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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1354 Januar 10
Signature: U / 1354 Januar 10
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10.01.1354
"Heyle Gylbrecht" von Nieder-Issigheim ("Nydern Ussenkeym") besteht von den Frauen zu Altmünster ihr Gut zu Ober-Issigheim ("Obern Ussinkeim") zu Erbe auf 10 Jahre unter folgenden Bedingungen: 1) Er soll die althergekommenen Weizen-, Hafer- und Pfenniggülten den Vögten reichen, außerdem dem Kloster jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt 50 Malter Korn Mainzer Maß zu Mainz an die Mühlpforte ("Mentze an dy Mulen porten"); das Kloster soll dabei den Zoll zu Mainz und den Mitter lohn ("muttelon") auf sich nehmen. 2) Er soll des Klosters Zinsen und Besthäupter zu Ossenheim ("Ossenkeim") sammeln und antworten. 3) Er soll Hof und Garten instandhalten, "ir gestroe wider uf ir ecker furen" und Bauten nur mit Zustimmung des Klosters oder seines Schaffners aufführen. 4) Bei Hagel und Verheerung soll das Kloster tun, was Landes Gewohnheit und Recht ist, oder auf die halbe Gült vorläufig verzichten. 5) Wenn nach Ablauf der zehn Jahre das Kloster ihm 20 Pfd. ausbezahlt, soll er das Gut zurückgeben und keinen Anspruch auf Landsiedelrecht machen. 6) Er u.s. Fr. Metze setzen für die genannte Frist zu Unterpfand ihren Hof zu Nieder-Issigheim ("Nydern Ussinkeim") und die dazu gehörige Hube Lands, die dem Pastor von "Karbin" zinst. S.: Stadt Hanau ("Albrath", Vogt, "Hentze Gufer", Schultheiß). "Datum 1354 feria sexta ante Anthonii".  
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Ausfertigung. Perg. S. fehlt.
 
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