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FondWürzburger Ratsurkunden
  1. Entstehungsgeschichte
  2. Die Würzburger Ratsurkunden sind der zentrale mittelalterliche Urkundenbestand des Stadtarchivs Würzburg, der die Überlieferung des Stadtrates umfasst und mit einer Beurkundung eines Rechtsgeschäfts im Jahr 1277 einsetzt. Bereits 1256 ist der Würzburger Stadtrat urkundlich belegt, seine Urkunden und Kopialbücher wurden zusammen mit dem Silberschatz in einem Gewölbekeller des Rathauses verwahrt. Die Kompetenzen des Rates waren in Würzburg als einer bischöflichen Stadt begrenzt: Sie erstreckten sich auf Mauerunterhalt, Bewachung und allgemeine Sicherheit in der Stadt, das Steuer- und Bauwesen, die Streitschlichtung unter Bürgern, sowie Pflegschaften über bürgerliche Stiftungen. Würzburg konnte trotz mehrfacher Versuche die bischöfliche Oberhoheit nicht abschütteln. Bei zwei dieser Versuche dürfte es auch Verluste im Urkundenarchiv der Stadt gegeben haben, da die Bischöfe als siegreiche Stadtherren 1400 und 1525 die päpstlichen und königlichen Privilegien der Stadt einziehen ließen. Aufgrund der frühzeitigen Auslagerung haben die Würzburger Ratsurkunden den Zweiten Weltkrieg ohne Verluste überstanden

  3. Literatur
  4. DRÜPPEL, Hubert: Ratsverfassung und städtisches Gerichtswesen, in: Geschichte der Stadt Würzburg, Band II: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814, hrsg. v. Ulrich WAGNER, Stuttgart 2004, S. 232–253.

    SPRANDEL, Rolf: Das Würzburger Ratsprotokoll des 15. Jahrhunderts. Eine historisch-systematische Analyse (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg, Band 11), Würzburg 2003.

    WAGNER, Ulrich: Ein Vidimus des Würzburger Brückengerichtsschreibers Konrad Beringer vom 12. April 1464, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst (2013), Band 65, Würzburg 2013, S. 303–308.

    WILLOWEIT, Dietmar: Stadtverfassung und Gerichtswesen im mittelalterlichen Würzburg, in: Geschichte der Stadt Würzburg, Band I: Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs, hrsg. v. Ulrich WAGNER, Stuttgart 2001, S. 233–249.