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Charter: Urkunden 182
Signature: 182
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1563 Januar 16
Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Schultheißen, Viermeistern und den Leinwebern der Stadt Fulda einer- und den Leinwebermeistern zu Herbstein andererseits in folgender Sache geschlichtet hat: Auf die Anschuldigung der Leinweber aus Fulda, dass die Leinweber aus Herbstein ein schmaleres Maß nutzten, ihr Garn aber in Fulda kauften und dann ihre Waren verteuert hier wieder verkauften, entgegneten diese, dass sie ihre Tücher seit jeher nach diesem Maß schneiderten und auch ihr Garn immer in Fulda gekauft hätten. Auch in der Wetterau würden die Tücher so verkauft, ohne dass den Fuldischen Meistern bisher Schaden entstanden oder diese sich darüber beschwert hätten. Sie haben den Abt gebeten, da sie am äußersten Rande des Bistums Fulda lebten und "gar keinen Zugang der narung hettenn", dass er ihnen ihre Gewohnheiten lassen solle. Abt Wolfgang hat nach eingehender Beratung und Anhörung beider Parteien entschieden, dass die Leinwebermeister aus Herbstein auf den Samstagsmärkten in Fulda nicht vor 10 Uhr Garn kaufen oder sonstwie heimlich an sich bringen dürfen. Bis zu dieser Uhrzeit haben die Leinwebermeister aus Fulda Vorrang beim Garnkauf, danach dürften die Leinwebermeister aus Herbstein ihr benötigtes Garn wie bisher einkaufen.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • Deutsch, papiergedecktes Siegel
    Sigillant: Der Aussteller mit dem Kanzleisekret

    Material: Papier
      Graphics: 
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      Original dating clauseGeschehenn inn unser Stadt Fulda Sonnabents denn Sechzehendenn Januar im funffzehennhundertenn drey unnd sechtzigisten Jahre

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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