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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1368 April 23
Signature: U / 1368 April 23
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23.04.1368
Erzbischof Gerlach an Äbtissin und Konvent von Altmünster ("veteriscelle") in Mainz: Das Kloster ist in solch bedrängte wirtschaftliche Lage gekommen, dass Gefahr besteht, daß es seinen Beichtvater, einen Zisterziensermönch, nicht mehr unterhalten kann und ihn entlassen muß. Es hat deshalb den Erzbischof gebeten, die von dem + Domkustos Heinrich von Bienbach ("Byenbach") gekaufte Ewigpfründe des St. Nikolausaltars (die vom Stifter dem Priester "Sifridus de Casle" übertragen worden ist und bestimmungsgemäß nach dessen Tode vom Kloster binnen vier Monate verliehen werden muß, widrigenfalls der jeweilige Domkustos dieses Recht ausüben darf) der Klostermensa zum Unterhalt des Beichtvaters zu inkorporieren; die Bestimmung, daß der Priester dieses Altars wöchentlich drei Messen lesen und der Altar nach Erledigung binnen vier Monate verliehen werden müsse, möge auf einen andern schon bestehenden Klosteraltar übertragen werden. Der Erzbischof erfüllt diese Bitte und überweist die genannten Verpflichtungen dem St. Katharinenaltar, den zur Zeit Johannes zum Gelnhauser ("Geylnhuser") als Rektor innehat; besetzt das Kloster dessen Pfründe binnen vier Monate nicht, fällt das Besetzungsrecht auf ewig an den Domkustos. S.: Erzbischof. "Datum Eltvil [= Eltville] XXIII die mensis Aprilis 1368".  
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Lat., Ausfertigung. Perg. S. fehlt.
 
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