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FondUrkunden
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Charter: 248
Date: 1614 März 20
AbstractOtto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers schreibt erneut an den Abt [Johann Friedrich] von Fulda, wegen der Streitigkeiten um die Zuständigkeit im Gericht Lütter vor der Hart, insbesondere die Pfarrgefälle in Schmalnau betreffend, die laut Otto Heinrich denen von Ebersberg gen. von Weyhers zuständen. Otto Heinrich beschwert sich weiterhin über die kürzliche Einsetzung eines Küsters in Schmalnau durch den fuldischen Zentgrafen und Entlassung des erst am 8. November letzten Jahres von Otto Heinrich berufenen Küster, Hans Stüss. Der Zentgraf habe, wohl auf Befehl des Abts, am 14. März diesen Jahres Hans Stüss den Kirchenschlüssel abgenommen und einen jungen Schlosser als Küster eingesetzt, der wohl schon lange beim Zentgraf um das Amt gebeten und sich auch zur "päpstlichen Religion erkandt" habe. Auf seine letzte Beschwerde darüber hätte Otto Heinrch eine "wiederwertige und abschlegige" Antwort erhalten. Otto Heinrich werde mit seinem Advokaten gegen die Anmaßung des Abtes den Küster in Schmalnau einzusetzen vorgehen. Er werde sein Anliegen auf dem Kreistag in Schweinfurt am 27. Juni vor den anwesenden Hauptleuten und Räten anbringen. Der Abt solle bis dahin ein Schreiben mit seinen Argumenten verfertigen. Die Bewohner von Schmalnau wurden unterdessen angehalten dem jetztigen Küster keinen Sold auszubezahlen. Unter Strafandrohung wurde diesem verboten den Kirchendienst weiter auszuüben. Dieser beteuerte hingegen, dass er auf fürstlichen Befehl das Amt angenommen habe.

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Charter: 249
Date: 1614 Juli 10
AbstractPhilipp von Schwalbach, fürstlich fuldischer Rat, Obermaschall und Oberschultheiß, fordert im Namen von Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, die Gemeinschaft der Juden in Fulda, die kürzlich zwei Beete Kräutergarten bei der jüdischen Begräbnisstätte von der Witwe Sybille Horn gekauft hat, auf einen öffentlichen Weg durch die Gärten anzlegen.

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Charter: 415
Date: 1615 Januar 6
AbstractAndreas Kump, Bürger und Metzger zu Fulda, und seine Frau Elsa bekunden für sich und ihre Erben, dass sie an Melchior Pfoch und Eberhard Zülgens, Bürger und Vorsteher des Heilig-Geist Hospitals in Fulda, einen jährlichen Zins von 20 Gulden für 40 Gulden à 42 Gnacken verkauft haben. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt. Der Zins ist jährlich fällig auf den Dreikönigstag [6.1.] aus ihrem Haus in der Petersgasse zwischen dem Haus des Lukas Rothen und dem Judenpförtlein. Die Verkäufer oder ihre Nachkommen können den Zins jeder Zeit wieder für die gezahlte Summe zurückkaufen. Der Wiederkauf muss jedoch ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Die Verkäufer versichern, dass sie das belastete Haus nicht versetzen oder verpfänden werden und dass sie es ohne Wissen und Zustimmung der Vorsteher des Hospitals nicht weiter beleihen werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt der Unterschultheiß der Stadt Fulda, Burkhard Stumpf, seine Zustimmung und siegelt auf Bitten der Aussteller mit seinem Amtssiegel.

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Charter: 416
Date: 1615 April 11
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er Philipp Müller aus Harmerz und seiner Frau Katharina den Hof zu Harmerz mit allen Zugehörungen zu Erbleihe für 375 Gulden verkauft hat. Die Kaufsumme wurde an Adam Wegandt, kapitularischer Syndikus des Stifts, bezahlt. Die Käufer und ihre Erben sollen den Hof und dessen Zugehörungen wie es bisher Gewohnheit ist zu Erbrecht besitzen und nutzen. Als Erbzinsen sind an das Stift jährlich auf Michaelis 6 Viertel Korn, 6 Viertel Hafer, 2 Sommerhähne, 1 Gans 1 Schonbrot, 1 Fasnachtshuhn und 30 Groschen fuldischer Währung zu entrichten.

