname sollen mit Prozession auf den Kirchhof U. L. Frau begleitet und dort bestattet werden; dafür sind der Priesterbruderschaft je 10 Gulden zu zahlen.2. Sie bestimmen 100 Gulden Kapital für die Priesterbruderschaft zur Abhaltung eines Jahrtag-Gottesdienstes mit Vigil und 3 gesungenen Ämtern jährlich. 3. Den Armen im Spital und zu St. Katharina vermachen sie 50 Gulden, deren Zinsen je zur Hälfte am Jahrtag von der Priesterbruderschaft verteilt werden sollen. 4. Die Seelschwestern im Engelhaus zu St. Ludwig erhalten 50 Gulden mit der Bestimmung, daß die Schwestern dem Jahrtag beiwohnen und dabei sowie an den 4 Quatembern und am Allerseelentag 4 Kerzen anzünden sollen. 5. Für die nächstverwandten Armen aus der Debler-Rahn-Buckischen Familie werden 400 Gulden gestiftet, deren Zinsen für die Kinder dieser Armen zur Erlernung eines Handwerks verwendet werden sollen. Falls entsprechende Verwandte fehlen, sollen die Zinsen anderen in Gmünd wohnhaften Armen gegeben werden. Der Rat soll dafür zwei Pfleger bestimmen, welche als Entschädigung je 0,5 Gulden erhalten. 6. Der den andern überlebende Teil des Ehepaares Debler hat auf Lebenszeit volles Nutzungsrecht aller liegenden und fahrenden Güter. 7. Dorothea Rahnin bestimmt in einem besonderen verschlossenen Briefe die Erben der einen Hälfte der gesamten Hinterlassenschaft. Die andere Hälfte der Erbmasse wird in 6 gleiche Teile geteilt. Davon bekommt a) einen Teil sein Bruder Leonhard Debler bzw. seine Kinder; b) einen Teil die Kinder seines verstorbenen Bruders Hans Debler aus beiden Ehen; c) einen Teil die Kinder seines verstorbenen Bruders Peter Debler; der Anteil der aus bestimmten Gründen enterbten Katharina, Jakob Enslins Hausfrau, fällt jedoch zusätzlich ihrer Schwester Anna, Jörg Killingers Hausfrau zu, welche auch die obere Wiese, genannt die Breche, auf welcher der Roth sitzt, gegen einen der Erbmasse zuzuschlagenden Kaufschilling von 400 Gulden erbt; d) den 4. Teil sein Bruder Melchior Debler bzw. seine Kinder, der auch die untere Wiese, auch Breche genannt, um 500 Gulden bekommt; e) den 5. Teil seine Schwester Veronika, Witwe des Bürgermeisters Leonhard Beck, und ihre Kinder; f) den 6. Teil die Kinder seiner verstorbenen Schwester Ursula, Heinrich Widmanns sel. gewesene Hausfrau; sie kann ferner eine Wiese um 500 Gulden, einen Acker am Straßdorfer Berg um 310 Gulden und seinen Garten in der Siechgasse um 260 Gulden kaufen. 8. Alle seine Grasgärten vor dem unteren Tor auf dem Schwerzer, die er von seinem Schwiegervater um 450 Gulden gekauft hat, können von dem im besonderen Testament seiner Frau genannten Erben käuflich erworben werden. - Zu Testamentsvollstreckern bestimmen sie den M. Johannes Schrott, Pfarrherrn und Landdechanten, und den Stadtschreiber Wolfgang Ziegler auf Kosten der gesamten Erbmasse. Für ihre Bemühungen soll jeder ein vergoldetes Silbergerät (Tischbecher oder ähnl.) von 10 Lot Gewicht erhalten. Wer von der Verwandtschaft dieses Testament anficht, wird von der Erbschaft ausgeschlossen. Die Testatoren behalten sich Änderungen und Ergänzungen vor. Beider eigenhändige Unterschrift und Siegel. Unterschriften der Zeugen: Johannes Schrott, Pfarrer und Landdechant; Wolfgang Hein, Bürger und Kanzleiverwandter; Johann Christoph Bensel; Hans Haut, Hans Romel, Karl Bletzger und Hans Jakob Vogt. Schlußklausel des Wolfgang Ziegler, öff. Notars, Bürgers und Stadtschreibers, mit Unterschrift und Notarssignum (Prosperatum est opus in manibus eius)  

Ausfertigung
Current repository
Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Alte Signatur: II.9

Material: Pergament
    Graphics: 
    x
    Editions
    • R: Nitsch, Spitalarchiv, Nr. 1486, S. 236-238

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