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Charter: Urkunden 227
Signature: 227
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1603 September 9
Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bestätigt den Meistern des Seilerhandwerks ihre Zunftordnung. 1. Ein Fremder, der in Fulda Meister werden will soll seine eheliche Geburt und Herkunft nachweisen, weiterhin soll er der katholischen Religion zugetan sein, das Handwerk bei einem rechten Meister erlernt haben und einen guten Nachweis davon vorzeigen können. Erst dann darf er als Meister in Fulda zugelassen werden. Zuvor sollen an die Zunft 3 und an den Abt 6 Gulden entrichtet werden. Heiratet ein fremder Seilermeister die Tochter eines fuldischen Seilermeisters und begehrt sich in Fulda niederzulassen und in die Zunft aufgenommen zu werden, so soll er nur die Hälfte an die Zunft und den Abt entrichten. 3. Wer das Handwerk erlernen will, soll drei Jahre und vierzehen Tage in die Lehre gehen. Dem Abt sollen dafür zwei Kannen und der Zunft eine Kanne Wein entrichtet werden. Wenn er ausgelernt hat soll er dann nocheinmal soviel geben. 4. Hat ein Meister drei Jahre lang einen Lehrling gehabt, so soll er danach drei Jahre lang keinen mehr ausbilden. Wer sich nicht daran hält, soll dem Abt 2 Gulden und dem Handwerk 1 Gulden Strafe bezahlen. 5. Verleumdet ein Meister einen anderen, so soll er dem Abt 1 Gulden und dem Handwerk 1/2 Gulden Strafe bezahlen. 6. Kein Meister soll mehr "Flachswerk" arbeiten oder Flachs untermischen soll. Als Strafe sind sonst an den Abt 7 und an das Handwerk 3 Gulden zu entrichten. 7. <...> 9. Kein Meister soll mit seinem Arbeitsort einen anderen in seiner Arbeit einschränken.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • Deutsch, Siegel ab und verloren
    Sigillant: Der Aussteller mit seinem Sekretsiegel

    Material: Pergament
      Graphics: 
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      Original dating clauseGeben und gescheen in unser Stadt Fuldt dinstags nach Nativitatis Mariae nen neuntten Septembris im Sechzehenhundertenundt dritten Jar

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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