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FondAlzey, Augustinerkloster
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Date: 1481 Mai 7
AbstractIohannes Kuchen und seine Ehefrau Ketgin, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist vff Monttag nechst nach dem Sanntage Zu latin genant Misericordia domini Anno domini Millesimoquadringentesimooctuagesimo primo.

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Date: 1483 Juni 15
AbstractPeter Backhus und seine Ehefrau Margred, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter, darunter ihr Wohnhaus, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimotercio Ipsa die Sancti Viti.

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Date: 1486 April 29
AbstractClesgin Kamp und seine Ehefrau Grede, wohnhaft zu Gommersheim, beurkunden, dass sie Jakob von Albig, Prior, und dem Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Pfund Heller zu reichen haben. Sie setzen einige Güter, die sie in gutem Zustand halten sollen, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der gegeben ist vff Samsztag nach sant Marx dag Inn dem Iare nach Cristi vnsers Hern gebort Dusent vierhondert achttzig vnd sehs Iare.

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Date: 1487 August 5
AbstractMichael Beddeler und seine Ehefrau Irmel, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Prior Jakob und dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen ein vermietetes Haus und ihr eigenes Wohnhaus als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vff Sontag nach vincula petri Anno domini millesimo Quadringentesimo Octuagesimo Septimo.

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Date: 1488 Juli 13
AbstractDer Strohhauer Pancratius, genannt der Beyer, und seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Flomborn, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gegeben vff margreten der heilligen Iungffrauwen In dem Iar vnser hern dusent vierhundert achczig vnd acht Iar etc.

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Date: 1489 Februar 22
AbstractHenne Schnider aus Dautenheim und seine Ehefrau Elizabeth beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 18 Weißpfennigen zu reichen haben. Sie setzen 4 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vff Cathedra petri Anno domini Millesimo Quadringentesimo Octuagesimo Nono.

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Date: 1489 April 26
AbstractHenchin Clare und seine Ehefrau Engel, Hen Hebel und seine Ehefrau Margreth sowie Petgin Rose und seine Ehefrau Margret beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 12 Weißpfennigen, pro Ehepaar 4 Weißpfennige, zu reichen haben. Die Gelder werden von Henchin Clare eingesammelt und zum Kauf einer Kerze für den Liebfrauenaltar im Augustinerkloster verwendet. Die Paare haben im Gegenzug 10 Gulden erhalten, welche Elchin Kremer in ihrem Testament zur Stiftung ebenjener Altarkerze vorgesehen hat. Die Aussteller setzen jeweils Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Die Augustiner sollen die 10 Gulden wiederum zur Beschaffung einer Kerze vor dem Liebfrauenaltar nutzen. Datum vff sontag quasimodogeniti Anno Domini Millesimo quadringentesimo Octuagesimo Nono.

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Date: 1490 Januar 19
AbstractIorgen Ieckel und seine Ehefrau Drude bekennen, dass sie die Güter des Augustinerklosters Alzey, die zuvor Hen Wentz bewirtschaftet hatte, nun ihrerseits um eine jährlichen Gülte von 2 Malter Korn in Erbpacht genommen haben. Sie versprechen die Güter in gutem Zustand zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzögerungen können die Güter vom Kloster wieder eingezogen werden. Datum vff dinstag nach dem Achtzehenden Anno domini Millesimo quadringentesimo Nonagesimo.

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Date: 1491 Februar 13
AbstractHeintzen Henn und seine Ehefrau Else beurkunden, dass sie Peter Odenwalt und seiner Ehefrau Femen eine jährliche Gülte von 2 Pfund Heller zu reichen haben. Sie setzen Haus, Hof und Scheune sowie weitere Besitzungen als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Pfund Heller kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vff Sontag Esto michi Anno domini Millesimo Quadringentesimo Nonagesimo primo. [vgl. XII,2 Nr. 488]

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Date: 1491 Februar 13
AbstractHeinczenhen Weber und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Scherer Peter Odenwalt und seiner Ehefrau Femen eine jährliche Gülte von 2 Pfund Heller zu reichen haben. Sie setzen Haus, Hof und Scheune, die bei dem Augustinerkloster zu Alzey gelegen sind sowie weitere Besitzungen als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Pfund Heller kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff Sontag Esto michi Anno domini Milesimo quadringentesimo Nonagesimo Primo. [vgl. XII,2 Nr. 487]

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Date: 1492 Mai 14
AbstractIohannes Schreyner und seine Ehefrau Margret, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Wohnhaus als Unterpfand ein. Gegen eine Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte auf einen halben Gulden verringert und bei Zahlung weiterer 10 Gulden ganz ausgelöst werden. Geben vff montag nach Iubilate Anno domini M° cccc° xcii.

