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Charter: Urkunden 248
Signature: 248
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1614 März 20
Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers schreibt erneut an den Abt [Johann Friedrich] von Fulda, wegen der Streitigkeiten um die Zuständigkeit im Gericht Lütter vor der Hart, insbesondere die Pfarrgefälle in Schmalnau betreffend, die laut Otto Heinrich denen von Ebersberg gen. von Weyhers zuständen. Otto Heinrich beschwert sich weiterhin über die kürzliche Einsetzung eines Küsters in Schmalnau durch den fuldischen Zentgrafen und Entlassung des erst am 8. November letzten Jahres von Otto Heinrich berufenen Küster, Hans Stüss. Der Zentgraf habe, wohl auf Befehl des Abts, am 14. März diesen Jahres Hans Stüss den Kirchenschlüssel abgenommen und einen jungen Schlosser als Küster eingesetzt, der wohl schon lange beim Zentgraf um das Amt gebeten und sich auch zur "päpstlichen Religion erkandt" habe. Auf seine letzte Beschwerde darüber hätte Otto Heinrch eine "wiederwertige und abschlegige" Antwort erhalten. Otto Heinrich werde mit seinem Advokaten gegen die Anmaßung des Abtes den Küster in Schmalnau einzusetzen vorgehen. Er werde sein Anliegen auf dem Kreistag in Schweinfurt am 27. Juni vor den anwesenden Hauptleuten und Räten anbringen. Der Abt solle bis dahin ein Schreiben mit seinen Argumenten verfertigen. Die Bewohner von Schmalnau wurden unterdessen angehalten dem jetztigen Küster keinen Sold auszubezahlen. Unter Strafandrohung wurde diesem verboten den Kirchendienst weiter auszuüben. Dieser beteuerte hingegen, dass er auf fürstlichen Befehl das Amt angenommen habe.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • DeutschMaterial: Papier
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      Original dating clauseDatum Gerßfeld am 20. Martii Anno 1614

      Vgl. Urk. 233, 235, 236, 247Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Zeugen: Der Aussteller

      Notes
      Vgl. Urk. 233, 235, 236, 247
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Zeugen: Der Aussteller
       
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