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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1606 Juli 25
AbstractHanß Christoff Brendtner, Bürger zu Rauenberg, und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie Dionysius Gothofred, Professor an der Universität Heidelberg, als Dekan der juristischen Fakultät eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Wiese sowie 1/2 Morgen und 1 Viertel Acker, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Sollten diese einmal zum Aufwiegen der Schuldenlast nicht ausreichen, können auch die übrigen Besitzungen des Ehepaars belastet werden. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geben vff Iacobi Apostoli, Nach Christi vnßers Herrn vnd seligmachers gepurt, Im sechzehenhundersten vnd sechsten Iahr.

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Date: 1606 Dezember 21
AbstractJohann Kasimir von Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg legt schriftlich das ihm vor einem Jahr übertragene Rektorat an der Universität Heidelberg nieder, da er aus gesundheutlichen Gründen nicht persönlich anwesend sein kann. Er bittet Simon Petiscus, Ordinarius für Mathematik, ihn in seinem Amt zu vertreten. Datum in Arce Electorali Heydelbergensi, 12. Calendas Ianuarii.

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Date: 1607 Januar 5
AbstractNr. 1: Melchior Müller, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Margred beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Ludwig Graff, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Scheibenhartschen Stipendiums eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Weingärten in Hemsbacher Gemarkung, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geben vnd geschehen vf Montags Vor der häiligen drei könige tag, den Sechsten tag Monats Ianuarii. Von Christi vnsers Erlösers vnd Seligmachers geburt gezehlet. Sechtzehen hundert vnd Siben. Nr. 2: Am 1. April 1657 werden die von der Universität zuvor beanspruchten Unterpfänder durch das Gericht Hemsbach den Gültgebern zurückgegeben. Den 1./11. Aprilis 1657.

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Date: 1607 April 13
AbstractDer Vogt Iacob Mann und der Untervogt Iorg Schiek sowie die Gerichtsschöffen zu Planig beurkunden, dass Maxman Waltkonig und seine Ehefrau Ottilia, wohnhaft zu Planig, dem Velten Lorentz, Bürger zu Sprendlingen, 200 Gulden schuldig sind. Im Gegenzug entrichten sie eine jährliche Gülte von 10 Gulden. Sie setzen ihr Haus mit Stallung und allen Zugehörungen als Unterpfand ein. Geben den 13 apprils nach der Selligmachenden gebuhrt vnsers hern vndt heylandts Iesu Christi Ein dausendt Sechs hundtert vndt Sieben Iahr.

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Date: 1607 Juli 4
AbstractHans Rahb, Bürger zu Eppingen, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) und Professor Wolfgang Loss als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen den vierten tag Monats Iulii Im Iahr Sechzehenhundertt vnndtt Sieben.

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Date: 1607 Juli 4
AbstractCasper Schlauch und seine Ehefrau Margreta, Hans Bentz, Forstknecht, und seine Ehefrau Barbara sowie Philipp Gollerer und seine Ehefrau Barbara, alle Bürger zu Eppingen, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Casimirianums und Professor Jakob Christmann als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 12 1/2 Gulden um 250 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen den vierten tag Monats Iulii Im Iahr Sechzehenhundertt vnnd Sieben.

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Date: 1608 Februar 9
AbstractSchultheiß und Gericht zu Dirmstein beurkunden, dass Catharina, jetzige Ehefrau des Cristophorus Hausen, sich gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann Casparus Eül, Schaffner des Heidelberger Pädagogiums, von der Universität 300 Gulden geliehen und diesen Betrag auf drei Gültbriefe aufgeschlüsselt hat. Da aber nur 100 Gulden zurückerstattet wurden und die jährlichen Zinsen mittlerweile so sehr gestiegen sind, überschreibt Catharina zwei der Gültbriefe der Universität. Beschehen den Neündten Monats Februarii Anno sechzehenhundertvnndacht. [vgl. XII,1 Nr. 28/2]

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Date: 1608 Mai 15
AbstractPeter Clemenß, Bürger zu Obergimpern, und seine Ehefrau Ursula verkaufen Rektor und Universität Heidelberg und insbesondere Daniel Nebel, Professor der Rechte, als Verwalter des Fiskus eine jährlich zu entrichtende Gülte von 15 Gulden um 300 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Geben vnd geschehen vff Pfingsten Alß man von Christi geburt gezahlt Ain Taussent Sechßhundert Vnd Acht Iar.