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Date: 1493 November 22
AbstractConradt Weber von Kirrberg der Jüngere und seine Ehefrau Fryhe, wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Haus mit allem zugehörigen Besitz als Unterpfand ein, behalten sich jedoch das Recht auf Rückkauf vor. Geben vff fryttag nach presentacionis marie virginis Anno domini millesimo Quadringentesimo nonogesimo Tercio.

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Date: 1498 April 30
AbstractAgnes, Witwe des Iorg Conradt von Wackernheim, wohnhaft zu Alzey, beurkundet, dass sie von Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey 5 Viertel Weingarten in Erbpacht hält, wofür sie einen jährlichen Zins von 10 Schilling Heller entrichtet. Sollte sie mit der Zahlung des Zinses säumig werden oder der Weingarten in schlechten Zustand verfallen, kann das Gericht zu Alzey den Weingarten Prior und Konvent übertragen. Geben vff montag nach misericordias domini Anno domini et cetera Nonagesimo octauo.

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Date: 1499 Dezember 4
AbstractDer Schultheiß Iost Ligkman und die Gerichtsschöffen zu Westhofen beurkunden, dass Iost von Freimersheim und seine Ehefrau Else sowie Peter Goeck und dessen Ehefrau Gemutt dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 2 1/4 Gulden um 45 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 45 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist Anno domini millessimoquadringentesimononagesimonono feria quarta post andree.

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Date: 1500 Januar 5
AbstractPeter Iock, wohnhaft zu Freimersheim, und seine Ehefrau Katherina beurkunden, dass sie Ieckel Besem aus Freimersheim eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 5 Gulden kann die Gülte auf 1/4 Gulden reduziert und durch Entrichtung weiterer 5 Gulden gänzlich ausgelöst werden. Datum Anno domini M Vc dominica post Circumcisionis domini.

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Date: 1502 November 22
AbstractHenn Hepp und seine Ehefrau Elsze, wohnhaft zu Weinheim bei Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 10 Schilling Heller um 10 Pfund Heller verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Pfund Heller kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnd gescheen dinstags noch presentacionis marie zu latin genannten Anno Dusentffunffhundert vnd zwey iar.

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Date: 1507 Mai 31
AbstractCrisman Wyßgerwer und seine Ehefrau Ottilia, beide wohnhaft zu Wörrstadt, verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 9 Albus um 7 1/2 Gulden. Die Eheleute bestimmen als Sicherheit verschiedene Unterpfänder und behalten sich das Rückkaufsrechts vor. Der Geben ist nach Cristi geburt funfftzehen hundert vnd syben iar nechst montag nach Trinitatis.

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Date: 1508 April 4
AbstractThoman Sedelmeyer, Hühnervogt zu Alzey, und seine Ehefrau Margreth beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof als Unterpfand ein. Sollte das Unterpfand durch andere Geldgeschäfte weiter belastet werden, sodass die Augustiner keinen Nutzen davon haben, können sie bei Zahlungsverzug auch auf die übrigen Besitzungen des Ehepaars zurückgreifen. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff dinstag nach dem Sontag letare Anno domini etc. xvcviii°

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Date: 1508 Juni 29
AbstractHeynrich Lynenweber von Offenburg, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Walporn beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden zu reichen haben. Sie setzen ihr Haus mit Garten als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vff petri et pauli appostolorum Anno etc. fünffzehenhündert vnd acht.

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Date: 1508 August 26
AbstractIorg von Albig, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Margaret beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden um 15 Gulden verkauft haben. Sie setzen 7 Morgen Acker und 1 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein. Diese sind in gutem Zustand zu halten. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum samstags nach bartholomei anno etc. fünffzehenhundertacht.

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Date: 1510 Oktober 28
AbstractIacob Heffel von Ulm und seine Ehefrau Katherina beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 15 Albus um 13 Gulden und 6 Albus verkauft haben. Das Geld soll an den Sebastiansalter, der zuvor als Johannesaltar im Augustinerinnenkloster Klingen bei Alzey bestanden hatte, und an dessen derzeitigen Verwalter Peter von Moschel fließen. Das Ehepaar setzt ihr Haus zu Biebelnheim als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 13 Gulden und 6 Albus, beziehungsweise auf zwei Jahre verteilt zu 6 1/2 Gulden und 3 Albus, kann die Gülte ausgelöst werden. Geben nach Cristi geburt Tausent funfhundert vnd zehen iar vff Simon vnd Iude der heilgen Apostel tag.

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Date: 1512 April 23
AbstractMichel Stalman aus Undenheim und seine Ehefrau Margret sowie Peter Kalbrenner und seine Ehefrau Margrett, beide wohnhaft zu Biebelnheim, verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden. Als Sicherheit bestimmen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfand. Ferner behalten sie sich das Rückkaufsrecht vor. Geben Georii deß helgen ritters Dausent funffhundert zwolff Iar Nach Cristi geburt.

