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Charter: Urkunden 264
Signature: 264
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1623 Oktober 27
Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, verfasst einen Erlass an alle Untertanen seines Fürstentums, dass jeder, der gotteslästerliche Handlungen durch Worte oder Taten vornimmt der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstellt werden, die dann Strafen an Leib oder Gut vollziehen sollen . Doch nicht nur zuständige Beamte und Befehlshaber sollen entsprechende Nachforschungen anstellen, jeder Mitbürger ist angehalten gotteslästerliche Verfehlungen den zuständigen Beamten zu melden. Stellt sich heraus, dass einer dieser Beamten jedoch seiner Pflicht zur rechten Bestrafung nicht nachkommt, wird er unverzüglich seines Dienstes enthoben. Wer allerdings das erste Mal eine gotteslästerliche Schwüre, Flüche oder ähnliche Dinge ausspreche, solle zunächst ermahnt werden dies nicht mehr zu tun, so dass dies der Obrigkeit nicht gemeldet werden müsse. Nur wer von diesen Schwüren, Flüchen oder ähnlichen Worten nicht ablasse solle den Ortsvorstehern, Beamten, Dienern und Befehlshabern, ob geistliche oder weltliche, gemeldet und dann des Vergehens nach und der Person angemessen bestraft werden. Ebenso soll auch bei Lästereien gegen die Mutter Gottes oder andere Heilige verfahren werden. Weiterhin sind Verfluchungen eines anderen Menschen, üble Nachrede, unzüchtige Reden und Gespräche, unkeusche und unehrbare Lieder und Tänze unter Strafe zu stellen. Es ist zu beachten, dass derlei Taten auch nicht in Spinnstuben oder bei ähnlichen Zusammenkünften gestattet sind und die unschuldige Jugend nicht dazu verführt werden solle. All diese Taten sind unter eine der Sache und Person angemessene Strafe zu stellen.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • Deutsch, papiergedecktes Siegel
    Sigillant: Der Aussteller mit dem Sekretsiegel des Stifts Fulda

    Material: Papier
      Graphics: 
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      Original dating clauseGeben in Fuldt under unserm fierfürgetruckten Secret den 27. Monats Octobris im Sechzehenhundert drey und zwantzigsten Jahr

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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