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Charter: Urkunden 526
Signature: 526
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1780 September 17
Adolf Freiherr von Bastheim, hochfürstlich fuldischer Geheimer Rat, Hofmarschall und Oberamtmann, bekundet, dass er, da er von einer schweren Krankheit befallen sei, sein Testament und seinen letzten Willen verfasst habe. Am Tag seiner Beerdigung sollen 10 Gulden in die Armenkasse der Stadt Fulda fließen. Weitere 10 Gulden sollen je zur Hälfte den Franziskanern und den Kapuzinern zu Seelenmessen für den Verstorbenen zukommen. Damit es nach seinem Tod nicht zu Zwietracht komme, setzt der Aussteller seinen einzigen Sohn Heinrich als Universalerben ein. Dies betrifft das würzburgische Lehnsgut Bastheim sowie den gesamten Allodialbesitz. Bedingung ist allerdings, dass seine Witwe die für sie erworbene Wohnung als Witwensitz uneingeschränkt bis zu ihrem Tod zur Nutznießung, nicht als Eigentum, nutzen darf. Mobile Güter, wie auch Porzellan und Silber sollen, sofern sie nicht gebraucht werden, verkauft und das Geld angelegt werden. Im Ehevertrag wurde bereits vereinbart, welcher jährliche Betrag, der aus den Erträgen des Ritterguts Bastheim zugewiesen wird, seiner Witwe zustehe. Seine Tochter Johanna solle als Aussteuer 4000 Gulden erhalten. Sollte Johanna allerdings keine Erben hinterlassen, so sollen die 4000 Gulden wieder seinem Sohn Heinrich oder dessen Erben zufallen. Sollte Heinrich kinderlos sterben, so wird Johanna als Alleinerbin eingesetzt. Sterben beide Kinder noch vor der Volljährigkeit bzw. ohne Erben, so wird die Schwester des Ausstellers, Wilhelmina von Ritterich, den gesamten Allodialbesitz zur lebenslangen Nutznießung zur Verfügung bekommen. Wenn nach deren Tod die Witwe des Ausstellers noch lebe, solle sie dann den gesamten Besitz erb- und eigentümlich erben. Überlebt die Schwester allerdings die Witwe, solle nach deren Tod der gesamte Besitz den städtischen Armen zukommen, verwaltet durch den bischöflichen Ordinarius.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift vom 3. November 1780
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's websitealt

  • Deutsch, beglaubigt durch das fuldische Hofmarschallamt
    Sigillant: Der Aussteller; Notar Johannes Vitus Wehner; Geheimer Rat J. G. v. Piesport

    Material: Papier
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      Original dating clauseSo geschehen Fuld den 17ten Septembris 1780

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Zeugen: Der Aussteller; Notar Johannes Vitus Wehner; Geheimer Rat J. G. v. Piesport

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Zeugen: Der Aussteller; Notar Johannes Vitus Wehner; Geheimer Rat J. G. v. Piesport
       
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