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Charter: 417
Date: 1615 Juni 5
AbstractAdam Röll, Valentin Weiß, Jörg Pfoch und Jörg Leonhard, Meister der Zunft der Loh- und Weißgerber, bekunden für alle Zunftmitglieder, dass sie Barthel Rudinger, Wirt zum goldenen Horn, und Peter Hornung als Vormünder des Sohnes des verstorbenen Christoph Hornung 250 Gulden geliehen haben. Auf Bitten der Aussteller siegelt Bernhard Philipp von Schwalbach, Fuldischer Rat, Marschall und Oberschultheiß zu Fulda, Amtmann zu Steinau mit seinem Amtssekret. Es folgen diverse Einträge über die Rückzahlung von Schulden.

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Charter: 250
Date: 1616 Mai 1
AbstractJohannes Heye, Bürger von Fulda, und seine Frau Gertraud bekunden, dass sie an Hermann Zanger un Johann Kirchheimer gen. Döler, beide Ratsschöffen und Vorsteher der Leschenspende in Fulda, einen jährlichen Zins von 6 Gulden à 42 Böhmisch für 120 Gulden verkauft haben. Der Zins ist fällig jährlich fällig auf Walpurgis [1.5.] aus ihrem Haus in der "Üllersgasse" zwischen den Häusern von Philipp Will und Kaspar Zwenger gelegen. Er kann jährlich auf Walpurgis für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt der Unterschultheiß Burckhard Stumpf seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 251
Date: 1616 Mai 26
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bestätigt den Meistern der Lohgerberzunft die Privilegien und Freiheiten, die wie sie von seinen Vorgängern verliehen worden sind. Da die Handwerker trotzallem mit dem Verkauf von gegerbten wie ungegerbtem Leder durch unzünftige Handwerker belastet sind, ebenso durch die Erlaubnis für die Juden in Fulda, wird festgehalten, dass der Verkauf von gegerbtem wie ungegerbtem Leder forthin nur mehr den Mitglieder der Lohgerberzunft zustehen soll. Insbesondere dürfen die Juden unter Strafe keinen Lederhandel mehr betreiben.

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Charter: 252
Date: 1616 August 26
AbstractGeorg von Hatzfeld, Dekan, und das Kapitel des Stifts Fulda bekunden, dass sie den Handwerkern der Loh- und Weißgerber in Fulda auf ihre Beschwerde, dass sie durch den Lederhandel von unzünftigen Handwerkern, besonders von Juden, im Gericht Lütter vor der Hart geschädigt werden. Fortan dürfen nur noch die zünftigen Loh- und Weißgerber im Gericht Lütter vor der Hart mit Leder handeln. Insbesondere dürfen die Juden unter Strafe keinen Lederhandel mehr betreiben.

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Charter: 253
Date: 1617 Juni 17
AbstractAmtsgesuch an die Fuldischen Herren, den Marschall und die Räte des Stifts Fulda wegen des Rotgerbers Konrad Dennhardt, Bürger von Schlüchtern, der sich beklagt habe, dass er auf allen Märkten und Kirchweihen in Fulda verstoßen werde. Er verstehe, dass das heimische Handwerk geschützt werden solle, doch Konrad Dennhardt könne durch Urkunden und beglaubigte Kopien nachweisen, dass er das Rotgerberhandwerk ehrlich und zünftig gelernt habe und darum sei unverständlich, dass seine Lederteile verboten seien, aber ein Lohgerber der zuvor Schuhmacher war sein Leder verkaufen dürfe. Es wird darum der guten Nachbarschaft Willen ersucht, dass Konrad Dennhardt die Erlaubnis erhält in Fulda seine Lederwaren zu verkaufen.

