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Charter: Urkunden 33
Signature: 33
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1415 Juli 29
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass Johannes Besil, Vikar von St. Katharina an der langen Brücke vor Fulda, auch mit Zustimmung des Pastors Johann Angersbach zu Haimbach, von dem die genannte Vikarie zu Lehen rührt, das Ehepaar Hans und Gele Schleill als Vorsteher (vormunder) in das Siechenhaus daselbst eingesetzt hat. Sie wurden damit beauftragt Haus, Hof, Garten und Äcker mit allen Zugehörungen und Nutzen zu unterhalten. Sie sollen das Amt auf Lebenszeit ausüben, die Gefälle und Almosen einnehmen und zum Wohl der Kirche und der Siechen verwenden. Die Siechen sollen ihnen Gehorsam leisten (gehorsam und undirtenig sin). Sollten sie dies nicht tun, so solle ein Kaplan bei der Bestrafung helfen. Das Ehepaar Schleill solle in einem Wohnhaus beim Hospital wohnen. Falls ein Vikar ebenfalls dort wohnen wolle, solle er das Ehepaar nicht an dessen Wohnrecht hindern und ein Gemach bei der Kapelle beziehen. Jeder Kaplan soll sich mit den Gülten und Zinsen, die ihm bisher zustanden zufrieden geben und diese selbst verwalten. Was den Siechen zusteht, soll das Ehepaar Schleill einnehmen und gerecht zum Nutzen der Siechen und der Kirche verwalten. Nach ihrem Tod soll zu ihrem und ihrer Eltern Angedenken ein Seelgerät aus ihrem gesamten Besitz zum Bau der Kirche und zum Wohl der Siechen errichtet werden. Bei den Besitzungen handelt es sich um sechs Äcker auf dem Rotenberg, vier Gärten unter- und acht Gärten oberhalb, neun Gärten die rechter Hand an den Acker stoßen, der zu der Sangmeisterei zu Neuenberg gehört, zwei Gärten, die an den Weg stoßen, der aus dem Dorf Neuenberg zum Johannesberg führt, sowie zwei weitere Gärten, die an der langen Seite des Klosters liegen. Aus den Einnahmen der Güter sollen der Kaplan oder der zeitige Vormund nach dem Tod des Ehepaars an jedem Sonntag, an dem man Fleisch isst, 1 Pfund frisches (grunes) Fleisch kaufen und unter den Siechen verteilen. An Weihnachten soll man ihnen ebenfalls 1 Pfund Fleisch geben. In der Fastenzeit sollen die Siechen statt Fleisch jede Woche zwei Heringe erhalten, dazu jeweils einen kleinen Becher (steltzin) Wein. Am Frauentag vor der Fastenzeit [2.2.], an Gründonnerstag und an Ostern soll den Siechen ebenfalls ein kleiner Becher Wein gegeben werden. Im Fall, dass der Kaplan oder der Vormund versäumt den Siechen zu den genannten Zeiten Fleisch, Heringe und Wein zu reichen, solle er an die Siechen einen alten Tornosen als Entschädigung zahlen, wobei er sich dadurch nicht von den Gaben des Seelgeräts freikaufen kann, sondern diese noch zusätzlich geben muss. Nach dem Tod einer der Eheleute, solle der andere nicht durch einen Kaplan mit Rechnungen zu Ein- oder Ausgaben beschwert werden. Die Eheleute sollen sich auch ihren Lebtag nicht von St. Katharina abwenden, sondern ihr Leben im Hospital verbringen und ihren gesamten fahrenden Besitz, den sie bereits haben oder noch erwerben, im Hospital lassen. Dieser Besitz soll nach ihrem Tod je zur Hälfte der Kirche und den Siechen zufallen. Sollte sich nach dem Tod eines Ehepartners der andere doch vom Hospital abwenden wollen, so braucht er dafür die Erlaubnis des Kaplans. Ein Teil des fahrenden Besitzes kann dann mitgenommen werden, die genannte Seelgerätstiftung bleibt jedoch unangetastet. Sollte einer oder sollten beide so schwach und krank werden, dass sie die Vormundschaft nicht mehr ausüben können, sollen sie ein eigenes Gemach im Hospital beziehen und ihren Unterhalt aus den Einnahmen der genannten Äcker und Gärten bestreiten.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • Deutsch, Siegel 1: gut erhalten anhängend, Siegel 2: Rest anhängend, Siegel 3: ab und verloren
    Sigillant: Der Aussteller, Johann Angersbach, Johannes Besil

    Material: Pergament
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      Original dating clauseDatum anno domini m°cccc° xv°ipso die Beatorum simplicii, faustini et beatricis martirum gloriosorum

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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