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Date: 1609 Januar 17
AbstractAla, Witwe des Martin Weinkraus, wohnhaft zu Neckarau, beurkundet, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Wolfgang Loss, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium) eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft hat. Sie setzt einige Grundbesitzungen in Seckenheimer Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sie besitzt das Rückkaufsrecht. Geben vnnd geschehen vff Anthonii deß Sechßzehenhundersten vnnd Näundtten Iahrss.

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Date: 1609 Januar 28
AbstractVeltin Saurwurth, wohnhaft zu Biebelnheim, beurkundet, dass er seinem Schwiegersohn Adam Fahre seine Behausung mit Ställen und allen Zugehörungen um 200 Gulden verkauft hat. Davon entrichtet der Käufer 20 Gulden sofort. Die übrigen 180 Gulden sollen durch eine jährliche Zahlung von 10 Gulden zwischen dem 11. November und Weihnachten abgeleistet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Behausung im Fall versäumter Zahlungen wieder an sich zu nehmen. Geschehen am acht vnd zwantzigsten tag Ianuarii Anno .1609.

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Date: 1609 Juni 11
AbstractWolffgang Deyner, wohnhaft zu Hillesheim, beurkundet, dass er sich von Johann Siegmund Hag, Schaffner des Klosters Gommersheim, 10 Gulden geliehen hat. Im Gegenzug kommt der Schaffner in den Genuss des Unterpfands, eines Stücks Wiese, welches er so lange nutzen kann, bis die Schuld beglichen ist. Gescheen Den 11 Junius Anno 1609.

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Date: 1609 Juni 15
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Friedrich IV. verleiht David Pareus, Doktor der Theologie, und seiner Ehefrau Magdalene die Schatzungsfreiheit ihres Wohnhauses vor dem Schlossberg. So [...] funffzehenden Monats tag Iunii Nach Christi [...] Vnd Seligmachers geburtt [...]hundert Vnd Neün.

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Date: 1609 Juni 24
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Wachenheim an der Weinstraße beurkunden, dass Werner Zöllert und seine Ehefrau Anna, Werner Gwaltt und seine Ehefrau Anna sowie Paul Scheich und seine Ehefrau Margretha, alle Bürger zu Wachenheim, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Einkünfte des Collegium Principis und insbesondere Professor Simon Stenius als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Wachenheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Der geben vff Iohannis Baptistae, Nach der Geburth Christi Zahlt Eintaußendt Sechshundert vnd Neün Iahr.

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Date: 1609 November 24
AbstractSchultheiß und Gericht zu Pfaffen-Schwabenheim beurkunden, dass Cordian Bawr, ebenfalls Gerichtsangehöriger, und seine Ehefrau Mechteil dem Johann Wiegand Schlöer, Truchsess zu Kreuznach, und seiner Ehefrau Susanna einen Betrag von 100 Gulden schuldig sind. Sie versprechen die eine Hälfte von 50 Gulden bis Weihnachten zu entrichten und den Restbetrag durch eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden bis zur vollständigen Auslösung abzuzahlen. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Datum Schwobenheim den vier vndt zwanzigsten Nouembris Anno etc. Sechzehen hundert vndt Neun.