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Charter: 254
Date: 1619 März 10
AbstractJohannes Krämer, Bürger und Buchbinder in Fulda, bekundet, dass er zu seinem, seiner Frau und seiner Kinder Seelenheil an den Gotteskasten der Jesuitenkirche St. Peter in Fulda 52 Gulden à 44 Böhmisch gestiftet hat. Von dem Geld sollen jedes Jahr am Montag nach Letare an die Armen, die die Messe von Anfang bis Ende gehört und für das Seelenheil des Johannes Krämer und seiner Familie gebetet haben, Weißbrot ausgeteilt werden. Für 1 Gulden sollen 21 Weißbrote à 12 Pfennige gebacken werden. Die Stifterfamilie und nach deren Tod die nächsten Angehörigen sollen 1 Brot erhalten, die Patres des Jesuitenkolles 3 Brote zur Überwachung der Stiftung. Sollten soviele Arme erscheinen, dass das Geld nicht ausreicht, so sollen die Vorsteher des Gotteskasten Brote für 9 Pfennig oder weniger backen lassen. Wenn die Jesuiten nicht mehr in Fulda sein sollten oder der Gotteskasten von ihrer Kirche anderswohin geschafft wird, fällt das Stiftungskapital je zur Hälfte an den Bau der Stiftskirche in Fulda und an den Bau der Stadtpfarrkirche St. Blasius daselbst. Die Vorsteher des Gotteskastens, Nikolaus Helcker, Balthasar Rühl und Jakob Österreich geloben für sich und ihre Nachfolger, dass sie bei Säumigkeit in der Erfüllung der Stiftungsverbindlichkeiten jedesmal einer Strafe von 4 Böhmisch, die dem Gotteskasten zugute kommen, verfallen. Der Stifter hat drei Urkunden eigenhändig ausgefertigt, von denen das Jesuitenkolleg, das Stift und die Stadtpfarrkirche St. Blasius je ein Exemplar erhalten.

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Charter: 255
Date: 1620 April 30
AbstractJohann Bernhard Schenck zu Schweinsberg, Dekan und Kellner des Stifts Fulda, Propst der Klöster Neuenberg bei Fulda und Blankenau bekundet, dass er gemäß seines Eides als Propst von Blankenau die verfallenen Gebäudeteile des Klosters erneuert, die alten Stiftungen wiederhergestellt und nun auch das seit langem verfallene Hospital, das sein Vorgänger Dietrich am 16. Mai 1287 gegründet hatte, wieder aufbauen und neu dotieren wolle. Er weist dazu folgende Einkünfte an: die Zinsen des Klosters aus Stockhausen und Rixfeld; alle Almosen, die den Hospitaliten gegeben werden; 30 Viertel Korn, davon 8 aus einem Gut in Besges (Besinges) und 22 aus Hainzell (Henzel); weitere 8 Viertel Hafer aus Besges und 4 Viertel aus Zell; 9 Viertel Gerste von den Riedesel zu Eisenbach; 12 Maß Weizen und 4 Maß Erbsen der Lehnsleute des Klosters Blankenau aus Müs. Über diese Einkünfte und wann sie fällig sind gibt es ein gesondertes Verzeichnis. Weiterhin weist der Propst dem Hospital noch an: 3 Maß Lein von den Äckern des Klosters, den Zehnten von dem alten und neuen Acker am Stickelstein, den Lupinengarten (hortus lupulorum), die Wiese am Hospital mit Zugehörungen, die Spitalswiese, den Kreuzacker und 12 Schock Reisig aus den Wäldern des Klosters. Das Vieh des Hospitals soll mit dem Vieh des Klosters auf die Herbstweide gehen. Heu soll auf der Wiese neben dem Hospital gemäht werden. Sechs Schweine können umsonst zu Mast mitgehen, wenn genug Eicheln liegen. Der anfallende Mist soll zur Düngung der Klosteräcker dienen, sofern er nicht für den Hospitalsgarten notwendig ist. Die Leitung des Hospitals soll der Propst des Klosters Blankenau innehaben. Der Pfarrer des Ortes soll wöchentlich zwei Messen in der Hospitalkapelle halten.

