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Charter: Reichsstadtarchiv Urkunden U 36
Fonds > DE-StASGD > A02U > U_36
Signature: U 36
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14670213
Sixtus im Steinhaus bekundet, dass er sich mit Zustimmung seiner Mitseelwarter Konrad Ützlin von Deinbach und dessen Vater Jörg, Bürger zu Gmünd, wegen der Stiftung des Friedrich im Steinhaus mit Bürgermeister und Rat zu Gmünd in folgender Weise geeinigt habe: 1.) Er wird den Brief, den der Rat vor Jahren seinem verstorbenen Bruder Hans gegeben hat und in welchem der letzte Wille des Stifters etwas abgeändert worden ist, wieder herausgeben, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, ihn durch eine eigene Urkunde für ungültig erklären. 2.) Bürgermeister und Rat sollen auch weiterhin nach dem Willen des Stifters von den Zinsen der Stiftung nur nur zwei, sondern drei, vier, fünf oder mehr Studenten untersützen, darunter mit Vorrang zwei, die auf Vorschlag der Seelwarter benannt werden oder aus der Familie der Steinhäuser stammen. 3.) Die Zahl der zu unterstützenden Studenten und die Höhe der Stipendien bzw. eine Unterstützung anderer Personen im Sinne des Testaments bestimmen Bürgermeister und Rat allein. 4.) Wird der Rat deshalb von jemandem angegriffen, so will Sixtus ihm Beistand leisten, wobei die damit verbundenen Kosten zu Lasten der Stiftung gehen. Siegler: Sixtus im Steinhaus, Kaspar Hagg von Hoheneck und Jörg von Horkheim. "Der geben ist am nehsten frytag vor dem wyssen sunnentag, als man in der hailgn kirchen singt Invocavit."  

Ausfertigung

Material: Pergament
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    Editions
    • R: Nitsch, Urkunden und Akten 2, Nr. 1461, S. 31.
     
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