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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1338 Mai 1
Signature: U / 1338 Mai 1
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01.05.1338
Bürgermeister, Rat und Bürger der Städte Mainz ("Mentze"), Strassburg ("Strazburg"), Worms ("Wormeze") und Speyer ("Spire") schließen ein Bündnis ab: 1) die Städte verpflichten sich zu gemeinsamem Vorgehen gegen Schädiger; solchen soll auch keine Ware verkauft und keine Waffe gegeben werden. Die Städte können dabei dem Schädiger ein achttägiges Ziel zur Begleichung des Streites lassen. Strassburg ("Strazburg") ist abwärts nur bis zur "Selse" zur Hilfeleistung verbunden, die andern Städte nur bis zur "Selse" aufwärts. Bei Nichtbeteiligung am Kriegszug vermitteln die Städte, ihrem Vorschlag hat die beteiligte Stadt sich anzuschließen. 2) Erkennt eine Stadt einen andern Herrn an oder streitet sie mit ihrem Bischof, sind die Bundesgenossen zur Hilfe nicht verbunden. Die von Strassburg ("Strasburg") haben auch die von Basel ("Basil") und die von Freiburg ("Friburg") als ihre Eidgenossen aufgenommen. 3) Das Bündnis dauert drei Jahre; ist es dann noch nicht erneuert und zugleich ein Krieg noch im Gang, sind die Städte bis zur Beendigung desselben zur Hilfeleistung verbunden. 4) Bei der Neuwahl des Stadtrates hat dieser das Bündnis zu beeiden. 5) Früher abgeschlossene Bündnisse bleiben in Kraft. 4 S.: Die Städte. "Der wart gegeben ... dusent ... druhundert ... und [acht und] drizig ... an sant Walpurge tage der heiligen junffrowen."  
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Deutsch, Ausfertigung. Perg., auf grauem Papier aufgezogen und beschädigt. Die S. fehlen.
 
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