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Charter: 256
Date: 1621 Januar 9
AbstractDer kaiserliche Notar Georg Kirchgans bekundet, dass vor ihm Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers erschienen ist um ein Protestschreiben aufzusetzen. Otto Heinrich protestiert gegen die Erbhuldigung seiner Untertanen im Gericht Lütter vor der Hart für Abt Johann Friedrich [von Schwalbach] in Weyhers. Otto Heinrich fordert, dass die Erbhuldigung nach altem Brauch durch den Zentgrafen des Gerichts Lütter vor der Hart gehalten werden soll, nicht in Weyhers, und es soll bei bloßem Handgelöbnis bleiben. Abt Balthasar [von Dernbach] hatte mit dieser Tradition gebrochen und am 28. März 1606 eine ungewöhnliche Huldigung zu Weyhers vornehmen lassen.

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Charter: 257
Date: 1621 Oktober 15
AbstractHans Berges, Bürger von Fulda, bekundet, dass er für sich und seine Frau an Johann Geyder und Johann Kirchheim, Ratsherren und Verwalter der Leschenspende in Fulda, einen Zins von 1 Gulden für 20 Gulden verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Michaelis [29.9.] aus ihrem Haus in Fulda, das zwischen den Häusern von Valentin Weißhaus und Heinrich Wagner liegt. Die Verkäufer verplichten sich das Haus, das Bürgergut ist, nicht weiter zu belasten, bis die Hauptsumme von 20 Gulden zurückbezahlt ist. Der Zins kann jährlich auf Michaelis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Für die Aussteller siegelt Bernhard Philipp von Schwalbach, Oberschultheiß von Fulda.

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Charter: 418
Date: 1621 November 11
AbstractBernhard Möller, Wirt zu Kerzell, bekundet, dass er Lamberto Stravio, Rector des Jesuitenkollegs (Collegium), eine Wiese innerhalb des Sulzhofs für 50 Gulden à 42 Gnacken verkauft hat.

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Charter: 258
Date: 1622 Mai 1
AbstractWolfhard Horn, Bürger von Fulda, bekundet, dass er für sich und seine Frau an Johann Kirchheim und Martin Hopf, beide Vorsteher des Hospitals St. Leonhard in Fulda, einen jährlichen Zins von 20 Gulden für 400 Gulden verkauft hat. Der Zins ist jährlich fällig auf Walpurgis [1.5.] aus ihrem Haus mit der Badestube, dem Garten "und anderen pertinentien", gelegen auf dem Wollwebergraben zwischen den Häusern von Hermann Zanger und Hans Boltz. Der Zins kann jährlich auf Walpurgis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Da das Haus mit der Badestube Bürgergut ist, erteilt Bernhard Philipp von Schwalbach, Oberschultheiß von Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 259
Date: 1623 Mai 4
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, schreibt an die Brüder Hans Konrad und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass sie nach dem Tod seines Vorgängers [Abt Johann Friedrich von Schwalbach] am 18. Mai in die fürstliche Kanzlei kommen sollen um ihre Lehngüter neu zu empfangen. Sie sollen dafür alle Lehnbriefe mitbringen.

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Charter: 260
Date: 1623 Juni 1
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, schreibt an die Brüder Hans Konrad und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, da sie um Aufschub der Lehnsempfängnis gebeten haben, dass sie nun am Donnerstag den 6. Juli in der fürstlichen Kanzlei mit allen Urkunden erscheinen sollen.

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Charter: 261
Date: 1623 Juli 1
AbstractDer Syndikus David Reder schreibt an die Brüder Hans Konrad und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers, dass er ein Schreiben zum verlangten Lehnsempfängnis durch die füstliche-fuldische Kanzelei aufgesetzt habe, in dem er seine rechtlichen Bedenken äußert. Er vermute Geldnöte, die die Angelegenheit für das Stift so dringend machten.