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Date: 1610 Januar 1
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Bobstadt bestätigen, dass Valentin Fuchs und seine Ehefrau Anna, Georg Beringer und seine Ehefrau Catharina, Conrad Ernst und seine Ehefrau Margretha sowie Jacob Weißman und seine Ehefrau Barbara dem Andrea Cellarius, kurfürstlicher Kirchenrat zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Helena eine Gülte von 15 Gulden um 300 Gulden verkauft haben, wobei sie sich das Rückkaufsrecht vorbehalten. Als Sicherheit für die Gewährleistung der Lieferung der Gülte definieren die Verkäufer verschiedene Unterpfänder. Geschehen uf den Neüen Jahrstag, Alß man Zalt nach Christ geburt Eintaußend Sechshundert vnd Zehen Jahr.

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Date: 1610 Februar 2
AbstractNr. 1: Der Schultheiß Hanß Vlrich Kalttschmidt und die Gerichtsschöffen zu Leimen beurkunden, dass Marx Rodtenberger und seine Ehefrau Barbara, Bürger zu Leimen, dem Friderich Schürminger, kurpfälzischer Amtsknecht zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Amelia eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Leimener Gemarkung als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Actum den zweitten Monats tage Februarii, Anno instauratae Salutis Ein taussent, Sechßhundert vnnd zehenn. Nr. 2: Friderich Schweyninger, alter Amtsknecht zu Heidelberg, quittiert dem Carle Bellie, Bürgermeister zu Heidelberg, den Empfang von 100 Gulden für diesen Gültbrief und verzichtet auf alle Rechte daran. So geschehen zu heydelberg den 6ten Aprilis Anno etc. 1622.

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Date: 1610 Juni 24
AbstractDer Rektor, die Dekane der vier Fakultäten und der Rat der Universität Heidelberg stiften aus den Gefällen des Johannesaltars zu Dannstatt zwei Stipendien zu je 20 Gulden. Das eine Stipendium kommt der Witwe eines ehemaligen Universitätsmitglieds zugute, das andere, nach gängiger Praxis, einem Studierenden. So geschehen Heydelbergh den Vier vnndt Zwanzigsten Iunii. Anno Sechczehenhundert vnndt Zehen. [vgl. XII,2 Nr. 113, 114]

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Date: 1610 November 11
AbstractDie Kommissarien der drei Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg und besonders von Ludwig Graff, Doktor der Medizin und Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Dannstädter Stipendiums eine Summe von 300 Reichstaler geliehen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur jährlichen Entrichtung von 15 Reichstaler bis die Hauptsumme zurückgezahlt wurde. Dieser Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen vff Martini Im Ihar Christi, Ein Tausendt, Sechs hundert vnd zehen gezehlet.

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Date: 1610 November 11
AbstractDie Kommissarien der drei Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg und besonders von Ludwig Graff, Doktor der Medizin und Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Erastschen Stipendiums eine Summe von 200 Gulden geliehen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur jährlichen Entrichtung von 10 Gulden bis die Hauptsumme zurückgezahlt wurde. Dieser Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Geschehen vf Martini Im Ihar Christi, Ein Tausent, Sechs hundert vnd zehen gezehlet.

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Date: 1610 Dezember 25
AbstractNr. 1: Hans Specht, Einwohner zu Elsenz, und seine Ehefrau Anna verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Scheibenhartschen Stipendiums und insbesondere Professor Ludwig Graff als dessen derzeitigen Verwalter eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. So geben, vndt geschehen vf Weynachten Anno Domini Saluatoris nostri, ein Tausent, Sechshundert, vndt Zehen. Nr. 2: Der Rat zu Hilsbach beurkundet, dass die Unterpfänder der Universität Heidelberg zuerkannt werden, da keine Erben der Zinsgeber mehr vorhanden sind. Donnerstags den 21ten Novembris 1661.

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Date: 1611 Februar 11
AbstractJohann II. von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bestätigt der Universität Heidelberg als Vormund des minderjährigen Friedrich V. ihre Privilegien und Besitzungen. Der geben ist Zu Heidelberg auff Montag den Ailften Monatstag Februarii, nach Christi vnseres lieben herrn vndt Seligmachers geburtt, Im Sechzehenhundert vnd Ailfften Iahr.

