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Charter: Urkunden 124
Signature: 124
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1532 Juli 8
Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda antwortet den Herren von Weyhers (Eitel und Balthasar von Weyhers, Hans von Ebersberg samt den anderen Ganerben zu Weyhers und Ebersberg) auf ihre Bitte die Türkensteuer, die im Gericht Weyhers jede Person, auch die Kinder, die älter als 10 Jahre sind, an den Zentgrafen zu Weyhers, Peter Merzen, entrichten müssen nicht mehr zu erheben, da das Gericht Weyhers durch vielerlei Gebrechen geplagt sei. Abt Johann kann allerdings keinerlei besondere Gebrechen erkennen und erinnert sich auch nicht, dass der Einzug der Steuern in gefährlicher Weise geschehen sein soll. Es ergeht ferner der Beschluss, dass der gesamte Bezirk, den das Stift Fulda als kaiserliches Lehen erhalten hat, die gleichen Abgaben entrichten muss. Jeder, der ein Lehen empfangen hat, ob Geistlicher, Adliger, Bürger oder Bauer, habe sich dazu verpflichtet seinem Herrn gebührlich zu dienen und dem Kaiser Gehorsam zu leisten. Wer nicht in den Krieg gegen die Türken ziehe unterstützt mit seinen Abgaben diejenigen, die ausziehen und trägt somit seinen Teil zum Erhalt des Reiches bei. Weiterhin wird jeder mit hohen Bußen belegt, der sich den kaiserlichen Anweisungen wiedersetzt. Sollten die von Weyhers sich weiterhin weigern die Türkensteuer zu bezahlen würden sie in Verderb und Ungemach fallen. Die Steuer diene weiterhin dazu den christlichen Erbfeind zu bekämpfen und den heiligen christlichen Glauben zu bewahren. Man solle die Steuer somit nicht aus purem Gehorsam entrichten, sondern aus brüderlicher Liebe und um den Willen des christlichen Glaubens. Man solle bereit sein dafür sein Leib, Leben, Gut und all sein Vermögen zu lassen. Jeder habe durch die Taufe den Eid abgelegt diesen Glauben zu verteidigen.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
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  • Deutsch
    Sigillant: Der Aussteller

    Material: Papier
      Graphics: 
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      Original dating clauseDatum in unser stat Fulda sontags noch Udalrici Episcopi anno 1500 xxxii

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Die Kopie wurde von Eitel von Weyhers an seinen Vetter (nicht näher benannt) wetitergeleitet, mit der Bitte um eine Unterredung, was nun zu tun oder zu lassen sei. Zwischen den nächsten Sonntagen werde er in Weyers sein.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Die Kopie wurde von Eitel von Weyhers an seinen Vetter (nicht näher benannt) wetitergeleitet, mit der Bitte um eine Unterredung, was nun zu tun oder zu lassen sei. Zwischen den nächsten Sonntagen werde er in Weyers sein.
       
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