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Charter: Bürgerspital Urkunden 164
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1649 Nov 29
Urteil des bischöflichen Vikariats in Sachen Bürgerspital gegen Karthäuser betr. Zenner'sche Stiftung: Crafft Zenner, Bürger zu Würzburg, hat durch ein am 3. Mai 1474 aufgerichtetes Testament Prior und Konvent der hiesigen Kartause 50 Gulden jährlicher Pension bei Bürgermeister und Rat der freien Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber vermacht. Bedingung ist, dass sie dem Spitalmeister in der Kirche des Bürgerspitals jährlich auf St. Urban 10 Gulden zu einem ewigen Jahrtag geben. Der Spitalmeister soll diese 10 Gulden ausweislich des Testaments sowohl dem Gotteshaus als auch geistlichen und weltlichen Personen, sonderlich aber den armen Pfründnern für Speis und Trank austeilen. Prior und Konvent der Kartause haben während der Kriegsunruhen diese 10 Gulden zu geben unterlassen. Sie behaupten, nicht mehr dazu verpflichtet zu sein, weil die Spitalpfleger ein oder das andere Mal den armen Pfründnern entgegen den Bestimmungen des Testamentes davon nichts mehr gegeben hätten. Dagegen haben die Pfleger bei der fürstlich würzburgischen geistlichen Kanzlei gebeten, sie bei der Fundation zu erhalten. Das bischöfliche Vikariat urteilt mit Zustimmung des Kurfürsten und Erzbischofs Johann Philipp von Mainz als Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken, dass vom laufenden Jahr an Prior und Konvent der Kartause an St. Urban gebührende Recognition den Spitalpflegern die gestifteten 10 Gulden geben sollen.  
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