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Charter: 262
Date: 1623 Juli 3
AbstractKonzept des Syndikus David Reder der Klage gegen die Erneuerung der Lehnsverhältnisse derer von Ebersberg gen. von Weyhers bei der fürstlich-fuldischen Kanzlei.

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Charter: 263
Date: 1623 Juli 5
AbstractAntwort von Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, über die Klage derer von Ebersberg gen. von Weyhers zur Erneuerung der Lehen und Klärung der Lehnsverhältnisse. Der Abt empört sich über mangelnden Respekt, möchte die Streitikeiten in der Pfarrei Dittershausen klären und fordert die Brüder Hans Konrad und Lukas auf ihren Lehnspflichten nachzukommen. Unter großer Verärgerung gewährt der Abt eine erneuten Aufschub bis zum 26. Juli. Nehmen sie dies nicht in Anspruch werde der Abt andere Schritte einleiten.

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Charter: 264
Date: 1623 Oktober 27
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, verfasst einen Erlass an alle Untertanen seines Fürstentums, dass jeder, der gotteslästerliche Handlungen durch Worte oder Taten vornimmt der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstellt werden, die dann Strafen an Leib oder Gut vollziehen sollen . Doch nicht nur zuständige Beamte und Befehlshaber sollen entsprechende Nachforschungen anstellen, jeder Mitbürger ist angehalten gotteslästerliche Verfehlungen den zuständigen Beamten zu melden. Stellt sich heraus, dass einer dieser Beamten jedoch seiner Pflicht zur rechten Bestrafung nicht nachkommt, wird er unverzüglich seines Dienstes enthoben. Wer allerdings das erste Mal eine gotteslästerliche Schwüre, Flüche oder ähnliche Dinge ausspreche, solle zunächst ermahnt werden dies nicht mehr zu tun, so dass dies der Obrigkeit nicht gemeldet werden müsse. Nur wer von diesen Schwüren, Flüchen oder ähnlichen Worten nicht ablasse solle den Ortsvorstehern, Beamten, Dienern und Befehlshabern, ob geistliche oder weltliche, gemeldet und dann des Vergehens nach und der Person angemessen bestraft werden. Ebenso soll auch bei Lästereien gegen die Mutter Gottes oder andere Heilige verfahren werden. Weiterhin sind Verfluchungen eines anderen Menschen, üble Nachrede, unzüchtige Reden und Gespräche, unkeusche und unehrbare Lieder und Tänze unter Strafe zu stellen. Es ist zu beachten, dass derlei Taten auch nicht in Spinnstuben oder bei ähnlichen Zusammenkünften gestattet sind und die unschuldige Jugend nicht dazu verführt werden solle. All diese Taten sind unter eine der Sache und Person angemessene Strafe zu stellen.

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Charter: 419
Date: 1624 Februar 2
AbstractAndreas Schwab, Bürger und Leinweber aus Fulda, bekundet für sich und sein Frau, dass er an Johann Geider und Johann Kirchheim, Verwalter der Leschenspende daselbst, eine Gülte von 1 1/2 Gulden à 42 Böhmisch für 30 Gulden verkauft hat. Die Gülte ist jährlich fällig auf Purificatio Mariä [2.2.] aus seinem Haus in der Petersgasse, gelegen zwischen den Behausungen des David Zarch und Velten Uth. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt. Der Zins kann jederzeit wieder gelöst werden. Der Wiederkauf muss allerdings ein Vierteljahr vor Purificatio Mariä angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt der Unterschultheiß Ludwig Hopf seine Zustimmung und siegelt mit seinem Amtssekret auf Bitten des Ausstellers.