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Date: 1611 April 23
AbstractElysabetha, Witwe des Michel Teuffel zu Eppingen, beurkundet, dass sie Rektor und Universität Heidelberg und besonders Jakob Christmann als Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft hat. Sie setzt 1 Morgen und 4 Viertel Acker, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sollten diese Besitzungen nicht ausreichen, um ihre potenzielle Schuldenlast zu decken, kann auch ihr übriges Eigentum belastet werden. Sie besitzt das Recht auf Rückkauf. Geschehen vff Georgii, nach Christi vnsers lieben Herrn geburt gezelt, ein tausent, sechshundert vnnd eylff.

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Date: 1611 April 23
AbstractHanß Genan, Bürger zu Eppingen, und seine Ehefrau Anna verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter der Einkünfte des Casimirianums und insbesondere Jakob Christmann als derzeitigen Verwalter des Casimirianums eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Eppinger Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, die sie in gutem Zustand zu bewahren haben und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So beschehen ist vff Georgii, nach Christi geburt gezehlt, ein tausent, sechshundert Vnd eylff Iahr.

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Date: 1611 Juni 24
AbstractMargretha Rüdlend, Witwe des Ludwig Breneysen zu Eppingen, beurkundet, dass sie Rektor und Universität Heidelberg und besonders Jakob Christmann, Professor zu Heidelberg, als Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft hat. Sie setzt 1 Morgen und 4 Viertel Acker, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sollten diese Besitzungen nicht ausreichen, um ihre potenzielle Schuldenlast zu decken, kann auch ihr übriges Eigentum belastet werden. Sie besitzt das Recht auf Rückkauf. So geben vnd beschehen ist vff Iohannis Baptistae nach Christi vnsers lieben herrn vnd seligmachers geburt gezelt, ein tausent, sechshundert vnnd eylff Iahr.

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Date: 1612 Juni 24
AbstractNr. 1: Peter Huebner, Bürger zu Weinheim, und seine Ehefrau Agneß beurkunden, dass sie dem Ulnerschen Spital zu Weinheim, beziehungsweise dessen Verwalter Niclaus Hermans eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 1 Morgen Acker, den sie in gutem Zustand zu halten versprechen, als Unterpfand ein. Beide Parteien können den Rückkauf vollziehen, beziehungsweise einfordern. Geben zu Weinheim vf Iohannis Baptistae, Nach vnsers geliepten herrn vnd heilandts Iesu Christi geburth, In dem Sechzehen hundert vnd zwölfften Iahre. [vgl. XII,2 Nr. 1198] Nr. 2: Am 5. Juli 1628 wird der Gültbrief auserklagt, das Kapital von Thoman Kreekel bezahlt und die Urkunde an diesen übergeben. Den 5ten Julii Anno .628. [vgl. XII,2 Nr. 1198]

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Date: 1612 August 10
AbstractJohannes Kurtz, öffentlicher Notar zu Speyer, bestätigt, dass die Jungfrau Christina Züegler folgende Testamentsvollstrecker bestimmt: Carll Schurff zu Schönwört, Niderbreitenbach und Carlsburg, Freiherr auf Mariastein, Jägermeister der Grafschaft Tirol, Heinrich von Haren, Junker, Christoff zum Lamm, Doktor der Rechte und Advocat am Reichskammergericht, Joann Peter Mörder, Lizentiat der Rechte sowie Advocat und Prokurator am Reichskammergericht, Christoph Reifsteck, badischer Amtmann zu Langensteinbach, Joann Casimir Deneiß, kurpfälzischer Keller zu Worms, Martin Rad aus Paderborn, Kandidat der Rechte. In dem Jahr als mann zahlt nach der heilsamen geburdt Vnsers einigen Erlösers Vnndt seligmachers Jesu Christi Sechzehenhundert Vnndt Zwölff, In der Zehenden Römer Zinß Zahl Indictio genant [...] Vff Freytag den Ein vnndt treyssigsten monats tag July Alten Calenderß, Nachmittag Vmb Zwo Vhren, In der heiligen Reichsstat Speyr, Vnndt daselbsten In des Ehrnvesten Vnndt Hochgelerten herrn Christophen Zum Lamm, der Rechten Doctoris Vnndt Ahm Kay. Cammergericht Aduocaten behaußung, Ahn der hardtgassen gelegen, Zum Elephanten genant, In dem Vorderen Sommerhauß, auff die strassen aussehent.