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Date: 1512 August 25
AbstractIost Burckhart, Schultheiß zu Albig, und die Schöffen des Gerichts daselbst beurkunden, dass der Konvent des Augustinerklosters zu Alzey seine Zinsmeister mit einem versiegelten Brief nach Albig geschickt hat, um die genannten Unterpfänder zu erneuern und Peter Swob als Stamm zu benennen, wozu seine Ehefrau Els ihre Zustimmung gibt. [...ge]burt funffzehenhundert vn XII iar der nest tag nach bartholomei apostoli.

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Date: 1514 Januar 16
AbstractEngel, Witwe des Veltin Scheffer, wohnhaft zu Gundersheim, verkauft Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine Gülte von 10 Albus um 8 Gulden. Als Sicherheit bestimmt Engel Scheffer verschiedene Unterpfänder. Ferner haben Prior und Konvent Engel Scheffer das Recht gewährt, die Gülte zurückkaufen zu dürfen. Anno domini Millesimo Quinquentesimo Quartodecimo In profesto sancti Antonii Abbatis.

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Date: 1515 September 26
AbstractAnthis Weber, Schultheiß zu Westhofen, und die Schöffen des Gerichts daselbst beurkunden, dass Ewald, Sohn des Conrat Claus, dem Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft. Ewald Claus bestimmt verschiedene Erbgüter als Sicherheit. Ferner behält sich der Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Der geben Ist vff Mitwoch nehst nach Sanct Mathies tag des heyligen Appostels vnd Ewangelisten Im Iare Als man Zalt nach Cristi vnsers lieben herren geburt funffzehenhundert vnnd funffzehende.

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Date: 1515 Dezember 29
AbstractHanß von Mettenheim, genannt Kantzel Hanß, und seine Ehefrau Margrede, wohnhaft zu Freimersheim, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff samstagß nach der vnschuldigen kynder tag Im Iar etc. funffzehen hundert vnd funffzehen.

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Date: 1516 Dezember 13
AbstractCaspar von Mauchenheim und seine Ehefrau Els, wohnhaft zu Weinheim bei Alzey, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Alzey eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist vff den tag Lucie otilie vndd Iodoci Noch Cristi vnsersseligmachers geburt funffzehenhundert vnnd Sechszehenn.

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Date: 1517 Juni 27
AbstractCüntzell Muller und seine Ehefrau Els sowie Iohannes Russ und seine Ehefrau Katherin, alle wohnhaft zu Alzey, beurkunden, dass sie vom Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey das St.-Peters-Gut in Erbpacht halten, wofür sie einen jährlichen Zins von 20 Malter Korn entrichten. Sollten sie mit der Zahlung des Zinses säumig sein oder die Güter in keinem guten Zustand bewahren, soll das Gericht zu Alzey dem Kloster das genannte Gut wieder übertragen. Ferner dürfen die Pächter die Güter nicht veräußern. Gebenn vff sambstag noch sanct Iohanns Baptistenn tag Nach cristi vnsers liebenn herren geburt Funffzehenn hundert vnnd Sibenzehenn.

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Date: 1519 April 7
AbstractHanns von Butzbach und seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Alzey, verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 3/4 Gulden um 15 Gulden. Als Sicherheit bestimmen die Eheleute ihr Haus als Unterpfand. Ferner behalten sie sich das Rückkaufsrecht vor. Geben vff dornstag nach halbfastenn Anno domini Funffzehen hundert vnnd Nun Zehenn.

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Date: 1523 Oktober 1
AbstractAnthysz Contz und seine Ehefrau Els, wohnhaft zu Albig, beurkunden, dass sie 7 Morgen Acker in Heimersheimer Gemarkung vom Augustinerkloster zu Alzey um einen jährlichen Zins von 1 Malter Korn in Pacht genommen haben. Sie setzen 1 Morgen Acker als zusätzliches Unterpfand ein und verpflichten sich zur ständigen Instandhaltung und Unverkäuflichkeit des Besitzes. Geben nach cristi geburt funfzehenhündert xx iii iar nach Michlis vff remigius tag desz helgen biszscopffs.

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Date: 1524 September 17
AbstractVeltin More, wohnhaft zu Dautenheim, und seine Ehefrau Anna verkaufen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Alzey eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden. Als Sicherheit bestimmen die Eheleute verschiedene Unterpfänder. Ferner gestehen Prior und Konvent den Eheleuten das Recht zu, mit 20 Gulden eine Gülte von 1 Gulden auslösen und später noch die übrige Gülte von 1 Gulden mit weiteren 20 Gulden auslösen zu können. Gebenn im Iare Nach der gepurtd Christi vnsers lieben hern Als man Zalt Funfftzehennhundert vier vnnd Zwenntzig Vf Sambstag nehst vor Sant Mathys des heiligen Aposteln tag.

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