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Charter: 265
Date: 1624 März 16
AbstractEberhard Hermann Schutzbar gen. Milchling, Dekan, Senior und Kellner des Stifts Fulda sowie der Klöster Neuenberg und Holzkirchen, bekundet, dass Jost Kürschner und Hans Wolnschlag, beide zur Zeit Gassenmeister der Gemeinde Hinter der alten Burg, mit den zwölf Nachbarn Valentin Walther, Hans Kaiser, Hans Hartleib, Heinrich Salzmann, Hans Scharpf, Hans Haffner, Hans Trencker, Peter Zimmermann, Walther Rehm, Wolf Fuchs, Dietrich Vogt und Valentin Romers einmütig folgende Gemeindeordnung erlassen haben, die für alle Bewohner der Gemeinde Hinter der alten Burg bindend ist: 1. Kauft ein Fremder ein Haus in der Gemeinde um dort einzuziehen, soll er der Gemeinde 1 Gulden entrichten. 2. Erwirbt ein Bewohner der Gemeinde ein weiteres Haus, soll er der Gemeinde 1/2 Gulden zahlen. 3. Heiraten zwei Kinder von Einwohnern der Gemeinde, soll ebenfalls 1/2 Gulden an die Gemeinde gezahlt werden. 4. Findet zwischen zwei Nachbarn ein Kauf oder ein Tausch statt soll ebenfalls 1/2 Gulden gezahlt werden. 5. Wer länger als 1 Jahr sein Haus in der Gemeinde nicht bewohnt und dann wieder einziehen will, soll 1 Gulden bezahlen. 6. Die Gassenmeister sollen die Gelder zum Besten für die Gemeinde verwalten, anlegen und nutzen. 7. Wer mit seinen Zahlungen an die Gassenmeister säumig ist soll nach einer Mahnung 20 Pfennige Strafe bezahlen.

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Charter: 267
Date: 1626 April 13
AbstractWilhelm Friedrich von und zu Völkershausen unterrichtet seine Vettern die Brüder Hans Konrad und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, über seine Antwort an den Abt von Fulda bezüglich erhobener Abgaben wegen des Krieges. Obwohl er sich seiner Lehnstreue gegenüber dem Abt bewusst sei, seien seine eigenen Lehnsleute derart mit Abgaben beschwert, dass sie ihm selbst nichts mehr entrichten könnten und eine Haushaltsführung nicht mehr möglich sei. Ihm und seinen Lehnsleuten stünden bereits keine tauglichen Pferde mehr zur Verfügung. Auch die eigene Wehrhaftigkeit sei stark eingeschränkt, schließlich wisse man nicht welche Landstriche das Kriegsvolk angreifen würde.

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Charter: 268
Date: 1626 April 16
AbstractDer Syndikus des Stifts Fulda schreibt an die Brüder Hans Konrad und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers, dass er die Bedenken teile. Der Abt sehe sich selbst als „die größeste Hauptursach“ dafür, dass vor etlichen Jahren die Tillischen [Anm. 1] durchs Land gezogen und die Untertanen „ausgesogen und verderbt“ haben. Gleichwohl müsse man den gefährlichen Beleidigungen entgegentreten und, auch wenn die von Ebersberg schon eine ganze Weile kein taugliches Pferd mehr hätten entsenden können, seien sie doch an ihre Lehnsdienste zu erinnern. Sie sollten auch Bedenken, in welche Gefahr sie sich, ihre Frauen und Kinder bringen, wenn die Truppen Herzog Christians von Braunschweig ins Land zögen. Da der Syndikus die nächsten Tage in Mellrichstadt verweilen werde, werde er dort noch einmal über das Schreiben derer von Ebersberg nachdenken und die Bedenken dem Abt mitteilen.