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Date: 1612 Oktober 21
AbstractJohann II. von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz, Vormund des Pfalzgrafen Friedrich V., belehnt Johann Siegmund Hag, kurpfälzischer Schaffner zu Gommersheim, mit dem Burglehen zu Gau-Odernheim, mit welchem dieser bereits als Nachfolger des Veltten von Saulheim von Kurfürst Friedrich IV. belehnt worden war. Datum Heydelberg Mittwochs den Ein vndt Zwanczigsten Monats tag Octobris, Als man Zalt nach Christi vnsers lieben Herrn vndt Seligmachers geburt, Taußent Sechs hundert vndt Zwölff Iahr.

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Date: 1612 November 11
AbstractHannß Manttell, wohnhaft zu Sandhausen, und seine Ehefrau Catharinna verkaufen Simon Eisenmenger, Landschreiber zu Heidelberg und Verwalter des Augustinerklosters, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 1/2 Gulden um 70 Gulden. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Diese bestehen aus Gütern, die allesamt in Sandhäuser Gemarkung liegen, in gutem Zustand bewahrt werden müssen und nicht veräußert werden dürfen. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. Gebenn Vnd beschehen Vff Martinii, Im Sechzehenhundtet Vnd Im zwölfften Iahre zahlte.

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Date: 1612 Dezember 13
AbstractMathes Gleiß und seine Ehefrau Magdalena sowie Hanns Huckel und seine Ehefrau Catarina, alle wohnhaft zu Wachenheim an der Weinstraße beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg und insbesondere Jakob Christmann als derzeitigen Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 17 1/2 Gulden um 350 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Wachenheimer Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sollten diese als Gegenwert nicht ausreichen, so können auch alle übrigen Besitzungen der Ehepaare belastet werden. Bei Zahlungsverzug soll die Hauptsumme so bald wie möglich zurückgezahlt werden. Die beiden Paare besitzen das Rückkaufsrecht. Geschehen uff Luciae et ottiliae den dreyzehenden Decembris als man zehlt, nach der Seeligmachenden Geburth unsers lieben Herrn Iesu Christi. Sechszehen Hundert und Zwölff Iahr.

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Date: 1613 Februar 2
AbstractMichell Horsch, Gemeindemann zu Obrigheim, und seine Ehefrau Walpurg verkaufen mit Einwilligung des Philipp Weidenkopf, kurpfälzischer Keller zu Neckarelz, Wilhelm Schuman, Lizentiat der Rechte und kurpfälzischer Rat zu Heidelberg, als Vormund des Wenzel Zuleger eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellt Agathe, die Mutter der Walpurg und Ehefrau des Hanß Seelden, verschiedene Güter, in Obrigheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten die Eheleute mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner können die Eheleute die Gülte zurückkaufen oder aber der Käufer den Rückkauf veranlassen. Geben Vnd geschehen vff Lichtmeß alß man zalt nach Christi Vnsers Lieben herren Vnd sehligmachers gebuhrt zalt Sechzehenhundert vnd Drey zehen Ihar.

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Edit charter (old editor)
Date: 1613 Februar 22
AbstractSchultheiß, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Großsachsen beurkunden, dass sie dem Simon Eisenmenger, Landschreiber zu Heidelberg, und seiner Ehefrau Anna Maria eine jährliche Gülte von 14 Reichstaler um 280 Reichstaler verkauft haben. Die Gemeinde setzt ein Waldstück als Unterpfand ein. Beide Seiten können die Auslösung der Gülte vollziehen, beziehungsweise einfordern. Geben vf Cathedra Petri. Alß Sechzehenhundert vnndt dreyzehen.

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