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Charter:  Urkunden (635-1371) U / 1371 Mai 19
Signature: U / 1371 Mai 19
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19.05.1371
1371, 9. Indiktion, im 1. Jahr des Pontifikats Gregors XI, 19. Mai, um die sechste Stunde, "in hospitio sive domo", das der + Domvikar Konrad von Bingen ("de Pinguia") bewohnte, "in vico dicto uf dem Ackir", vor Notar und Zeugen, bekunden Johannes von Falkenstein ("Falkinstein"), Prior, und Konrad von Fritzlar, Prokurator der Kartause St. Michaelsberg, daß sie den vorgenannten Domvikar auf seinem Krankenlager nach Empfang der letzten Ölung, jedoch noch bei vollen Sinnen, aufgesucht und gebeten haben, der Kartause gewisse Weingärten und das Haus zum Salzkasten in Bingen ("in opido Pinguensi") zuzueignen. Die Kartause ist sodann auch in den Besitz dieser Güter gelangt. Nun haben aber Äbtissin und Konvent zu Dalen vor Mainz, auch im Namen ihrer Mitschwester Alheidis, Nichte des Verstorbenen, Anspruch auf den halben Teil des Hauses erhoben, wegen einer Forderung in Höhe von 30 fl, die der Domvikar Johannes Bick an den Verstorbenen, seinen Onkel, gehabt hat. Auf Bitten der Kartause stellte der Verstorbene fest, dass seine Nichte und sein Neffe zwar je ein Viertel des Hauses besessen, daß er aber ihnen beide Anteile abgekauft habe und ihm somit das volle Besitzrecht zustehe. Außer dem Anteil seiner Nichte, der über 30 fl nicht hinausgegangen sei, habe er für sie 170 fl dem Kloster Dalen gegeben und überhaupt über 300 fl für sie ausgegeben; auch seinem Neffen sei er in reichem Maße beim Studium und zur Erlangung der Weihen behilflich gewesen; wenn er gewußt hätte, daß die beiden nun diese Schenkung an die Kartause anstritten, hätte er ihnen nicht zu ihrer jetzigen Stellung verholfen. Zeugen: Johannes "Laupbach", Domvikar, "Jacobus Bick", Stiftsherr von St. Andreas zu Worms, Ludwig von Marburg ("Ludewicus von Marpurg") und "Emcho" zu Landeck, Bürger zu Mainz. Signet und Unterschrift des kaiserlichen Notars "Conradus Buddenband", Klerikers der Mainzer Diözese, wohnhaft zu Mainz.  
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Lat., Ausfertigung. Perg.
 
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