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Charter: 266
Date: 1626 Mai 1
AbstractHans Spengler, Bürger von Fulda, bekundet für sich, seine Frau und beider Erben, dass er an Johann Geyder und Johann Kirchheim, beide Verwalter der Leschenspende in Fulda, einen jährlichen Zins von 2 1/2 Gulden für 50 Gulden à 15 Batzen verkauft hat. Der Zins ist jährlich fällig auf Walpurgis [1.5.] aus ihrem Haus "beim Niebelsbrunnen". Das Haus ist weiterhin wie folgt belastet: mit 30 Gulden, die dem Hospital St. Nikolaus zustehen, 30 Gulden dem Hospital Heilig-Geist, 10 Gulden dem Hospital St. Leonhard, 10 Gulden dem Gotteskasten der Pfarrkirche und mit 100 Gulden, die dem Stadtschreiber Valentin Kirchheim zustehen. Der Zins kann jährlich auf Walpurgis für 50 Gulden wieder zurück gekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist siegelt Georg Burkhardt von Boyneburg zu Lengsfeld, Oberschultheiß von Fulda.

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Charter: 420
Date: 1626 Juli 7
AbstractKarl Ludwig Ernst, Graf von Sulz, Landgraf im Klettgau bittet den Rosenbergischen Vogt, den Schultheiß und das Gericht zu Unterschüpf zur Kenntnis zu nehmen, dass der Handelsmann Georg Feidel aus Wertheim den Wolf Heinrich von Egau aus Oberschüpf durch Urteil des Gerichts in Rottweil in die Acht erklärt hat. Dem letztgenannten soll durch die Rosenberger kein Unterschlupf gewährt werden

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Charter: 269
Date: 1627 Januar 6
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Fulda bekunden, dass sie mit Zustimmung ihres Herrn Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, einen Zins von 15 Gulden an die Vorsteher des neu errichteten Bischöfliche Pristerseminars (Alumnatshaus) in Fulda für 300 Gulden verkauft haben. Das Kapital wurde der Stadt von Dr. Johann Ernst, Generalvikar des Abts von Fulda, ausbezahlt. Der Zins ist jährlich fällig auf Dreikönig [1.6.] aus den Gefällen der Stadt Fulda. Kommt die Stadt ihren Zahlungen nicht nach, so haben die Vorsteher des Alumnatshauses das Recht die Stadtkasse zu pfänden. Der Zins kann jährlich auf Dreikönig wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden.

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Charter: 271
Date: 1627 April 7
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, verordnet, nachdem das Hospital beim Kloster Blankenau mit der zugehörigen Kapelle laut der Urkunde vom 30. April 1620 mit Zustimmung des verstorbenen Abts Johann Friedrich [von Schwalbach] wieder aufgebaut und neu dotiert worden ist, dass der jeweilige Propst nicht mehr als acht Personen in das Hospital aufnehmen soll, damit diese ausreichend versorgt werden können.

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Charter: 272
Date: 1627 August 6
AbstractJohann Friedrich von Kerpen, Kapitular des Stifts Fulda und Propst von St. Michael und Höchst, bekundet, dass er den Fürstlich-fuldischen Rat Georg Schallhardt, seiner Frau Anna Maria und beider Erben mit einem Baumgarten belehnt hat. Der Garten liegt vor dem Florentor und grenzt an den Garten der Erben der beiden verstorbenen Kaspar Obenhauck und Hieronymus Eichelbrenner, den Garten von Balthasar Röll, den zur Zeit Valentin Röhmelt innehat und an den Garten von Reinhard Wagner, den zur Zeit die Witwe des Hermann Vielter innehat. Die Lehnsleute haben den Garten zuvor von dem Fürstlich-fuldischen Kellner Johann Stirn d. J. gekauft. An Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 5 Pfund Unschlitt zu entrichten.

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Charter: 421
Date: 1627 Dezember 7
AbstractKarl Ludwig Ernst, Graf von Sulz, Landgraf im Klettgau bittet den Rosenbergischen Vogt, den Schultheiß und das Gericht zu Unterschüpf zur Kenntnis zu nehmen, dass der Handelsmann Georg Feidel aus Wertheim den Wolf Heinrich von Egau aus Oberschüpf durch Urteil des Gerichts in Rottweil in die Acht erklärt hat. Dem letztgenannten soll durch die Rosenberger kein Unterschlupf gewährt werden.

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